Allgemeine Pflichten des Nutzers Musterklauseln

Allgemeine Pflichten des Nutzers. (1) Der Nutzer ist stets verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß, vollständig und entsprechend den jeweiligen Vorgaben von FREE NOW oder bei der Buchung über einen von FREE NOW ausgewiesenen Kooperationspartner nach den jeweiligen Vorgaben dieses Kooperationspartners anzugeben und diese auf einem aktuellen Stand zu halten und zu pflegen. (2) Für den Fall, dass der Nutzer berechtigt ist, geschäftlich veranlasste Fahrten über einen Business Account des Vertragspartners von FREE NOW, der den Nutzer zur Geschäftsreise berechtigt, abzurechnen, ist er verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über den privaten oder geschäftlichen Charakter einer von ihm angetretenen Fahrt zu machen. FREE NOW ist nicht verpflichtet und technisch nicht in der Lage zu bestimmen, ob es sich bei einer Fahrt des Nutzers um eine Geschäftsreise oder eine Privatfahrt handelt. (3) Weiterhin hat der Nutzer die Anwendung von FREE NOW sowie die Anwendungen der Kooperationspartner von FREE NOW so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden auftreten und der mit diesen Anwendungen verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Anwendungen umgehen oder verändern. (4) Alle Rechte an der Software verbleiben bei FREE NOW. Die dem Nutzer zur Verfügung gestellte Software darf er nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln, dekompilieren und verbreiten. (5) Der Nutzer hat seinen Nutzernamen und sein Passwort sicher zu verwahren und darf diese Dritten nicht mitteilen oder diesen den Zugang zur Anwendung ermöglichen. Für die Vertraulichkeit und Sicherheit seines Xxxxxx ist er allein verantwortlich. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat er FREE NOW umgehend in Kenntnis zu setzen. (6) Hat der Nutzer eine Rechtsverletzung zu vertreten, so stellt er FREE NOW von der Haftung gegenüber Dritten sowie den Kosten angemessener Rechtsverteidigung frei. Im Übrigen ist der Nutzer bei einer schuldhaften Verletzung gegenüber FREE NOW zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. (7) Der Nutzer ist verpflichtet, sofern Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber FREE NOW geltend machen, FREE NOW umfassend und umgehend zu informieren, soweit dies zur Prüfung und Verteidigung erforderlich ist. (8) Personenbezogene Daten anderer Beteiligter, die dem Nutzer übermittelt oder bekannt werden, dürfen von ihm nicht verarbeitet und nicht an unbeteiligte Dritte übermittelt werden. And...
Allgemeine Pflichten des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich (i) zur Einhaltung der Vertragsbedingungen; (ii) Doctolib ggf. erforderliche Nachweise zur Feststellung der Identität zu erbringen; (iii) Doctolib innerhalb der vereinbarten Fristen alle für die Bereitstellung der Services erforderlichen Informationen zukommen zu lassen und die Nutzerdaten regelmäßig zu aktualisieren. Der Nutzer haftet alleinig für Folgen in Verbindung mit einem Fehler oder einer verspäteten Aktualisierung der besagten Daten; (iv) zur Überprüfung, dass die für die Nutzung der Services gegebenenfalls mitgeteilten technischen Anforderungen bestehen; (v) zum Schutz vor Risiken des Daten-, Dateien- und Programmverlustes oder -diebstahles durch den Einsatz von Antiviren-Software-Paketen, die regelmäßig aktualisiert werden; (vi) zur Wahrung der größtmöglichen Vertraulichkeit im Hinblick auf die Zugangsdaten, damit eine nicht autorisierte Nutzung der Services verhindert wird; (vii) zur Einhaltung der für den Vertrag geltenden Gesetze und Verordnungen bei der Nutzung der Services; (viii) die Services nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die dem Ruf von Doctolib und/oder der Gesundheitsfachkräfte schaden könnte; (ix) dass die Nutzungsdaten, die er im Rahmen der Nutzung der Services mitteilt, keine Rechte Dritter verletzen und er zu deren Verbreitung ermächtigt worden ist. (x) die Plattform und die Services nur zu persönlichen und privaten Zwecken zu nutzen. Die Services können nicht zu geschäftlichen oder gewinnorientierten Zwecken genutzt werden.
Allgemeine Pflichten des Nutzers. 3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, seine ihm für den Zugriff auf die Leistungen zugeordnete Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verlustes oder der Kenntnis unberechtigter Dritter von Zugangsdaten, informiert der Nutzer Roadsurfer Spots unverzüglich in Textform, damit Roadsurfer ggf. eine Sperrung des Zugangs veranlassen kann (siehe Ziffer 10.1). Der Nutzer hat alle Handlungen zu verantworten, die unter Verwendung seiner Kennung vorgenommen werden. 3.2 Der Nutzer wird die Leistungen nicht rechtswidrig oder missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere nicht (i) für die Abwicklung von Geschäften betreffend solche Gegenstände, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, (ii) in Verbindung mit der Versendung von sog. Spam-Benachrichtigungen, (iii) der Kontaktaufnahme zu anderen Zwecken als im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis sowie (iv) die Kommunikationsfunktion der Plattform dafür zu nutzen, Mietverhältnisse unabhängig von der Plattform anzubahnen, um unter anderem die zu zahlende Servicegebühr zu umgehen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Nutzung der Leistungen sind Nutzer mit nachweislich unseriösen Geschäftspraktiken. 3.3 Der Nutzer stellt Roadsurfer Spots von allen tatsächlichen und behaupteten Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsdurchsetzung/-verfolgung, frei, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers beruhen, insbesondere von Ansprüchen, die auf einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verwendung der Leistungen oder der Nichteinhaltung anwendbarer Vorschriften oder einem Verstoß gegen Rechte Dritter durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Der Nutzer hat Roadsurfer Spots unverzüglich zu informieren, sollte ein solcher Verstoß drohen. 3.4 Roadsurfer Spots hat Anspruch auf Ersatz von entstandenen Mehrkosten gegen den Nutzer, sollten durch eine unterlassene oder nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht ordnungsgemäße Erbringung von Nutzerpflichten solche entstehen.
Allgemeine Pflichten des Nutzers. 4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die in der Software enthaltene elektronische Dokumentation in Form der „online-Hilfe“ zu beachten. 4.2 Der Nutzer ist verpflichtet, Datensicherungen regelmäßig und eigenverantwortlich durch- zuführen. 4.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Betrieb der Software jeweils von SIMBA vorgege- benen Systemvoraussetzungen zu beachten. Diese sind unter xxx.xxxxx.xx wiederge- geben oder können schriftlich angefordert werden. Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Monate im Voraus mitgeteilt. 4.4 Die im Rahmen des Lizenzvertrages überlassene Simba-Software sowie Beschreibun- gen, Dokumentationen und sonstige Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Ein- willigung von SIMBA nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Verbreitung ist, soweit gesetzlich nicht Erschöpfung eingetreten ist, ebenfalls nur mit schriftlicher Einwilligung von SIMBA zulässig; Ziffer 1.3 bleibt unberührt. Programmko- pien dürfen nur zum Zwecke der Sicherung angefertigt werden. 4.5 Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm überlassene Software nicht abzuändern, zu überset- zen, zurück- oder weiterzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren. 4.6 Die Software ist durch ein Software-Schutzmodul geschützt. Missbrauch oder Verlust des Software-Schutzmoduls berechtigen SIMBA zur nochmaligen Inrechnungstellung der im Lizenzvertrag als Gesamtsumme ausgewiesenen Lizenzgebühr. Bei Lizenzverträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit ist SIMBA in diesen Fällen berechtigt, zusätzlich einen Be- trag in Höhe des fünffachen Jahresnutzungsentgeltes zu verlangen. 4.7 Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Rechtsform, der Anschrift sowie der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
Allgemeine Pflichten des Nutzers. 4.1 Der Nutzer wird alle Pflichten erfüllen und seinen Obliegenheiten nachkommen, die zur ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform erforderlich sind. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, • die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Nutzer wird die DACHDIGITAL unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter unbefugten Personen bekannt gegeben wurden; • etwaige Fehler oder Störungen der Plattform der DACHDIGITAL unverzüglich anzuzeigen; • im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Plattform sicherzustellen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden; • keine unzulässige Werbung oder andere rechtswidrige oder sonst belästigende Inhalte über die Plattform zu übermitteln; • alle auf der Plattform gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und aufzubewahren. 4.2 Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der Plattform gefährden oder über eine bestimmungsgemäße Nutzung der Dienste hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen, • keine Viren oder andere Technologien zu verbreiten, die die Dienste oder die Interessen Dritter beeinträchtigen können; • die Infrastruktur der Plattform einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise den Betrieb der Plattform zu stören oder zu gefährden; • fremde Inhalte der Plattform (z.B. Bilder, Texte oder audiovisuelle Inhalte) ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaber zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise unbefugt zu nutzen; • Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die Plattform und deren Inhalte zu verhindern oder zu beschränken.
Allgemeine Pflichten des Nutzers. 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, den cloudPhone-Dienst sowie die Datenleitung nur entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, über den cloudPhone-Dienst und die Datenleitung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten sowie keine gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu verletzen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, unter Nutzung des cloudPhone-Dienstes und der Datenleitung jugendgefährdende, kinderpornografische, extremistische oder rassistische Inhalte zu verbreiten, Dritte zu bedrohen oder zu belästigen. 3.2. Verwendet der Kunde eine Anrufweiterleitung, so hat er sicherzustellen, dass der Inhaber der Empfangsstelle, an die die Anrufe weiter geleitet werden, mit der Weiterleitung einverstanden ist. 3.3. Der Kunde stellt Xxxxxx von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten wegen des Missbrauchs des cloudPhone-Dienstes und/oder der Datenleitung durch den Kunden geltend gemacht werden. 3.4. Der Kunde hat die ihm übergebenen Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort geheim zu halten und so aufzubewahren, dass es keinem Dritten zugänglich ist. Hat der Kunde den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem unberechtigten Dritten bekannt geworden sind, so hat er hierüber Xxxxxx unverzüglich zu informieren.
Allgemeine Pflichten des Nutzers 

