Überzeit. 1Als Überzeit gelten die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. 2Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf ausnahmsweise – insbesondere bei Dringlichkeit der Arbeit, ausserordentlichem Arbeitsanfall oder zur Ver- meidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen – überschritten werden. 3Überzeit kann im Einvernehmen durch Freizeit von gleicher Dauer aus- geglichen werden. Ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Kompensation möglich, wird die Überzeit mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt.
Appears in 3 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Überzeit. 1Als Als Überzeit gelten die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45 Std.) hinaus geleisteten ge- leisteten Stunden. 2Die Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf ausnahmsweise – insbesondere bei Dringlichkeit Dringlich- keit der Arbeit, ausserordentlichem Arbeitsanfall oder zur Ver- meidung Vermeidung oder Beseitigung Beseiti- gung von Betriebsstörungen – überschritten werden. 3Überzeit Im Einverständnis mit dem einzelnen Mitarbeiter kann im Einvernehmen die Überzeit innert angemes- xxxxx Xxxxx durch Freizeit von gleicher Dauer aus- geglichen ausgeglichen werden. Ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Kompensation möglich, wird Wird die Überzeit nicht durch Freizeit kompensiert, ist die Überzeitarbeit mit einem Zuschlag ei- nem Lohnzuschlag von 25 Prozent ausbezahlt25% auszubezahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Überzeit. 1Als Überzeit gelten die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. 2Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf ausnahmsweise – insbesondere bei Dringlichkeit der Arbeit, ausserordentlichem Arbeitsanfall oder zur Ver- meidung Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen – überschritten werden. 3Überzeit kann im Einvernehmen durch Freizeit von gleicher Dauer aus- geglichen ausgeglichen werden. Ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Kompensation möglich, wird die Überzeit mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Überzeit. 1Als 1 Als Überzeit gelten die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. 2Die .
2 Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf ausnahmsweise – insbesondere bei Dringlichkeit Dring- lichkeit der Arbeit, ausserordentlichem Arbeitsanfall oder zur Ver- meidung Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen – überschritten werden. 3Überzeit .
3 Überzeit kann im Einvernehmen durch Freizeit von gleicher Dauer aus- geglichen ausgeglichen werden. Ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Kompensation möglichmög- lich, wird die Überzeit mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Überzeit. 1Als 1 Als Überzeit gelten die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. 2Die .
2 Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf ausnahmsweise – insbesondere bei Dringlichkeit der Arbeit, ausserordentlichem Arbeitsanfall oder zur Ver- meidung Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen – überschritten werden. 3Überzeit .
3 Überzeit kann im Einvernehmen durch Freizeit von gleicher Dauer aus- geglichen ausgeglichen werden. Ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Kompensation möglich, wird die Überzeit mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Überzeit. 1Als Überzeit gelten die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. 2Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf ausnahmsweise – insbesondere bei Dringlichkeit der Arbeit, ausserordentlichem Arbeitsanfall oder zur Ver- meidung Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen – überschritten werden. 3Überzeit kann im Einvernehmen durch Freizeit von gleicher Dauer aus- geglichen ausge- glichen werden. Ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Kompensation Kom- pensation möglich, wird die Überzeit mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtarbeitsvertrag