Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde. 1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung. 1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird. 1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen. 1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch. 1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1.1. Es gelten, soweit nachstehend nichts anders vereinbart, die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die DIN 18451 (Richtlinien für Vergabe und Ver- kaufsbedingungen Abrechnung bei Gerüstarbeiten) mit Ausnahme der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
in Punkt 1.2 Im Folgenden wird dieser AGB näher bezeichneten und hiervon abweichenden Regelungen, die für das Gerüstgewerbe geltenden DIN-Normen, die technischen Vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften, sämtlich in der jeweilige Geschäftspartner von CSV jeweils gültigen Fassung als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages Vertragsgrundlage. Unsere Bedingungen gelten als anerkannt und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese entgegenstehende Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch als fallengelassen wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindbinnen zwei Tagen ein schriftlicher, soweit die nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartanerkannte Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichneter Widerspruch bei uns eingeht. Etwaige, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen Ausschreibung des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Auftraggebers zugrunde gelegten Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandverpflichten uns nicht, soweit sie nicht mit unseren übereinstimmen. Wir widersprechen ihnen ausdrücklich. Von unserer Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von CSV uns schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenbestätigt werden.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen1.2. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen DIN 18451 ist Vertragsgrundlage mit Ausnahme der Punkte 3.7, 4.3.23 sowie 5.1.3, Satz 4, die mit gleichen Ziffern mit folgenden Inhaltlichen Abweichungen geregelt werden:
3.7.1 Die Gerüste sind in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der Auftraggeber die Obhutspflicht und die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste. Auch bei Diebstahl und Schäden von Gerüstmaterial muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber Schadensersatz leisten.
3.7.2 Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der Auftragnehmer den vertragsgemäßen Zustand auf Aufforderung durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchAuftraggeber wieder herzustellen.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen 3.7.3 Soweit die Wiederherstellung nicht aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat oder infolge natürlichen Verschleißes erfolgt, hat der Auftraggeber die Kosten zu übernehmen.
4.3.23 Reinigen und Abräumen der Gerüste von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen jeder Art sind Sache des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand Auftraggebers, soweit der Abbau und widersprechen einzelne Vorschriften die Wiederverwendung ohne diese Vorleistung nicht möglich sind. Das Gerüst ist Besenrein zurückzugeben. Erforderliche Reinigungsarbeiten werden gesondert berechnet.
5.1.3 Bei Einrüstung von Teilflächen werden Aufmasslänge und Aufmasshöhe durch die zu bearbeitende Fläche bestimmt, dabei kann die kleinste Aufmasslänge jedoch nicht kleiner sein als die maximal zulässige Gerüstfeldweite nach DIN 4420, Teil 1 und Teil 2 in Abhängigkeit von Gerüstart und – gruppen oder entsprechend der vorgegebenen Gerüstfeldweite des verwendeten Systemgerüstes; die Aufmasshöhe des verwendeten Systemgerüstes wird von der Standfläche des Gerüstes gerechnet.
1.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge werden für uns erst mit unserer Auftragsbestätigung bindend. Eine Weitervermietung der Gerüste und ihres Zubehörs durch den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und VerkaufsbedingungenMieter ist ausgeschlossen, so werden insofern es sei denn die gesetzlichen Regelungen Gegenstand Firma Gerüstbau Hammerschmidt GmbH gibt dazu ihre vorherige schriftliche Zustimmung. Die Abtretung jeglicher Art von Ansprüchen des VertragesMieters gegenüber der Firma Gerüstbau Hammerschmidt GmbH ist ausgeschlossen.
1.4. Für den Inhalt des Vertrages ist unsere Auftragsbetätigung endgültig maßgebend, wenn ihr der Auftraggeber nicht binnen drei Arbeitstagen nach ihrem Eingang schriftlich widerspricht, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn. Dies gilt insbesondere bei mündlich bzw. fernmündlich erteilten Aufträgen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührtAuftraggeber erkennt in diesem Falle ausdrücklich die Geltung dieser Auftragsbestätigung beigefügten Vertragsbedingungen an, sofern er nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht.
1.5. Die Ab- nahme Bindefrist für unsere Angebote beträgt einen Monat soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Es gelten für die im Vertrag und die im Angebot vereinbarten Zahlungsfristen.
1.6. Zum Nachweis der Vertragssache sowie Statik reicht die Übergabe der Leistungen Zulassungsbescheinigung des Herstellers. Sollten für die Errichtung von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- Sonderkonstruktionen die statischen Nachweise gefordert werden, gehen die Kosten und Verkaufsbedingungeneventuell anfallenden Folgekosten in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
1.7. Die Ankerlöcher werden von uns mit weißen Kunststoffabdeckungen oder weißen Acryl verschlossen. Andere Schließungen müssen bauseits erbracht werden und sind im Preis nicht enthalten. Für spätere Verfärbungen der Verschlüsse (Kunststoffkappen, Acryl, etc.) übernehmen wir keine Haftung.
1.8. Der Firma Kleid Gerüstbau GmbH wird gestattet Bilder, Logos etc. vom Auftraggeber auf der Homepage (xxx.xxxxx-xxxxxxxxxx.xx) für Werbezwecke zu veröffentlichen. Dies erkennt der Auftraggeber bei schriftlicher Auftragserteilung an. Möchte dies der Auftraggeber aus Datenschutzgründen nicht, ist binnen 4 Tagen nach Auftragserteilung dagegen schriftlich Einspruch zu erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen (1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs beinhaltet keine Wertung.
(2) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Austrify Medical GmbH (nachfolgend nachstehend „CSVAustrify Medical“) zugrundeals Überlasser und dem Beschäftiger, insbesondere auch für sämtliche Folge- und Zusatzaufträge („Überlassungsvertrag“).
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages (3) Bei ständigen Geschäftsbeziehungen zwischen Austrify Medical und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungdem Beschäftiger gelten diese AGB auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf sie.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1(4) Austrify Medical erklärt, nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen Allfälligen (allgemeinen) Vertrags- oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Beschäftigers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, . Wird ausnahmsweise die Geltung anderer (allgemeiner) Vertrags- oder Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich erfolgenvereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur, soweit sie nicht Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
(5) Diese ABG können jederzeit einseitig mit Wirkung für die Zukunft abgeändert werden. Wir bitten Sie daher, sich regelmäßig über die aktuelle Version zu informieren, welche auf unserer Homepage unter folgendem Link xxxxx://xxxxxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ veröffentlicht wird.
(6) Im Überlassungsvertrag getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB den Überlassungsvertrag.
(7) Die überlassenen Arbeitskräfte sind nicht berechtigt, im Namen von Austrify Medical oder des Beschäftigers Geld, Wertsachen, Inkasso bzw. vertraglich nicht vereinbarte Verpflichtungen zu übernehmen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten überlassenen Arbeitskräfte sind auch nicht als Widerspruchzur Abgabe von Willenserklärungen berechtigt.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitskräfteüberlassung
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019S‰mtliche (auch zukünftige) unserer Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliefllich aufgrund der nach- folgenden Bedingungen. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen Entgegenstehenden oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- von unseren Vertragsbedingungen abweichenden Bedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenwider- sprochen. Diese erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Ausgeschlossen wird insbesondere die Gültigkeit der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) sowie der Allgemeinen Güternahverkehrs-Be- dingungen (AGNB).
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich2. Vertragsbedingungen des Kunden sowie ADSp und/o- der AGNB sowie s‰mtliche sonstigen Allgemeinen Ge- sch‰ftsbedingungen des Kunden werden insbesondere auch dann nicht Teil des Vertrages, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich und schriftlich widerspre- chen. Dies gilt insbesondere für alle Arten von Folgever- tr‰gen. Sp‰testens mit der Entgegennahme der von uns an den Kunden gelieferten Ladungstr‰ger gelten unsere Ge- sch‰ftsbedingungen als von dem Kunden angenom- men.
3. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn sie von uns in Textform best‰tigt werden. Auch die Aufhebung dieser Textform kann aus- schliefllich einvernehmlich textlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen Unsere An- gestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder sonstiger Bedingungen durch mündliche Zusagen zu geben, die über den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder Inhalt des textlichen Vertrages hinausgehen.
4. Bei Widersprüchen zu einzelnen vertraglichen Vereinba- rungen gehen diese den Allgemeinen Gesch‰ftsbedin- gungen vor.
5. Abweichungen in der Gesch‰ftsabwicklung begründen nicht das Schweigen Recht des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchÄnderung dieser Allge- meinen Gesch‰ftsbedingungen.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1.1. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind Bestandteil jedes Vertrages, mit dem die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs Segula Technologies Austria GmbH (nachfolgend „CSV“in Folge kurz Segula Technologies Austria) zugrundeWaren, Werke oder Dienstleistungen bei einem Unternehmer (Auftragnehmer) bestellt. Die Ausführung der Bestellung durch den Auftragnehmer gilt jedenfalls als vor- behaltslose Unterwerfung unter diese AEB.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV 1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers, welcher Art auch immer gelten als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages nicht vereinbart und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1werden niemals Vertragsbestandteil. Dezember 2019. Sie gelten ebenso Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienden Fall, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich Segula Technologies Austria den AGB des Auftragnehmers nicht hindern sollenaus- drücklich widerspricht. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenAGB des Auftragnehmers gelten nur, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, wenn Segula Technologies Austria sich ausdrücklich und schriftlich erfolgendiesen AGB unterwirft.
1.3. Xxxxxxxx zu einer Rechtsfrage sowohl der Vertrag als auch diese AEB, so gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Dispositives Recht wird niemals von den AGB des Auftragnehmers verdrängt.
1.4. Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen AEB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Sämtliche aufgrund dieses Vertrages zwischen den Parteien abzugebenden Erklärun- gen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftlichkeit.
1.5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften wi- dersprechen, so bleiben sämtliche übrigen Vereinbarungen jedenfalls aufrecht. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen Ver- tragsparteien werden die unwirksame Vereinbarung durch den Kundeneine wirksame ersetzen, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchdem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien möglichst nahekommt.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt1.6. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- Segula Technologies Austria getätigte Bestellung stellt einen integrierenden Bestandteil des Vertrages dar und Verkaufsbedingungengeht im Fall von Abweichen die Bestellung diesen AEB vor.
1.7. Segula Technologies Austria ist berechtigt, Waren die vom Auftragsnehmer erwor- ben wurden mit
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 2.5.1.1 Es dürfen nur Waren ausgestellt werden, die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Ausländische Erzeugnisse, die als Ergänzung deutscher Produkte notwendig sind und Ver- kaufsbedingungen zu diesen in einem angemessenen Größen- und Wertverhältnis stehen, können nach Abstimmung mit XXX.XXXXXX BUSINESS zugelassen werden. Alle Ausstellungsgüter sind in der Capri Sun Vertriebs GmbH Anmeldung einzeln und mit genauer Bezeichnung aufzuführen. Feuergefährliche, stark riechende Ausstellungsgüter oder Ausstellungsgüter, deren Vorführung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der XXX.XXXXXX BUSINESS ausgestellt werden.
2.5.1.2 Güter, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz (nachfolgend „CSVKWKG“) zugrundeunterliegen, sowie deren Modelle oder sonstige Darstellungen, dürfen nicht ausgestellt werden. Bei der Ausstellung der Zivilversion von Gütern, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder der Außenwirtschafts- verordnung ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, sowie deren Modelle oder sonstige Darstellungen, dürfen keinerlei Hinweis auf eine militärische Verwendbarkeit tragen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie („BMWi“) eine Ausnahme vom Ausstellungsverbot erteilen. Entsprechende Anträge sind über XXX.XXXXXX BUSINESS an das BMWi zu richten, wobei eine genaue Bezeichnung der vorgesehenen Ausstellungsgüter erforderlich ist.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung2.5.1.3 Ein Direktverkauf (Einzelverkauf) an Messebesucher ist nicht gestattet.
1.3 Diese Bedingungen sind 2.5.1.4 Werden nicht nach dem Vertrag zugelassene Waren ausgestellt, kann XXX.XXXXXX BUSINESS die sofortige Entfernung dieser Waren auf Kosten des VP verlangen. Entspricht ein VP dem schriftlich erklärten Verlangen nach Entfernung der Ware nicht, wird eine Vertragsstrafe in Kraft und gelten ab dem 1Höhe von 5.000,00 € fällig. Dezember 2019Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben ebenso unberührt wie weitere Ansprüche, insbesondere Unterlassungsansprüche. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdetwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.
1.4 Angebote sind2.5.1.5 Der VP ist für die Verfolgung möglicher Verletzungen der eigenen gewerblichen Schutzrechte (u. a. Marken-, soweit Muster- und Patentrechte) selbst verantwortlich. Vorbehaltlich der Haftungsregelungen in Artikel 5 Teil I sowie Artikel 1.9 Teil III, Abschnitt 1 haftet XXX.XXXXXX BUSINESS nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartfür Schäden des VP, stets frei- bleibenddie durch Verletzung derartiger Schutzrechte entstehen. Aufträge werden für CSV erst Das gilt auch dann, wenn diese Verletzungen durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung andere Vertragspartner von XXX.XXXXXX BUSINESS verursacht werden. Bei Fragen der Rechnung gilt als AuftragsbestätigungBeweissicherung ist XXX.XXXXXX BUSINESS im Rahmen der vor Ort gegebenen und zumutbaren Möglichkeiten behilflich, insbesondere durch Kontaktaufnahme zur Messeleitung, Inaugenscheinnahme oder technische Bildaufzeichnung (ggf. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen Fotos) des in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenFrage stehenden Exponats.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 14.1 Die folgenden Ziffern gelten auch nach Beendigung dieser Evaluierungsvereinbarung fort: Ziffer 3 (Eigentumsrechte), Ziffer 4 (Nutzungsbedingungen – Evaluierungsdienste), Ziffer 7 (Datenschutz), Ziffer 8 (Vertraulichkeit), Ziffer 9 ( Bedrohungsdaten, Daten für Maschinelles Lernen und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH aggregierte Nutzungsdaten), Ziffer 10 (nachfolgend „CSV“Feedback), Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung), Ziffer 14 (Allgemeines), Ziffer 15 (Geltendes Recht) zugrundeund Ziffer 16 (Sprache).
1.2 Im Folgenden 14.2 Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in diesen Evaluierungsbedingungen dürfen die Kundendaten von Mimecast gespeichert und offengelegt werden, soweit das geltende Recht, gerichtliche Vorladungen oder Gerichtsbeschlüsse bzw. die Durchsetzung der Rechte aus diesen Evaluierungsbedingungen dies erfordern. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, wird Mimecast den Kunden rechtzeitig und in Schriftform über eine bevorstehende Offenlegung informieren, damit der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetKunde eine die vertraulichen Informationen schützende Verfügung beantragen kann; bei Bedarf unterstützt Mimecast den Kunden bei seinen Bemühungen gemäß dieser Ziffer auf Kosten des Kunden. Mimecast legt nur die Daten offen, ungeachtet der Art des deren Offenlegung nach vernünftigem Ermessen notwendig ist, um die jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungVerfügungen bzw. gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
1.3 Diese Bedingungen 14.3 Keine der Parteien haftet für die Spät- oder Nichterfüllung von Vertragspflichten, wenn der Verzögerungs- oder Hinderungsgrund sich ihrem Einfluss entzieht; dazu zählen insbesondere höhere Gewalt wie Maßnahmen von Behörden und Streitkräften, Kriegshandlungen, Unfälle, Ausfälle von Computern und Kommunikationsverbindungen bei Dritten, Natur- und andere Katastrophen, Streiks oder sonstige Betriebsunterbrechungen sowie alle weiteren Ereignisse bzw. Ursachen, die sich bei realistischer Beurteilung dem Einfluss der davon betroffenen Partei entziehen.
14.4 Der Kunde darf diese Evaluierungsbedingungen im Falle eines Verkaufs seines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmenszusammenschlusses ganz oder teilweise an den Erwerber abtreten. Ansonsten kann der Kunde Ansprüche gegen Mimecast nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Mimecast abtreten, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen. Die vorliegende Evaluierungsvereinbarung ist für die Parteien und deren Rechtsnachfolger rechtsverbindlich..
14.5 Alle geschäftlichen Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Evaluierungsvereinbarung können per E-Mail erfolgen. Alle rechtlich notwendigen Mitteilungen, die sich auf diese Evaluierungsvereinbarung beziehen, sind in Kraft und gelten ab dem 1Schriftform an der vom Empfänger angegebenen Mitteilungsanschrift zuzustellen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen Alle Mitteilungen müssen durch einen namhaften Kurierdienst oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddurch eine andere Form des Postversands, die eine Empfangsbestätigung durch den Empfänger vorsieht, übermittelt werden.
1.4 Angebote 14.6 Beide Parteien akzeptieren, dass sie sich nicht auf Zusicherungen verlassen dürfen, die nicht in dieser Evaluierungsvereinbarung niedergelegt sind, soweit . Die vorliegende Evaluierungsvereinbarung kann durch eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige Mitteilung nicht geändert oder ergänzt werden. Soweit in der vorliegenden Evaluierungsvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbartvorgesehen ist, stets frei- bleibendbedürfen sämtliche Änderungen der Evaluierungsvereinbarung der Schriftform und sind von den jeweiligen Bevollmächtigten der Parteien zu unterzeichnen. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; Sollte sich eine der vorliegenden Bestimmungen als nicht durchsetzbar erweisen, so bleiben die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren übrigen Bestimmungen davon unberührt, und die Parteiennicht durchsetzbare Bestimmung wird so weit abgeändert, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich sie durchsetzbar ist. Sollte eine Partei ihre Rechte aus dieser Evaluierungsvereinbarung nicht hindern sollengeltend machen oder nicht auf der strengen Erfüllung der Bestimmungen bestehen bzw. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechendiese nicht durchsetzen, gelten so stellt dies keinen grundsätzlichen Verzicht auf das Recht dar, die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht betreffende Bestimmung oder andere aus dieser Evaluierungsvereinbarung resultierende Ansprüche künftig geltend zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenmachen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- 14.7 Die vorliegende Evaluierungsvereinbarung wird ausschließlich zwischen Mimecast und dem Kunden geschlossen und kann auch nur von Mimecast bzw. Verkaufsbedingungen dem Kunden durchgesetzt werden. Aus dieser Evaluierungsvereinbarung ergeben sich keine Rechte oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur VertragsgegenstandPflichten Dritter. Jede Partei handelt als selbständige Vertragspartei und keine der vorliegenden Bestimmungen darf dergestalt ausgelegt werden, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des dass dadurch eine Partnerschaft, ein Joint-Venture oder ein Vertretungsverhältnis gleich welcher Art zwischen Mimecast und dem Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenoder einem zugelassenen Nutzer begründet würde.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich14.8 Mimecast erkennt an, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen dass jede in dieser Evaluierungsvereinbarung festgelegte Haftungsbeschränkung nur im gesetzlich zulässigen Umfang gilt.
