Common use of Abrechnung und Zahlung Clause in Contracts

Abrechnung und Zahlung. (zu §§ 14 und 16 VOB/B) a) Sämtliche Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung ausschließlich an die im Auftrag benannte Abteilung des Auftraggebers einzureichen. b) Abschlagszahlungen können, unter gleichzeitiger Vorlage prüffähiger Unterlagen, vom Auftragnehmer in der Regel nur für Beträge in Höhe von mindestens 2.500 EURO beantragt werden. Der Auftraggeber leistet für nachgewiesene, vertragsgemäß erbrachte Leistungen des Auftragnehmers Abschlagszahlungen unter Abzug eines 10%igen Sicherheitseinbehaltes innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der prüffähigen Abschlagsrechnung; insgesamt bis zu maximal 90% des Auftragswertes. Bei Pauschalpreisverträgen werden Abschlagszahlungen nur dann geleistet, wenn diese spätestens bei Vertragsabschluss in Gestalt eines Zahlungsplans schriftlich vereinbart wurden. c) Wird nach der Schlusszahlung eine Überzahlung auf Grund von Abrechnungsfehlern oder fehlerhafter Abrechnungsunterlagen festgestellt, so hat der Auftragnehmer zuviel erhaltene Beträge unverzüglich zurückzuzahlen. Die Berufung auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung gemäß § 813 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. d) Die Übertragung von Forderungen und anderen Rechten des Auftragnehmers aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. § 354a HGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. e) Der Auftraggeber ist berechtigt, gegen Forderungen, die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehen, nicht nur mit seinen eigenen Forderungen, sondern auch mit solchen Forderungen aufzurechnen, die denjenigen Gesellschaften, an denen der Auftraggeber zum Zeitpunkt Aufrechnung unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, gegen den Auftragnehmer zustehen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen