Übertragungsgeschwindigkeit Musterklauseln

Übertragungsgeschwindigkeit. 3.1 Um allen Kunden jederzeit die schnellstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit im Breitband-Kabel- netz zu bieten, nutzt Vodafone folgende Verkehrs-Management-Maßnahmen zur Qualitätssicherung: a) An den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes werden automatisch Gesamt-Verkehrsvolumen- messungen durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, ist Vodafone berechtigt, in den betroffenen Netzsegmenten den Verkehr zur Sicherung der Servicequalität folgendermaßen zu priorisieren: 1) Zeitkritische Anwendungen (z. B. Video-Streaming, Internet-/Videotelefonie, Online-Gaming) erhalten Vorrang vor allen anderen Anwendungen, 2) alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Social Network) haben immer Vorrang vor File-Sharing-Anwendungen (z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News). Dadurch kann sich in den betroffenen Netzsegmenten die Übertragungsgeschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren. Lediglich wenn hierdurch Engpässe nicht beseitigt werden können, ist eine Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit für vorrangig transportierte Anwendungen, nur zuletzt auch für zeitkritische Anwendungen möglich. Diese Maßnahmen beeinträchtigen nicht die Privatsphäre oder den Schutz personenbezogener Daten. b) Vodafone behält sich vor, die Maßnahmen nach a) anzupassen, wenn und soweit dies aus tech- nischen Gründen oder aufgrund neuer Anwendungen und/oder derzeit noch nicht absehbaren Nutzungsverhaltens erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaß- nahmen verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können. c) Vodafone behält sich zudem vor, Verkehrs-Management-Maßnahmen zur Sicherung der Integrität und Sicherheit des Netzes sowie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderliche Maßnahmen z. B. für Katastrophenfälle einzuführen. Zur Sicherung der Integrität und Sicherheit des Netzes können z.B. Portsperren eingerichtet werden, wodurch einzelne Anwendungen oder Dienste, die die geblockten Ports nutzen, beeinträchtigt werden bzw. nicht über diese Ports nutzbar sind. Angaben zu den dauerhaft gesperrten Ports und zu den Auswirkungen auf die Anwendungs- bzw. Dienstenutzung finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx. Es können darüber hinaus kurzfristige Sperrungen eingerichtet sein. d) Erwirbt der Kunde zusätzlich zum Internetzugang weitere Zusatzdienste wie z. B. Sprach-, oder Video-on-Demand Dienste, können diese priorisiert behand...
Übertragungsgeschwindigkeit. Die erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist abhän- gig von der Qualität und der Länge der TAL. Die initiale, konkret realisierbare Übertragungsgeschwindigkeit wird dem Kunden vor Vertragsschluss von EnBW mitgeteilt. Kann die minimale Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream oder Upstream nach Inbetriebnahme der jeweiligen Anbindung nicht realisiert werden, steht es dem Kunden frei, den Vertrag über den Internetzugang kostenfrei zu kündigen. Darüber hinaus kann sich nach Inbetriebnahme durch die Bereitstellung weiterer, auch fremder TAL am Installationsstandort herausstellen, dass die zunächst realisierte Übertragungsgeschwindigkeit nicht aufrechterhalten werden kann. Im Falle einer Kün- digung des Kunden sind Schadensersatzansprüche und Ansprüche des Kunden auf Ersatz nutzloser Aufwendun- gen ausgeschlossen. Sofern der Kunde das vorstehende Kündigungsrecht nicht oder noch nicht ausgeübt hat, gilt die erzielte Übertragungsgeschwindigkeit als vereinbart, ohne dass sich die Gegenleistung ändert. EnBW wird bei Mitteilung des Ergebnisses des Inbetriebnahmetests auf diese Rechtsfolge hinweisen.
