Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. 10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 8.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 8.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögertver- zögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 15.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 15.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant Gilgen nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen Produkte auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und falls angeordnet versichert.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen Lie- ferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert ge- lagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 9.1 Nutzen und Gefahr gehen bei Lieferverträgen spätestens mit Abgang bzw. Anzeige der Lieferungen Abholbereitschaft der Lieferung ab Werk auf den Besteller über.
10.2 9.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant CPS nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich ursprünglichen für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen den Versand vor-gesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 9.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller Kunden über.
10.2 Wird 9.2 Werden die Übergabe, oder wenn der Versand vereinbart ist, der Versand auf Begehren des Bestellers Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk Übergabe bzw. den Versand vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichertKunden gelagert.
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Samples: General Terms and Conditions
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller überüber (gemäss Incoterms 2010, EXW).
10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 10.1. Nutzen und Gefahr der Lieferungen gehen spätestens mit Abgang dem Zeitpunkt des Verlassens des Werkes bzw. der Lieferungen ab Werk Lagerstelle auf den Besteller Kunden über.
10.2 Wird 10.2. Verzögert sich der Versand auf Begehren Wunsch des Bestellers Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr im der Lieferungen zu dem Zeitpunkt über, zu dem er ursprünglich für das Werk bzw. die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller überLagerstelle verlassen hat. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers Kunden gelagert und versichert.
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Samples: Sales Contracts
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 9.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 9.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 8.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 8.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen vor- gesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 8.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 8.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung Ab- lieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller Be- steller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen Liefe- rungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im Gefahr, am ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt Zeitpunkt, auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: General Terms and Conditions
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 8.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 8.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 9.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 9.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant welche PLATIT nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 11.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens – falls in der Auf- tragsbestätigung nicht anders geregelt - spätes- tens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 11.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers Bestel- lers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen vorge- sehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem die- sem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 8.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 8.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im - zum ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt - auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich ursprüng- lich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt Zeit- punkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 9.1. Nutzen und Gefahr gehen bei reinen Lieferverträgen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über, bzw. bei Werk(liefer)verträgen spätestens mit Beginn der Nutzung von Lieferungen und Leistungen.
10.2 9.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant CONNOVA nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Sales Contracts
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 . Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an Bei anderslautenden Abmachungen werden die Lieferungen auf Rechnung bezüglich Übergang von Nutzen und Gefahr des Bestellers gelagert und versichertdie Bestimmungen der Incoterms 2010 angewendet.
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Samples: Supply Agreement
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung Ab- lieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller Be- steller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen Liefe- rungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
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Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 11.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 11.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert gelagert, und versichertder Lieferant kann auf Rechnung des Bestellers eine Versicherung abschliessen, wozu er aber nicht verpflichtet ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Übergang von Nutzen und Gefahr. 10.1 8.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
10.2 8.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten ver- treten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden wer- den die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers Be- stellers gelagert und versichert.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen