Common use of Allgemeine Hinweise Clause in Contracts

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „Vertragsinformation“ sorgfältig zu lesen. 1.2 Was müssen Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags beachten? 1.2.1 Geben Sie uns bitte bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer an. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert Ihrer versicherten Sachen und vielen weiteren Faktoren, die wir im Antrag erfragen, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung dem Antrag oder Vorschlag. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsschein. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (z. B. Betriebsart/Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/Praxis veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers bekannt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen aus. 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sie müssen z. B. das Gebäude und das Dach (Sturmversicherung) sowie alle Wasserleitungs­ und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand halten. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werden.

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Samples: Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „Vertragsinformation“ sorgfältig zu lesen.? 1.2 Was müssen Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags beachten? 1.2.1 Geben Sie uns bitte bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer an. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert Ihrer Ihre versicherten Sachen Xxxxxx und vielen weiteren Faktoren, die wir im Antrag erfragen, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung Geschäftsinhaltsversicherung dem Antrag oder Vorschlag. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die Folgebeiträge müssen Sie jeweils zu Beginn der Versicherungsperiode zahlen. Haben Sie Ratenzahlungen vereinbart, sind diese am Ersten des Monats fällig, in dem die Versicherungsperiode beginnt. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahrs werden sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten oder soweit eine Entschädigung fällig wird. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsschein. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (z. B. Beispiele: Betriebsart/Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/die versicherte Praxis veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers bekannt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen aus. c) wenn Sie eine Änderung der Betriebseinrichtung oder der Waren/Vorräte vornehmen, damit die Versicherungs- summe entsprechend angepasst werden kann. 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sie müssen z. B. das Gebäude und das Dach (Sturmversicherung) sowie alle Wasserleitungs­ und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand halten. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.. Ein Nichtbeachten dieser Sorgfaltspflichten beeinträchtigt Ihren Versicherungsschutz! 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werden. 1.4 Selbstbehalte im Versicherungsfall:

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner Mit dem Kreditwesengesetz (KWG) und was dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat der Gesetzgeber Verhaltensregeln für Wertpapier- dienstleistungsunternehmen erlassen. Die Vorgaben des WpHG erfordern eine gründliche Betrachtung der Vermögensverhältnisse sowie Erfahrungen und Kenntnisse mit Wertpapiergeschäften. Aus diesem Grund sind die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen wir verpflichtet, diese Angaben von unseren Kunden zu doku- mentieren. Außerdem sollten Angaben zu verfolgten Zielen mit der Wertpapieranlage und sonstige zweckdienliche Angaben gemacht werden, um dies bei der Auswahl der Eignung des Anlageinstrumentes berücksichtigen zu können. Selbstverständlich steht es Ihnen daherfrei, die gesamte „Vertragsinformation“ sorgfältig Angaben zu lesenmachen. 1.2 Was müssen Sie während Die Vermögensverwaltungen TOP SELECT sind einzeldepotbasierende Fondsportfolio-Verwaltungen und diversifizieren das angelegte Kapital auf die erfolgreichsten Vermögensverwalter der Laufzeit Ihres Vertrags beachten?vergangenen Jahre. TOP SELECT PLUS ist als Produkt in die Risikoklasse 3 ein- gestuft, TOP SELECT DYNAMIC und TOP SELECT X in die Risikoklasse 4 und erfordern deshalb von dem Anleger entsprechende Risiko- bereitschaft, Erfahrungen und Kenntnisse. Mit diesem Protokoll soll dies als Voraussetzung für die Annahme des Investments seitens des Fondsportfolio-Verwalters geprüft und dokumentiert werden. 0251_FPV-Vertrag 1.1, AWPS, Stand: 06/2017 1.2.1 Geben Sie uns bitte 1.3 Bei einer Kapitalanlage kann es zu Kurs- oder Wertschwankungen und damit auch zu Verlusten kommen. Gewinne in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ertragserwartungen. Bei einem Verkauf kurz nach dem Einkauf können (bedingt durch Gebühren oder in einer negativen Börsenentwicklung) Verluste auftreten. Ein erhöhtes Risiko liegt bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer anLänder- und/oder Spezialfonds vor. Bei Investments in Fremdwährungen besteht zusätzlich ein Währungsrisiko. Bei hoch spezialisierten Anlageformen kann ein erhöhtes Verlustrisiko bis zum Ge- samtverlust der Einzelanlage bestehen. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert Ihrer versicherten Sachen 1.4 Desweiteren kann auch durch einen Depotwert der unter 5.000,00 EUR liegt, eine überproportionale Kostenquote durch Transaktionspau- schale sowie weitere Kosten und vielen weiteren Faktoren, die wir im Antrag erfragen, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung dem Antrag oder VorschlagGebühren entstehen. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins1.5 Kapitalerträge und Gewinne sowie Zinserträge sind gemäß den für den/die Anleger gültigen Gesetzen zu versteuern. Auch wenn Ihr Berater dazu Informationen liefert, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordertempfehlen wir in jedem Fall, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsscheindazu den Rat Ihres Steuerberaters einzuholen. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (z. B. Betriebsart/Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/Praxis veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers bekannt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen aus. 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sie müssen z. B. das Gebäude und das Dach (Sturmversicherung) sowie alle Wasserleitungs­ und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand halten. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werden.

