Allgemeine Haftungsbeschränkung. 1. .Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Kirschmechanik infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluß oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet Kirschmechanik – aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz,
1. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
2. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
3. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
4. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kirschmechanik auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt voestalpine (einschließlich gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungsge- hilfen, etc.), gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung aus dem Titel Schadenersatz aufgrund leichter Fahrlässigkeit, für den Ersatz von indirekten Schäden bzw. Folgeschäden (insb. aus Pro- duktionsausfällen bzw. Betriebsunterbrechungen), für den Ersatz des entgangenen Gewinns bzw. auch positiver Schäden in Form von entgangenen Erlösen, für nicht erzielte Ersparnisse oder Zins- verluste sowie für den Ersatz reiner Vermögensschäden. Darüber hinaus ist die Gesamthaftung von voestalpine, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt mit max. 100% des Auftragswertes der schadensursächlichen Einzellieferungen (exkl. etwaiger Aufschlä- ge für Versand, Verpackung, Lagerhaltung oder Zoll) beschränkt. Diese Gesamthaftungsdeckelung umfasst auch etwaige Aufwand- sersatz-/Gewährleistungs- oder individuell vereinbarte Garantiean- sprüche. Im Übrigen verjähren sämtliche Ansprüche im Zusam- menhang mit Lieferungen und/oder Leistungen von voestalpine jedenfalls spätestens 18 Monate nach dem maßgeblichen Zeit- punkt des Risiko- und Gefahrenübergangs (siehe oben). Gesetzlich zwingende Ansprüche nach dem PHG sowie sonstige, gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben hievon natürlich unberührt. Allfällige Regressforderungen des Kunden oder der Sphäre des Kunden zu- zurechnender Dritter aus dem Titel „Produkthaftung“ sind ausge- schlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Produktfehler in der Sphäre von voestalpine grob fahrlässig verursacht wurde.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Die Haftung von MFE nach diesen AGB ist wie folgt begrenzt: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet MFE für Schäden in vollem Umfang. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MFE nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MFE beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut). Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die gesamte Haftung von MFE auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens nicht die Beträge übersteigt, die der Kunde an MFE für die betroffene angenommene Bestellung gezahlt hat, die Schadenshöhe allerdings in keinem Fall weniger als der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden beträgt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für besondere, zufällige, Folgeschäden oder indirekte Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern von MFE beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Falle einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie für die Lieferungen bleibt unberührt.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. EUROIMMUN haftet für vertragliche Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aus Delikt grundsätzlich nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, im Übrigen lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhalten einer Beschaffenheitsgarantie oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung - aus Verzug oder Unmöglichkeit, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – gegen Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) sind ausgeschlossen, wenn nicht die nachstehenden Regeln etwas anderes bestimmen.
2. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist die Haftung der Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die die Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.) arglistig verschwiegen hat, oder bei Fehlern des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird, sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.
4. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Firma Xxxxxx Xxxxxxx (GmbH & Co.), Organe und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
6. Die gesetzliche Beweislast wird durch die Regelungen dieser Vertragsziffer nicht verändert.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit ein Vertrag einschließlich dieser AGB keine anderweitigen Bestimmungen enthält, haftet die QHSE GmbH grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für ausschließlich in Zusammenhang einer Vermittlung erfolgten Personenschäden, welche nicht über die Abdeckung der Betriebshaftpflicht der QHSE GmbH hinaus geht
Allgemeine Haftungsbeschränkung. (a) Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma FölsingPA, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FölsingPA.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. 1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Pflichtverletzung durch W&P, wenn W&P diese zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleiben die Fälle, in denen zwingend gesetzlich gehaftet wird, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen einer etwaigen Garantie. Im Falle einer etwaigen zwingenden Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Für den Fall einer etwaigen sonstigen Pflichtverletzung durch W&P, die W&P zu vertreten hat, und die nicht in einem Mangel in der Leistung von W&P besteht, kann der Käufer nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Die Verjährungsfrist für sonstige Rechte und Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von BMG infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet BMG – aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur • bei Vorsatz, • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, • bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BMG auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. 2.3.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.3.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2.3.3 Die sich aus Abs. 2.3.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
2.3.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.