Allgemeine Haftungsbeschränkung Musterklauseln

Allgemeine Haftungsbeschränkung. Die Haftung von MFE nach diesen AGB ist wie folgt begrenzt: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet MFE für Schäden in vollem Umfang. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MFE nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MFE beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut). Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die gesamte Haftung von MFE auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens nicht die Beträge übersteigt, die der Kunde an MFE für die betroffene angenommene Bestellung gezahlt hat, die Schadenshöhe allerdings in keinem Fall weniger als der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden beträgt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für besondere, zufällige, Folgeschäden oder indirekte Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern von MFE beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Falle einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie für die Lieferungen bleibt unberührt.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. 1. Der Lieferant haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - wenn der Lieferant, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung vorbehaltlich Ziffern 3. und 4. ausgeschlossen.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. EUROIMMUN haftet für vertragliche Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aus Delikt grundsätzlich nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, im Übrigen lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhalten einer Beschaffenheitsgarantie oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt voestalpine (einschließlich gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Besorgungs- gehilfen etc.), gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung aus dem Titel Schadenersatz aufgrund leichter Fahrlässigkeit, für den Ersatz von indirekten Schäden bzw. Folgeschäden (insb. aus Produktionsausfällen bzw. Betriebsunterbrechungen), für den Er- satz des entgangenen Gewinns bzw. auch positiver Schäden in Form von entgangenen Erlösen, für nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsverluste sowie für den Ersatz reiner Vermögensschäden. Da- rüber hinaus ist die Gesamthaftung von voestalpine, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt mit max. 100 % des Auftrags- wertes der schadensursächlichen Einzellieferungen (exkl. etwaiger Aufschläge für Versand, Verpackung, Lagerhaltung oder Zoll) be- schränkt. Diese Gesamthaftungsdeckelung umfasst auch etwaige Aufwandsersatz-/Gewährleistungs- oder individuell vereinbarte Garantieansprüche. Im Übrigen verjähren sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Lieferungen und/oder Leistungen von voestalpine jedenfalls spätestens 18 Monate nach dem maßgeb- lichen Zeitpunkt des Risiko- und Gefahrenübergangs (siehe oben). Gesetzlich zwingende Ansprüche nach dem PHG sowie sonstige gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben hievon natürlich unbe- rührt. Allfällige Regressforderungen des Kunden oder der Sphäre des Kunden zuzurechnender Dritter aus dem Titel „Produkthaf- tung“ sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Produktfehler in der Sphäre von voestalpine grob fahrlässig verursacht wurde.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit ein Vertrag einschließlich dieser AGB keine anderweitigen Bestimmungen enthält, haftet die QHSE GmbH grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für ausschließlich in Zusammenhang einer Vermittlung erfolgten Personenschäden, welche nicht über die Abdeckung der Betriebshaftpflicht der QHSE GmbH hinaus geht Ein Vertrag tritt mit erstmaliger Erteilung eines schriftlichen Auftrags und Einreichung der ausgefüllten Vertragsanhänge durch einen Auftraggeber in Kraft. Beide Parteien können ein bestehendes Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorgaben kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Eine Laufzeit ist an die Gültigkeit der erteilten Aufgabe (z.B. Beauftragtenfunktion) gebunden, diese verlängert sich automatisch bei Ablauf des Zeitraumes, sofern nicht in einem zuvor definierten Zeitraum schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung durch einen Auftraggeber kann, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Frist von mindestens drei Monaten zur nächsten planmäßigen Laufzeit gegenüber der QHSE GmbH schriftlich ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Bei einer späteren Kündigung werden von der QHSE GmbH bereits anteilig erbrachte Leistungen gemäß den Spezifischen Bedingungen in Rechnung gestellt. Ein Auftraggeber ist berechtigt eine laufzeitbedingten Beauftragten-Vereinbarung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntwerden eines gestiegenen Aufwands zu kündigen, wenn eine außerplanmäßige Prüfung entsprechend angekündigt oder durchgeführt wurde oder durch Veränderungen beim Auftraggeber entsprechend der Betreuungsaufwand um mehr als 20% steigt oder durch eine Erhöhung des Tagessatzes entsprechend Nr 4 der AGB der Gesamtaufwand um mehr als 10 % steigt. Beide Parteien können das bestehende Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorgaben kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Schuldet die QHSE GmbH Dienstleistungen, so ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, sind – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – insbesondere ein Verstoß gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Leistungserbringung. Wichtige Gründe, welche die QHSE GmbH zur Kündigung berechtigen, sind – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – insbesondere die Verweigerung des Auftraggeber von vertragswesentlichen und -notwendigen Mitwirkungshandlungen (z.B. die zeitge...
Allgemeine Haftungsbeschränkung. 10.1. Vesttherm haftet nur für Mängel an den Lieferungen von Vesttherm gemäß den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern der Käufer die Lieferungen von Vesttherm in vorgeschriebener und verantwortungsvoller Weise und gemäß den Anweisungen von Vesttherm verwendet hat. Die Haftung von Vesttherm beschränkt sich auf Fehler in den Lieferungen von Vesttherm. Vesttherm haftet daher nicht für Fehler, die im Zusammenhang mit der Installation oder Ergänzung von Lieferungen von Vesttherm zu Lieferungen anderer auftreten. Änderungen oder Eingriffe in die Lieferung ohne die schriftliche Zustimmung von Vesttherm entbinden Vesttherm von jeglicher Verpflichtung.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit der Vertrag mit dem Kunden und diese AGB keine anderweitigen Bestimmungen enthalten, gilt Folgendes: Wir haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen ist die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkt-Haftungsgesetz, die Haftung aufgrund ausdrücklich gegebener Garantien und die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, welche grundlegende elementare Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, deren Erfüllung und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit nur fahrlässig gegen solche wesentlichen Vertragspflichten verstoßen wird, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch unmittelbar und zugunsten unserer Organe sowie der Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Die Stadtmarketing Bruchköbel GmbH übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die von dem Kunden bei der Akzeptanzstelle mit der BruchköbelCard erworbenen Produkte.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. 1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von BMG infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.
Allgemeine Haftungsbeschränkung a) VERDER haftet nur für Schäden und Folgeschäden, verursacht durch sich selbst oder ihre Mitarbeiter, soweit es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
Allgemeine Haftungsbeschränkung. Soweit der Vertrag einschließlich dieser AGB keine anderweiti- gen Bestimmungen enthält, haftet die Tauw GmbH nur wie folgt: