Allgemeine Vertragsinformationen Musterklauseln

Allgemeine Vertragsinformationen. Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten 5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen 5 Wann der Versicherungsschutz beginnt 5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen 5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt 6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist 6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren 6 Geltungsbereich – Zeichnungsgebiet 6 Hinweise zum Datenschutz 6 Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten Sie erreichen uns wie folgt: Ammerländer Versicherung VVaG Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer HRB 201743 eingetragen. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- den- und Unfallversicherungen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Allgemeine Vertragsinformationen Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie dem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftver- fahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Wann der Versicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig ge...
Allgemeine Vertragsinformationen. Auf Grundlage von § 7 Abs. 2 und 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in Verbindung mit § 1 VVG-Informationspflichtenverordnung möchten wir Ihnen folgende Informationen geben:
Allgemeine Vertragsinformationen. Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie – unabhän- gig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- weisung der Beiträge nicht kümmern. Beim Lastschriftver- fahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Kon- to nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rechnung stellen. Wann der Versicherungsschutz beginnt Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
Allgemeine Vertragsinformationen. Die Frist für die Rücknahme beträgt vierzehn (14) Tage und be- ginnt mit Zugang des Produktinformationsblattes (IPID) und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der Belehrung über die Rücknahmemöglichkeit zu laufen. Um Ihr Rücknahmerecht auszuüben, müssen Sie uns (der MOINsure GmbH, Campus Altkarlshof, Xx Xxxxxxxxxxx 0x, 00000 Xxxxxxx, Telefonnummer +00 (0) 000 00 00 00 00) mit- tels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Ent- schluss, Ihre auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenser- klärung zurückzunehmen, informieren. Zur Wahrung der Rücknahmefrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücknahmerechts vor Ab- lauf der Rücknahmefrist absenden. Machen Sie von Ihrem Rücknahmerecht Gebrauch, gelten die- selben Folgen wie im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts so wie sie in der Widerrufsbelehrung beschrieben sind.
Allgemeine Vertragsinformationen. Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag. Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen: • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen? • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung.
Allgemeine Vertragsinformationen. Im Berechnungsvorschlag finden Sie Angaben zu: - Art und Umfang der Rückdeckungsversicherung - zu leistender Beitrag und Höhe der Anwartschaft In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie Angaben zu folgenden Themen (AVB §§ Reihenfolge): Anmeldung und Aufnahme des Versorgungsberechtigten Versicherungsschutz Beiträge Fälligkeit der Beiträge Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung Teilkündigung wegen Versorgungsausgleichs Kassenleistungen Rechtsanspruch auf Kassenleistungen Altersrente Vorgezogene Altersrente Invalidenrente Witwen-/Witwerrente Waisenrente Höhe der Kassenleistungen Überschussbeteiligung Antrag auf Kassenleistungen Zahlungsmodalitäten Leistungsausschlüsse Mitteilungspflichten Verjährung Ausscheiden und Übertritt von Versorgungsberechtigten Anwendbares Recht Gerichtsstand Änderung von Bestimmungen des Versicherungsvertrags Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Versicherungsvertrags Um die Lesefreundlichkeit der Website zu verbessern, wird an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet also keine Wertung, sondern hat lediglich redaktionelle Gründe.
Allgemeine Vertragsinformationen. DEFINITIONEN In diesem Dokument verwendete Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID), sofern sie nicht in diesem Dokument abweichend definiert werden.
Allgemeine Vertragsinformationen. Bindefrist Du bist an Deinen Antrag auf Abschluss des Vertrags über die Vermittlung und Aufrechterhaltung von Versicherungsschutz einen Monat gebunden.
Allgemeine Vertragsinformationen. Zahlweise Einzelheiten zur Zahlweise findest Du in Ziffer 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Allgemeine Vertragsinformationen. 1. Informationen zum Versicherer