14.9 Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften des US-Handelsministeriums, des US- Finanzministeriums oder sonstiger Bedingungen durch den Kundenanderer US-amerikanischer oder ausländischer Agenturen oder Behörden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen einschließlich des Kunden United States Export Administration Act in der jeweils gültigen Fassung, sowie aller geltenden Rechtsvorschriften anderer Länder, die sich auf die allgemeinen Geschäfts- Ausfuhr und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des VertragesEinfuhr der Evaluierungsdienste beziehen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme Kunde gewährleistet , dass er die die zur Verfügung gestellten Evaluierungsdienste nicht nutzt oder anderen die Nutzung ermöglicht ohne zuvor eine erforderliche Lizenz oder eine andere staatliche Genehmigung eingeholt zu haben in: a) in einer Region die Gegenstand oder Ziel von Finanz- und Wirtschaftssanktionen oder Handelsembargos der Vertragssache sowie USA oder anderer nationaler Regierungen ist oder b) durch eine Partei, die Adressat einer entsprechenden Sanktion ist welche von den nachfolgend aufgeführten Behörden oder Institutionen erlassen, auferlegt oder durchgesetzt wurde: von i) der Leistungen US-Regierung durch das Office of Foreign Assets Control (OFAC"); ii) das US-Finanzministeriums; das Bureau of Industry and Security (BIS"); iii) das US-Handelsministeriums oder iv) das US-Außenministeriums; v) die US-Behörde für Wirtschaft und Finanzen (Bureau of Industry and Security); vi) der Nationale Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder vii) das Finanzministeriums des Vereinigten Königreichs oder c) in einer anderen Weise, die zu einer Verletzung von CSV Sanktionen durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenoder Mimecast führen würde.
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Samples: Evaluierungsvereinbarung
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der CLERA GmbH & Co. KG (nachfolgend auch CLERA). Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer auszuführenden Auftrag sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126 a BGB) oder in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Ist der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetVertragspartner kein Verbraucher, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber so wird die Gültigkeit Anwendung von Bestimmungen dessen eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Maßgeblich sind ausschließlich die von der CLERA GmbH & Co. KG verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote von CLERA erfolgen regelmäßig in den Verkaufsbe- dingungen des LieferantenTextform, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechenwozu auch die Übermittlung durch elektronische Medien, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fälleninsbesondere durch E-Mail, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertragesgehört. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührtkommt durch die Annahmeerklärung des Vertragspartners zustande. Die Ab- nahme Erklärung hat innerhalb von vier Wochen nach Versand des Angebots zu erfolgen. Abweichende Erklärungen haben keinen Vertragsschluss zur Folge und müssen ggf. durch CLERA bestätigt werden. Bis zum Eingang der Vertragssache sowie der Annahmeerklärung kann CLERA das Angebot jederzeit widerrufen. Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden. Vom Vertragspartner genannte Fristen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese durch CLERA ausdrücklich bestätigt werden. Ist für die Leistungen von CSV CLERA die Beschaffung von Material erforderlich, stehen Ausführungsfristen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Belieferung von CLERA mit dem benötigten Material. Im Falle fehlender oder falscher Belieferung von CLERA verlängert sich die Ausführungsfrist um den Zeitraum der Verzögerung. Die Ausführungsfristen verlängern sich auch dann angemessen, soweit die Leistungsausführung durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenUmstände verzögert wird, die in der Risikosphäre des Vertragspartners liegen. Muss die Ausführung der vertraglichen Leistungen unterbrochen werden, hat CLERA die Ausführung innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung des Vertragspartners, dass ein bestehendes Hindernis beseitigt wurde, fortzusetzen. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen von CLERA dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschließlich Kopien an CLERA herauszugeben. Bei der Erstellung eines Aufmaßes sowie eines detaillierten Angebotes ist CLERA berechtigt, die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde19.1. Es gilt österreichisches Recht
19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausge- schlossen.
1.2 19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (4050 Traun Aumühlstrasse 13).
19.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kun- den ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zustän- dige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Ge- richt, in dessen Sprengel der Ver- braucher seinen gewöhnlichen Auf- enthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Anmerkungen: Die vorliegenden AGB wurden entspre- chend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Be- arbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist. Eigenständige Ände- rungen sind möglich, erfolgen jedoch aus- schließlich auf eigene Gefahr. Sprachli- che Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Ge- schlechter. Verhaltensregeln für Verwender von AGB:
1. Die Muster-AGB der Bundesinnung stellen einen grundsätzlichen Standard dar. Prüfen Sie beim genau- en Lesen, ob diese Muster-AGB auch Ihre Erfordernisse und Problemfälle in der Praxis abdecken. Weitreichendere Regelungen sind möglich, falls Sie nur mit Unternehmen kontrahieren. Eine individu- elle rechtliche Beratung kann durch die Muster-AGB nicht ersetzt werden.
2. Ergänzen Sie die Punkte: 1.1, 1.2, 3.5, 3.6, 4.1, 5.10, 9.3., 12.1., 12.2, 16.10., 19.3.
3. Bestehen Sie gegenüber Ihren Kunden auf die Verwendung Ihrer AGB (Argument: Sie erbringen die charakteristische Hauptleistung)
4. AGB müssen vereinbart werden (Unterfertigung empfehlenswert), damit sie Vertragsbestandteil wer- den. Ein Hinweis hat auf der Vorderseite des Angebotes zu erfolgen. Formulierungsvorschlag: „Es gelten ausschließlich unsere beiliegenden AGB“.
5. Zur wirksamen Vereinbarung der AGB müssen diese dem Vertragspartner vorgelegt werden; spätestens jedoch im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die bloße Abrufbarkeit auf der homepage genügt NICHT mehr (weder bei Verbrauchern, noch bei Unternehmern). Senden Sie Ihre AGB daher mit Ihrem Angebot an den Kunden.
6. Generell gilt, dass abweichende Individualvereinbarungen den Bestimmungen in den AGB vorgehen. Sofern Sie individuell (zB in sonstiger Korrespondenz) die Geschäftsbedingungen des Kunden verein- baren, schützt Sie somit auch die „Abwehrklausel“ in Punkt 1.5 nicht.
7. Sofern der Kunde unter Zugrundelegung seiner AGB den Vertrag abschließen wollte, gelten alleine durch Annahme Ihrer Ware/Leistung durch den Kunden nicht automatisch Ihre AGB (Punkt 1).
8. Dokumentieren Sie sämtliche Vereinbarungen (auch nachträgliche Zusatz- und Ergänzungsaufträge o- der Änderungen) schriftlich. Detaillierte Leistungsbeschreibungen vermeiden spätere Streitigkeiten über Inhalt und Umfang des Auftrags.
9. Sofern Sie aufgrund einer Bestellung ohne ausdrückliche Annahme oder Korrespondenz den Auftrag ausführen, stellt dies eine konkludente Xxxxxxx eines Auftrags durch faktische Ausführung dar. Allerdings sollte dabei be- dacht werden, dass die Annahme genau der Bestellung und den darin vorgesehenen Bedingungen entspricht. Ab- änderungen, etwa wie die Zugrundelegung der AGB, erfolgen ohne entsprechende Vereinbarung dadurch nicht. Wir empfehlen daher, diese jedenfalls vor Ausführungsbeginn dem Kunden auszuhändigen und deren Geltung mit dem Kunden zu vereinbaren.
10. Begrifflichen ist zwischen Angebot und Kostenvoranschlag zu unterscheiden: - Der Kostenvoranschlag ist die fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten des Werks (geht über bloßen Angebotscharakter hinaus). Meist ist damit auch die Bereitschaft verbunden, das Werk so auszuführen (somit zugleich Angebot), aber nicht notwendig; gegen- über Verbrauchern gilt der Kostenvoranschlag (dessen Richtigkeit) garantiert, wenn nichts an- deres erklärt wurde. Dadurch könnten auch unvorhergesehene Größen oder Kostspieligkeiten der veranschlagten Arbeiten nicht entgelterhöhend berücksichtigt werden.
11. Verwender von AGB wünschen manche Regelungen, welche durch bloße Aufnahme in AGB jedoch nicht wirksam vereinbart werden können. Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungbieten wir Lösungsvorschläge.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab 12. Im Einzelvertrag sollten Sie abschließend anführen, welche Skizzen, Pläne, u.a. dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdVertrag als ver- bindlich zugrunde gelegt werden.
1.4 Angebote sind, soweit 13. Gegenüber Verbrauchern sollte auf dem Kostenvoranschlag draufstehen: „Die Richtigkeit des Kosten- voranschlags gilt nicht als gewährleistet“. Ein Verbraucher muss vor Erstellung des Kostenvoranschla- ges ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden individuell auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchEntgeltlichkeit des Kostenvoranschlages hingewiesen werden. Punkt 2.4 der AGB alleine reicht nicht.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019Xxxxx unseren Leistungen insbesondere Lieferungen aus Lieferverträgen, Leistungen aus Werkverträgen sowie jeglichen sonstigen Leistungen liegen diese Bedingungen zu Grunde. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – Abweichende Einkaufsbedingungen werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Der Liefer- und Leistungsumfang wird durch die Auftragsbestätigung und/oder unserer ergänzenden Genehmigungszeichnung abschließend beschrieben. Eine Genehmigungszeichnung gilt als angenommen, wenn ihr nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widersprochen wird.
1.4 2. Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendsind freibleibend. Aufträge werden für CSV Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch CSVs unsere schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Auftragsbestätigung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In Auftragsbestätigung und nach diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenPVB.
1.5 Allgemeine Einkaufs- 3. Wir behalten uns an allen ausgehändigten Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen (wie z.B. Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Katalogen, Präsentationen, Plänen, Dokumentationen, Berechnungen, Produktbeschreibungen und -spezifikationen sowie ähnlichen Informationen) körperlicher und unkörperlicher Art Eigentums-, Schutz- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder als solche noch Ihrem Inhalt nach Dritten zugänglich gemacht, verändert, verwertet oder vervielfältigt werden. Der Empfänger hat sie ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden und auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben und etwaig vorhandene (auch elektronische) Kopien zu vernichten (bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandzu löschen), soweit sie von CSV schriftlich anerkannt Ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen hiervon sind Informationen, deren Vernichtung bzw. Rückgabe technisch nicht möglich ist, z.B. da sie aufgrund eines automatisierten elektronischen Backup-Systems zur Sicherung von elektronischen Daten in einer Sicherungsdatei gespeichert wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- 4. Der Kunde und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichwir werden die jeweils von der anderen Partei im Zuge der Vertragsabwicklung empfangenen Informationen geheim halten, ausdrücklich und schriftlich erfolgendies gilt auch - für unbestimmte Zeit - nach Beendigung des Liefervertrages. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der empfangenen Partei bei Empfang bereits berechtigterweise ohne Verpflichtungen zur Geheimhaltung bekannt waren, oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln danach berechtigterweise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt werden oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch– ohne Vertragsverletzung eine der Parteien – allgemein bekannt sind oder werden.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern 5. Grundlage für die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen Erbringung von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenLieferungen sind die Incoterms 2020 EXW - Ab Werk Xxxxxxxx unverpackt.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Zum rechtswirksamen Abschluss des Mietvertrages sowie von Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich Schriftform als vereinbart. Mündliche Vereinbarungen haben keine Rechtswirksamkeit, vom Erfordernis der Schriftlichkeit kann daher auch nicht durch mündliche Vereinbarung abgegangen werden. Eine Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter möglich und wirksam. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift am Mietvertrag an, den Mietgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben - bei versteckten Mängeln beträgt die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Gewährleistungsfrist für Unternehmer 6 (sechs) Monate ab Übergabe. Davon unberührt bleibt das Recht des Mieters auf eine ordnungsgemäße Nutzungsmög- lichkeit des Mietgegenstandes. Mängel, die nur bei näherer fachmännischer Betrachtung ersichtlich sind und Ver- kaufsbedingungen bereits bei Übergabe des Mietgegenstandes vorhanden waren, gelten mit der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 IUnterschrift des Mieters, wenn dieser ein Konsument im Folgenden Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, nicht automatisch als akzeptiert. Des Weiteren wird durch die Unterschrift des Mieters bestätigt, dass er sich vom Stand des Kilometerzählers, dem Vorhandensein des vollständigen Werkzeuges, der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetVollständigkeit der Wagenpapiere, ungeachtet dem Vorhandensein des Warn- dreiecks, des Verbandkastens, des Reserverades und dem vollen Tank überzeugt hat. Dem Mieter wird lediglich ein Schlüssel für den Mietgegenstand ausgehändigt, der Art zweite Schlüssel bleibt in Verwah- rung des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes Vermieters. Die Kosten für einen gewünschten weiteren Ersatzschlüssel hat der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1Mieter zu tragen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch Die maximale jährliche Kilometerleistung beträgt - wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgeneine gesonderte Vereinba- rung diesbezüglich getroffen wurde - 10.000 km. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so Mehrkilometer werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertragesgesondert verrechnet. Eine Erstattung von Minderkilometern ist ausgeschlossen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme Mieter erwirbt mit der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungengegenständlichen Miete kein Eigentumsrecht am Mietgegenstand.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch wenn durch Auftragsannahme nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendVertragsinhalt. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Etwaigen entgegenstehenden Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von FRUITCORE ROBOTICS zustande.
1.6 Ein Widerspruch 2. FRUITCORE ROBOTICS behält sich an allen Erklärungen, Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere Angeboten, Kalkulationen, Spezifikationen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die nicht ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FRUITCORE ROBOTICS. FRUITCORE ROBOTICS verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Konstruktions- oder Formänderungen an den Liefergegenständen, welche auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
4. Muster werden nur gegen CSVs allgemeine Geschäfts- Berechnung geliefert.
5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich jegliche sonstige Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses oder ein Verzicht darauf können nur durch ausdrückliche Erklärungen nicht jedoch durch schlüssiges Handeln erfolgen.
6. Die Schriftform wird auch durch Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widersprucheines unterzeichneten PDFs (elektronische Datei) per E-Mail gewahrt.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages7. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden Das Schriftformerfordernis gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungennicht für Vertragsabschlüsse über unseren Webshop.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Zahlungs Und Lieferbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" regeln die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Zusammenarbeit (Rechte und Ver- kaufsbedingungen Pflichten) zwischen dem Kunden und LTG Switzerland, insbesondere die Koordination, Kontinuität und Vertraulichkeit des Einsatzes, die Form der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeZusammenarbeit und die Art der Rechnungsstellung und der Rapportierung.
1.2 1. General These "General Terms and Conditions" regulate the cooperation (rights and duties) between the customer and LTG SWITZERLAND, in particular the coordination, continuity and confidentiality of engagement, the form of cooperation and the method of invoicing and reporting.
