Übergang von Nutzen und Gefahr. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über.
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Samples: www.vonhagen.net, www.ilb-helios-solar.com, www.ilb-helios-solar.com
Übergang von Nutzen und Gefahr. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gehen Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden Käufer über.
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Samples: www.panolin.com