Common use of Abrechnung und Zahlung Clause in Contracts

Abrechnung und Zahlung. 10.1. Jeder Auftrag ist einzeln und leicht prüfbar abzurechnen. Die Rechnungen müssen die Auftrags-Nr. sowie alle im Auftragsschreiben genannten besonderen Angaben enthalten. 10.2. Für Stundenlohnarbeiten sind Stunden- und Material-Nachweise arbeitstäglich INFINEUM zur Unterschrift vorzulegen, wobei vorzugsweise von INFINEUM gelieferte Stundennachweisformulare zu verwenden sind. 10.3. Voraussetzungen für Zahlungen sind die ordnungsgemäße Ausführung oder Leistung und die Übermittlung der Rechnung mit allen prüffähigen Abrechnungsunterlagen. Zahlungsverzögerungen, die durch das Fehlen der entsprechenden Nachweise eintreten, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 10.4. Anzahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn sie ausdrücklich im Auftrag vereinbart sind. 10.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Zahlungen 60 Tage nach Rechnungseingang geleistet, sofern die Rechnung unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen erstellt worden ist. 10.6. Die Bankverbindung ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Überweisungen werden zum Fälligkeitstermin bzw. Zahlungsziel angewiesen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge

Abrechnung und Zahlung. 10.16.1 Die Zahlungen aus den Lizenzabrechnungen werden spätestens 60 Tage nach dem jeweiligen Stichtag fällig. Jeder Auftrag Der Verlag legt dem Autor für den Abrechnungszeitraum gemäß Ziffer 10 innerhalb dieser Frist Abrechnungen vor. Diese enthalten – nach unterschiedlichen Ausgaben (Artikelnummern) und ggf. auch nach Ländern getrennt – die Gesamtmenge der verkauften Exemplare, den Nettoerlös und das daraus folgende Lizenzhonorar. 6.2 Alle Zahlungen erfolgen per Gutschrift in EURO (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn der Autor seinen Wohnsitz im Inland hat und dies in Ziffer 10 deklariert) auf das in Ziffer 10 genannte Konto des Autors und sind von schuldbefreiender Wirkung für den Verlag. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind die Bankgebühren komplett vom Verlag zu übernehmen. 6.3 Für die Deklarierung von Einnahmen aus diesem Vertrag für die Ermittlung der Einkommensteuer ist einzeln und leicht prüfbar abzurechnender Autor selbst verantwortlich. Autoren mit Wohnsitz im Ausland wird empfohlen, einen Freistellungsbescheid des deutschen Bundesamt für Finanzen vorzulegen, um gesetzliche Quellensteuerabzüge durch den Verlag zu vermeiden. Bei der Beantragung wird der Verlag den Autor bei Bedarf unterstützen.‌ 6.4 Der Autor kann die Angaben des Verlags durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen überprüfen lassen. Die Rechnungen müssen die Auftrags-Nr. sowie alle im Auftragsschreiben genannten besonderen Angaben enthalten. 10.2. Für Stundenlohnarbeiten sind Stunden- und Material-Nachweise arbeitstäglich INFINEUM zur Unterschrift vorzulegenKosten der Revision trägt, wobei vorzugsweise von INFINEUM gelieferte Stundennachweisformulare zu verwenden sind. 10.3. Voraussetzungen für Zahlungen sind die ordnungsgemäße Ausführung oder Leistung und die Übermittlung wenn der Rechnung mit allen prüffähigen Abrechnungsunterlagen. Zahlungsverzögerungen, die durch das Fehlen der entsprechenden Nachweise eintreten, gehen Revisionsbericht um mehr als 5 % zu Lasten des AuftragnehmersAutors abweicht, der Verlag – anderenfalls der Autor. 10.4. Anzahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn sie ausdrücklich im Auftrag vereinbart sind. 10.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Zahlungen 60 Tage nach Rechnungseingang geleistet, sofern die Rechnung unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen erstellt worden ist. 10.6. Die Bankverbindung ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Überweisungen werden zum Fälligkeitstermin bzw. Zahlungsziel angewiesen.