2. Offerten Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Offerten 30 Tage lang ab Offertdatum bindend. Die angebotenen Preise können aufrechterhalten werden, wenn die in unseren Angeboten genannten Produkte und Dienstleistungen im erwähnten Umfange und den entsprechenden Fristen unverändert bestellt werden. Im Folgenden wird Falle einer wesentlichen Änderung der jeweilige Geschäftspartner Umstände, welche für die Preisfestsetzung richtungsweisend waren, ist LTG Switzerland berechtigt, die Preise den neuen Gegebenheiten anzupassen. Preisänderungen müssen wir uns auch während dieser Frist vorbehalten (mit entsprechender Information selbstverständlich). Vorbehalten bleiben ebenfalls die Korrektur offensichtlicher Irrtümer sowie die Korrektur von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1Schreibfehlern. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung Der Vertrag gilt als Auftragsbestätigungzustande gekommen, wenn der Verkäufer die Annahme durch Versand der Auftragsbestätigung erklärt hat. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiertDiese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit in den Verkaufsbedingungen der Auftragsbestätigung des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehltVerkäufers nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandauch dann nicht zum Vertragsbestandteil, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenn der Verkäufer Zahlungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenKäufers annimmt und Lieferungen erbringt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1 Anwendungsbereich Diese Netzzugangsbedingungen enthalten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Regeln der Energie- und Ver- kaufsbedingungen Wasserversorgung Kirchzarten GmbH für den Zugang zu einem oder mehreren (Teil-)Netzen im Marktgebiet Nr. GVS-ENI einschließlich der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.hierfür angebotenen Hilfsdienste. Der Netzzugang erfolgt auf Grundlage der in § 3 genannten Verträge auf Basis dieser Netzzugangsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportkunden wird widersprochen. Die Erbringung sonstiger Hilfsdienste und Dienstleistungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Transportkunde oder Bilanzkreisverantwortlichem und Netzbetreiber Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH. Soweit die folgenden Regelungen sich nur auf das Angebot von Kapazitäten und nicht auch auf das Angebot von Vorhalteleistung beziehen, sind sie für Ausspeiseverträge örtlicher Verteilernetzbetreiber nicht anwendbar. § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Vertragsübersicht
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019Der Zugang zu einem oder mehreren (Teil-)Netzen im Marktgebiet erfolgt auf Basis folgender Einzelverträge: − Einspeisevertrag, auf dessen Grundlage der Transportkunde Gas an einem Einspeisepunkt in das Marktgebiet einspeist und der Einspeisenetzbetreiber verpflichtet ist, die jeweilige Transportdienstleistung für den Transportkunden zu erbringen. Sie − Ausspeisevertrag, auf dessen Grundlage der Transportkunde Vorhalteleistung bzw. Kapazitäten an einem Ausspeisepunkt innerhalb des Marktgebietes bucht und der Ausspeisenetzbetreiber verpflichtet ist, die jeweilige Transportdienstleistung für den Transportkunden zu erbringen. − Bilanzkreisvertrag, auf dessen Grundlage der Ausgleich und die Abrechnung von Differenzen zwischen den diesem Bilanzkreis zugeordneten ein- und ausgespeisten Gasmengen, die Übertragung von Gasmengen zwischen Bilanzkreisen über einen virtuellen Ein- und Ausspeisepunkt sowie die Abwicklung der dazu notwendigen Kommunikationsprozesse erfolgen. Die Regelungen dieser Netzzugangsbedingungen für die Einspeisung von Erdgas gelten ebenso auch für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart die Einspeisung von Biogas, soweit nichts Abweichendes geregelt wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend2. Aufträge werden Zur vereinfachten Abwicklung von Ausspeiseverträgen sind für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen eine Vielzahl von Ausspeisepunkten in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenörtlichen Verteilernetzen zwischen Transportkunden und örtlichen Verteilernetzbetreibern Lieferantenrahmenverträge abzuschließen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Netzzugangsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Gegenstand des Unternehmens BURR Consulting ist die nachstehenden allgemeinen Beratung, Sachverstän- digentätigkeit gem. §§ 80 Abs. 3 und 111 BetrVG und Schulung. § 2.2 BURR Consulting erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage die- ser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbezie- hungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätes- tens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste von BURR Consulting gelten diese Bedingungen als angenommen. § 2.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne aus- drücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. § 2.4 Klauseln aus Regelungsbereichen, die nicht in den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen von BURR Consulting berücksichtigt sind, werden nicht akzeptiert; in diesem Fall soll das dispositive Recht gelten. § 2.5 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ver- kaufsbedingungen Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird auf diese an- wendbaren Geschäftsbedingungen von BURR Consulting bedürfen der jeweilige Geschäftspartner Schrift- form. Mündliche Nebenabreden werden von CSV als „Kunde“ bezeichnetden Vertragsparteien grundsätzlich nicht getroffen. § 2.6 Die Angestellten und Gehilfen von BURR Consulting sind nicht befugt, ungeachtet der Art mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hin- ausgehen. § 2.7 BURR Consulting ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und des jeweiligen Standes Leistungsbe- schreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu er- gänzen. Widerspricht der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Kunde den geänderten Bedingungen sind nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern treten sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die- se entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist XXXX Consulting berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die gesetzlichen Regelungen Gegenstand geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. § 3. Angebote von BURR Consulting sind - insbesondere hinsichtlich der Preise und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. § 3.1 Der Umfang der von BURR Consulting zu erbringenden Leistungen wird in der Regel durch die schriftlichen Verträge festgelegt. § 3.2 BURR Consulting behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsun- terlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. § 3.3 Beratungen und Produktinformationsgespräche während des VertragesVertragsabschlusses dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sin- ne des Gewährleistungsrechtes. Der § 3.4 Soweit BURR Consulting sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwi- schen den Kunden von BURR Consulting allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis. Ausnahmen hiervon sind le- diglich bei Diensten von Partnerfirmen möglich, die schriftlich im Vertrag be- nannt werden. § 4. Leistungen § 4.1 Schulungs- und Beratungsleistungen führt BURR Consulting gemäß vereinbarter Themen durch. § 4.2 BURR Consulting ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen. § 4.3 BURR Consulting behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Ver- besserungen vorzunehmen. § 4.4 Soweit BURR Consulting kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. § 4.5 Eine Absage von Schulungsveranstaltungen durch den Auftraggeber ist kosten- frei, wenn sie schriftlich bis spätestens 30 Arbeitstage vor Beginn der Veranstal- tung bei BURR Consulting eingeht. § 4.6 Bei einem Rücktritt von 30 Tagen bis 14 Tage vor Seminarbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühren. Bei einem Rücktritt innerhalb weniger als solcher bleibt hiervon 14 Tage vor Seminarbeginn und bei Nichtteilnahme berechnen wir die gesamte Seminar- gebühr. Ebenso können Stornokosten für das Hotel entstehen. § 4.7 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, in diesem Fall ent- fällt dann die Stornogebühr. § 4.8 Ersatztermine für Veranstaltungen werden nach Absprache akzeptiert. § 4.9 Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, unzureichende Anzahl von Seminarteilnehmern, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereig- nisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. § 4.10 BURR Consulting kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Über- nachtungskosten sowie Arbeitsausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter verpflichtet werden. § 5. Vertragsbeendigung § 5.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist XXXX Consulting nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet. XXXX Consulting ist mangels anderslautender Vereinbarung insbesondere nicht verpflichtet, Daten aufzubewahren. § 5.2 Sämtliche Gründe zur sofortigen Vertragsauflösung lassen die Ansprüche von BURR Consulting auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schaden- ersatzansprüchen unberührt. Die Ab- nahme § 5.3 Fristen § 5.4 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. § 5.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BURR Consulting die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnun- gen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Vertragssache sowie BURR Consulting oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten - hat BURR Consulting auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. § 5.6 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von BURR Consulting nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind. § 6. Zahlungsbedingungen § 6.1 BURR Consulting erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. § 6.2 Beratungsleistungen von BURR Consulting werden nach zeitlichem Aufwand gem. dem jeweiligen schriftlichen Angebot abgerechnet; der Kunde hat Anspruch auf wöchentliche Abrechnungen, in der die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. § 6.3 Für Leistungen, die BURR Consulting auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können An- und Abfahrtszeiten, Fahrtkosten- pauschalen bzw. km-Geld und Spesen nach Vereinbarung berechnet werden. § 6.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen ge- schuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung gelten- de Mehrwertsteuersatz entscheidend. § 6.5 Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. § 6.6 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungs- betrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. § 6.7 Bei Bezahlung mittels Bankeinzug ist BURR Consulting berechtigt, alle Nachteile, die ihr aus der mangelnden Deckung des Guthabens entstehen, dem Kunden an- zulasten und Verzugszinsen zu fordern. § 6.8 Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen sind unverbind- liche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind. § 6.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BURR Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von CSV durch 13,8 % zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder BURR Consulting einen höheren Schaden nachweist. § 6.10 Darüber hinaus ist XXXX Consulting berechtigt, seine Dienstleistung im Falle des Zahlungsverzugs nach vorheriger eingeschriebener oder mittels Email übermit- telter Mahnung unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit Androhung der Folgen der Nichtzahlung, seine Dienste wahlweise zu unterbre- chen oder den Vertrag zu lösen. § 6.11 Der Kunde kann gegen mit Forderungen von BURR Consulting nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. § 6.12 Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von BURR Consulting anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- geltend machen. § 6.13 Schuldet der Kunde BURR Consulting mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - so- fern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt. § 6.14 Alle notwendigen und Verkaufsbedingungen.zweckentsprechenden Kosten der Rechtsverfolgung, die BURR Consulting aus der Nichteinhaltung der Zahlungsfristen entstehen, ist BURR Consulting berechtigt, dem Kunden anzulasten. § 7. § sonstige Pflichten des Kunden
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen MP Sales Consulting und dem Auftraggeber (Kunden), die nachstehenden allgemeinen in erster Linie Dienstleistungen im Sinne einer beratenden Tätigkeit, d.h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche, rechtliche oder technische Sachverhalte und Zusammenhänge erhalten. Dabei handelt sich ausschließlich um Dienstleistungen. Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- bedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von MP Sales Consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeunter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.2 I1.2. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungEinzelfall immer vertraglich vereinbart.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 11.3. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdFür den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt1.4. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teilAGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen Fällen gilt die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie Annahme der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- dieser AGB, unter gleichzeitigem und Verkaufsbedingungenhiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
1.5. MP Sales Consulting ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch MP Sales Consulting selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen einem etwaigen Dritten und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich MP Sales Consulting zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungs- oder Trainings- leistungen beauftragen, die auch MP Sales Consulting anbietet.
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Samples: Dienstvertrag
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit ver- bundenen Rechtsgeschäfte, die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Reben- pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Rebenpflanzgutverordnung (nachfolgend „CSV“Ru- ten, Edelreiser, Unterlagsreben, Blindholz, Wurzelreben, Pfropfreben, Topfreben, Kartonagereben) zugrundezum Gegenstand haben.
1.2 IDiese Bedingungen gelten nur gegenüber Winzern und sonstigen Unternehmern im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art Sinne des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung§ 14 BGB.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft Die AVLB Rebenpflanzgut werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahmen der ersten Lieferung anerkannt und gelten ab dem 1für die gesamte Dauer der Geschäftsverbin- dung. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch Dies gilt nicht, wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdder Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss vom Inhalt der AVLB keine Kenntnis nehmen konnte.
1.4 Angebote sindÄnderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als ge- nehmigt, soweit wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich anderes innerhalb von sechs Wochen seit Bekannt- gabe schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendwiderspricht. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Auf diese Rechtsfolge wird der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in Verwender den Verkaufsbedingungen Ver- tragspartner bei Bekanntgabe der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenÄnde- rungen besonders hinweisen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Von den AVLB Rebenpflanzgut abwei- chende Bedingungen des Käufers werden sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur Vertragsgegenstanddann wirksam, soweit sie von CSV wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinba- rungen ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenzustimmt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichSoweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ausdrücklich und schriftlich erfolgengilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als ver- einbart, sofern der Empfänger nicht unver- züglich widerspricht. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchAuf diese Rechtsfol- ge wird im Bestätigungsschreiben hinge- wiesen.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Verkaufs Und Lieferungsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Der Auftraggeber hat im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß BVergG 2018 idgF die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Auf- tragnehmerin/den Auftragnehmer als Auftragnehmerin/Auftragnehmer der Rahmenvereinba- rung ausgewählt und Ver- kaufsbedingungen schließt mit diesem die gegenständliche Rahmenvereinbarung ab. Diese Rahmenvereinbarung hat zum Ziel, die Bedingungen für Einzelaufträge festzulegen. Für die Kalkulation des Angebotes konnten die Planungsdaten zum Ausschreibungszeitpunkt für die Dauer von vier Jahren sowie für die Dauer der Capri Sun Vertriebs GmbH weiteren zwei Optionsjahre (nachfolgend „CSV“näheres siehe Punkt I.3.2) zugrunde.
1.2 Im Folgenden herangezogen werden. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung erwächst der Auftragnehmerin/dem Auf- tragnehmer der Rahmenvereinbarung kein Rechtsanspruch auf die ausschließliche Betrauung mit gegenständlichen Leistungen aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers. Der Ab- schluss der Rahmenvereinbarung begründet für den Auftraggeber daher keine Pflicht zum Ab- ruf der darin vorgesehenen Leistungen. Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung weiters weder Exklusivität für die ausgeschriebenen Leistungen noch den Abruf von bestimmten Leistungsvolumina zu. Der Auftraggeber ist jeder- zeit berechtigt, auch Drittfirmen mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung wird der jeweilige Geschäftspartner für die Dauer von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst vier Jahren mit 01.03.2021 durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungenden Auf- traggeber geschlossen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen steht dem Auftraggeber das Recht zu, eine Verlänge- rung von jeweils einem Jahr auf insgesamt höchstens sechs Jahre durch Inanspruchnahme der eingeräumten Optionen zu beauftragen, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers zur Wah- rung der Kontinuität der Leistungserbringung erforderlich ist. In dem Zusammenhang wird der Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung der Auftragneh- merin/dem Auftragnehmer bekannt geben, ob er von der Optionsziehung für ein weiteres Jahr Gebrauch machen wird. Hinsichtlich der Preisgestaltung wird auf die Preisgleitklausel im Punkt 0 verwiesen. Die in den Verkaufsbedingungen diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten und im Folgenden genannten Begriffe und Abkürzungen haben die ihnen in der CSV als akzep- tiertrechten Spalte der nachstehenden Tabelle gegebene Bedeutung, soweit in sich aus dem Zusammenhang nichts eindeutig Abweichendes ergibt: AngG Angestelltengesetz Bieter Ist auch eine Bietergemeinschaft, sofern sich nichts ande- res aus den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehltAusschreibungsunterlagen ergibt. Demgegenüber wird BMJ Bundesministerium für Justiz Rahmenvereinbarung Darunter ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber zu verstehen, die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferantenzum Ziel hat, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenBedingungen für Einzelaufträge festzulegen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Rahmenvereinbarung
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde12.1. Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.
1.2 Im Folgenden wird 12.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der jeweilige Geschäftspartner Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von CSV als „Kunde“ bezeichnetdiesem Schriftformerfordernis. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages wenn sie schriftlich festgehalten und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungvom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 12.3. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, kommen die Parteien überein, die ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und gelten ab durchsetzbare zu ersetzen, die dem 1wirtschaftlichen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdberührt.
1.4 Angebote sind12.4. Der VERTAGSPARTNER hat ADWORDS über sämtliche Veränderungen der Gegebenheiten bzw. Neuerungen unmittelbar zu informieren. Xxxxxxx das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt wurde, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartist der VERTAGSPARTNER verpflichtet, stets frei- bleibendÄnderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse umgehend ADWORDS zu melden. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenzuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages12.5. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlichen und sachlichen Gerichtsstand; dies mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I") besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.
12.6. Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für ADWORDS als solcher auch den VERTAGSPARTNER die Geschäftsanschrift ADWORDS. Als Gerichtsstand wird das für X-0000 Xxxx sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Wenn der VERTAGSPARTNER seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt hiervon unberührtdas sachlich zuständige Gericht am Ort ADWORDS weiterhin zuständig.
12.7. Die Ab- nahme Außer wenn es nach geltendem Gesetz erforderlich ist, legt der Vertragssache sowie VERTRAGSPARTNER ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von ADWORDS keinem Dritten gegenüber Inhalte dieser Vereinbarung offen (außer gegenüber seinen Mitarbeitern und Vertretern, die sich dieser Einschränkung bewusst sind und dieser zustimmen). Der VERTRAGSPARTNER darf keine Informationen betreffend die Existenz oder den Bedingungen dieser Vereinbarung herausgeben, wenn dazu nicht die vorherige schriftliche Einwilligung von ADWORDS vorliegt. „Vertrauliche Informationen“ bedeutet Informationen über das Geschäft, die Produkte, die Technologien, die Strategien, die Finanzdaten, die Betriebstätigkeit oder die Aktivitäten, die geschützt und vertraulich sind, von ADWORDS oder ihrer Lieferanten, insbesondere betrifft dies alle geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen, die von ADWORDS offengelegt werden. Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, für die der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenVERTRAGSPARTNER nachweisen kann, dass sie öffentlich bekannt sind oder dies ohne einen Bruch dieser Vereinbarung werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Allgemeinen und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeBesonderen Vertragsbedingungen gelten für jeden einzelnen Einzelvertrag, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV Die Vereinbarungen in den Einzelverträgen sind nachfolgend und in den Besonderen Vertragsbedingungen als „KundeIndividuelle Vertragsbedingungen“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft Ein Einzelvertrag kommt zustande wenn:
1.3.1 CTC advanced und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen der Kunde ein Vertragsdokument unterzeichnet haben;
1.3.2 CTC advanced den Auftrag oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddie Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt hat;
1.3.3 Der Kunde ein Angebot von CTC advanced vorbehaltlos und ohne Änderungen angenommen hat;
1.3.4 CTC advanced mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, nachstehenden Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen und der Individuellen Vertragsbedingungen gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.nachfolgend genannten Reihenfolge:
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzwBei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Individuellen Vertragsbedingungen gelten die Individuellen Vertragsbedingungen, die sich speziell mit der zu regelnden Materie befassen. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenGleiches gilt bei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichEntgegenstehende, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten erkennt CTC advanced nicht als Widerspruchan, es sei denn, CTC advanced hat sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift einer der hierzu befugten Geschäftsführer anstelle der hier vorliegenden Vertragsbedingungen anerkannt.
1.7 Werden allgemeine Die Vertragsbedingungen von CTC advanced gelten auch für den Fall, dass CTC advanced in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand ihre Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.8 Abweichungen von diesen Allgemeinen und widersprechen einzelne Vorschriften Besonderen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn die jeweilige Klausel in den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- Individuellen Vertragsbedingungen ausdrücklich auf die Klausel in den Allgemeinen und VerkaufsbedingungenBesonderen Vertragsbedingungen von der abgewichen wird, so werden insofern verweist.
1.9 CTC advanced ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den nachstehenden Vertragsbedingungen in Verbindung mit den jeweiligen Einzelverträgen Dritter zu bedienen.
1.10 CTC advanced entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den nachstehenden Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen. Sofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, bleibt hiervon unberührtallein CTC advanced gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen Mitarbeiter von CSV CTC advanced werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.
1.11 Aufrechnungsrechte sind gegenüber CTC advanced ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen CTC advanced, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von CTC advanced anerkannt worden sind.
1.12 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können CTC advanced gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Kunden aus dem jeweiligen Einzelvertrag beruhen, aus dem CTC advanced Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht.
1.13 Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Besonderen Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CTC advanced.
1.14 Kostenvoranschläge sowie Auskünfte von CTC advanced in Bezug auf Umfang, Art und VerkaufsbedingungenDauer der zu erbringenden Leistungen sowie der zu erwartenden Kosten sind freibleibend und können lediglich annähernd sein. Sie beinhalten keine Zusicherung. Verbindlicher Vertragsinhalt können sie nur werden, wenn CTC advanced solche Kostenvoranschläge und Auskünfte schriftlich ohne jeden Vorbehalt erteilt. Detaillierte Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Sie sind kostenpflichtig.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen den BSR und ihren Auftragnehmern, die nachstehenden allgemeinen auf Lieferungen und Leistungen ausgenommen Bauleistungen gerichtet sind, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Im Übrigen gelten sie auch vorvertraglich für entsprechende Schuldverhältnisse der BSR mit Bietern, Antragenden, Angebotsempfängern (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
1.2. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
1.3. Mit Abschluss des Vertrages, Bestätigung oder Ausführung eines Auftrages bzw. einer Bestellung erkennt der Auftragnehmer die ausschließliche Geltung dieser Einkaufsbedingungen an. Das gleiche gilt bei Abgabe eines Angebots, wenn der Anbietende zuvor auf die Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen hingewiesen wurde. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen werden durch Einstellung in das Internet unter xxxx://xxx.xxx.xx und durch Aushang in den Geschäftsräumen des Zentralen Einkaufs der BSR allgemein bekannt gemacht, so dass in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis genommen werden kann und mit ihrer Anwendung gerechnet werden muss.
1.4. Entgegenstehende, von diesen Einkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeLieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die BSR haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt; ansonsten werden entgegenstehende, von diesen Einkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht Vertragsinhalt, auch wenn die BSR ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.2 Im Folgenden wird 1.5. Bestätigt der jeweilige Geschäftspartner Auftragnehmer einen Auftrag, ein Angebot (Bestellung) abweichend von CSV als „Kunde“ bezeichnetdiesen Einkaufsbedingungen, ungeachtet der Art oder nehmen die BSR in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertrages Auftragnehmers Lieferungen und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungLeistungen vorbehaltlos entgegen, oder leisten die BSR vorbehaltlos Zahlung, so gelten dennoch nur diese Einkaufsbedingungen.
1.3 Diese Bedingungen 1.6. Alle Vereinbarungen, die zwischen den BSR und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, insbesondere bezogen auf Zusatzaufträge, sind in Kraft und gelten ab dem 1schriftlich niederzulegen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdAuch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses hat schriftlich zu erfolgen.
