Common use of Überlassung von Software Clause in Contracts

Überlassung von Software. Ist die Überlassung von Software* vereinbart, gilt folgendes: Die Software* wird dem Auftraggeber zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Diese ergibt sich aus dem EVB-IT Systemvertrag in Verbindung mit diesen EVB-IT System. Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Software* eine Kopie zu Sicherungszwecken und, soweit ver- einbart, Kopien zur Softwareverteilung herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software* sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Werden die Nutzungsrechte auf eine im EVB-IT Systemvertrag definierte Hard- und/oder Softwareumgebung beschränkt, bedarf eine hiervon abweichende Nutzung der Zustimmung des Auftragnehmers. Ist eine im EVB-IT Systemvertrag definierte Hard- und/oder Softwareumgebung nicht funktionsfähig, ist die Nutzung bis zu deren Wiederherstellung in einer anderen Umgebung auch ohne Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die im Rahmen des EVB-IT Systemvertrages gelieferte oder erstellte Software* wurde zu einem an- gemessenen Zeitpunkt vor der Überlassung mit aktueller Scan-Software auf Befall mit Schaden stif- tender Software* überprüft. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf Xxxxxxx stiftende Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vor- abüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer ist zur Installation* der überlassenen Software* verpflichtet. Ist im EVB-IT Systemvertrag vereinbart, dass die Software* den Exportkontrollvorschriften des Bu- reau of Export Administration, US Departement of Commerce unterliegt, hat der Auftraggeber diese zu beachten.

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Samples: It System Contract, Evb It System Contract, Evb It System Contract

Überlassung von Software. Ist die Überlassung von Software* vereinbart, gilt folgendesFolgendes: Die Software* wird dem Auftraggeber zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Diese ergibt sich aus dem EVB-IT Systemvertrag in Verbindung mit diesen EVB-IT System-AGB. Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Software* eine Kopie zu Sicherungszwecken und, soweit ver- einbart, Kopien zur Softwareverteilung herzustellen. Die einer der Softwareverteilung zur bestimmungsgemäßen Nutzung oder der ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software* sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Werden die Nutzungsrechte auf eine im EVB-IT Systemvertrag definierte Hard- und/oder Softwareumgebung beschränkt, bedarf eine hiervon abweichende Nutzung der Zustimmung des Auftragnehmers. Ist eine im EVB-IT Systemvertrag definierte Hard- und/oder Softwareumgebung nicht funktionsfähig, ist die Nutzung bis zu deren Wiederherstellung in einer anderen Umgebung auch ohne Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die im Rahmen des EVB-IT Systemvertrages gelieferte oder erstellte Software* wurde zu einem an- gemessenen angemessenen Zeitpunkt vor der Überlassung mit aktueller Scan-Software auf Befall mit Schaden stif- tender stiftender Software* überprüft. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf Xxxxxxx stiftende Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vor- abüberlassungVorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer ist zur Installation* der überlassenen Unterliegt die Software* verpflichtet. Ist EU- oder US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im EVB-IT Systemvertrag vereinbart, dass die Software* den Exportkontrollvorschriften des Bu- reau of Export Administration, US Departement of Commerce unterliegt, hat der Auftraggeber diese zu beachtendarauf hin.

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Samples: Evb It Systemvertrag

Überlassung von Software. Ist die Überlassung von Software* vereinbart, gilt folgendesFolgendes: Die Software* wird dem Auftraggeber zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Diese ergibt sich aus dem EVB-IT Systemvertrag in Verbindung mit diesen EVB-IT SystemBedingungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Software* eine Kopie zu Sicherungszwecken und, soweit ver- einbart, Kopien zur Softwareverteilung herzustellenher- zustellen. Die einer ordnungsgemäßen der Softwareverteilung zur bestimmungsgemäßen Nutzung oder der ordnungs- gemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software* sind Teil des bestimmungsgemäßen bestim- mungsgemäßen Gebrauchs. Werden die Nutzungsrechte auf eine im EVB-IT Systemvertrag definierte Hard- und/oder Softwareumgebung beschränkt, bedarf eine hiervon abweichende Nutzung der Zustimmung des Auftragnehmers. Ist eine im EVB-IT Systemvertrag definierte Hard- und/oder Softwareumgebung nicht funktionsfähig, ist die Nutzung bis zu deren Wiederherstellung in einer anderen Umgebung auch ohne Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die im Rahmen des EVB-IT Systemvertrages gelieferte oder erstellte Software* wurde zu einem an- gemessenen angemessenen Zeitpunkt vor der Überlassung mit aktueller Scan-Software auf Befall mit Schaden stif- tender stiftender Software* überprüft. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf Xxxxxxx stiftende Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vor- abüberlassungVorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer ist zur Installation* der überlassenen Unterliegt die Software* verpflichtet. Ist Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im EVB-IT Systemvertrag vereinbart, dass die Software* den Exportkontrollvorschriften des Bu- reau of Export Administration, US Departement of Commerce unterliegt, hat der Auftraggeber diese zu beachtendarauf hin.

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Samples: Evb It Systemvertrag