Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbe- sondere dem Beginn mit der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen. Die AGB JardinSuisse gelten, sofern sie vereinbart worden sind.
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Samples: www.mahrergartenbau.ch, www.gartus.ch, www.gerbergartenbau.ch
Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung Ver- einbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbe- sondere insbeson- dere dem Beginn mit der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen. Die AGB JardinSuisse gelten, sofern sie vereinbart worden sind.
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Samples: zweifel-ag.ch, www.wetzelgartenbau.ch
Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbe- sondere insbesondere dem Beginn mit der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen. Die AGB JardinSuisse gelten, sofern sie vereinbart worden sind.
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Samples: gartenbau-schneebeli.ch
Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung Ver- einbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbe- sondere insbesondere dem Beginn mit der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen. Die AGB JardinSuisse gelten, sofern sie vereinbart ver- einbart worden sind.
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Samples: www.gartenliebhaber.ch