1.4 Angebote sind1.7. Mündliche Nebenabreden gelten nur, soweit nicht ausdrücklich anderes wenn sie vor Leistungserbringung von den BSR schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenbestätigt werden.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Übernahme des durch den Beschäftiger überlassenen Arbeitnehmers in sein Unternehmen bei einer unter 12 Monaten liegenden Überlassungszeit an JOBFACTORY eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern zu entrichten. Aus unserer Datenbank führen wir einen geeigneten Kandidaten mit dem Anforderungsprofil des Auftraggebers zusammen. Wir verrechnen durch kostengünstige Vorgangsweise lediglich nur 50% der Sätze wie für die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Personalberatung vorgesehen (6% des Jahresbruttogehaltes) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und Ver- kaufsbedingungen ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht wirksam sein, berührt dies den Bestand der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 IAGB im Folgenden wird Übrigen nicht. Der Beschäftiger und der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen Auftraggeber sind in Kraft einem solchen Falle verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt. Nebenabreden und gelten ab dem 1Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dezember 2019Für Streitigkeiten zwischen JOBFACTORY und Beschäftiger ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Linz zuständig. Sie gelten ebenso JOBFACTORY ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Beschäftigers zu klagen. Der Erfüllungsort für zukünftige Geschäfte – die Arbeitskräfteüberlassung und Zahlung des Beschäftigers ist der Sitz von JOBFACTORY. Beschäftiger und JOBFACTORY vereinbaren die Anwendung Österreichischen Rechts, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen der Ort des Arbeitseinsatzes im Ausland liegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindder Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird dadurch die Gültigkeit von der übrigen Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferantennicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmun, welche den Verkaufsbedingungen die dem wirtschaftlichen Zweck der CSV inhaltlich nicht entsprechenursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Änderungen der Firma, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht der Anschrift, der Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Beschäftiger JOBFACTORY umgehend schriftlich bekannt zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungengeben.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitskräfteüberlassung
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Allgemeinen und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeBesonderen Vertragsbedingungen gelten für jeden einzelnen Einzelvertrag, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV Die Vereinbarungen in den Einzelverträgen sind nachfolgend und in den Besonderen Vertragsbedingungen als „KundeIndividuelle Vertragsbedingungen“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen Ein Einzelvertrag kommt zustande wenn:
1.3.1 cetecom advanced und der Kunde ein Vertragsdokument unterzeichnet haben;
1.3.2 cetecom advanced den Auftrag oder die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt hat;
1.3.3 Der Kunde ein Angebot von cetecom advanced vorbehaltlos und ohne Änderungen angenommen hat;
1.3.4 cetecom advanced mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat. Bestätigt cetecom advanced den Auftrag des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist allein diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich. Nachträgliche Änderungen sind in Kraft nur schriftlich und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdmit Zustimmung durch cetecom advanced möglich.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, nachstehenden Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen und der Individuellen Vertragsbedingungen gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.nachfolgend genannten Reihenfolge: • Allgemeinen Vertragsbedingungen • Besondere Vertragsbedingungen • Individuelle Vertragsbedingungen
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzwBei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Individuellen Vertragsbedingungen gelten die Individuellen Vertragsbedingungen, die sich speziell mit der zu regelnden Materie befassen. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenGleiches gilt bei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichEntgegenstehende, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten erkennt cetecom advanced nicht als Widerspruchan, es sei denn, cetecom advanced hat sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift einer der hierzu befugten Geschäftsführer anstelle der hier vorliegenden Vertragsbedingungen anerkannt.
1.7 Werden allgemeine Die Vertragsbedingungen von cetecom advanced gelten auch für den Fall, dass cetecom advanced in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand ihre Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.8 Abweichungen von diesen Allgemeinen und widersprechen einzelne Vorschriften Besonderen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn die jeweilige Klausel in den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- Individuellen Vertragsbedingungen ausdrücklich auf die Klausel in den Allgemeinen und VerkaufsbedingungenBesonderen Vertragsbedingungen von der abgewichen wird, so werden insofern verweist.
1.9 cetecom advanced ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den nachstehenden Vertragsbedingungen in Verbindung mit den jeweiligen Einzelverträgen Dritter zu bedienen.
1.10 cetecom advanced entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den nachstehenden Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen. Sofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, bleibt hiervon unberührtallein cetecom advanced gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen Mitarbeiter von CSV cetecom advanced werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.
1.11 Aufrechnungsrechte sind gegenüber cetecom advanced ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen cetecom advanced, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von cetecom advanced anerkannt worden sind.
1.12 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können cetecom advanced gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Kunden aus dem jeweiligen Einzelvertrag beruhen, aus dem cetecom advanced Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht.
1.13 Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Besonderen Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von cetecom advanced.
1.14 Kostenvoranschläge sowie Auskünfte von cetecom advanced in Bezug auf Umfang, Art und VerkaufsbedingungenDauer der zu erbringenden Leistungen sowie der zu erwartenden Kosten sind freibleibend und können lediglich annähernd sein. Sie beinhalten keine Zusicherung. Verbindlicher Vertragsinhalt können sie nur werden, wenn cetecom advanced solche Kostenvoranschläge und Auskünfte schriftlich ohne jeden Vorbehalt erteilt. Detaillierte Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Sie sind kostenpflichtig.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen“) regeln das Angebot, den Verkauf und die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Lieferung aller Waren bzw. Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam als „CSVProdukt(e)“ bezeichnet) von oder im Namen von einem verbundenen Unternehmen von Koninklijke DSM N.V., das die Produkte dem Kunden („Kunde“) zugrundeanbietet bzw. verkauft (das verbundene Unternehmen wird nachfolgend als „DSM“ oder „DSM- Vertriebseinheit“ bezeichnet). Die Verkaufsbedingungen gelten für alle Transaktionen zwischen DSM und dem Kunden. Verbundenes Unternehmen von Koninklijke DSM N.V. bezeichnet eine Körperschaft oder andere Rechtseinheit, die direkt oder indirekt von Koninklijke DSM N.V. beherrscht wird. Eine Rechtseinheit „beherrscht“ eine andere Rechtseinheit, wenn sie befugt ist, die Verwaltung oder die Richtlinien der anderen Rechtseinheit durch Inhaberschaft stimmberechtigter Wertpapiere oder anderweitig zu leiten oder dies zu veranlassen.
1.2 Im Folgenden wird Durch Vertragsabschlüsse auf der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetGrundlage dieser Verkaufsbedingungen erklärt sich der Kunde mit der Anwendbarkeit dieser Verkaufsbedingungen auf alle zukünftigen geschäftlichen Abschlüsse einverstanden, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungauch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
1.3 Diese DSM lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ab. Darüber hinaus ersetzen diese Verkaufsbedingungen alle Bedingungen sind vorheriger mündlicher und schriftlicher Angebote, Mitteilungen, Vereinbarungen und Absprachen der Parteien in Kraft Bezug auf den Verkauf und die Lieferung der Produkte; sie gelten ab dem 1bevorzugt vor allen Bedingungen einer vom Kunden aufgegebenen Bestellung sowie vor allen anderen vom Kunden vorgelegten Bedingungen und ersetzen diese. Dezember 2019Widerspricht DSM den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht, so gilt dies in keinem Fall als Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Sie Weder der Beginn der Leistungserbringung durch DSM noch die Lieferung durch DSM gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn als Annahme von Geschäftsbedingungen des Kunden. Wenn diese Verkaufsbedingungen von Geschäftsbedingungen des Kunden abweichen, stellen diese Verkaufsbedingungen und alle nachfolgenden Mitteilungen oder Handlungen durch oder im Namen von DSM, wie unter anderem Bestellbestätigungen und Produktlieferungen, ein Gegenangebot dar, nicht nochmals auf sie verwiesen jedoch eine Annahme der vom Kunden übermittelten Geschäftsbedingungen. Jede Kommunikation oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdjegliches Verhalten des Kunden, das eine Vereinbarung über die Lieferung von Produkten durch DSM bestätigt, sowie die Abnahme der Lieferung von Produkten von DSM durch den Kunden stellen eine Annahme dieser Verkaufsbedingungen durch den Kunden dar.
1.4 Angebote sindDie aktuelle Version der Verkaufsbedingungen finden Sie unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxx- info/terms-and-conditions.html. DSM behält sich das Recht vor, soweit diese Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. DSM informiert den Kunden über solche Änderungen, indem DMS die geänderten Verkaufsbedingungen an den Kunden sendet, die Änderungen hervorhebt und sie zusätzlich auf den oben genannten Internetseiten veröffentlicht. Der Kunde kann die geänderten Verkaufsbedingungen innerhalb von 30 Tagen durch Mitteilung an DSM ablehnen. Wenn der Kunde die geänderten Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartinnerhalb dieser Frist ablehnt, stets frei- bleibendtreten sie mit dem Ablauf dieser Frist in Kraft. Aufträge werden Die geänderten Verkaufsbedingungen treten zum Datum des Inkrafttretens in Kraft. Die geänderten Verkaufsbedingungen gelten für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung alle nach dem Datum der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenMitteilung zwischen dem Kunden und DSM geschlossen geschäftlichen Transaktionen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Jede elektronische Kommunikation zwischen DSM und dem Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- wirkt als Original und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- „Schreiben“ zwischen den Parteien. Das von DSM verwendete elektronische Kommunikationssystem dient als alleiniger Nachweis für Inhalt, Zeitpunkt der Zustellung und VerkaufsbedingungenEingang einer solchen elektronischen Kommunikation.
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Samples: Sales Contracts
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 14.1 Durch die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Registrierung auf einer Internetseite der XEOMETRIC GmbH, oder einer seiner Partner, erhält XEOMETRIC das Recht die Daten zu speichern und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundezum Versenden von produktbezogenem Informationsmaterial und zur telefonischen Kontaktaufnahme zu benutzen. Die Daten können auch Vertragshändlern oder an Vertretungen von XEOMETRIC weitergegeben werden.
1.2 14.2 Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von XEOMETRIC übertragen.
14.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb XEOMETRIC mit Hilfe automatisationsgeschützter Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der XEOMETRIC in diesem Vertrag bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
14.4 Die Parteien verpflichten sich, alle von Ihnen im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Personen, auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz hinzuweisen.
14.5 Ergänzungen und Änderungen zu dem Software-Wartungsvertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der gegenseitigen Unterzeichnung.
14.6 Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Folgenden wird Falle der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetUnwirksamkeit einer Bedingung ist der Auftraggeber verpflichtet, ungeachtet sich mit XEOMETRIC über eine wirksame Regelung zu einigen, die der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungunwirksamen Bedingung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich 14.7 Soweit nichts anderes vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenist, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungenzwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in Die Bestimmung der Haager Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Verkaufsbedingungen internationalen Warenkauf finden keine Anwendung. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag ist Linz. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus den vertraglichen Verhältnissen entstehenden Streitigkeiten ist Linz. Nach Xxxx von XEOMETRIC kann der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehltAuftraggeber aber auch an seinem Gerichtsstand verklagt werden. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.Software-Wartungsvertrages für XEOMETRIC-Software (Stand 31.12.2022)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten (nachstehend „AGB“ genannt) für alle Lieferungen der Leica Microsystems (Schweiz) AG, Heerbrugg, Gemeinde Balgach (nachstehend „Leica regelmässigkeiten sind durch den Frachtführer sofort festzustellen und schriftlich bescheinigen zu lassen; dabei sind die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen voraussichtlichen Ursachen des Schadens anzugeben. Die Annahme der Capri Sun Vertriebs GmbH Sendung ist zu verweigern, wenn vorstehende Angaben nicht Microsystems“ genannt) in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie sind Bestandteil von sämtlichen mit dem Kunden (nachfolgend „CSVBesteller“) zugrundeabgeschlossenen Kaufverträge.
1.2 IVon diesen AGB abweichende oder diesen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Verein-barungen gelten jeweils nur für gemacht werden. Bei Schäden, die beim Auspacken, das sofort nach Ablieferung zu erfolgen hat, festgestellt werden, sind die Produkte im Folgenden wird vorgefundenen Zustand in der jeweilige Geschäftspartner Verpackung zu belassen und das zuständige Beförderungsunternehmen sofort mündlich und schriftlich (Einschreiben) zur Schadensfeststellung aufzufordern und gleichzeitig verantwortlich zu machen.
2.4 Wir verpflichten uns, alles daran zu setzen, um die von CSV als „Kunde“ bezeichneteinen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungsoweit nicht ausdrücklic etwas anderes vereinbart ist.
1.3 Diese Bedingungen Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertrags- änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche uns schriftlich festgelegten Lieferfristen einzuhalten. Nichteinhalten der Lieferfristen berechtigen den Besteller nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Die Geltendmachung von Schaden- ersatzansprüchen durch den Besteller sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen aus- oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdschriftliche Zusagen, die von nseren Vertrags- bedingungen und/oder der A ftragsbestätigung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit Eine Bestellung ist nur dann von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.uns angenommen,
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 12.1 Die APA und Ver- kaufsbedingungen deren jeweilige kooperierende Vertragspartner (z.B. internatio- nale Nachrichtenagenturen, Börsedienste) sind jederzeit befugt, Änderungen in Form, Inhalt und Auswahl ihrer Dienste ohne Anzeige an den Vertragspart- ner vorzunehmen, soweit vertraglich nicht eine besondere Lieferverpflichtung festgelegt wird. Der grundsätzliche Charakter der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeDienste bleibt jedoch immer erhalten.
1.2 12.2 Gegebenenfalls kommen weitere spezielle Geschäftsbedingungen zur An- wendung (z. B. OTS-Originaltext-Service, APA-PictureDesk, APA-IT, Gentics Software). Darüber wird der Vertragspartner im Einzelfall ausdrücklich hinge- wiesen.
12.3 Sämtliche vertragsrelevante Mitteilungen oder Vereinbarungen (Vertrag, Kün- digung, Änderungen, Ergänzungen, Abmahnungen, …) bedürfen der Schrift- form. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so hat anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrages dem Willen der Vertragspartner am besten entspricht.
12.4 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf etwaige Rechtsnachfolger zu überbinden. Eine Übertragung auf andere Dritte durch den Vertragspartner ist nur nach ausdrücklicher Zustim- mung der APA gestattet.
12.5 Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ausschließ- licher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien.
12.6 Die APA ist berechtigt, die vorliegenden AGB geänderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Im Folgenden Falle von Änderungen treten die neuen AGB nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der APA unter xxxx://xxx.xxx.xx in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetVertragspartner darüber hinaus in geeigneter Form, ungeachtet etwa durch Beilegen bei den gestellten Rechnungen, informiert. Ist der Art Ver- tragspartner mit den neuen AGB und darin enthaltenen geänderten Verpflich- tungen nicht einverstanden, kann er die Teile, die einer wesentlichen nach- teiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf den Zeitpunkt des jeweiligen Vertrages und Inkrafttretens dieser neuen AGB vorzeitig schriftlich kündi- gen. Sofern die wesentlichen Änderungen einen überwiegenden Vertragsteil betreffen, besteht ein sinngemäßes Kündigungsrecht bezüglich des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teilGesamt- vertrages. In diesen sowie in allen anderen Fällenjedem Fall nach Punkt 12.7. oder 10.4. behält sich die APA das Recht vor, gelten stattdessen schriftlich zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die deutschen Rechts- bestimmungenKündigung des Vertragspartners gegen- standslos.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1. Diese AGB gelten sowohl für Kauf von Hard- und Software sowie Zubehör und Ersatzteilen als auch die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Erfüllung von Dienstleistungen durch Avisoft Bioacoustics e.K. nach Maßgabe des zwischen Avisoft Bioacoustics e.K. und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundedem Kunden geschlossenen Vertrages.
1.2 2. Diese AGB gelten gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmern und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen, welche nachfolgend als Kunde bezeichnet werden. Es wird stets von einer Unternehmerstellung des Kunden ausgegangen, sofern dieser nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich auf seine Verbraucherstellung hinweist.
3. Diese AGB gelten ausschließlich. Von ihnen abweichende bzw. entgegenstehende AGB des Kunden werden von Avisoft Bioacoustics e.K. nicht anerkannt. Sollten wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen, sind unsere AGB trotzdem geltend.
1. Die Bestellung eines Kunden stellt ein bindendes Angebot seinerseits dar, welches Avisoft Bioacoustics e.K. innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungVorlauf einer Bestellung abgegebene Angebote unsererseits sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 2. An sämtlichen graphischen Illustrationen, Kalkulationen, Abbildungen und gelten ab dem sonstigen Unterlagen behält sich Avisoft Bioacoustics e.K. Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
1. Dezember 2019Die durch Avisoft Bioacoustics e.K. in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern deren Verbindlichkeit nicht schriftlich vereinbart ist.
2. Sie gelten Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart ist.
4. Der Kunde kann drei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder Lieferfrist auffordern zu liefern. Ab Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung kommen wir in Verzug.
5. Im Falle eines Verzuges von Avisoft Bioacoustics e.K., ist der Kunde verpflichtet, Avisoft Bioacoustics e.K. eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
6. Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit einer der leitenden Angestellten oder irgendeiner der Mitarbeiter von Avisoft Bioacoustics e.K. die Verzögerung grobfahrlässig zu vertreten hat.
7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Avisoft Bioacoustics e.K., die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die Avisoft Bioacoustics e.K. die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise unmöglich machen, gleichgültig, ob sie bei Avisoft Bioacoustics e.K. oder einem Unterlieferanten eintreten.
8. Im Falle von Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, welche nicht durch Avisoft Bioacoustics e.K. zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferzeiten ebenfalls in angemessenem Maße.
9. Der Kunde kann von Avisoft Bioacoustics e.K. die Erklärung verlangen, ob diese zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erfolgt keine Erklärung, kann der Kunde zurücktreten.
1. Preisangaben verstehen sich grundsätzlich Netto ab Betriebssitz von Avisoft Bioacoustics e.K. zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, ebenso die jeweiligen Versandkosten. Bei Versand ins Ausland sind anfallender Zoll und weitere Abgaben zusätzlich zu entrichten.
2. Die Preise sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zzgl. der gesetzlichen MwSt. ohne Abzug durch Überweisung auf unser Konto zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang maßgeblich. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein.
3. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur in den Fällen zulässig, wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen unbestritten erklärt oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart rechtskräftig festgestellt wird.
1.4 Angebote 4. Im Falle des Verzugs ist Avisoft Bioacoustics e.K. berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von Avisoft Bioacoustics e.K. an deren Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, für Mahnungen nach Eintritt des Verzuges eine zusätzliche Mahnpauschale in Höhe von 40,00 € zu berechnen.
5. Wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Kunde gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder Avisoft Bioacoustics e.K. Umstände bekannt werden, die geeignet sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartdie Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, stets frei- bleibendist Avisoft Bioacoustics e.K. berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; Avisoft Bioacoustics e.K. kann außerdem die Versendung Weiterveräußerung der Rechnung gilt unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vertragsgenstandes untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden verlangen. Der Warenversand erfolgt grundsätzlich versichert auf Kosten und Gefahr des Kunden. Mit der Auslieferung gem. § 3 geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Installation von Produkten von Avisoft Bioacoustics e.K. erfolgt eigenständig und muss von fachkundigem Personal ausgeführt werden.
1. Für Schäden, sowohl an Geräten als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferantenauch Personen, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie im Rahmen einer unsachgemäßen Inbetriebnahme und Installation von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen Produkten von CSV Avisoft Bioacoustics e.K. durch den Kunden oder Dritte entstehen, kann Avisoft Bioacoustics e.K. keine Haftung übernehmen. Insbesondere sind die in den Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Produkte niedergelegten Sicherheits- und Gebrauchshinweise für die sachgemäße Verwendung zu beachten.