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Samples: Fondsportfolio Verwaltungsvertrag

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer Im Falle von Warensendungen vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpa- ckung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigne- ten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. Senden Sie die Ware nicht unfrei an uns zurück. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Ab- schluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß § 4 Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „Vertragsinformation“ sorgfältig zu lesenRücksendung für Sie kostenfrei. 1.2 Was müssen 6.1 Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten. Wir mit einem Anbieter unserer Xxxx. 6.2 Wir liefern Versandkostenfrei, sofern nichts anderes angegeben ist. 7.1 Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands. 7.2 Die Ware wird wie im Angebot angegeben nach Zahlungseingang in den Versand gebracht. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung oder per paypal (pay@hvv- xxxxxxxx.xx) Unsere Gewährleistung und Haftung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie während insbesondere bei der Laufzeit Ihres Vertrags beachten? 1.2.1 Geben Teilnahme an Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Darreichung von Wein: Die Auskristallisierung von Weinstein ist eine völlig natürliche Erscheinung. Sie kann deshalb kein Grund von Beanstandung sein. Im Falle von Versand: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Heimat- und Verkehrsvereins Harxheim e.V. Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen erreichen Sie uns bitte bei allen für unter der Telefonnummer 00000 0000 (Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, 1. Vorsitzender) bzw. xxx.xxx-xxxxxxxx.xx; xxxx@xxx-xxxxxxxxx.xx. Sie können sich auch über das Kontaktformular auf unserer Homepage an uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer anwenden. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag 12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand der Sitz des Heimat- und Verkehrsvereins Harxheim e.V. 13.1 Die Vertragssprache ist von dem Wert Ihrer versicherten Sachen und vielen weiteren FaktorenDeutsch. 13.2 Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, die wir so bleibt der Vertrag im Antrag erfragenÜbrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung dem Antrag oder Vorschlag. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit richtet sich der Einlösung Inhalt des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst Vertrages nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsschein. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (z. B. Betriebsart/Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/Praxis veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers bekannt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen ausVorschriften. 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sie müssen z. B. das Gebäude und das Dach (Sturmversicherung) sowie alle Wasserleitungs­ und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand halten. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „Vertragsinformation“ sorgfältig zu lesen.? 1.2 Was müssen Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags beachten? 1.2.1 Geben Sie uns bitte bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer an. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert Ihrer versicherten Sachen Ihre ver- sicherten Xxxxxx und vielen weiteren Faktoren, die wir im Antrag erfragen, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung Gebäudeversicherung dem Antrag oder Vorschlag. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten festgesetz- ten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die Folgebeiträge müssen Sie jeweils zu Beginn der Versicherungsperiode zahlen. Haben Sie Ratenzahlungen vereinbart, sind diese am Ersten des Monats fällig, in dem die Versicherungsperiode beginnt. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Ver- sicherungsjahrs werden sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten oder soweit eine Entschädigung fällig wird. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsschein. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (z. B. BetriebsartBeispiele: ein anderer Gewerbebetrieb wird eingerichtet als bei Antragstellung angegeben; ein Gebäude wird ganz oder teilweise nicht genutzt und/Branche hat sich geändertoder steht leer; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/Praxis das versicherte Gebäude veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers bekannt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen aus. c) wenn Sie Neu-, Um- und Anbauten vornehmen, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden kann. 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sorgfaltspflichten gehören: Sie müssen z. B. das Gebäude und das Dach (SturmversicherungSturmver- sicherung) sowie alle Wasserleitungs­ Wasserleitungs- und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand halten. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung Nichtbenut- zung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden wasserführenden Anlagen und Einrichtungen Einrichtun- gen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.. Ein Nichtbeachten dieser Sorgfaltspflichten beeinträchtigt Ihren Versicherungsschutz! 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werdenSchaden unverzüglich.

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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen? Vertragsgrundlagen Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „VertragsinformationVertrags- information“ sorgfältig zu lesen. 1.2 Was müssen Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags beachten? 1.2.1 Geben Sie uns bitte bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige VersicherungsscheinVersiche- rungsschein-Nummer an. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert Ihrer versicherten Sachen und vielen weiteren Faktoren, die wir im Antrag erfragen, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung Geschäftsinhaltsversicherung dem Antrag oder Vorschlag. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten festgesetz- ten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die Folgebeiträge müssen Sie jeweils zu Beginn der Versiche- rungsperiode zahlen. Haben Sie Ratenzahlungen vereinbart, sind diese am Ersten des Monats fällig, in dem die Versiche- rungsperiode beginnt. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die ausstehenden Ra- ten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahrs werden sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten oder soweit eine Entschädigung fällig wird. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsschein. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (z. B. Betriebsart/Betriebsart/ Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/Praxis veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers Erwer- bers bekannt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen aus. c) wenn Sie eine Änderung der Betriebseinrichtung oder der Waren/Vorräte vornehmen, damit die Versicherungs- summe entsprechend angepasst werden kann. 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sie müssen z. B. das Gebäude und das Dach (Sturmversicherung) sowie alle Wasserleitungs­ und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand halten. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.Sorgfaltspflichten gehören: 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werden.? 1.4 Regressverzicht der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen (gültig für alle Feuerversicherungen):

