Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1. Für unsere aktuellen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen an unsere gewerblichen Kunden (d.h. gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, die diese Waren und/oder Leistungen zur gewerblichen und berufli- chen Verwendung erwerben), gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch dann, wenn wir einzel- ne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens mit Entgegennahme der unsererseits gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen erkennt der Käufer die ausschließliche Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbe- dingungen ausdrücklich an. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht.
1.2. Sämtliche Liefervereinbarungen sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Textform (d. h. auch per Telefax oder E- Mail), soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnen. Ein Liefervertrag kommt auch bei laufender Geschäftsbeziehung erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform bestätigen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser von uns nicht innerhalb von zehn (10) Tagen in Textform durch uns abgelehnt wird. Die Auftragsbestätigung kann auch durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei dann die Absendung der Lieferung für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich ist.
1.3. Besteht zwischen dem Käufer und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Rah- menliefervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Käufer angehört und derglei- chen), gehen die Regelungen eines derartigen Vertrages diesen Bestimmungen vor, soweit ein Widerspruch zwischen den jeweiligen Bestimmungen besteht. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen individualvertragliche Regelungen zwischen uns und dem Käufer existieren, die diesem bessere Konditionen gewähren (etwa...
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen unseres Unterneh- mens an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder öffent- lich-rechtliche Sondervermögen („Besteller“) im Rahmen von Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen. Geschäftsbedin- gungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht noch- mals nach Eingang bei uns – ausdrücklich widersprochen ha- ben.
1.2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, so- fern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Vertragsab- schlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestäti- gung verbindlich. Nachträgliche Auftragsänderungen und Fer- tigungsaufträge bedürfen zu ihrer Annahme unserer schrift- lichen Bestätigung. Bei kurzfristigen Lieferungen oder Kleinst- aufträgen bleibt uns vorbehalten, den Auftrag im Rahmen der Rechnung zu bestätigen. Angebote über Lohnfertigung erfol- gen unsererseits vorbehaltlich der physikalischen Machbarkeit.
1.3. Für die Schriftform nach diesen Bedingungen ist auch die Text- form ausreichend.
1.4. Vereinbarte Handelsklauseln gelten in der bei Vertragsab- schluss veröffentlichten Fassung der INCOTERMS der Interna- tionalen Handelskammer. Ist eine Ware frachtfrei zu liefern, so gelten die INCOTERMS-Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Besteller auch die Versicherung bis zur Ankunft der Ware am Bestimmungsort trägt.
1.5. Von uns herausgegebene technische Daten, Analysen und Qualitätsbeschreibungen entsprechen unserem derzeitigen Wissensstand. Sie werden erst durch Aufnahme in unsere Auf- tragsbestätigung Bestandteil des Vertrages.
1.6. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Lichtbildern und sons- tigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheber- rechte vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.7. Bei Aufträgen zur Lohnherstellung oder -bearbeitung (Abschnitt 7.) erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Bereitstellung der vom Auftraggeber beizu- stellenden Produkte.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1. Ein Vertrag zwischen der estecasa Bauberatung GmbH – nachfolgend Auftragnehmerin (AN) genannt – und dem Kunden – nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt – kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der AN oder durch beiderseitig rechtswirksame Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags zustande.
2. Im Falle des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrags ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), neueste Fassung wesentlicher Vertragsbestandteil.
3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Folgenden AGB genannt - sind Bestandteil des zu schließenden Dienstleistungsvertrags. Der AG erklärt, vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Mit Auftragserteilung oder Abschluss des Dienstleistungsvertrags, spätestens jedoch nach Abnahme der Leistung der AN, gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Abweichende Bedingungen des AG gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch die AN.
5. Es gilt folgende Rangfolge der Vertragsunterlagen: Auftragsbestätigung bzw. Dienstleistungsvertrag; das Angebot der AN; die auftragsspezifischen Bedingungen und Unterlagen; diese AGB; das BGB.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Firma Brandt Kühlfahrzeugbau GmbH & Co. KG, im weiteren Text BK genannt, und für alle Verträge der BK mit dem Kunden (Käufer oder Besteller). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird ausgeschlossen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn BK in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Verträge durchführt.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Gegenstand aller Verträge zwischen N2-Tech GmbH (nachfolgend N2-Tech genannt) und seinen Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) und gelten ausschließlich sofern keine individuell vereinbarten Regelungen schriftlicher Art zwischen den Parteien getroffen wurden.
1.2. Die AGB des AG gelten nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sie gelten nur, wenn N2-Tech sich schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt.
1.3. Angebote an den AG sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen jeglicher Art werden erst durch die schriftliche Bestätigung seitens N2-TECH verbindlich. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Telefaxen und durch E-Mail gewahrt.
1.4. Sämtliche Bestellungen des AG bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens N2-TECH.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen und der Lieferung nicht vertretbarer Sachen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
1.3 Für die Auslegung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist deren deutsche Fassung maßgeblich, auch wenn Übersetzungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen dem Kunden zur Verfügung gestellt oder von den Parteien unterzeichnet werden.
1.4 Es gelten die Incoterms in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, soweit diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit dem Besteller. Dies gilt insbesondere für künftige Bestellungen, die mündlich, per Telex oder Telefax vom Besteller aufgegeben bzw. von uns angenommen werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Be- dingungen als vom Besteller angenommen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Fremde Geschäftsbedingungen werden ohne unsere schriftliche Zustimmung auch dann kein Vertragsbestandteil, wenn sie diesen Bedingungen entgegen gehalten werden.
1.2 Verträge kommen nur aufgrund unserer Auftragsbestätigung zustande. Änderungen, Nebenabreden oder die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selber.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der SSI SCHÄFER AG („Besteller“) gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen des Bestellers. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie der Besteller schriftlich anerkannt hat. Als Anerkennung gilt weder das Stillschweigen des Bestellers, noch die Annahme der Lieferung und/oder der Leistungen.
1.2 Der Besteller hat das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant diesen Einkaufsbedingungen widerspricht.
1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.4 Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller jederzeit zum Widerruf berechtigt.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anlageninstallation gelten für Verträge, die die Weikl GmbH & Co. KG, Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx oder die Weikl Automatisierungstechnik GmbH, Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend „Weikl“) über die Installation von Informationstechnologie-, Telekommunikations-, Elektroanlagen oder Steuerungsanlagen abschließt. Diese Bedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Installationsvertrages, der durch die Annahme des von Weikl unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande kommt.
Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1. Alle Geschäfte mit unseren Kunden (Unternehmer und Verbraucher), insbesondere alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen unseren aktuell gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Individualabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals schriftlich widersprechen. Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten unsere AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2. Bei einem Verbraucher handelt es sich um jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu dem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische und gestalterische Abweichungen gegenüber Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und sonstigen, schriftlichen Unterlagen bleiben ebenso ausdrücklich vorbehalten wie Konstruktions-, Entwicklungs- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts. Angebote besitzen eine Gültigkeit von maximal 2 Wochen.
1.4. Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.