2. Avisoft Bioacoustics e.K. haftet nicht für Schäden, die Avisoft Bioacoustics e.K., deren gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe der Avisoft Bioacoustics e.K. durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle des Rücktritts des Kunden vom Vertrag, der nicht durch Avisoft Bioacoustics e.K. zu vertreten ist, ist Avisoft Bioacoustice e.K. berechtigt, 10% der Auftragssumme als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenpauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Der Wahrnehmungsvertrag ist ein Grundelement für die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst Wahrnehmung bestimmter Urheberrechte durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des VertragesSUISA. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührtbasiert grösstenteils auf den Vorschriften des Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394 ff. OR** ). Die Ab- nahme Einzelheiten und die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind in den Allgemeinen Wahrnehmungsbe- dingungen, die integrierender Bestandteil des Wahr- nehmungsvertrages sind, erläutert. Dies hat den Vor- teil, dass bei Anpassungen der Vertragssache sowie Wahrnehmungs- bedingungen die Verträge nicht erneuert werden müs- sen. Die SUISA informiert Sie fristgerecht über Änderun- gen in den Allgemeinen Wahrnehmungsbedingen. Sind Sie mit den neuen Bedingungen nicht einver- standen, können Sie den Vertrag innert 90 Tagen seit Zustellung auf das Datum des Inkrafttretens der Leistungen von CSV durch neu- en Bedingungen kündigen. Mit dem Abschluss dieses Vertrages beauftragen Sie die SUISA, wichtige vermögensrechtliche Urheber- rechte in der Schweiz und im Ausland (über die Schwestergesellschaften) treuhänderisch zu verwal- ten. Der Vertrag umfasst ohne Ausnahme alle Werke, die Sie als Urheber/in geschaffen haben oder die Sie schaffen werden bzw. deren Rechte Sie als Verlag erworben haben oder erwerben werden. Bereits an- derweitig getroffene Verfügungen müssen der SUISA bei Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden. ** OR=Obligationenrecht Diese Bestimmung schliesst eine Vertretung „à la carte“ aus. Sie ist unvereinbar mit den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenAnforderungen der kollektiven Wahrnehmung. Es können dagegen bestimmte Rechte vom Vertrag ausgenommen wer- den (Ziffer C des Wahrnehmungsvertrages; Erben: Ziffer D).
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Samples: Wahrnehmungsvertrag
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nachstehend „CSVAGB“) zugrundegelten für alle Verträge zwischen der sedna GmbH, Xxxxxxxx 00X, 00000 Xxxxxx, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter HRB 78217 (nachfolgend: „~sedna“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“) für alle Beratungs-, Planungs- und Realisierungsleistungen, mit denen die ~sedna GmbH vom Kunden beauftragt wird sowie den Warenverkauf an den Kunden, mit Ausnahme der Zur- Verfügung-Stellung von Standardsoftware (nachstehend „Leistung“ oder „Leistungen“). Für die Zur-Verfügung-Stellung von Standardsoftware gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ~sedna GmbH für die dauerhafte (Software-Kauf) bzw. die vorrübergehende (Software-Miete) Überlassung von Standard-Software. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass ~sedna in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müsste.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner Diese AGB und die darin referenzierten Dokumente gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ~sedna ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ~sedna in Kenntnis von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungKunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese Bedingungen Angebote von ~sedna sind in Kraft und gelten ab dem 1stets freibleibend. Dezember 2019Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung seitens ~sedna zustande. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn Sofern ~sedna mündliche oder fernmündliche Abreden nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdschriftlich bestätigt, gilt die von ~sedna erteilte Rechnung als Bestätigung.
1.4 Angebote sindIm Einzelfall getroffene, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartindividuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, stets frei- bleibendErgänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen~sedna maßgebend.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzwHinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur VertragsgegenstandAuch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich widersprochenausgeschlossen werden.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch: „AGB“) gelten für alle zwischen dem Käufer (nachfolgend auch: „Kunde“) und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs MATO Interpräsent GmbH (nachfolgend „CSV“nachfolgend: MATO) zugrundeabgeschlossenen Verträge über Lieferungen und/oder Leistungen von MATO, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Sie gelten nur gegenüber Vertragspartnern in Europa (geografisch). Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine deutsche und eine englische Version werden auf der Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellt; sie können vom Kunden jederzeit in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden. In Zweifelsfällen oder bei übersetzungsbedingten Abweichungen ist die deutsche Version Vertragsgrundlage.
1.2 Im Folgenden wird Aufträge werden ausschließlich auf der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetGrundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Das Angebot, ungeachtet die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung sowie der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungVerkauf jeglicher Produkte unterliegen den vorliegenden Bedingungen.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft Entgegenstehende oder abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen seitens des Käufers, werden nur dann und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich vereinbart wirdzugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
1.4 Angebote sindIn den Verträgen sind alle Vereinbarungen, soweit nicht ausdrücklich anderes die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendniedergelegt. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgenAbweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffe- nen mündlichen Abreden bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme Im Einzelfall ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen des Kunden mit uns haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenTextform.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 15.5.1 Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeMinderung unserer Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner 15.5.2 Wir haften nicht für Schäden, die aus unserer Erfüllung von CSV als „Kunde“ bezeichnetanwendbarem Recht oder staatlichen Vorschriften durch uns oder daraus entstehen, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungdass Sie die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab 15.5.3 Wir haften nur für Schäden, die auf den Flugstrecken eintreten, für die unser Fluggesellschaftscode auf dem 1Flugticket aufgeführt ist. Dezember 2019Soweit wir Flugtickets für die Beförderung von Flugdiensten anderer Luftfahrtunternehmen ausstellen oder Gepäck zur Beförderung auf Flugdiensten eines anderen Luftfahrtunternehmens annehmen, handeln wir lediglich als Beauftragter dieses anderen Luftfahrtunternehmens. Nichtsdestoweniger haben Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen hinsichtlich des aufgegebenen Gepäcks das Recht, gegenüber dem ersten oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddem letzten Luftfahrtunternehmen Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
1.4 Angebote 15.5.4 Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, leisten wir gemäß dem Abkommen ausschließlich ausgleichenden Schadenersatz für nachgewiesene Verluste und Kosten.
15.5.5 Der Beförderungsvertrag, einschließlich dieser Beförderungsbedingungen und aller Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, gilt für unsere Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Vertreter in gleichem Umfang wie für uns. Der Gesamtbetrag, der von uns und derartigen Beauftragten, Mitarbeitern, Vertretern und Personen als Schadenersatz zu leisten ist, darf die für uns gegebenenfalls geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
15.5.6 Soweit nicht ausdrücklich anderslautende Bestimmungen vorgesehen sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenuns gemäß dem Abkommen oder anwendbarem Recht geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen zum Inhalt.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Beförderungsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen a) Für alle Verträge mit Xxxxxx der ROBUR Wind GmbH gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan auch Geschäftsbedingungen). Hiervon ausgenommen sind alle Leistungen auf Basis der Arbeitnehmerüberlassung; hierzu gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit/ Personalvermittlung“ (nachfolgend „CSV“AGB_AU) zugrundevon ROBUR WIND. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ROBUR WIND nicht an, es sei denn, ROBUR WIND hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ROBUR WIND in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.2 Ib) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden im Folgenden wird Rahmen der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungbestehenden Geschäftsbeziehung.
1.3 c) Die Parteien können jedoch von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen über die Erbringung von Leistungen inkl. Ersatzteillieferungen vereinbaren. Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdVereinbarungen gehen den Geschäftsbedingungen vor.
1.4 Angebote sindd) Keine Handlung von ROBUR WIND, soweit außer einer ausdrücklich schriftlichen Verzichtserklärung, stellt einen Verzicht auf ein ROBUR WIND zustehendes Recht dar. Ein Verzug bei der Wahrnehmung der Rechte gilt ebenfalls nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendals Verzicht auf das betroffene Recht. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht gilt nicht als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die ParteienVerzicht auf dieses Recht bei einer anderen Gelegenheit.
e) Für den Fall, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen der Kunde unlautere Geschäftspraktiken unternimmt, gegen geltendes Recht verstößt oder Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen nicht einhält, kann ROBUR WIND von dem Kunden per Einschreiben mit Rückschein eine Einstellung dieses Verhaltens innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen ab Erhalt des Schreibens verlangen. Kommt der Kunde dem nicht nach, kann ROBUR WIND seine Leistungen und die Lieferung von Teilen zurückhalten oder den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde kann keine Entschädigung verlangen. ROBUR WIND behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Das Recht von ROBUR WIND auch ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, z.B. nach § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
f) ROBUR WIND kann diese Geschäftsbedingungen ändern. Es gelangen jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollenGeschäftsbedingungen zur Anwendung. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, Bei künftigen Verträgen mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser künftigen Verträge jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungengültigen Geschäftsbedingungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 7.1. Für Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinen Unternehmenssitz xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx hat und die nachstehenden Leistung nicht in Österreich erbracht wird. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeGerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
1.2 Im Folgenden 7.2. Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers ist der Sitz des Auftragnehmers.
7.3. Auf das Vertragsverhältnis ist Österreichisches Recht mit Ausnahme von dessen Kollisionsnormen anzuwenden.
7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBPV und oder einer Rahmen- oder Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der jeweilige Geschäftspartner von CSV übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
7.5. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere für die Vermittlung relevante Informationen haben sich beide Vertragsparteien umgehend schriftlich gegenseitig bekannt zu geben.
7.6. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich wechselseitig, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen Kandidaten nur insoweit offenbart werden, als „Kunde“ bezeichnetdies zur Erfüllung der Leistungen der jeweiligen Vertragspartei aus diesem Vertragsverhältnis erforderlich ist. Soweit der Auftraggeber den Kandidaten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anvertraut oder zugänglich macht, ungeachtet übernimmt der Art Auftragnehmer hierfür keine Haftung.
7.7. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, einschließlich der Abänderung der AGBPV, sowie sämtliche rechtsverbindlichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Allenfalls vor oder bei Abschluss des jeweiligen Vertrages und geschlossene Vereinbarungen oder abgegebene Erklärungen verlieren mit der Unterzeichnung des jeweiligen Standes Vertrages ihre Wirksamkeit. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Geschäfts- beziehungRestvertrag unberührt. Solche Bestimmungen werden automatisch durch gültige ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen. Vorstehende Regeln gelten auch im Falle von Regelungslücken.
1.3 Diese Bedingungen sind 7.8. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden AGBPV auf die allgemeinen Geschäfts- Unterscheidung in weibliche und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchmännliche Schreibweise verzichtet.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Personalvermittlung
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikations- und Ver- kaufsbedingungen Mehr- wertdienste regeln in Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sämtliche Leistungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Firstcom Europe AG (nachfolgend „CSV“im Folgenden Firstcom Europe) zugrundefür den Kunden bei Erbringung von Mehrwertdiensten sowie konvergenter Dienste. Diese Bedingungen sind ebenfalls auf den Leistungsumfang nicht deutscher Mehr- wertdienste anzuwenden, sofern dies nicht explizit anderweitig vertraglich geregelt ist.
1.2 Im Folgenden wird Firstcom Europe erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundle- gung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), etwaiger Besonderer Ge- schäftsbedingungen, Service Level Agreement (SLA) bzw. Leistungs- oder Produkt- beschreibungen sowie der jeweilige Geschäftspartner vertragswirksamen Preislisten. Abweichende Geschäfts- bedingungen von CSV als „Kunde“ bezeichnetSeiten des Kunden finden, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungauch wenn Firstcom Europe nicht aus- drücklich widersprochen hat, keine Anwendung.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn Firstcom Europe in Kenntnis entgegenste- hender oder von seinen Bedingungen sind abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die bereits bestehenden Vertragsbeziehungen in Kraft Bezug auf Telekommunikations- und Mehrwertdienste zwi- schen dem Kunden und Firstcom Europe als auch für zukünftige Verträge über Leis- tungen im Bereich Telekommunikations- und Mehrwertdienste der Firstcom Europe.
1.5 Im Falle von Widersprüchen verschiedener Vertragsdokumente gelten ab dem dieser in folgender Reihenfolge: 1. Dezember 2019Schriftliche Zusatzvereinbarung, 2. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdVertragsdokument bzw. Leistungsschein bzw. Systemschein bzw. Auftragsformular der jeweils zutref- fenden Leistung, 3. Leistungsbeschreibung bzw. Produktbeschreibung, 4. Service Level Agreement (SLA) bzw. Besondere Geschäftsbedingungen, 5. Preisblatt, 6. AGB der jeweils zutreffenden Leistung.
1.4 Angebote sind1.6 Firstcom Europe kann den Vertrag mit dem Kunden und die AGB für Telekom- munikations- und Mehrwertdienste AGB einschließlich der Leistungs- und Entgeltbe- stimmungen nach den nachfolgenden Bestimmungen ändern. Firstcom Europe kann die AGB insbesondere ändern, wenn die für die Erbringung der Dienstleistungen maßgeblichen gesetzlichen Normen, insbesondere, aber nicht abschließend das Te- lekommunikationsgesetz (TKG) und die auf ihm basierenden Verordnungen, sich derart ändern, dass eine Anpassung der AGB notwendig wird. Alle Änderungen wer- den dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die einzelnen Änderungen treten, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, stets frei- bleibendeinen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die ParteienDem Kunden ist bekannt, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollenTelekommunikations- dienste Änderungen unterliegen, welche durch technische Änderungen gesetzliche bzw. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenbehördliche Neuregelungen begründet sind. Firstcom Europe ist berechtigt, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiertihre Leistungen jederzeit dem aktuellen Stand im Telekommunikationsbereich anzupas- sen, soweit in dies für den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehltKunden nicht mit Mehrkosten verbunden ist und die geän- derten Leistungen objektiv gleichwertig oder höherwertig sind. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen Anspruch des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchAnpassung besteht nicht.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikations Und Mehrwertdienste
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Capri Sun Vertriebs ROSSIT- TIS GmbH (nachfolgend im Folgenden „CSV“ROSSITTIS") zugrundesind sowohl Verbraucher als auch Unterneh- mer. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die ein Vertragsverhältnis mit ROSSITTIS zu einem Zweck eingehen, der weder ihrer gewerb- lichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB). Unternehmer im Sinne dieser Bedingun- gen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaf- ten, die bei Eingehung des Vertragsverhältnisses mit ROSSITTIS in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 BGB) handeln.
1.2 Im Folgenden wird Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROSSITTIS gelten, jeweils in der jeweilige Geschäftspartner neuesten Fassung, für alle laufenden und künftigen Verträge mit Vertragspartnern über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, sofern ROSSITTIS nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen anerkannt hat. Sie werden Inhalt des von CSV ROSSITTIS geschlossenen Kauf und/oder Liefervertrags, ohne Rücksicht darauf, ob ROSSITTIS die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Die Bestellung oder die Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen von ROSSIT- TIS durch den Vertragspartner gilt als „Kunde“ bezeichnetAnerkenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Für Unternehmer gelten die Geschäftsbedingungen auch, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungwenn nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie etwaige Einkaufsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ROSSITTIS ihrer Geltung im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Derartige Bedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ROSSITTIS sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROSSITTIS ergänzend. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesonde- re auch dann, wenn ROSSITTIS in Kenntnis der abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners dessen Bestellung vorbehaltlos annimmt oder auf sie verwiesen Korrespon- denz Bezug nimmt, die Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ihre Einkaufsbedin- gungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Aus der Ausführung eines erteilten Auftrages kann die Geltung ausdrücklich vereinbart wirdanderslautender Bedin- gungen nicht abgeleitet werden.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, Bei Unternehmern gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROSSITTIS in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Kauf- und/oder Lieferverträge mit demselben Vertragspartner, insbesondere bei nachfol- genden – gegebenenfalls auch telefonischen – Bestellungen, ohne dass ROSSITTIS in jedem Einzelfall auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen wird ROSSITTIS den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit Vertragspartner in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungendiesem Fall umgehend informieren.
1.5 Allgemeine Einkaufs- Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. Verkaufsbedingungen die schriftliche Bestätigung durch ROSSITTIS maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner ROSSITTIS gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängel- anzeigen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt oder sonstige Bedingungen Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.7 Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen xxx XXXXXXXXX sind Verein- barungen des Käufers werden Vertragspartners mit Vertretern und Beauftragten für ROSSITTIS erst nach schriftlicher Bestätigung durch ROSSITTIS verbindlich. Solche Vertreter und Beauftragte von ROSSITTIS sind nur Vertragsgegenstandbei Vorlage einer Inkassovollmacht zur Entgegen- nahme von Bargeldern und Schecks berechtigt.
1.8 ROSSITTIS ist berechtigt, Daten des Vertragspartners, welche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu diesem stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzge- setzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. ROSSITTIS verpflichtet sich, die vom Vertragspartner übermittelten Daten lediglich zu eigenen Zwecken im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.
1.9 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit nicht unmittel- bar abgeändert oder ausdrücklich widersprochenausgeschlossen werden.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 1 Anwendungsbereich
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Quick Move GmbH und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH dem jeweiligen Vertragspartner haben diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend nach- folgend „CSV“Allgemeine Geschäftsbedingun- gen") zugrundeneben den zwingenden bzw. verblei- benden gesetzlichen Regelungen zur al- leinigen Grundlage.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung(2) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen haben nur klarstellen- de Bedeutung.
1.3 (3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung gegenüber Unter- nehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen gelten ausschließlich; entgegenste- hende oder von unseren Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedin- gungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten aus- drücklich schriftlich ihrer Geltung zuge- stimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Vertragspartners eine Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen oder eine Lieferung eines Vertragspartners vorbehaltlos annehmen.
(5) Die unter Ziffer II. dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen aufgeführten Allge- meinen Verkaufsbedingungen finden An- wendung, wenn die Quick Move GmbH als Verkäuferin/Lieferantin gegenüber dem Vertragspartner (Kunden) in Bezug auf das jeweilige Geschäft auftritt.
(6) Die unter Ziffer III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten All- gemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung, wenn die Quick Move GmbH als Käuferin/Bestellerin gegenüber dem Vertragspartner (Lieferanten) in Bezug auf das jeweilige Geschäft auftritt.
(7) Diese Bedingungen sind werden stets und bei jedem Vertragsabschluss in Kraft und gelten ab der Fassung wirksam, wie sie zum Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses gilt. Bei Rahmenverträ- gen gilt eine neue Fassung mit der Anzei- ge durch die Quick Move GmbH gegen- über dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdVertragspartner, als wirksam vereinbart.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle unsere Beratungen, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- gesamten gegenwärtigen und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetauch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden Gültigkeit. Einkaufsbedingungen unseres Kunden, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese die unseren Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindden gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Werkleistung ausführen. Sind unsere Bedingungen unserem Kunden nicht mit dem Angebot zugegan- gen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
1.2 Daneben gilt für die vertraglichen Beziehungen ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Bei Werkleistungen ist zusätzlich die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C, in der jeweils bei Angebots- abgabe gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Von diesen Bedingungen im Einzelfall abweichende Vereinbarun- gen, insbesondere mit unseren Beauftragten, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
1.4 Unser Angebot erfolgt stets freibleibend. Verträge, auch solche auf Messen oder durch unsere Beauftragten, kommen nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und erst mit deren Zugang bei unse- rem Kunden zustande.