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Samples: Versicherungsvertrag

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „VertragsinformationVertrags- information“ sorgfältig zu lesen. 1.2 Was müssen Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags beachten? 1.2.1 Geben Sie uns bitte bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen Anzeigen, und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer an. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert der Art Ihrer versicherten Sachen Glas- versicherung und vielen weiteren Faktoren, die wir im Antrag erfragen, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung Glasversicherung und/oder Werbeanlagenversicherung dem Antrag oder Vorschlag. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des VersicherungsscheinsVer- sicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem VersicherungsscheinVersicherungs- schein. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt sich der Standort Ihres versicherten Betriebs/Praxis inklusive der Nebenrisiken ändert (z. B. Betriebsart/Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sichBetriebsverlegung, nach dem im Antrag gefragt worden ist.Umzug) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/die Praxis veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers bekannt. Nach . c) wenn Sie den gesetzlichen Bestimmungen geht versicherten Betrieb/die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen ausPraxis aufgeben (Risikofortfall). 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sie müssen z. B. das Gebäude und das Dach (Sturmversicherung) sowie alle Wasserleitungs­ und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand halten. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Sorgfaltspflichten gehören: Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.. Ein Nichtbeachten dieser Sorgfaltspflichten beeinträchtigt Ihren Versicherungsschutz! 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werdenSchaden unverzüglich.

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Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung

Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind a) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „Vertragsinformation“ sorgfältig zu lesen. 1.2 Was müssen Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags beachten? 1.2.1 Geben Sie uns bitte bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer an. 1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert Ihrer versicherten Sachen und vielen weiteren Faktoren, die wir Umschreibung des Eigentums im Antrag erfragenGrundbuch von der Vorlage des Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufs- rechtes gemäß § 28 BauGB, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Ertragsausfallversicherung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei dem Antrag oder Vorschlag. 1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit Er- werb von Teilflächen vom Vorliegen der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird Katasterunterlagen und – soweit erforderlich – der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsschein. 1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an: a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (z. B. Betriebsart/Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden Teilungsgenehmigung abhängig ist.) b) wenn Sie den versicherten Betrieb/Praxis veräußernSoweit ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird, geben Sie uns den Namen ist der Veräußerer zum Rücktritt von dem Vertrag gegenüber dem Ersteher berechtigt. Wird ein Vorkaufsrecht nur für einen Teil des Kaufgegenstandes ausgeübt, ist der Veräußerer berechtigt, vom Kaufvertrag insgesamt oder hinsichtlich des betroffenen Teils zurückzutreten. Tritt der Veräußerer nur hinsichtlich des betroffenen Teils zurück, ist der Ersteher berechtigt, vom verbleibenden Kaufvertrag ins- gesamt zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht des Erstehers erlischt vier Wochen nach Zu- gang der Rücktrittserklärung des Veräußerers. c) Der Vollzug des Kaufvertrages und die Anschrift Einholung und Prüfung der hierfür erforderlichen Zeugnisse und Genehmigungen und ggf. Löschungsunterlagen von den ihm mitgeteilten Gläubigern erfolgt durch den beurkundenden Notar, der berechtigt ist, Anträge auch getrennt und einzeln zu stellen und zurückzunehmen. Der Notar soll Abschriften des Erwerbers bekanntKaufvertrages an die Berechtigten in Betracht kommender Vorkaufsrechte übersenden bzw. Nach zustellen. Er überwacht auch die Auszahlungs- und Umschreibungsreife und bei Erteilung einer Belas- tungsvollmacht deren Ausübung. Er soll Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften der Auf- lassungsurkunde mit der Auflassung erst aushändigen bzw. dem Grundbuchamt vorlegen, sobald der Kaufpreis vertragsgemäß hinterlegt ist. Er soll erforderliche Vollmachtsbestäti- gungen sowie Genehmigungen von Veräußerern und Erwerbern anfordern und prüfen. Der Notar ist ermächtigt, Grundbuchauszüge anzufordern. Er ist zur Entgegennahme von Ge- nehmigungen aller Art und ggf. deren Mitteilung an andere Vertragsparteien sowie zur Ent- gegennahme einer solchen Mitteilung für die jeweils andere Vertragspartei ermächtigt. Mit der Anerkennung dieser Bedingungen wird der Auftrag zu den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen ausvorstehend aufgeführten Tä- tigkeiten erteilt. 1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Sie müssen z. B. das Gebäude d) Für Beurkundung und das Dach (Sturmversicherung) sowie alle Wasserleitungs­ und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand haltenAbwicklung des Vertrages bzw. Während der kalten Jahreszeit sind das Gebäude und die Gebäudeteile genügend zu beheizen und bei Nichtbenutzung des Gebäudes oder der Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. 1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werden.Zuschlages gilt Folgendes:

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Samples: Versteigerungsbedingungen