Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbesondere mit dem Beginn der Ausführung der entsprechenden Arbeit abgeschlossen.
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Samples: ruedi-weber.ch, www.zuerrer-gartenbau.ch, www.ledergerber-gartenpflege.ch
Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbesondere den Beginn mit dem Beginn der Ausführung der entsprechenden Arbeit abgeschlossen.
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Samples: www.oeschger-gartengestaltung.ch