Common use of Aktivitäten Clause in Contracts

Aktivitäten. 1. Der gemeinsame Ausschuss klärt den Bedarf und die Prioritäten der nachstehend beschriebenen Aktivitäten ab, wobei er auch jenen Aktivitäten im Bereich der Zu- sammenarbeit Rechnung trägt, die von anderen bilateralen oder multilateralen Ge- bern unterstützt werden. 2. Das Zusammenarbeitsprogramm kann die folgenden Aktivitäten umfassen, muss sich jedoch nicht auf diese beschränken: a) Aktivitäten zum Ausbau des gesetzlichen Rahmens und der sonstigen Vor- schriften auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum: 1. Prüfung der einschlägigen internationalen Verträge über geistiges Ei- gentum, insbesondere des TRIPS-Abkommens sowie gewisser von der WIPO verwalteter Übereinkommen, denen die Sozialistische Republik Vietnam bisher nicht angehört; gegebenenfalls Erarbeitung von Vor- schlägen und Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden zur Erwägung des Beitritts der Sozialistischen Republik Vietnam zu derar- tigen Abkommen und Übereinkommen; 2. Prüfung von bisher in der Sozialistischen Republik Vietnam nicht ge- schützten Bereichen des geistigen Eigentums, wie vertrauliche Infor- mationen sowie die Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs; 3. Abklärung des Bedarfs nach einer Modernisierung des gesetzlichen Rahmens, Vorschlag von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie von Änderungen und Revisionen der bestehenden Gesetze und Verordnun- gen der Sozialistischen Republik Vietnam im Zusammenhang mit geis- tigem Eigentum, um internationalen Standards sowie den Anforderun- gen der einschlägigen internationalen Verträge, insbesondere des TRIPS-Abkommens (materielle Bestimmungen und Durchsetzung), zu entsprechen. b) Aktivitäten zur Unterstützung der Verwaltungen auf dem Gebiet des geisti- gen Eigentums: 1. Austausch von Führungserfahrungen mit den Ämtern für geistiges Ei- gentum der Schweiz und weiterer Länder oder Regionen mittels ver- schiedener Massnahmen wie Studienbesuchen und Seminaren; 2. Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum (d.h. gewerbliches Eigentum, Urheber- recht und verwandte Schutzrechte) zuständig sind, namentlich der Füh- rungskräfte, der Beamten der Rechtsabteilungen, der Prüfer, der Ex- perten, die mit Patenten und anderen Informationen befasst sind, sowie des technischen Personals durch lang- und kurzfristige Schulungen so- wie durch Seminare, Symposien und Workshops; 3. Modernisierung der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum zuständig sind, einschliesslich ihrer allfälligen Zweigstellen; 4. Modernisierung der Patent- sowie weiterer Informationssysteme, ein- schliesslich des Aufbaus eines nationalen Netzwerks für Informations- dienstleistungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum; 5. Bereitstellung der erforderlichen technischen Ausrüstung. c) Aktivitäten zur verstärkten Anwendung der Gesetze auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und zur Sicherstellung einer wirkungsvollen Durchset- zung der Rechte an geistigem Eigentum: 1. Schulung und Ausbildung durch Seminare, Studienreisen und Work- shops von Richtern (einschliesslich Verwaltungsgerichte und weiterer Gerichte), Zollbeamten sowie von weiteren Behördemitgliedern, die für die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum zuständig sind; 2. Bereitstellung der erforderlichen technischen Ausrüstung. d) Weitere Aktivitäten, einschliesslich der Förderung des geistigen Eigentums und dessen Nutzung: 1. Stärkung des öffentlichen Bewusstseins in bezug auf die Bedeutung des Schutzes von Innovationen und Neuerungen sowie der Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie im Rahmen von Workshops, an de- nen sich Länder mit Erfahrungen auf diesem Gebiet beteiligen; 2. Förderung der Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum durch Un- ternehmen, lokale Gemeinschaften und Einzelpersonen in allen Berei- chen der Technologie; 3. Unter bestimmten Bedingungen Ermöglichung von kostenlosen Patent- recherchen für Patentanmeldungen von einzelnen Erfindern oder Un- ternehmen durch die Schweizer Behörden; 4. Förderung und Entwicklung des Unterrichts über geistiges Eigentum in Vietnam, wobei besonderes Gewicht auf die Nutzung dieses Rechts zur wirtschaftlichen Entwicklung gelegt wird.