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  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Allgemeine Ausschlüsse Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

  • Allgemeine Hinweise Die nachfolgende Darstellung der für eine Beteiligung an der Investmentgesellschaft bedeutsamen Steuervorschriften bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geltende Rechts- lage, die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergeset- zen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen und Gerichtsent- scheidungen ergibt. Hierbei bleiben zum Zeitpunkt der Vertriebs- anzeige diskutierte Änderungen von Steuergesetzen oder Ver- waltungsanweisungen sowie nicht veröffentlichte Verwaltungs- anweisungen oder Gerichtsurteile unberücksichtigt. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Dar- stellung der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft durch eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Privatvermögen hält. Kirchensteuer- liche Auswirkungen der Beteiligung und die steuerlichen Aus- wirkungen einer Vererbung oder Schenkung der Beteiligung an der Investmentgesellschaft werden in der nachfolgenden Dar- stellung nicht berücksichtigt. Weiterhin geht die nachfolgende Beschreibung davon aus, dass der Anleger seine Beteiligung in vollem Umfang aus Eigenmitteln finanziert. Die nachfolgenden Erläuterungen können eine konkrete Rechts- oder Steuerberatung des Anlegers nicht ersetzen und stellen eine solche auch nicht dar. Jedem Anleger wird geraten, sich vor einem Beitritt zur Investmentgesellschaft durch einen mit der persönlichen Situation des Anlegers vertrauten steuerlichen Berater über die individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft und ggf. ihrer Verer- bung oder Schenkung ausführlich beraten zu lassen. Dies gilt in besonderem Maße für Anleger, deren Beitritt aufgrund einer Aus- nahmeregelung nach § 5 (2) oder (4) des Gesellschaftsvertra- ges – beispielsweise öffentlich-rechtliche Körperschaften des deutschen Rechts, gemeinnützige private und öffentlich-rechtli- che Stiftungen deutschen Rechts, Kirchen und anerkannte Reli- gions- oder Weltanschauungsgemeinschaften – zugelassen wird. Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zum Zeitpunkt der Vertriebs- anzeige geltenden Steuergesetze und steuerlichen Verwaltungs- anordnungen bis zum Ende der Laufzeit der Investmentgesell- schaft in unveränderter Form fortbestehen oder die Finanzver- waltung der Rechtsauffassung der Verwaltungsgesellschaft in allen Punkten vollumfänglich folgt. Die mit diesem Umstand zusammenhängenden Risiken sind im Kapitel „Die Investment- gesellschaft“, Abschnitt „Wesentliche Risiken“, unter der Über- schrift „Steuerrisiken“ dargestellt. Eine endgültige Anerkennung der steuerlichen Wirkungen erfolgt i. d. R. frühestens nach Abschluss der Betriebsprüfung für den betreffenden Veranlagungszeitraum.

