Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. Menge EXP1 Anzahl erlaubter Sicherungskopien Zu liefernde Version2 Abweichende Nutzungsrechte gemäß Nutzungsrechtsmatrix Anlage Nr. (Muster 4)3 Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4 Summe 1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung)
Überlassung von Standardsoftware. Für die Überlassung von STANDARDSOFTWARE gilt:
Überlassung von Standardsoftware. Ist die Überlassung von Standardsoftware* vereinbart, gilt ergänzend folgendes:
Überlassung von Standardsoftware. 2 Gegenstand der Lieferungen Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der CGM LAB Deutschland GmbH
Überlassung von Standardsoftware. 4.2.3.1 IPHOS überlässt dem Auftraggeber die im Vertrag spezifizierte Standardsoftware. Der Hersteller räumt dem Auftraggeber als Lizenz- nehmer das Recht ein, die Software in der erworbenen Version unter den darin angegebenen Nutzungsbedingungen (End User Licence Agreement) auf die erworbene Nutzungsdauer für eigene Zwecke zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte und überhaupt jede Form der Verwertung sind ausgeschlossen. Die Software sowie ein allenfalls zugehöriges Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist dem Auftraggeber untersagt.
Überlassung von Standardsoftware. (A) Der Kunde erwirbt von duveka die in den Softwareverträgen oder Angebotsunterlagen nä- her bezeichnete Standardsoftware („Software“).
Überlassung von Standardsoftware. 1 Lieferung von Standardsoftware § 2 Nutzungsrechte des Kunden § 3 Durchführung § 4 Pflichten des Kunden zum Programmschutz
Überlassung von Standardsoftware. 1 Nutzungsberechtigung an der Software § 2 Auslieferung und Einsatz der Software § 3 Verwendungsschutz der Software § 4 Gewährleistung für die Software § 5 Software von Vorlieferanten/Drittanbietern/(Add-Ons)