1.5 Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes wird ausschließlich in unseren Angeboten, Auftragsbestäti- gungen und dazugehörigen Unterlagen beschrieben, ohne dass dieses eine Garantie im Sinne des § 443 BGB darstellt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- Eine etwaige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichnur im betreffenden Werk bzw. im betref- fenden Auslieferungslager zurückgenommen, ausdrücklich und schriftlich erfolgensofern dies im Vertrag geregelt oder nach gesetzlichen Rege- lungen vorgeschrieben ist. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch Kosten für den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchTransport zur Rücknahmestelle trägt unser Kunde.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen Leihverpackungen werden zum Tagespreis berechnet, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des Vertragsgegenstandes bei unserem Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenan uns frachtfrei zurückgesandt werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Förderungsgeber ist der Bund, vertreten durch den Bundeskanzler bzw. die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeBundeskanzlerin oder den Bundesminister bzw. die Bundesministerin im Bundeskanzleramt.
1.2 IDie gegenständlichen Förderungsbedingungen sind Grundlage der gewährten Förderung, sofern in Sondergesetzen und dazu erlassenen Richtlinien oder Sonderrichtlinien im Folgenden wird Sinne der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages ARR und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungim Förderungsvertrag nichts Anderes festgelegt ist.
1.3 Diese Der Förderungsvertrag kommt durch schriftliche Willenserklärung des Förderungsgebers und der Förderungsnehmenden zustande. Förderungsverträge können auf folgende Arten zustande kommen:
1.3.1 Förderungsantrag und Förderungszusage: Wird vom Förderungsgeber eine Förderungszusage übermittelt und enthält diese zusätzliche oder abweichende Bedingungen sind in Kraft und gelten oder vom Förderungsansuchen Abweichendes, gilt der Förderungsvertrag auch mit diesen zustande gekommen, wenn das Förderungsansuchen nicht innerhalb von zwei Wochen ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart Zustellung der Förderungszusage schriftlich zurückgezogen wird.
1.3.2 Förderungsangebot und Annahme des Förderungsangebots bzw. Verpflichtungserklärung: Wird vom Förderungsgeber ein Förderungsangebot übermittelt, so muss dieses von Förderungsnehmenden binnen vorgegebener Frist schriftlich angenommen werden, damit der Förderungsvertrag zustande kommt.
1.3.3 beiderseits rechtsgültig unterfertigter Förderungsvertrag: Wird vom Förderungsgeber ein Förderungsvertrag übermittelt, so muss dieser von Förderungsnehmenden rechtsgültig unterfertigt an den Förderungsgeber retourniert werden, damit der vom Förderungsgeber ebenfalls unterfertigte Förderungsvertrag zustande kommt.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Jede Änderung oder Ergänzung des Förderungsvertrages bedarf der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenschriftlichen Form.
1.5 Allgemeine Einkaufs- Sollten einzelne Bestimmungen des Förderungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Förderungsvertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandundurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurdendass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenSofern die Auslegung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, verpflichten sich die Vertragspartner, dementsprechend ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Im Falle der Nichtvereinbarung gelten subsidiär die einschlägigen gesetzlichen Regelungen jeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der förderbaren Leistung.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- Die in diesen Förderungsbedingungen enthaltenen Verweisungen auf Rechtsvorschriften beziehen sich auf folgende Gesetze und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichVerordnungen in der jeweils geltenden Fassung: • Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), ausdrücklich und schriftlich erfolgenBGBl. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den KundenII Nr. 208/2014; • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchBGBl. I Nr. 82/2005; • Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1970; • Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. I Nr. 66/2004; • Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975; • Bundeshaushaltsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 139/2009; • Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012; • EU-Datenschutzgrundverordnung, ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016; • Datenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999; • Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144/1948; • Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133/1955.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand Bei Zustandekommen eines Förderungsvertrages kommen zusätzlich zur Anwendung: • Relevante nationale Gesetze, Verordnungen und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- allfällige Erlässe (z.B. Einkommenssteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988 und VerkaufsbedingungenUmsatzsteuergesetz, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des VertragesBGBl. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührtNr. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen663/1994); • allfällige Sondergesetze für bestimmte Förderungsbereiche.
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Samples: Förderungsvertrag
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde15.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den jeweiligen Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer unter den in Annex C genannten Voraussetzungen erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln.
1.2 15.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt.
15.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen maßgebend. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung.
15.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen.
15.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner Fall von CSV als „Kunde“ bezeichnetWidersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages Einkaufsbedingungen und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungsonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung.
1.3 Diese 15.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindunwirksam sein, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; bleiben die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige übrigen Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme Celonis SE und der Vertragssache sowie Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Leistungen unwirksamen am nächsten kommt.
15.7 Die Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von CSV Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Services durch den Kunden Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich.
15.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- insbesondere für Ziffern 7 bis 15.
1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und Verkaufsbedingungen(ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet. „Anwenderdaten“ im Hinblick auf Online Training Cloud Services sind beschränkt auf Informationen zu Name und Teilnahme an spezifischen Online Trainings. Insbesondere sind die Inhalte des Online Trainings kein Bestandteil der Anwenderdaten, diese sind Eigentum von Celonis (gemäß Ziffer 5 der Bedingungen).
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Samples: Celonis Services Agreement
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH RDI Solutions e.U. (nachfolgend im Folgenden kurz „CSVRDI“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der jeweilige Geschäftspartner Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages RDI angenommenen Auftrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1nach den Leistungsbeschreibungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit gelten nur, wenn sich die RDI diesen ausdrücklich widersprochenund – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat. Die Geschäftsbedingungen der RDI gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte. Diese AGB mitsamt allen für Lieferungen und Dienstleistungen der RDI maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltsbestimmungen liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Homepage von RDI unter xxx.xxx.xx/xxx abrufbar bereit.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- 1.2. RDI erbringt Kommunikationsdienste und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichInternetdienste und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003), ausdrücklich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) samt den für diese Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und schriftlich Entgeltbestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen.
1.3. Die RDI erbringt für den Kunden Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).
1.4. Änderungen der AGB können von RDI vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website unter xxx.xxx.xx/xxx/ abrufbar (bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch RDI wird Xxxxxx bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den KundenVertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. RDI behält sich das Recht vor, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen im Fall der Kündigung des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchbinnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen 1.5. RDI ist ausdrücklich berechtigt alle Angaben des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand sowie dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen. RDI kann das Vertragsverhältnis für den jeweiligen Dienst unter Berücksichtigung der dienstespezifischen Bedingungen ablehnen, insbesondere wenn begründete Zweifel betreffend die Identität des Kunden bestehen; begründeter Verdacht des derzeitigen oder zukünftigen Missbrauches vorliegt; der Kunde minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig ist und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch Vertreters vorliegt; offene Forderungen gegen den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenaus einem früheren oder noch aufrechten Vertragsverhältnis bestehen; die Bonitätsauskunft (siehe Punkt 9.1) negativ ausfällt. RDI ist berechtigt, den Vertragsabschluss entweder von einer Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung gemäß Punkt 9.1. dieser AGB abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 24.1 Die Bank eröffnet für ihre Kunden Sichtkonten und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeTerminkonten in Euro oder in Fremdwährung.
1.2 24.2 Sie eröffnet ihnen ebenfalls (im Sinne der Steuergesetzgebung) reglementierte und nicht reglementierte Sparkonten in Euro.
24.3 Sie kann auch andere Konten eröffnen oder andere Finanzdienstleistungen anbieten, die, vorbehaltlich besonderer Bestimmungen, ebenfalls diesen Bedingungen unterliegen.
24.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden für alle Wertpositionen auf von der Bank eröffneten Konten Soll- und/oder Habenzinsen berechnet. Die Kosten (wie Kontoführungsgebühren, Depotgebühren usw.), Wertstellungen, Zinssätze und Wechselkurse sowie deren Modalitäten sind in der Gebührenordnung für die Finanzdienste der Bank, die auf den Kunden anwendbar und Bestandteil dieser Bedingungen sind, oder, falls dies nicht der Fall ist, in einer zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen besonderen Vereinbarung enthalten. Ein Prospekt mit dieser Gebührenordnung ist in allen Zweigstellen kostenlos erhältlich.
24.5 Die Bank kann bei den Guthaben auf dem Konto ein bestehendes Nießbrauchsrecht berücksichtigen. Zu diesem Zweck behält sie sich das Recht vor, zum Nachweis des Bestehens dieses Nießbrauchs bzw. zur ausdrücklichen Bestätigung von Seiten der Nießbraucher und bloßen Eigentümer, dass die Eröffnung der bloßen Eigentums- bzw. Nießbrauchkonten aufgrund einer vorherigen Auflösung ihres gemeinsamen bestehenden Eigentums kraft Gesetzes oder einer (mehrerer) direkt zwischen ihnen zustande gekommenen Urkunde(n) erfolgte, die Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Artikel 17 gehen die möglichen juristischen und steuerlichen Konsequenzen des Nießbrauchs zu Lasten der Nießbraucher und bloßen Eigentümer, welche die Bank diesbezüglich vollständig von jeglicher Haftung entbinden. Unbeschadet der erteilten Vollmachten ist für jede Transaktion auf den mit einem Nießbrauchrecht belasteten Konten das Einverständnis der Nießbraucher und bloßen Eigentümer erforderlich. Alle regelmäßigen Einkünfte, darunter insbesondere Zinsen, die den Nießbrauchern zugutekommen, werden während der Laufzeit des Nießbrauchs auf ein anderes, im Namen der Nießbraucher eröffnetes Konto gutgeschrieben. In Ermangelung eines solchen Xxxxxx behält sich die Bank das Recht vor, diese Einkünfte auf das bloße Eigentums-/Nießbrauchkonto einzuzahlen, wobei die bloßen Eigentümer und Nießbraucher die Aufteilung dieser Mittel unter sich selbst vornehmen. Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetFalle einer vollständigen oder teilweisen Einstellung des Nießbrauchs behält sich die Bank das Recht vor, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages die regelmäßigen Einkünfte anteilig zu verteilen, wobei die bloßen Eigentümer, Nießbraucher und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehunggegebenenfalls ihre Erben diese Frage unter sich regeln.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Neuauflage und Ver- kaufsbedingungen Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für diese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundevorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt.
1.2 5.2. Diese Vereinbarung – einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des internationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.
5.3. Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und den in dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach Xxxx der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Linz/Österreich.
5.5. Im Folgenden wird Fall der jeweilige Geschäftspartner Nutzung der Website von CSV als „Kunde“ bezeichnetFabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und Dienste von Fabasoft, ungeachtet insbesondere auch hinsichtlich der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungTeilnahme an Diskussionsforen.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und gelten ab Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt durch jene Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem 1wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Dezember 2019Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdgegenüber Konsumenten.
1.4 Angebote 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmäßig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert Xxxxxxxx unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx zu schicken.
5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, soweit nicht den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschließen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienzu, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht hindern sollenmachen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenAußerdem sichert der Kunde zu, gelten dass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind.
5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen letztaktuelle Fassung der AVB in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht Kenntnis zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungensetzen (siehe dazu Link xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxxx/xxxxxxxx).
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 2.28.1 Auf allen für den Auftraggeber bestimmten Papieren, wie Rechnungen, Gutschriften, Lohnlisten, Regieberichten, Lade- scheinen, Frachtbriefen, Versand- und Lieferscheinen, Ab- schnitten der Begleitadressen, Kolliklebezetteln und dergleichen ist stets die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Bestellnummer des Auftraggebers deutlich anzufüh- ren. In der Korrespondenz ist außer der Bestellnummer das Briefzeichen der Vorkorrespondenz zu wiederholen. Schriftstü- cke ohne diese Angaben gelten im Zweifel als nicht eingelangt. Fehlt aber die Angabe der Bestellnummer, so kann der Auftrag- geber die Annahme verweigern oder bereits übernommene Ge- genstände auf Kosten und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeGefahr des Auftragnehmers zurück- senden.
1.2 I2.28.2 Der Auftragnehmer hat sich im Folgenden wird gesamten Schriftverkehr, insbesondere auch bei Beschriftungen, Produktbeschreibungen, Bedienungsvorschriften und -anleitungen etc stets der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungdeut- schen Sprache zu bedienen.
1.3 Diese Bedingungen 2.28.3 Abschluss, Änderungen und Ergänzungen dieses Ver- trags sowie alle Erklärungen im Zuge der Vertragsabwicklung sind in Kraft und gelten ab dem 1an die Schriftform bzw an das Fax oder die elektronische Übermittlung gebunden. Dezember 2019. Sie gelten ebenso Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddas Abgehen von die- sem Formerfordernis.
1.4 Angebote sind2.28.4 Alle mit der Vertragserrichtung zusammenhängenden Gebühren und Abgaben trägt der Auftragnehmer.
2.28.5 Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbe- stimmung vereinbaren die Vertragsparteien, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartdiese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung wirksam ist und inhaltlich der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienrechtsunwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
2.28.6 Der Auftragnehmer erteilt schon jetzt seine Zustimmung, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollender Auftraggeber alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Gesellschaften, die aus dem Unternehmen des Auf- traggebers durch Spaltung entstanden sind oder noch entste- hen werden, auf Gesellschaften, deren Anteile der Auftraggeber zumindest mehrheitlich erworben hat oder noch erwerben wird, auf Gesellschaften, deren Einlagen (Aktien) der Auftraggeber zumindest mehrheitlich übernommen hat oder noch überneh- men wird, sowie auf seine Franchisenehmer übertragen kann, aber auch, dass alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf sämtliche Rechtsnachfolger des Auftraggebers übergehen, so- dass diese (Übernehmer bzw Rechtsnachfolger) gleich wie der Auftraggeber alle Rechte aus dem Vertrag in Anspruch nehmen können, dafür dann aber gleichermaßen alle Pflichten aus die- sem Vertrag übernehmen müssen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenDesgleichen erteilt der Auf- tragnehmer schon jetzt seine Zustimmung, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen dass solche Gesell- schaften bzw Personen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber neben diesem in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungendas Vertragsverhältnis mit gleichen Rechten und Pflichten eintreten.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Vergabebedingungen Für It Leistungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Capri Sun Vertriebs IBB Industriebau & Beratungs- GmbH (nachfolgend im Folgenden „CSVIBB“) zugrunde.
1.2 Imit deren Kunden (im Folgenden „Käufer“). Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen der IBB erfolgen ausschließlich aufgrund folgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer als vereinbart. Einer nochmaligen Vereinbarung bedarf es nicht. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die AGB gelten auch dann, wenn IBB in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt. IBB ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern bzw. zu ergänzen. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird IBB dem Käufer die geänderten Bedingungen in Textform zukommen lassen. Widerspricht der jeweilige Geschäftspartner Käufer nicht innerhalb von CSV 2 Wochen nach Zugang der geänderten bzw. ergänzten Geschäftsbedingungen schriftlich, so gelten die geänderten bzw. ergänzten Geschäftsbedingungen als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindgenehmigt, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartder Käufer auf diese Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs hingewiesen wurde. Die Absendung innerhalb dieser Frist genügt, stets frei- bleibendwenn IBB der Widerspruch zugeht. Aufträge Erklärungen des Käufers gegenüber IBB, die nach Vertragsschluss abgegeben werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung (insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung des Rücktritts), bedürfen der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollenTextform. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenin diesen AGB nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungengesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden Hinweise auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchgesetzlichen Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 2.1 Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind auf alle Verträge, Anfragen, Offerten, Angebote, Aufträge von dem Lieferanten oder an diesen und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeauf alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte anwendbar und bilden deren Bestandteil.
1.2 Im Folgenden 2.2 Der Anwendbarkeit von (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Lieferanten und/oder anderer (Branchen-) Geschäftsbedingungen wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetZitron ausdrücklich widersprochen, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages außer wenn Zitron sich schriftlich damit einverstanden erklärt hat. Bei einem Widerspruch zwischen den Allgemeinen Einkaufsbedingungen und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungden vom Lieferanten verwendeten Geschäftsbedingungen (sofern Zitron diese akzeptiert hat) haben die Allgemeinen Einkaufsbedingungen Vorrang.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 2.3 Der Lieferant, mit dem ein Vertrag aufgrund der Allgemeinen Einkaufsbedingungen abgeschlossen wurde, erklärt sich dadurch mit der Anwendbarkeit der Allgemeinen Einkaufsbedingungen auch für spätere Verträge zwischen dem Lieferanten und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdZitron einverstanden.
1.4 Angebote sind2.4 Zitron ist berechtigt, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartdie Allgemeinen Einkaufsbedingungen einseitig zu ändern. Eine solche Änderung wird dann zwischen Zitron und dem Lieferanten wirksam, stets frei- bleibendauch für schon bestehende Verträge, und zwar durch schriftliche Mitteilung der Änderung an den Lieferanten. Aufträge werden für CSV erst Der Lieferant ist im Falle einer materiellen Änderung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Zitron berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienvorgenannten Mitteilung durch eingeschriebenen Brief mit sofortiger Wirkung zu beenden, außer wenn Zitron dem Lieferanten in einem solchen Fall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des vorgenannten Briefs mitteilt, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich sie den Vertrag unverändert (also unter Anwendung der nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teilgeänderten Allgemeinen Einkaufsbedingungen) fortsetzen wird. In diesen sowie in allen anderen Fällendiesem Fall gilt der Vertrag als nicht beendet, gelten stattdessen und die deutschen Rechts- bestimmungengeänderten Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind auf den Vertrag nicht anwendbar.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand2.5 Der Lieferant ist verpflichtet, soweit sie alle Einkaufsbestellungen von CSV Xxxxxx innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Bestelldatum schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenzu bestätigen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Alle Geschäftsbeziehungen zwischen hyco und dem Besteller erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese sind auch unter xxx.xxxx.xx in speicherbarer und ausdruckbarer Form abrufbar. Vertragssprache ist deutsch. Es gilt stets die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen deutsche Fassung der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden und sind in Kraft zur Verwendung gegenüber Unternehmern bestimmt. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Jederzeitige Änderung durch hyco bleibt vorbehalten. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von hyco nicht Vertragsinhalt und gelten ab dem 1nur im Falle der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch hyco. Dezember 2019Angebote von hyco erfolgen freibleibend. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindErgänzungen, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartZusagen und andere von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienmündliche Auskünfte, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenWerbeaussagen jeglicher Art, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiertProspekte, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des LieferantenZeichnungen, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechenAbbildungen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen FällenMaße, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen Gewichte oder sonstige Bedingungen Leistungsdaten von hyco stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage irgendwelcher Art dar. Verkaufsangestellte von hyco sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurdenschriftlichen Vertrages hinausgehen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrageshyco kommt ein Vertrag mit dem Besteller zustande. Der Vertrag Mindestauftragswert beträgt € 25,00. Für Bestellungen unter dem Mindestauftragswert werden € 5,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Für Irrtümer, die durch eine mangelhafte Bestellung entstehen, übernimmt hyco keine Haftung. Einem Vertragsschluss vorausgehende Erklärungen des Bestellers gelten lediglich als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenAngebot zum Vertragsschluss.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1. Für alle Bestellungen des Aufraggebers gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundenachfolgenden Bedingungen.