  • Im Allgemeinen Die Bestimmungen zur Auflösung des OGAW gelten ebenfalls für dessen Anteilsklassen. Die Anleger werden über den Beschluss der Verwaltungsgesellschaft auf dem gleichen Weg informiert, wie im vorhergehenden Abschnitt „Strukturmassnahmen“ beschrieben.

  • Allgemeines Umweltrisiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).

  • Allgemeiner Teil Abschnitt I Allgemeine Vorschriften (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte), die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Ta- rifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. 1. Der TV-L findet in Bremen und Bremerhaven keine Anwendung auf Beschäf- tigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Geltung des VKA-Tarifrechts für die Arbeiter und die arbeiterrentenversicherungspflichti- gen Auszubildenden des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie der Stadt Bremerhaven vom 17. Februar 1995 fallen. Für die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs findet § 38 Absatz 5 Satz 2 entsprechende Anwendung. 2. Die Tarifvertragsparteien werden bis spätestens zum 31. Dezember 2006 eine abschließende Regelung zum Geltungsbereich des TV-L in Bremen und Bremerhaven entsprechend einer Einigung auf landesbezirklicher Ebe- ne vereinbaren. (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für a) Beschäftigte als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Absatz 3 Betriebsver- fassungsgesetz, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, sowie für Chefärztinnen und Chefärzte. b) Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 bezie- hungsweise Ä 4 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten, die Zulage nach § 16 Absatz 5 bleibt hierbei unberücksichtigt. c) Beschäftigte, für die der TV-Fleischuntersuchung-Länder gilt, d) Beschäftigte, für die die Tarifverträge für Waldarbeiter tarifrechtlich oder ein- zelarbeitsvertraglich zur Anwendung kommen, e) Auszubildende, Schülerinnen/Xxxxxxx in der Gesundheits- und Krankenpfle- ge, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Alten- pflege, sowie Volontärinnen/Volontäre und Praktikantinnen/Praktikanten, f) Beschäftigte, für die Eingliederungszuschüsse nach den §§ 217 ff. SGB III gewährt werden, g) Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten, h) Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer von Personal-Service-Agenturen, sofern deren Rechtsverhältnisse durch Tarifvertrag geregelt sind, i) geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr. 2 SGB IV, j) künstlerisches Theaterpersonal, Orchestermusikerinnen/Orchester- musiker sowie technisches Leitungspersonal und technisches Theaterper- sonal nach Maßgabe der hierzu vereinbarten Protokollerklärungen, k) Beschäftigte, die

  • Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen (AGB) für die Herstellung von Werbefilmen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (§ 13 BGB) konzipiert, das sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages der muthmedia GmbH, Xxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx, nachfolgend als „FILMHERSTELLER“ bezeichnet. 1.2 Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern (§ 13 BGB) zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als Sie nicht den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB widersprechen. 1.3 Eine rechtliche Bindung des FILMHERSTELLERS tritt nur durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes/ Auftrages (Bestätigung per Fax ist zulässig) oder die Unterzeichnung des Vertrages ein. Mit Unterzeichnung des Auftragsschreibens bzw. der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber werden diese Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen akzeptiert. Eine Bestäti gung per Fax oder E-Mail ist ausreichend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des FILMHERSTELLERS. E-Mail Verkehr ist genügend und der Schriftform gleichwertig. 1.4 Die Herstellung des oder der Werbefilme(s) sowie anderer filmischer oder medialer Produkte (nachfolgend unabhängig von der Anzahl einheitlich als „Filmwerk“ bezeichnet) – gleichgültig auf welchem Trägermaterial, analog oder digital – erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches/Storyboards sowie gegebenenfalls eines Layoutfilms/Previz o.ä. , der schriftlichen Regieinterpretation des Regisseurs sowie der/des protokollierten Ergebnisse/s des PPM zu den im Filmherstellungsvertrag bzw. dem akzeptieren Anbot schriftlich niedergelegten besonderen Bedingungen. 1.5 Die vom FILMHERSTELLER oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Dreh bücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des FILMHERSTELLERS. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.