Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand Musterklauseln

Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. 1. Behördliche angeordnete oder gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen zur Nutzung der Rechte und Leistungen aus dem Hospitality- Vertrag, wie beispielsweise das Tragen einer Maske, der Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung oder sonstiger vergleichbarer Auflagen, stellen keine Leistungsbeschränkung dar und begründen daher keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt und/ oder Schadensersatz des Kunden und berechtigen auch nicht zur Kündigung durch den Kunden. 2. Neben diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die dem Kunden nach Ziffer 2 des Hospitality-Vertrages eingeräumten Rechte und Leistungen weiterhin die Stadionordnung des Sportpark Dreieich und ergänzend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tickets“ (ATGB), welche auf der Homepage von Eintracht Frankfurt (xxx.xxxxxxxxx.xx) eingesehen oder auf Anfrage auch kostenlos an den Kunden übersandt werden können. Sollten einzelne dieser zusätzlichen Bestimmungen den Regelungen dieses Hospitality- Vertrages widersprechen, finden insoweit vorrangig die Regelungen des vorliegenden Hospitality-Vertrages Anwendung. 3. Eintracht Frankfurt ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/ oder der Gesetzeslage und/ oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und/ oder die jeweils gültige Preisliste von Eintracht Frankfurt mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/ oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – in Textform per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/ oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt Eintracht Frankfurt hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Teil A Ziffer V 7 dieser AGB-Hospitality genannte Kontaktadresse zu richten. 4. Eintracht Frankfurt ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder im Fall einer regelungsbedürftigen Xxxxx, hat der Vertrag im Übr...
Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwen- dung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters.
Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters. Sollten eine der Bestimmungen dieses Vertrages wegen eines Verstoßes gegen zwingendes Recht nichtig sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht. Das Angebot des Veranstalters und etwaige zusätzliche Vereinbarungen der Parteien, die Hausordnung und die technischen Richtlinien der Veranstaltungsstätte, die Ausstellerbedingungen, die Sicherheitsbestimmungen, Auf- und Abbaubedingungen sowie weitere auf der Messewebsite genannten Bedingungen und gegebenenfalls zusätzliche Bestellformulare (z. B. Presseservice, Austellerausweise, Werbemittel, Seminaren und Vorträgen) stellen integrierende Bestandteile des Vertrages dar.
Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. 23.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der im Auftrag benannte Bestimmungsort, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes bestimmt ist. 23.2 Ist der Vertragspartner rumänischer Rechtsträger gilt für das Vertragsverhältnis rumänisches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist in diesem Fall soweit gesetzlich zulässig Brasov. In allen anderen Fällen wird die Anwendung deutschen Rechts mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie soweit rechtlich zulässig der Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

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  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Allgemeine Ausschlüsse Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.