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Samples: Abkommen, Abkommen, Abkommen Über Den Schutz Des Geistigen Eigentums

Aktivitäten. 1Die Aufgaben der EbK sind in Art. Der gemeinsame Ausschuss klärt den Bedarf 3 der Satzung 2017 in geltender Fassung festgelegt und die Prioritäten der nachstehend beschriebenen Aktivitäten ab, wobei er auch jenen Aktivitäten im Bereich Nationalen Kollektivvertrag für den Tertiärsektor sowie den von den Sozialpartnern auf nationaler und territorialer Ebene unterzeichneten Abkommen vorgesehen. Die ordentlichen Aktivitäten der Zu- sammenarbeit Rechnung trägt, die von anderen bilateralen oder multilateralen Ge- bern unterstützt EbK können wie folgt zusammengefasst werden. 2. Das Zusammenarbeitsprogramm kann die folgenden Aktivitäten umfassen, muss sich jedoch nicht auf diese beschränken: a) Aktivitäten zum Ausbau des gesetzlichen Rahmens Überwachung befristeter Arbeitsverträge und der sonstigen Vor- schriften auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum: 1. Prüfung der einschlägigen internationalen Verträge über geistiges Ei- gentum, insbesondere des TRIPS-Abkommens sowie gewisser von der WIPO verwalteter Übereinkommen, denen die Sozialistische Republik Vietnam bisher nicht angehört; gegebenenfalls Erarbeitung von Vor- schlägen und Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden zur Erwägung des Beitritts der Sozialistischen Republik Vietnam zu derar- tigen Abkommen und Übereinkommenbefristeter Arbeitnehmerüberlassungsverträge; 2b) Schutz der Gesundheit und Menschenwürde; c) im Nationalen Kollektivvertrag für den Tertiärsektor, die Verteilung und Dienstleistungen vorgesehene Aufgaben im Bereich Lehrlingswesen und Formalitäten für Teilzeitverträge mit 7 Wochenstunden; d) interne Einrichtung der Paritätischen Landesorganisation und Wahrnehmung der vorgesehenen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit; e) Entgegennahme der im Nationalen Kollektivvertrag für den Tertiärsektor vorgesehenen Mitteilungen über die Regelung der Wochenarbeitszeit (Art. Prüfung 124), die Arbeitszeitflexibilität (Art. 125) und die flexiblen Arbeitszeitverfahren im f) Aufgaben zur Unterstützung bei Schlichtungs- und Schiedsverfahren nach Art. 37, 37- bis und 38 des Nationalen Kollektivvertrags für den Tertiärsektor; g) Förderung und Verwaltung von bisher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene, auch in Zusammenarbeit mit den Regionen und anderen zuständigen Körperschaften; h) Förderung und Entwicklung von sozialen Initiativen zugunsten der Sozialistischen Republik Vietnam nicht ge- schützten Bereichen des geistigen Eigentumsbeschäftigten Arbeitnehmer, wie vertrauliche Infor- mationen die Mutualisierung der im Nationalen Kollektivvertrag bzw. in Gebietsabkommen vorgesehenen Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Einkommensunterstützung, die Verhinderung des unlauteren Wettbewerbsvon den Vertragsparteien vereinbart und von diesen der Bilateralen Körperschaft übertragen werden; 3. Abklärung des Bedarfs nach einer Modernisierung des gesetzlichen Rahmens, Vorschlag von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie von Änderungen und Revisionen der bestehenden Gesetze und Verordnun- gen der Sozialistischen Republik Vietnam im Zusammenhang mit geis- tigem Eigentum, um internationalen Standards sowie den Anforderun- gen der einschlägigen internationalen