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Samples: Lizenzvertrag

Abrechnung und Zahlung. 10.17.1. Jeder Auftrag ist einzeln Der sich zu Gunsten aller Verwertungsgesellschaften ab 2010 aus der Teilnehmerzahl und leicht prüfbar abzurechnender Vergütungshöhe ergebende Vergütungsbetrag wird pro Kalenderquartal im Nachhinein abgerechnet. Das Telekommunikationsunternehmen erstellt binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Kalenderquartals über den Vergütungsbetrag für das abgelaufene Quartal eine Gutschrift an Literar-Mechana und überweist zugleich den sich aus der Gutschrifterstellung ergebenden Betrag auf ein von der Literar-Mechana bekannt gegebenes Konto. Die Rechnungen müssen Mitteilung der Anzahl der Teilnehmer erfolgt elektronisch in einem einvernehmlich festgelegten Format. Beginnt oder endet die Auftrags-NrZahlungspflicht innerhalb eines Quartals, so ist die Vergütung aliquot spätestens binnen 30 Tagen nach Quartalsende zu melden und zu bezahlen. sowie alle im Auftragsschreiben genannten besonderen Angaben enthaltenDer sich zugunsten der VAM für 2007 bis 2009 aus der Teilnehmerzahl und der Vergütungshöhe ergebende Vergütungsbetrag ist zugleich mit der Abrechnung für das erste Kalenderquartal 2010 nach den Bestimmungen dieses Einzelvertrags abzurechnen und zu bezahlen. 10.2. Für Stundenlohnarbeiten sind Stunden- und Material-Nachweise arbeitstäglich INFINEUM zur Unterschrift vorzulegen, wobei vorzugsweise von INFINEUM gelieferte Stundennachweisformulare zu verwenden sind. 10.3. Voraussetzungen für Zahlungen sind die ordnungsgemäße Ausführung oder Leistung und die Übermittlung der Rechnung mit allen prüffähigen Abrechnungsunterlagen. Zahlungsverzögerungen, die durch das Fehlen der entsprechenden Nachweise eintreten, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 10.4. Anzahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn sie ausdrücklich im Auftrag vereinbart sind. 10.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Zahlungen 60 Tage nach Rechnungseingang geleistet, sofern die Rechnung unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen erstellt worden ist. 10.6. Die Bankverbindung ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Überweisungen werden zum Fälligkeitstermin bzw. Zahlungsziel angewiesen.

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Samples: Gesamtvertrag

Abrechnung und Zahlung. 10.17.1. Jeder Auftrag Der sich aus der Teilnehmerzahl an den in Pkt. 7.2. bezeichneten Stichtagen und der Vergütungshöhe ergebende Vergütungsbetrag ist einzeln pro Kalenderquartal bis zum zehnten Tag des betreffenden Kalenderquartals an die Verwertungsgesellschaften abzurechnen und leicht prüfbar abzurechnenabzuführen. Beginnt oder endet die Zahlungspflicht innerhalb eines Quartals, so ist die Vergütung aliquot spätestens binnen 30 Tagen zu bezahlen. 7.2. Stichtag für die Berechnung der Teilnehmerzahl ist der dem jeweiligen Kalenderquartal unmittelbar vorangegangene 1. Xxxx bzw. 1. September. Die Rechnungen müssen Kabelbetreiber haben den Verwertungsgesellschaften die Auftrags-NrAnzahl ihrer an diesen Stichtagen angeschlossenen Teilnehmer sowie die von ihnen weitergeleiteten Programme spätestens mit der auf den Stichtag nächstfolgenden Abrechnung mitzuteilen. sowie alle im Auftragsschreiben genannten besonderen Angaben enthaltenVeränderungen der Teilnehmerzahlen zwischen den Stichtagen bleiben unberücksichtigt. 10.27.3. Für Stundenlohnarbeiten sind Stunden- und Material-Nachweise arbeitstäglich INFINEUM zur Unterschrift vorzulegenUnterbleibt die Weitersendung der Rundfunksendungen vorübergehend, wobei vorzugsweise von INFINEUM gelieferte Stundennachweisformulare zu verwenden sindentfällt die Zahlungspflicht für die Zeit der Nichtübertragung, wenn der Kabelnetzbetreiber selbst für diese Zeit nicht das entsprechende Entgelt seiner Teilnehmer erhält. 10.37.4. Voraussetzungen für Zahlungen Im Falle des Zahlungsverzugs sind die ordnungsgemäße Ausführung oder Leistung und die Übermittlung Verwertungsgesellschaften berechtigt, Verzugszinsen in der Rechnung mit allen prüffähigen AbrechnungsunterlagenHöhe von 5% p.a. Zahlungsverzögerungen, die durch das Fehlen kontokorrentmäßig über der entsprechenden Nachweise eintreten, gehen jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank zu Lasten des Auftragnehmersverlangen. 10.4. Anzahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn sie ausdrücklich im Auftrag vereinbart sind. 10.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Zahlungen 60 Tage nach Rechnungseingang geleistet, sofern die Rechnung unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen erstellt worden ist. 10.6. Die Bankverbindung ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Überweisungen werden zum Fälligkeitstermin bzw. Zahlungsziel angewiesen.

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Samples: Gesamtvertrag Für Die Integrale Kabelweitersendung Von Rundfunksendungen