Übertragungsgeschwindigkeit. Im Tarifblatt wird die jeweilige maximal verfügbare Anschlussbandbreite angegeben. Die tatsächliche Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist von mehreren Faktoren abhängig, u.a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalte-Anbieters, sowie auch von den vom Kunden verwendeten Endgeräten (z.B. Router, PC, Betriebssystem, sonstige Software). Auch physikalische Faktoren können die Übertragungsgeschwindigkeit beeinflussen (z.B. Montageort der Wireless CPE ohne direkte Sichtachse zum Access-Punkt, Beeinträchtigung des Funksignals durch zu große Streckenlänge oder sonstige Störeinflüsse). Bei der Datennutzung teilen sich die eingebuchten Nutzer die zur Verfügung stehende Bandbreite der Funkzellen der Access-Punkte (sog. shared medium). Die jeweils tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist somit ebenfalls abhängig von der Anzahl der Nutzer in der jeweiligen Funkzelle. Der Internetzugang wird mit der in Punkt 4 (Tabelle) dargestellten Übertragungsgeschwindigkeit überlassen. Intersaar überlässt auf Wunsch des Kunden den Anschluss auch dann, wenn aufgrund physikalischer Eigenschaften die genannte Anschlussgeschwindigkeit nicht erreicht werden kann, sofern mindestens die Rückfallgeschwindigkeit erreicht wird. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb des beschriebenen Bandbreitenkorridors kann nicht zugesagt werden. Bei übermäßiger Verwendung von Videodownloads, Streams und Filesharing und anderen Bandbreitenintensiven Anwendungen behalten wir uns eine temporäre Reduzierung der Anschlussbandbreite vor, sofern andere Kunden von diesem Nutzungsverhalten beeinträchtigt werden (Fair-Use-Policy). Informationen zur Fair-Use-Policy finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx/
Übertragungsgeschwindigkeit. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der in der Vertragszusammenfassung bzw. dem Produktinformationsblatt angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Opti­ onal kann der Kunde kostenpflichtig je nach Produktauswahl auch eine Erhöhung der Upload­Bandbreite nach den Konditionen der für den Vertrag gültigen Preisliste und der Vertragszusammenfassung hinzubuchen. Eine bestimmte Übertragungs- geschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore oder eine Mindestqualität der Internetzugangsdienste wird jedoch nicht zugesagt. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Den physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z. B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler), Dem Netzwerk des Kunden (LAN) und darin eingesetzte Hardware und Software Der Netzauslastung des Internet­Backbones, Der Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte­Anbieters, von dem die Sei­ ten bezogen werden Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internet­ zugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen.
Übertragungsgeschwindigkeit. Der Internet-Zugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsge- schwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maxi- malen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Sofern bei DSL/VDSL 16, bei VDSL 50 oder VDSL 250 aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die aufgeführten Standard-Übertragungsge- schwindigkeiten am jeweiligen Anschluss nicht erreicht werden kön- nen, überlässt die Telekom auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zu- gang auch dann, wenn an seinem Anschluss die alternativ aufgeführ- ten Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Band- breitenkorridore kann nicht zugesagt werden. teren Versionen der Schnittstellen werden evtl. nicht erkannt und kön- nen keine Verbindung zum Internet herstellen oder arbeiten mit einge- schränkter Übertragungsgeschwindigkeit. Weitere Informationen ste- hen im Internet unter xxx.xxxxxxx.xx/xxx bereit. MagentaZuhause- Download (MBit/s) Upload (MBit/s) minimal normal maximal1) minimal normal maximal1) – XS – S-Tarife ohne MagentaTV Standard 6,304 9,5 16 0,704 1,5 2,4 auf Wunsch des Kun- den, wenn die Stan- dard-Geschwindigkei- ten nicht erreicht wer- den können 2,048 3,8 6,016 0,288 0,7 2,4 – S-Tarife mit MagentaTV 10 12,1 16 0,704 1 2,4 – M-Tarife (mit und ohne MagentaTV) – M On-Net, M All-Net jeweils mit VDSL 50 Standard 27,9 47 50 2,7 9,4 10 – M-Tarife (mit und ohne MagentaTV) – M On-Net, M All-Net jeweils mit Fiber 50 45 50 50 8 10 10 – L-Tarife (mit und ohne MagentaTV) – M On-Net, M All-Net jeweils mit Fiber 100 80 100 100 45 50 50 – XL-Tarife (mit und ohne MagentaTV) jeweils mit VDSL 250 Standard 175 200 250 20 35 40 auf Wunsch des Kun- den, wenn die Stan- dard-Geschwindigkei- ten nicht erreicht wer- den können 105 145 175 20 30 40 – XL-Tarife (mit und ohne MagentaTV) jeweils mit Fiber 250 200 250 250 45 50 50 – XXL-Tarife (mit und ohne MagentaTV) 400 500 500 80 100 100 – GigaTarife (mit und ohne MagentaTV) 700 850 1 000 200 200 200 1) Die angegebene maximale Standard-Geschwindigkeit entspricht der beworbenen Down- und Upload-Geschwindigkeit.
