Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand Musterklauseln

Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. 1. Behördliche angeordnete oder gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen zur Nutzung der Rechte und Leistungen aus dem Hospitality- Vertrag, wie beispielsweise das Tragen einer Maske, der Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung oder sonstiger vergleichbarer Auflagen, stellen keine Leistungsbeschränkung dar und begründen daher keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt und/ oder Schadensersatz des Kunden und berechtigen auch nicht zur Kündigung durch den Kunden.
Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters. Sollten eine der Bestimmungen dieses Vertrages wegen eines Verstoßes gegen zwingendes Recht nichtig sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht. Das Angebot des Veranstalters und etwaige zusätzliche Vereinbarungen der Parteien, die Hausordnung und die technischen Richtlinien der Veranstaltungsstätte, die Ausstellerbedingungen, die Sicherheitsbestimmungen, Auf- und Abbaubedingungen sowie weitere auf der Messewebsite genannten Bedingungen und gegebenenfalls zusätzliche Bestellformulare (z. B. Presseservice, Austellerausweise, Werbemittel, Seminaren und Vorträgen) stellen integrierende Bestandteile des Vertrages dar.
Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwen- dung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters. Sollten eine der Bestimmungen dieses Vertrages wegen eines Verstoßes gegen zwingendes Recht nichtig sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen kei- nen Einfluss. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht.
Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand. 23.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der im Auftrag benannte Bestimmungsort, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes bestimmt ist.

Related to Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.