Abrechnung und Zahlung. 10.13. Jeder Auftrag ist einzeln und leicht prüfbar abzurechnen. Die Rechnungen müssen die Auftrags-Nr. sowie alle im Auftragsschreiben genannten besonderen Angaben enthalten. 10.2. Für Stundenlohnarbeiten sind Stunden- und Material-Nachweise arbeitstäglich INFINEUM zur Unterschrift vorzulegen, wobei vorzugsweise von INFINEUM gelieferte Stundennachweisformulare zu verwenden sind. 10.3. Voraussetzungen für Zahlungen sind die ordnungsgemäße Ausführung oder Leistung und die Übermittlung der Rechnung mit allen prüffähigen Abrechnungsunterlagen. Zahlungsverzögerungen, die durch das Fehlen der entsprechenden Nachweise eintreten, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 10.4. Anzahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn sie ausdrücklich Elszámolás és fizetés: Soweit im Auftrag nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sindwurden, erfolgt die Abrechnung stets zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listen- bzw. Tagespreisen ab unserem Werk. Bei Amennyiben a megrendelésben nem kifejezetten fix árak kerültek meghatározásra, úgy az elszámolásra a szállítás ill. teljesítés napján hatályos mindenkori árlistánk ill. napi áraink Änderung wesentlicher Faktoren der alapján, üzemből történő szállítással kerül sor. Az Preiskalkulation wie zB Personal-, Material-, árkalkuláció alapjául szolgáló lényeges tényezők Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen/ Általános Értékesítési és Sz állítási Feltételek Xxxxxxxx XXX, X-0000 Xxxx Fracht- oder Kreditkosten, Steuern und Abgaben usw. 10.5, sind wir berechtigt, auch verbindlich vereinbarte Preise den geänderten Verhältnissen anzupassen. Sofern Von einer derartigen Preiserhöhung über 10 % müssen wir Sie jedoch zumindest 8 Tage vor Lieferung oder Leistung verständigen, Ihnen steht sodann ein binnen 48 Stunden auszu- übendes Rücktrittsrechtzu. Gegenüber unseren Forderungen kann nicht anders vereinbartaufgerechnet werden, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei früherem Zahlungsverzug sowie begründetem Zweifel an Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind wir unbeschadet weiterer Rechte befugt, für noch nicht durchgeführte Liefer- ungen und Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Bei Bearbeitungen und Instandsetzungen sind 50 % des Kostenvoranschlages bei Auftragserteilung, der Rest bei Fertigstellung der Arbeiten und Rechnungslegung fällig. Ansonsten sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto jeweils gerechnet vom Ausstellungstag der Rechnung, ohne weiteren Abzug zu zahlen. Ihre Zahlungen sind am Tag als erbracht angesehen, als der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks werden alle zahlungshalber nur dann angenommen, wenn sämtliche Spesen von Ihnen getragen werden. Zahlungen 60 Tage nach Rechnungseingang geleistetan Vertreter sind nur dann schuldbefreiend, sofern die Rechnung unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen erstellt worden ist. 10.6wenn sich diese mit einer schrift- lichen Inkassovollmacht ausweisen. Die Bankverbindung ist vom Auftragnehmer Ausstellung und Zustellung der Rechnung erfolgt auf der Grundlage der von Ihnen schriftlich zu bestätigenangegebenen Daten. Überweisungen werden zum Fälligkeitstermin bzwRechnungsreklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich einzureichen. Zahlungsziel angewiesenBei Verzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit § 301/A BGB) sowie alle erforderlichen Kosten der Eintreibung. módosulása esetén, mint pl. személyi, anyag, fuvarozási vagy hitel költségek, adók és járulékok stb., jogosultak vagyunk a kötelező érvénnyel megállapodott árakat is a megváltozott körülményekhez igazítani. 10% feletti ilyen áremelés esetén ugyanakkor kötelesek vagyunk Önt legalább 8 nappal a szállítást, ill. teljesítést megelőzően értesíteni, amelyet követően Ön 48 órán belül elállhat a szerződéstől. Követeléseinkkel szemben nem élhet beszámítással, kivéve, ha a viszontkövetelése általunk nem vitatott vagy jogerősen megítélt. Korábbi fizetési késedelem, valamint a gazdasági teljesítő képességével kapcsolatos megalapozott kétségünk esetén, további jogainak érintetlenül hagyása mellett, jogosultak vagyunk a még nem teljesített szállításainkért, ill. teljesítéseinkért előre fizetést kérni és a szerződéses kapcsolatunkból eredő minden igényünket azonnal lejárttá tenni. Termékmegmunkálás és javítás esetén az ajánlott ár 50%-a a megbízás közlésekor, míg a maradék a munkák elvégzésekor és a számla kiállításakor esedékes. Egyebekben számláinkat a kiállítástól számított 30 napon belül, levonás nélkül kell megfizetni. Fizetéseit azon a napon tekintjük teljesítettnek, amikor a számlaösszeg bankszámlánkon jóváírásra kerül. Váltót ill. csekket csak akkor fogadunk el fizetésként, ha minden ezzel kapcsolatos költséget Önök viselnek. Harmadik fél részére történő fizetések csak akkor kötelemszüntetőek, ha írásbeli azonnali beszedési megbízással vannak alátámasztva. A számla kiállítása és kézbesítése az Önök által írásban átadott adatok alapján történik. A számlával kapcsolatos reklamációkat a számla kézhezvételétől számított 8 napon belül írásban lehet megtenni. Késedelem esetén a törvényes késedelmi kamatot (jelenleg a Ptk. 301/A. § szerint), valamint a behajtás minden költségét felszámítjuk. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen/ Általános Értékesítési és Sz állítási Feltételek Castolin ZRT, H-7607 Pécs

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Samples: General Terms and Conditions