1.2 2. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden.
3. Die EKB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung für gegenwärtige und künftige Verträge für den Kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Lieferanten, ohne dass der Auftraggeber in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Über Änderungen der EKB wird der Auftraggeber den Lieferanten in diesem Fall unverzüglich informieren.
4. Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden, selbst bei Kenntnis, nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis der AGB des Lieferanten die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführt.
5. Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetEinzelfall getroffene, ungeachtet der Art individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt und die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungAuftraggebers maßgebend.
1.3 Diese Bedingungen 6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten dem Auftraggeber gegenüber abzugeben sind in Kraft (z.B. Fristsetzungen oder Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle vertragsrelevanten Unterlagen, Anzeigen und gelten ab dem 1Erklärungen, einschließlich Rechnungen, müssen zumindest folgende Informationen enthalten: Bestellnummer(n), Empfangsstelle, vollständige Bezeichnung des zu liefernden Artikels/Objektes, Mengen, Mengeneinheiten und – bei EU-interner Lieferung USt.-ID-Nr. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddes Lieferanten.
1.4 Angebote sind7. Die in der Bestellung bezeichneten Unterlagen, soweit nicht ausdrücklich anderes die dem Lieferanten auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, sind Bestandteil der Bestellung. Erst mit Erfüllung aller in den Unterlagen genannten Bedingungen gilt die Lieferung als ordnungsgemäß ausgeführt.
8. Angaben im Bestelltext, in Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind vom Lieferant vor Ausführung der Bestellung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Festgestellte Fehler und/oder vom Lieferanten beabsichtigte Änderungen sind dem Auftraggeber sofort schriftlich vereinbartbekannt zu geben.
9. Der Lieferant ist bereit, stets frei- bleibendvom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderungen des Lieferumfangs durchzuführen; Änderungen von Bestellungen bedürfen in jedem Fall eines schriftlichen Nachtrages seitens des Auftraggebers. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung Dieser gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen Bestandteil der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenBestellung.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die 1 Bedingungen
1) Für den Aufkauf von Feldfrüchten gelten unsere nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Einkaufs-, Qualitäts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeAufkaufbedingungen. Ergänzend dazu gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese keine Einkaufs-, Qualitäts- und Aufkaufbedingungen enthalten bzw. Sie diesen nicht widersprechen. Die Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn es im Einzelfall eines besonderen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt.
1.2 I2) Die Bedingungen werden vom Verkäufer spätestens mit der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Vertragsparteien haben nur Gültigkeit, wenn diese zur Vertragsgrundlage erklärt und schriftlich bestätigt sind.
1) Die gesamte angelieferte Ware wird je Teillieferung durch uns am Erfassungslager oder auch an der Empfangsstation eines von uns benannten Dritten beprobt. Die Analyse für die Qualitätsparameter erfolgt je Teillieferung. Spätestens bei Lieferterminbestimmung hat der Verkäufer anzugeben, ob er selbst oder ein gleichzeitig namhaft zu nennender Vertreter zur Probenahme gemeinsam mit uns oder von uns benannten Dritten beiwohnen will. Unterbleibt diese Angabe, so ist die von uns genommene Probe für die Qualitätsbestimmung und für die darauf gründende Abrechnung maßgeblich. Verlangt der Verkäufer eine Probenahme durch einen Sachverständigen und vereidigten Probenehmer, so trägt er die Kosten der Probenahme.
2) Die Qualitätseinstufung auf den Lieferscheinen „Eingang Rohware" erfolgt auf unseren Standorten an der Waage gemäß den Angaben des Verkäufers und sind vorläufig. Gleiches gilt für die im Folgenden wird Zuge der jeweilige Geschäftspartner Anlieferung durchgeführten informatorischen Analysen. Grundlage für die endgültige Qualitätseinstufung und Analyse der angelieferten Rohware zur Abrechnung ist die in den jeweiligen Zentrallaboren des Käufers durchgeführte Vollanalyse für alle produktrelevanten Qualitätskriterien.
3) Die Qualitätsuntersuchungen erfolgen in unseren Laboren. Die Qualitätsuntersuchungen mit den für den Handel von CSV Primärprodukten geeichten und kalibrierten Laborgeräten gilt als vereinbart. Abweichend zum § 35 „Kunde“ bezeichnetEinheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel" gilt: Aufgrund bestehender Analysetoleranzen bleiben Abweichungen kleiner gleich 0,2%-Punkten des zu untersuchenden Wertes außer Beachtung. Bei Abweichungen größer 0,2%-Punkten des zu untersuchenden Wertes kommt das Mittel der beiden Analysen zur Abrechnung.
4) Eventuelle Zweit- oder Schiedsanalysen sind von einem unabhängigen akkreditierten Institut durchzuführen. Auch in diesem Fall ist das von uns versiegelte Rückstellmuster maßgeblich.
5) Wir behalten uns vor, ungeachtet stichprobenweise die angelieferte Ware auf verbotene und unerwünschte Stoffe im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit oder im Hinblick auf einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu untersuchen. Bei Überschreitung von gesetzlichen Höchstgehalten trägt der Verkäufer die Kosten der Untersuchung. Etwaige Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.
1) Als vereinbarte Beschaffenheit der jeweiligen Ware gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt, dass die Ware: • gesund und handelsüblich ist; frei von lebenden und toten Schädlingen in jedem Entwicklungsstadium und frei von Exkrementen; • den vertraglichen Beschaffenheitsmerkmalen und sonstigen Zusicherungen entspricht; • die Anforderungen an die Beschaffenheit der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem LFGB, der Lebensmittelbasisverordnung, VO (EG) Nr. 178/2002, der Lebensmittelhygiene VO, VO (EG) 852/2004, und der Futtermittelhygiene VO, VO (EG) Nr. 183/2005, der Anlage 3 zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweiligen gültigen Fassung erfüllt; • nicht der Kennzeichnungspflicht, gemäß den Verordnungen EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003, unterliegt. Der Verkäufer hat die nicht gentechnisch veränderte bzw. konventionelle Herkunft des Saatgutes mit seinem Vorlieferanten vertraglich zu dokumentieren und durch Analysen im Rahmen eines Monitoringsystems abzusichern. Analysenzertifikate für die betreffenden Chargen des Saatgutlieferanten werden akzeptiert.
2) Der Verkäufer hat den Ceravis - Konzern über alle an den Feldfrüchten vorgenommenen chemischen Behandlungen und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen aller Art während der Lagerung oder Verladung zu informieren. Der Verkäufer ist verantwortlich für den Nachweis der Zulassung und ordnungsgemäßen Anwendung (ggf. Sachkundenachweis für die Ausbringung und Anwendung von Schadnagergiften mit Antikoagulantien) des Schädlingsbekämpfungsmittels.
3) Der Verkäufer garantiert die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: • PAK, Dioxin; dioxinähnliche PCB, Indikator-PCB und Schwermetalle: Einhaltung der Grenzwerte nach VO (EG) 1881/2006 (.....Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten...") • Rückstände von Pflanzenschutz-, Dünge- und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln: Einhaltung der „Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)" in Verbund mit der VO (EG) 396/2005. • Mykotoxine: Einhaltung der „Kontaminanten-Verordnung (KmV)". • Radioaktivität: Einhaltung Grenzwerte nach VO (EG) 733/2008 in Verbund mit VO (EG) 3954/87
4) Der Verkäufer liefert seine Feldfrüchte in Übereinstimmung mit den Qualitätsanforderungen von GMP+ International und GTP/Coceral, Q&S oder ihnen gleichzusetzenden Normen und garantiert die Einhaltung aller in der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland geltenden lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Regelung von unerwünschten und verbotenen Substanzen in den jeweils gültigen Fassungen.
5) Die gelieferte Biomasse entspricht den Anforderungen der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fassung. Die Nachhaltigkeit der Biomasse ist durch die in der Richtlinie 2009/28/EG geforderte Dokumentation, spätestens bei Lieferung, nachzuweisen.
6) Der Aufkauf von Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchten erfolgt unabdingbar zu den Qualitätsparametern der Einkaufs-, Qualitäts- und Aufkaufbedingungen des Ceravis - Konzerns in der jeweils aktuellen Fassung. Von uns erstellte Abrechnungen sind vom Lieferanten unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind uns binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollten wir binnen der 14-tägigen Frist keine Mitteilung des Verkäufers erhalten, ist der von uns ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Verkäufer uns nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet.
7) Ansprüche, die sich aus der Abrechnung der angelieferten Ware, der Probennahme und der Analyse der angelieferten Ware entsprechend diesen Bedingungen ergeben, sind 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche aus den vorbenannten Gründen ausgeschlossen. Die übrigen Ansprüche aus den entsprechenden Verträgen bleiben hiervon unberührt.
8) Wird mangelhafte Ware geliefert, bestimmen sich unsere Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Ansprüche verjähren nach Ablauf von drei Jahren seit der Ablieferung der letzten Teilmenge.
9) Der Verkäufer garantiert nur Ware zu liefern, die nicht von Flächen stammt, die mit Klärschlamm gedüngt wurden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich Abweichendes kontraktlich vereinbart. Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm eingesetzten gewerblichen Transportmittel nach GMPS4 oder gleichwertig zertifiziert sind und dass die von ihm eingesetzten Frachtführer und Fahrer die Vorfrachtenanforderungen und Sicherheitsbestimmungen des Ceravis - Konzerns und der IDTF-Datenbank des ICRT (xxx.xxxx-xxxx.xxx) einhalten. Entsprechende Erklärungen werden unserem Empfangsschein zur Unterschrift durch den Fahrer des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1Transportmittels beigefügt. Dezember 2019Selbstanliefernde Landwirte, die eigene Feldfrüchte mit eigenen Transportmitteln anliefern, müssen nicht zertifiziert sein. Sie gelten ebenso garantieren jedoch mit ihrer Unterschrift unter unsere Lieferscheine „Eingang Rohware" ebenfalls die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen des Ceravis - Konzerns und der IDTF-Datenbank des ICRT. Die Wertstellung von Einkaufskontrakten mit Preisbasis, max. bis Ende landwirtschaftliches Wirtschaftsjahr (30.06.), erfolgt 14 Tage nach Gesamtlieferung. Abweichende Vereinbarungen führen zu einer Zahlungsfrist laut Einkaufskontrakt. Bei vorhandenen Forderungen und Sicherungsvereinbarungen werden die Erlöse nach Xxxx der Ceravis AG gegen die bestehenden offenen Positionen verrechnet. Die EU-Kommission hat der Agrar- und Ernährungswirtschaft empfohlen, ihre Eigenverantwortung für zukünftige Geschäfte – die Lebensmittelsicherheit und Qualität durch den Einsatz eines betriebs- und stufenübergreifenden Qualitätssicherungssystems wahrzunehmen. Es muss bei Lebens- und Futtermitteln die Rückverfolgbarkeit in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt werden. Dazu gehören auch wenn nicht nochmals Produktion, Ernte, Transport, Ein- und Auslagerung im und auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sinddem landwirtschaftlichen Betrieb und, soweit der Landwirt diesen selbst durchführt, der Transport zur aufnehmenden Hand. Es geht dabei um eine Dokumentation, die speziell für die landwirtschaftlichen Betriebe eingerichtet wurde und deren Inhalte nur mit den direkten Marktpartnern abgestimmt werden. Die Daten bleiben auf dem Hof und werden nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartzentral gesammelt. Es wurde eine Ackerschlagkartei für Getreide entwickelt, stets frei- bleibenddie auf andere Ackerprodukte (Ölsaaten, Leguminosen, Silomais, etc.) übertragbar ist. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als AuftragsbestätigungBei anderen Kulturen wie z.B. Möhren, Kohl usw. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteiensind evtl. ergänzende Aufzeichnungen erforderlich. Generell gilt, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten im Rahmen auch dieser EU-Verordnung die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen gute fachliche Praxis Grundlage der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgenProduktion ist. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten in der Landwirtschaft sind Bestandteil der Einkaufs-, Qualitäts- und Aufkaufbedingungen für Getreide und Ölsaaten der Ceravis AG und werden auf Verlangen den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchMitarbeitern der Ceravis AG kostenlos zur Verfügung gestellt.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 1.1. Vertragsabschlüsse und Ver- kaufsbedingungen deren Abwicklung erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Der Lieferant erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als verbindlich an, und zwar spätestens mit Beginn der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeAusführung des Vertrages. Abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt.
1.2 Im Folgenden wird 1.2. Ausschließliche Vertragsgrundlage ist unsere Bestellung. Maßgeblich ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetSchriftform, ungeachtet sonstige Abreden der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungunverzüglichen schriftlichen Bestätigung.
1.3 Diese Bedingungen 1.3. Wir können unsere Bestellung widerrufen, ohne dass uns hierdurch Kosten entstehen, sofern uns nicht innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Bestellung beim Lieferanten die bestätigte Zweitschrift der Bestellung bzw. eine separate Auftragsbestätigung zugegangen ist.
1.4. Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die bestellten Produkte in Kraft und gelten ab dem 1unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Lieferanten zu vertretenen Umständen (z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse des Lieferanten nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu rechnen ist. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere dann anzunehmen, wenn nicht nochmals sich die Kreditwürdigkeit oder Lieferfähigkeit des Lieferanten in einem Umfang verschlechtert, der die Erfüllung des Vertrages gefährdet oder der Lieferant seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.
1.4 Angebote sind1.5. Krieg, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartBürgerkrieg, stets frei- bleibendExportbe-schränkungen bzw. Aufträge werden Handels-beschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für CSV erst die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Der Lieferant ist verpflichtet, nach Information durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollenuns seine Verpflichtungen den veränderten Vertragsverhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechendie höhere Gewalt von nicht unerheblicher Dauer ist, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungend.h. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiertschon mindestens 2 Wochen ununterbrochen anhält, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferantensind wir berechtigt, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandvom Vertrag zurückzutreten, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurdeneine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge hat. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenDies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich unser Bedarf um mehr als 30 % verringert.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Abweichende Abreden gelten nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart wurden. Die Beweislast für den Inhalt sowie die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- richtige und Ver- kaufsbedingungen vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft. Hingegen gelten abweichende Geschäftsbedingungen nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart wurden und schriftlich bestätigt wurden. Alle Angebote des Unternehmers sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird schriftlichen Bestätigung. Ergebnisse von Einsatzstellenbesichtigungen und besonderen Vereinbarungen, z.B. über Be- u. Entladeort, Kranstandplatz usw. müssen von beiden Parteien zu ihrer Wirksamkeit protokolliert werden. Verträge, deren Durchführung der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetErlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Behörden bedürfen, ungeachtet insbesondere gemäß § 18I2 und § 22II.IV und § 29III und § 46I Nr.5 STVO sowie § 70 I StVZO, werden unter der Art des jeweiligen Vertrages aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung geschlossen. Gebühren und des jeweiligen Standes Kosten für behördliche Aufwendungen, sowie alle Beschaffungskosten und Kosten die durch behördliche Auflagen entstehen, sowie Polizeibegleitgebühren und sonstige Kosten für behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindAuftraggeber, soweit nicht ausdrücklich nichts anderes schriftlich vereinbartvereinbart wurde. Der Unternehmer ist berechtigt, stets frei- bleibendandere Unternehmen zur Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung einzuschalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aufträge werden Der Unternehmer ist berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach sorgfältiger Prüfung vor oder während des Einsatzes von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen aller Art wesentliche Schäden an fremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerten bzw. Personenschäden zu befürchten sind. Gleiches gilt für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienden Fall, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in unser Mobilkran von den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teilPolizeibehörden für Bergungsarbeiten jeglicher Art benötigt wird. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen Fällen wird die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- Arbeit sofort unterbrochen und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten anschließend fortgeführt! Sollte der Auftrag noch nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungenbegonnen sein, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand behalten wir uns eine kurzfristige Absage oder Verschiebung des VertragesAuftrages vor, ohne das hierdurch rechtliche Konsequenzen für uns entstehen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührtAusschluss der Schadenersatzansprüche entfällt, wenn der Unternehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht beachtet hat. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch Im Fall des Rücktritts wird bei Kranleistungen das Entgelt anteilig berechnet. Witterungsbedingte Unterbrechungen mindern den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenAnspruch auf Entgelt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen nicht, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 13.1 Wir bieten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Zahlungsart „Kauf auf Rechnung” (nachfolgend Rechnungskauf) für unsere Kunden an. Dabei erfolgt eine Forderungsabtretung an die Privatbank 1891 (im Folgenden „CSVBank“) zugrunde).
1.2 Im Folgenden wird 13.2 Der Rechnungskauf steht nur Verbrauchern ab 18 Jahren zur Verfügung. Sie können mit diesem Service Waren über das Internet erwerben und müssen sie erst nach tatsächlichem Erhalt der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet Ware und der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungRechnung bezahlen.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 13.3 Der Kaufvertrag über die Ware kommt ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Auch die Abwicklung des Kaufvertrags bestimmt sich nach den Vereinbarungen, die Sie mit uns treffen. Insbesondere bleiben wir zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zu Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, allfällige Vertragsrücktritte sowie Gutschriften. Wenn Sie sich für Xxxx auf Rechnung entscheiden, gelten ab dem 1. Dezember 2019diese Geschäftsbedingungen zusätzlich zu jenen Vereinbarungen und den AGB die Sie mit uns im Rahmen des Kaufvertrages vereinbaren.
13.4 Wir werden zur Abwicklung eines Kaufs auf Rechnung unseren Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen Sie an die Bank abtreten. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals werden über diese Forderungsabtretung hiermit informiert. Sämtliche Zahlungen haben, um schuldbefreiend zu wirken, ausschließlich an die Bank auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht das zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich diesem Zweck Ihnen bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchWaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bank.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand 13.5 Als technische Dienstleisterin und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und VerkaufsbedingungenDienstleisterin zur Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit bei einem Kauf auf Rechnung fungiert für uns die payolution GmbH (xxx.xxxxxxxxxx.xxx).