Übertragungsgeschwindigkeit. Die Übertagungsgeschwindigkeit ist von vielen, nicht durch die XXXXX.Xxx zu beeinflussenden Faktoren abhängig. Dazu gehören die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung, die Entfernung zum Verteiler, die Netzauslastung des Internetbackbones, die Ge- schwindigkeit der vom Kunden verwendeten Endgeräte (Router, Modem, PC inkl. Betriebssystem, Software, hausinternes Netz) sowie des Servers, auf welchem die abgeforderten Inhalte liegen. Deshalb gelten für die Tarife folgende Bandbreitenbereiche: Tarife mit maximaler tariflicher Bandbreite (Download) Download (Kbit/s) Upload (Kbit/s) 2.048 Kbit/s 1.024 2.048 256 512 3.072 Kbit/s 2.048 3.072 384 768 6.144 Kbit/s 3.072 6.144 384 768 10.000 Kbit/s 6.144 10.240 768 1.024 10.000 Kbit/s + erhöhter Upload 6.144 10.240 1.024 2.048 16.000 Kbit/s 6.144 16.384 512 1.024 25.000 Kbit/s 16.384 25.600 2.048 5.120 50.000 Kbit/s 25.600 51.200 3.072 10.240
Übertragungsgeschwindigkeit. Download in Mbit/s Upload in Mbit/s Produkt minimal normal maximal minimal normal maximal komflat DSL 25 1 19 25 0,2 3 5 komflat DSL 50 1 38 50 0,2 6 10 Die maximal zur Verfügung stehende Bandbreite ist die, in der Produktbeschrei- bung, ausgewiesene und beworbene Bandbreite. Die Minimal zur Verfügung stehende Bandbreite bezieht auf die technisch geringste Bandbreite, die den Anschluss des Endkunden erreicht. Aufgrund der oben aufgeführten Einfluss- faktoren kann kein realistischer Mindestwert ermittelt werden. Die normaler- weise zur Verfügung stehende Bandbreite, stellt den Durchschnittswert der technisch erreichten Bandbreite aus bestehenden Werten in den entsprechen- den Produkten der net services GmbH & Co. KG dar. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit kann nicht zugesagt werden.
Übertragungsgeschwindigkeit. Die Übertagungsgeschwindigkeit ist von vielen, nicht durch die XXXXX.Xxx zu beeinflussenden Faktoren abhängig. Dazu gehören die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung, die Entfernung zum Verteiler, die Netzauslastung des Internetbackbones, die Ge- schwindigkeit der vom Kunden verwendeten Endgeräte (Router, Modem, PC inkl. Betriebssystem, Software, hausinternes Netz) sowie des Servers, auf welchem die abgeforderten Inhalte liegen. Deshalb gelten gem. § 1 TK-Transparenzverordnung die in den Produktinformati- onsblättern unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlichen Bandbreitenbereiche.
Übertragungsgeschwindigkeit. 2.1 Die angegebenen Bandbreiten sind Maximalwerte, also „bis zu“-Angaben und werden nach dem „Best-Effort“- Prinzip realisiert. Dies bedeutet, dass die Daten schnellstmöglich und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen nach besten Möglichkeiten versendet werden. 2.2 VSE NET stellt die entsprechende Bandbreite bereit, wenn die ermittelten Leitungspara- meter der Teilnehmeranschlussleitung, auf deren Basis die Bandbreite zur Verfügung gestellt wird, nach dem Stand der Technik die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten des jeweiligen Internetzugangs ermöglicht. Im Rahmen des gewählten Internetanschlusses stellt VSE NET die nach dem Stand der Regeln der Telekommunikationstechnik erreichbare maximale Band- breite zur Verfügung. 2.3 Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem gewählten Basistarif und liegen zwischen den angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeiten; eine feste Über- tragungsgeschwindigkeit innerhalb dieses Korridors ist vertraglich nicht geschuldet. 2.4 Im Falle einer Netzüberlastung, kann es vorkommen, dass Dienste mit hohem Bandbreiten- bedarf (z.B. MusikStreaming, Video-Streaming, Gaming, große E-Mail-Anhänge) nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Downloads können eine längere Zeit in Anspruch nehmen. 2.5 Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Endleitungsnetzes bereit- gestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht ausgeschlossen werden. 2.6 Die am Anschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist u.a. abhängig von: a) der aktuellen Netzauslastung b) der Leistungsfähigkeit der ausgewählten Server im öffentlichen Internet c) der Beschaffenheit der vorhandenen Inhausverkabelung d) den vom Kunden verwendeten Datengeräten, deren Eigenschaften sowie Verbindungen untereinander e) den vom Kunden verwendeten Endgeräten (Router, PC inkl. dessen Betriebssystem und sonstige eingesetzte Software) f) der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Internet-Servers des jeweiligen Dienste- bzw. des Inhalteanbieters g) der Netzauslastung des Internet-Backbones, also der Kerninfrastruktur des Internets h) den jeweiligen physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung, insbesondere von der sog. Leitungsdämpfung, die sich u.a. aus der Länge der Anschlussleitung und dem Leitungsdurch- messer ergibt i) der Anzahl aktiver Nutzer, die außerdem das gleiche Netzsegment verwenden; Messungen sollten demnach nicht ausschließlich oder zu einem große...
Übertragungsgeschwindigkeit. Der Kunde kann die ihm tatsächlich zur Ver- fügung stehende Download- und Uploadge- schwindigkeit seines Anschlusses über das Messtool der BNetzA prüfen. Dieses steht ihm im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx zur Verfügung und dient dem Kunden dazu, eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwin- digkeit zwischen der tatsächlichen und der ver- traglich vereinbarten Geschwindigkeit festzu- stellen.