Überschriften Musterklauseln

Überschriften. Die in diesen AGB enthaltenen Überschriften die- nen lediglich der Übersicht und haben keine Wirkung auf die Auslegung oder Interpretation der AGB.
Überschriften. Die Überschriften der Artikel und Abschnitte dienen lediglich der Information, um das Lesen der Vertragsbedingungen zu erleichtern, und haben an sich aber keinen vertraglichen Wert.
Überschriften. 14.1 Die Überschriften dieser AVLB dienen ausschließlich der leichteren Übersicht und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Überschriften. Die Überschriften über den Ziffern, die in diesem Anhang verwendet werden, dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sollen keinerlei Wirkung auf die Auslegung dieser Anlage haben. Anlage 1- Annex 1 Muster einer Verpfändungsmitteilung1 Per Einschreiben [Briefkopf des Verpfänders und des Pfandnehmers] An: Clearstream Banking S.A., société anonyme 00, Xxxxxx Xxxx X. Xxxxxxx L-1855 Luxembourg R.C.S. Luxembourg B 9248 ("CBL") Sehr geehrte Damen und Herren, Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass [Verpfänder] (der “Verpfänder”) gemäß einer Verpfändungsvereinbarung vom [●] zwischen dem Verpfänder und der Eurex Clearing AG als Pfandnehmer (die “Eurex Clearing-Verpfändungsvereinbarung“) zu Gunsten der Eurex Clearing AG (der “Pfandnehmer”) Vermögenswerte verpfändet hat, die auf den Konten mit folgenden Kontonummern gebucht sind: Konto-/UnterkontonNummer(n) Konto-Bezeichnung(en) Diese/s Konto/en s wurde/n im Namen des Verpfänders in Ihren Büchern (jeweils ein “Pfanddepot“) eröffnet. Der Pfandnehmer und der Verpfänder haben in der Eurex Clearing-Verpfändungsvereinbarung vereinbart, dass CBL als Verwahrer der unter der Eurex Clearing-Verpfändungsvereinbarung verpfändeten Vermögenswerte ausschließlich entsprechend der Anweisungen des Pfandnehmers 1 Dieses Muster findet nur Anwendung bei Luxemburger Pfanddepots, Luxemburger Elementary Omnibus Pfanddepots und Luxemburger Net Omnibus Pfanddepots, handeln soll. Dieser Depotkontrollmechanismus wird gemäß Artikel 5 (2) a) ii) des Luxemburger Gesetzes vom 5. August 2005 über Finanzsicherheiten in der jeweils gültigen Fassung eingerichtet. Deshalb ermächtigen der Pfandnehmer und der Verpfänder hiermit CBL und weisen CBL an, allen Anweisungen des Pfandnehmers in Bezug auf das Pfanddepot bzw. die Pfanddepots Folge zu leisten. Dies gilt vorbehaltlich der sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der CBL (die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”) ergebenden Einschränkungen und Vorschriften. Derartige Anweisungen und Mitteilungen umfassen unter anderem die Belastung des Pfanddepots und die Übertragung von einigen oder allen Finanzinstrumenten im weitesten Sinne einschließlich (aber nicht ausschließlich) auf solche Finanzinstrumenten beziehender oder sich daraus ergebender Rechte, etwaiger sich daraus ergebenden Ausschüttungen sowie von Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen auf Geldrückzahlungen), die von CBL zugelassen und auf dem Pfanddepot verbucht sind ("Sicherheiten"), auf ein anderes Konto, gleich ob innerhalb oder außerh...
Überschriften. Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich zur Orientierung und Referenz. Sie definieren, beschreiben, erweitern oder begrenzen den Umfang der Absichten dieses Vertrags oder der Absichten der in diesem enthaltenen Bestimmungen nicht.
Überschriften. Die im Garantievertrag verwendeten Überschriften dienen lediglich der Bequemlichkeit und sollen nicht dazu beitragen, die Bedeutung oder Struktur der Bestimmungen des Garantievertrags zu beeinträchtigen. Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer beliebigen Überschrift am Anfang der Klauseln und irgendeiner der Klauseln selbst werden die Überschriften als gegenstandslos erklärt.
Überschriften. Die Artikel und Abschnittsüberschriften in diesem Vertrag dienen nur zu Referenzzwecken und berühren nicht die Bedeutung oder Auslegung dieses Abkommens.
Überschriften. In den vorliegenden Bedingungen dienen Überschriften nur der Vereinfachung und sind keine Interpretationshilfen.
Überschriften. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Überschriften dienen lediglich den Zwecken der Übersichtlichkeit und werden nicht zur Auslegung der Vereinbarung herangezogen.
Überschriften. Die in diesen Richtlinien und Verfahren enthaltenen Überschriften dienen lediglich der Übersicht und stellen daher keinen wesentlichen Vertragsinhalt der Vetriebspartnervereinbarung dar.