Verträge, insbesondere des TRIPS-Abkommens (materielle Bestimmungen und Durchsetzung), zu entsprechen. b) Aktivitäten zur Unterstützung der Verwaltungen auf dem Gebiet des geisti- gen Eigentums: 1. Austausch Arbeitsverhältnisses (z.B. Kinderbetreuung, außerordentliche Unterstützung im Krankheitsfall, Krankenstand von Führungserfahrungen mit Lehrlingen, Schulbesuch von Lehrlingen, Prämie für den Ämtern besten Lehrling, Stipendium für geistiges Ei- gentum der Schweiz und weiterer Länder Diplomarbeiten zum Thema Handel und/oder Regionen mittels ver- schiedener Massnahmen wie Studienbesuchen und Seminaren; 2. Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter der VerwaltungsstellenBilateralität, Teilzeit nach Mutterschaftsurlaub, Prämie an den Betrieb bei Übernahme des prämierten Lehrlings, Unterstützung bei Betreuung eines Familienmitglieds, Rückvergütung des Hochzeitsurlaubs, Rückvergütung von Lohnzahlungen bei Geschäftsumbau, Rückvergütung von Lohnzahlungen an Beschäftigte, die für das geistige Eigentum (d.h. gewerbliches EigentumAus- und Weiterbildungskurse der EbK besuchen, Urheber- recht und verwandte Schutzrechte) zuständig sindAusbildung zum Handelsfachwirt, namentlich der Füh- rungskräfte, der Beamten der Rechtsabteilungen, der Prüfer, der Ex- perten, die mit Patenten und anderen Informationen befasst sind, sowie des technischen Personals durch lang- und kurzfristige Schulungen so- wie durch Seminare, Symposien und Workshops; 3. Modernisierung der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum zuständig sind, einschliesslich ihrer allfälligen Zweigstellen; 4. Modernisierung der Patent- sowie weiterer Informationssysteme, ein- schliesslich des Aufbaus eines nationalen Netzwerks für Informations- dienstleistungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum; 5. Bereitstellung der erforderlichen technischen Ausrüstung. c) Aktivitäten zur verstärkten Anwendung der Gesetze auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und zur Sicherstellung einer wirkungsvollen Durchset- zung der Rechte an geistigem Eigentum: 1. Schulung und Ausbildung durch Seminare, Studienreisen und Work- shops von Richtern (einschliesslich Verwaltungsgerichte und weiterer Gerichte), Zollbeamten sowie von weiteren Behördemitgliedern, die für die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum zuständig sind; 2. Bereitstellung der erforderlichen technischen Ausrüstung. d) Weitere Aktivitäten, einschliesslich der Förderung des geistigen Eigentums und dessen Nutzung: 1. Stärkung des öffentlichen Bewusstseins in bezug auf die Bedeutung des Schutzes von Innovationen und Neuerungen sowie der Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie im Rahmen von Workshops, an de- nen sich Länder mit Erfahrungen auf diesem Gebiet beteiligen; 2. Förderung der Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum durch Un- ternehmen, lokale Gemeinschaften und Einzelpersonen in allen Berei- chen der Technologie; 3. Unter bestimmten Bedingungen Ermöglichung von kostenlosen Patent- recherchen für Patentanmeldungen von einzelnen Erfindern oder Un- ternehmen durch die Schweizer Behörden; 4. Förderung und Entwicklung des Unterrichts über geistiges Eigentum in Vietnam, wobei besonderes Gewicht auf die Nutzung dieses Rechts zur wirtschaftlichen Entwicklung gelegt wird.Elternzeit

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Samples: Satzung