13.6 Sofern Sie auf Grund Ihrer besonderen Vereinbarung mit uns oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von dem Kaufvertrag zurücktreten, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des VertragesWare retournieren, Preisminderung geltend machen oder sonstige Gründe haben, ihre Zahlung ganz oder teilweise nicht leisten zu müssen, wird die Bank in diesem Fall die Forderung gegen Sie wieder an uns zurück übertragen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenMit uns ist sodann eine endgültige Vereinbarung über die Zahlung zu treffen, oder die Rückabwicklung vorzunehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften Bestellungen der Sto SE & Co. KGaA („Sto“), die die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, liegen ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „CSVAEB“) zugrunde. Sie gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner Diese AEB gelten nicht für Verträge über von CSV als „Kunde“ bezeichnetSto in Auftrag gegebene Dienstleistungen oder Werkleistungen, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungdie nicht Lieferungen gem. Ziff. 1.1 umfassen.
1.3 Diese Bedingungen sind Abweichende oder in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn diesen AEB nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre enthaltene Bedingun- gen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, Sto hat in Textform ihrer Geltung ausdrücklich vereinbart wirdzugestimmt. Ge- genbestätigungen des Lieferanten unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen Abweichungen und Ergänzungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit zu den vorliegenden AEB sind nur mit der ausdrücklichen Bestätigung von Bestimmungen Sto in den Verkaufsbe- dingungen des LieferantenTextform (z.B. per Telefax, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechenE-Mail, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen FällenEDI oder schrift- lich) wirksam; sie gelten nur für das Geschäft, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenfür das sie im Einzelfall getroffen wurden.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Werden zwischen Sto und dem Lieferanten von einzelnen Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstanddieser AEB abweichende Regelungen vereinbart, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenhiervon die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AEB nicht berührt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen Im Übrigen gilt die Ausführung der Bestellung durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht Lieferanten als WiderspruchAnerkenntnis dieser AEB.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften Soweit besondere Liefervorschriften/Vorgaben von Sto eben- falls in den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und VerkaufsbedingungenVertrag einbezogen werden, so gehen diese im Rang diesen AEB vor, die in diesem Fall ergänzend neben den be- sonderen Liefervorschriften von Sto gelten. Der jeweilige Liefe- rantenkodex von Sto, der unter xxx.xxx.xx abgerufen werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand kann oder von Sto auf Anfrage kostenlos übersandt wird, ist Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenZudem sind insbesondere auch Vereinbarungen zur Qualität Bestandteil des Vertrages.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, kaufmännische Bestätigungsschreiben und Ver- kaufsbedingungen Verträge. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch, wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Eventuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragsteiles wird widersprochen, sie sind ausgeschlossen, auch wenn der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeWiderspruch im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich erklärt wird. Nebenabreden, Vorbehalte und Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Eigentumsvorbehalt in Absatz 5 wird in keinem Falle eingeschränkt.
1.2 Im Folgenden wird Für Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B und C in der jeweilige Geschäftspartner von CSV jeweiligen zum Zeitpunkt des Angebotes, bzw. Vertragsabschlusses, falls ein Angebot nicht vorliegt, gültigen Fassung als „Kunde“ bezeichnetvereinbart, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungwobei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch Vorrang haben.
1.3 Diese Bedingungen Unsere Angebote sind in Kraft Bezug auf Preise und gelten ab dem 1Lieferungsmöglichkeit stets freibleibend. Dezember 2019Erteilte Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sie gelten ebenso Der Inhalt dieser Bestätigung ist für zukünftige Geschäfte – den Vertragsinhalt maßgebend. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragserteilung auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdder Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
1.4 Angebote sindAngaben in Prospekten, Preishandbüchern und sonstigen Unterlagen sowie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Berechnungen, Montageskizzen in Handbüchern und sonstigen Drucksachen sind unverbindlich und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- im Vertrag bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochennichts anderes bestimmt ist. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1 Geltungsbeginn § 2 Geltungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Vertrages finden Anwendung auf Arbeitnehmer, welche auf Binnenschiffen oder schwimmenden Fahrzeugen beschäftigt werden, die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- dem Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeSchifffahrtunternehmungen Österreichs als Mitglieder angehören. Sie sind anwendbar auf alle von diesen Unternehmen in Besitz stehenden, verwalteten oder gemieteten Fahrzeugen.
1.2 (2) Die Bestimmungen dieses Vertrages finden weiters Anwendung auf:
1. Arbeitnehmer von auf europäischen Wasserstraßen schifffahrtstreibenden Unternehmungen einschließlich ihrer Hilfsbetriebe, die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und /oder Gütern auf schwimmenden Fahrzeugen betreiben und in Österreich ihren Sitz haben.
2. Dienstnehmer des Schiffsdienstes solcher Unternehmungen, deren Sitz sich im Ausland befindet und deren Fahrzeuge die österreichische Flagge führen bzw. für Unternehmen, deren hauptsächliche wirtschaftliche Interessen in Österreich liegen.
(3) Dieser Kollektivvertrag ist nicht gültig:
1. Für Fähren, Bootsvermietungen, Wasserschischulen, Baggereibetriebe und Schifffahrtsunternehmen auf österreichischen Binnenseen.
2. Für Dienstnehmer solcher Unternehmungen, deren Sitz sich in Österreich befindet, die sich dauernd im Dienststand ihrer ausländischen Dienststellen befinden und nach den dort gültigen Gesetzen und Normen arbeits- und lohnrechtlich behandelt werden, wenn diese Standards besser bzw. höher als dieser Kollektivvertrag sind.
(1) Der Kollektivvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jedem der Vertragspartner mit sechsmonatiger Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Briefes zum Ende eines jedes Kalenderjahres aufgekündigt werden.
(2) Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen der Vertragsteile aufzunehmen und tunlichst vor Ablauf des Kollektivvertrages zu beenden. Mit der Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung des Kollektiv- vertrages ergeben, hat sich ein paritätisch aus je zwei Vertretern der vertrags- schließenden Körperschaften über Anrufung durch einen vertragsschließenden Partner (Gewerkschaft oder Fachverband) zusammengesetzter Ausschuss zu befassen, dessen Mitglieder dem Kreis der an den Verhandlungen über diesen Kollektivvertrag Beteiligten zu entnehmen sind. Dieser paritätische Ausschuss hat binnen 14 Tagen – die Postlaufzeit ist nicht inbegriffen -zusammenzutreten und innerhalb eines Monates eine Entscheidung zu treffen, die den Anfragenden und vom Geltungsbereich des Kollektivvertrages Erfassten schriftlich mitgeteilt wird. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. Ergänzungen zu diesem Kollektivvertrag bleiben einer Betriebsvereinbarung vorbehalten. Wenn nach den Bestimmungen dieses Kollektivvertrages das Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen ist, so ist in Betrieben ohne Betriebsrat das Einvernehmen mit der zuständigen freiwilligen Interessenvertretung herzustellen. In diesem Sinne können auch Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeitregelungen abgeschlossen werden.
(1) Jede Nebenbeschäftigung ist dem Dienstgeber im Vorhinein bekannt zu geben. Ist diese mit der Beschäftigung des Dienstnehmers nicht vereinbar, so kann der Dienstgeber binnen sieben Tagen die Nebenbeschäftigung schriftlich untersagen und dies begründen.
(2) Unterkünfte auf Fahrzeugen (oder Notunterkünfte) gelten nicht als Dienstwohnungen und sind bei Auflösung des Dienstverhältnisses oder bei Karenzierungen unverzüglich zu räumen.
(1) Die Dienstnehmer erhalten je 100 % ihres Monatsentgelts spätestens am 31. 5. eines jeden Jahres als Urlaubszuschuss und spätestens am 30. 11. eines jeden Jahres als Weihnachtsremuneration.
(2) Dienstnehmer, die während des Kalenderjahres in den Betrieb eintreten oder ausscheiden, erhalten den aliquoten Teil beider Remunerationen. Arbeiter, deren Dienstverhältnis durch Entlassung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt endet, haben jedoch keinen Anspruch auf Sonderzahlungen.
(3) Bei Ausscheiden eines Dienstnehmers sind bereits ausbezahlte Sonderzahlungen anteilsmäßig rückzuverrechnen, ausgenommen bei Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigung durch den Dienstnehmer bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsanfallsalters, nach Auszahlung der Remuneration sowie bei Tod der Dienstnehmer durch Arbeitsunfall und einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses. Hier behält der Dienstnehmer die empfangenen Beträge. Für Lehrlinge gelten dieselben Bestimmungen, Berechnungsgrundlage ist die jeweilige Lehrlingseinkommen.
(4) Ein Krankenstand über den Entgeltfortzahlungsanspruch hinaus bewirkt den Entfall des laufenden Xxxxxx, der Zulagen und Zuschläge.
(5) Ist ein Arbeitnehmer durch Krankheit (Unglücksfall) an der Leistung seiner Arbeit – ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich herbeigeführt hat – verhindert und kommt dieser durch die Länge der Krankheit aus der Entgeltfortzahlung, sind diese Dienstzeiten bei der Berechnung der Sonderzahlungen voll zu berücksichtigen (keine Aliquotierung). Dienstnehmer, welche bei einem Dienstgeber 25 oder 35 Jahre Dienstzeit erreicht haben, erhalten im Jubiläumsjahr eine Jubiläumsgabe. Diese beträgt: bei 25-jähriger Dienstzeit ein Monatsentgelt bei 35-jähriger Dienstzeit zwei Monatsentgelte Den Bediensteten gebührt in jedem Jahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Dienstjahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage. Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art Übrigen gelten die Regelungen des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungUrlaubsgesetzes.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und (1) Für Ansprüche der Dienstnehmer auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sowie sonstigen Dienstverhinderungen gelten ab dem die Bestimmungen des AngG, des EFZG sowie des ABGB.
(2) In folgenden Fällen ist den Dienstnehmern Freizeit ohne Schmälerung des Entgeltes zu gewähren:
1. Dezember 2019bei eigener Eheschließung oder beim Tode des Ehegatten oder beim Ableben der Eltern 3 Tage
2. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn bei Ableben eines im Haushalt des Bediensteten lebenden Kindes 2 Tage
3. im Falle des Wohnungswechsels (Hauptwohnsitz) bei Dienstnehmern mit eigenem Haushalt einmal in drei Jahren 2 Tage
4. bei Eheschließung von Kindern und Geschwistern 1 Tag
5. bei Niederkunft der Ehegattin 1 Tag
6. bei Ableben eines nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdim Haushalt lebenden Kindes, der Geschwister und Großeltern sowie der Schwiegereltern 1 Tag
(3) Über die oben angeführten Punkte ist der Dienstgeber vom Dienstnehmer ab Kenntniserlangung zu informieren. Die erforderlichen Nachweise sind unverzüglich nach Erhalt dem Dienstgeber vorzulegen.
1.4 Angebote sind(1) Für jegliche Dienstreisen sind vom Arbeitgeber die Reisekosten im dafür notwendigen Mindestausmaß zu tragen. Als Basiskosten sind dem Arbeitnehmer die Bahntarife (2. Klasse) zu vergüten. Als Dienstreise gilt jede Ein- bzw. Ausschiffung außerhalb des Dienstortes sowie sonstige Reisen, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartfür die ein Reiseauftrag erteilt wurde. Der Dienstort muss im Dienstzettel festgelegt sein.
(2) Bei angeordneten Dienstfahrten mit dem eigenen PKW erfolgt die Vergütung mit dem jeweils verlautbarten amtlichen Kilometergeldsatz.
(3) Als Reisespesenersatz (Taggeld) ist ein Mindesttagsatz von EUR 26,40 zu bezahlen. Bei einer Reisedauer von mehr als 3 Stunden gebührt für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggeldes; bis zu einer Reisedauer von 3 Stunden gebührt kein Taggeld.
(4) Für Auslandsreisen gelten die im „Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung“ verlautbarten Tagessätze.
(1) Das Dienstverhältnis kann im ersten Monat (Probezeit) von beiden Teilen jederzeit gelöst werden.
(2) Für Dienstnehmer, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechendem Angestelltengesetz unterliegen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen Regelungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenAngestelltengesetzes.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw(3) Die Kündigungsfrist des Dienstgebers beträgt für Arbeiter 14 Tage zum Ende einer Kalenderwoche und erhöht sich nach dem vollendeten 2. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen Dienstjahr auf .......... 6 Wochen nach dem vollendeten 5. Dienstjahr auf .......... 2 Monate nach dem vollendeten 15. Dienstjahr auf ......... 3 Monate nach dem vollendeten 25. Dienstjahr auf ......... 4 Monate
(4) Mit Wirkung 01.07.2021 gilt: Vor dem Hintergrund der besonderen Eigenschaften des Käufers werden nur Vertragsgegenstandösterreichischen Binnenschifffahrtsgewerbes wird von den Kollektivvertragspartnern übereinstimmend und ausdrücklich festgehalten, soweit sie dass es sich beim Binnenschifffahrtsgewerbe um eine Saisonbranche im Sinne von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.§ 1159
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 3.26.1. Der AG ist berechtigt, jederzeit alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des AN mit schuldbefreiender Wirkung an mit dem AG verbundene Unternehmen und Organisationen zu übertragen sowie an jene Unternehmen, die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- direkt oder indirekt vom AG oder vom Land NÖ kontrolliert werden oder welche den AG direkt oder indirekt kontrollieren, und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundean sämtliche von letztgenannten kontrollierten Unternehmen.
1.2 I3.26.2. Abschluss, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie alle Erklärungen im Folgenden Zuge der Vertragsabwicklung sind an die Schriftform bzw an das Fax oder die elektronische Übermittlung gebunden.
3.26.3. Alle sich aus einem diesen AGB-NÖLKH-IT unterliegenden Vertrag oder der damit verbundenen Tätigkeit des Auftragnehmers ergebenden Steuern, Gebühren, Zölle, Urheberrechtsabgaben, Entsorgungsbeiträge udgl. mit Ausnahme der Umsatzsteuer trägt der AN. Wird der AG oder das Land NÖ für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der jeweilige Geschäftspartner AN den AG bzw. das Land NÖ schad- und klaglos halten. Insbesondere ist der AG berechtigt, solche Beträge von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungEntgelten an den AN einzubehalten.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 3.26.4. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbestimmung vereinbaren die Vertragsparteien, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und gelten ab inhaltlich der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so kommen die Vertragsparteien überein, diese Bestimmung umgehend durch eine wirksame bzw. durchsetzbare zu ersetzen, welche dem 1ideellen und wirtschaftlichen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn Übrige Vertragsbestandteile werden durch die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdberührt.
1.4 Angebote sind3.26.5. Eigentumsvorbehalte und die Zession von Forderungen des AN sind nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis des AG zulässig. Allfällige Eigentumsvorbehalte von Subunternehmern werden nicht anerkannt.
3.26.6. Der AN verzichtet darauf, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartden Auftrag/Vertrag wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten oder Einreden aus diesem Titel zu erheben.
(1) Dem AN wird ein Benutzerkonto für das zentrale Trouble Ticket System des AG zur Verfügung gestellt. Weiters wird eine eigene Trouble Ticket System Queue für den Leistungsgegenstand bereitgestellt. Diese Queue ist je nach den vereinbarten Wartungsbereitschafts-, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst Reaktions- und Wiederherstellungszeiten durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienden AN zu bearbeiten.
(2) Der AN kann davon ausgehen, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollendie Zuweisung von Störungsmeldungen wie auch Anforderungen nur nach vorheriger Qualifikation von ausgewählten Personen erfolgt. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenDie bereitgestellte Trouble Ticket System Queue ist während des Betriebs für den AG der zentrale Kontaktpunkt für Störungsmeldungen sowie technische und organisatorische Anfragen, gelten etc. Fristen, die jeweils übereinstimmenden Bestimmungensich aus vereinbarten Wartungsbereitschafts-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ergeben und die eine Meldung an den AN bedingen, beginnen mit der Einordung in die Queue zu laufen.
(3) Die Überwachung der Queue obliegt dem AN. Darüber hinaus gelten Bestimmungen Das zentrale Trouble Ticket System des AG ist über das Internet erreichbar und beinhaltet Optionen zur Benachrichtigung (Trigger) des AN. Der AG setzt die SaaS-Lösung von SolveDirect ein.
(4) Der AN muss die Dokumentation in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in ihm zugewiesenen Tickets sowie den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenaktuellen Bearbeitungsstatus inklusive Lösungsbeschreibung im Trouble Ticket System pflegen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw(5) Dem AG müssen monatlich die folgenden Berichte via E-Mail übermittelt werden: • Anzahl und Klassifikation (Meldungsklassen: z.B. technische Anfrage, organisatorische Anfrage, Defektes Gerät) sowie Inhalt der Meldungen an die Trouble-Ticket System Queue. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand• Für jede Meldungsklasse sind die SLA-relevanten Informationen (für „technische Anfragen“ die Zeitspanne zwischen Meldung und Rückruf durch einen Techniker, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenfür „Defektes Gerät“ die Instandsetzungszeit und die Lösung, usw.) anzuführen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. (6) Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchBerichte werden im Rahmen der Detailplanung gemeinsam definiert.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften (7) Auf Anfrage sind folgende Informationen zu einzelnen Meldungen an den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.AG zu übermitteln:
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1) Die Beratungen, die nachstehenden allgemeinen Angebote, die Lieferungen und Leistungen einschließlich der di-pa Technische Gebäudeservice GmbH (nachstehend auch „Lieferer“) einschließlich der weiteren Abwicklung der jeweils begründeten Geschäftsbeziehung erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen Lieferbedingungen der Capri Sun Vertriebs di-pa Technische Gebäudeservice GmbH (nachfolgend „CSVBedingungen“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet). Diese Bedingungen gelten auch für Erweiterungen des Vertragsumfangs, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages für Folgeaufträge und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 für alle künftigen Geschäfte. Diese Bedingungen sind in Kraft bei dem Lieferer, insbesondere unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxx-x, einsehbar bzw. abrufbar. Spätestens mit der Entgegennahme der jeweiligen Leistung des Lieferers gelten diese Bedingungen als akzeptiert und gelten ab dem 1angenommen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals Gegenbestätigung des Bestellers unter Hinweis auf sie verwiesen seine Einkaufs- und/oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdGeschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.4 Angebote 2) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Lieferer sie schriftlich bestätigt.
3) Für den Umfang der Lieferung ist das beiderseitige schriftliche Anerkenntnis maßgebend. Liegt ein solches Anerkenntnis nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
4) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben – sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartals verbindlich bezeichnet, stets frei- bleibendnur angenähert maßgebend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben alle Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sämtliche Unterlagen dürfen weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch zu anderen als Auftragsbestätigungden vereinbarten Zwecken benutzt werden. Dessen ungeachtet verein- baren die ParteienZu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenauch wenn sie kundenindividuell angefertigt wurden, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in bei ausbleibender Auftragserteilung auf Verlangen unverzüglich an den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenLieferer zurückzugeben.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers 5) Schutzvorrichtungen werden nur Vertragsgegenstandinsoweit mitgeteilt, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit als dies im Einzelnen ausdrücklich widersprochenvereinbart ist.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich6) Der Besteller trifft die etwa notwendigen Vorbereitungen mit den Baubehörden, ausdrücklich und schriftlich erfolgendem TÜV sowie sonstigen zuständigen Behörden auf seine Kosten. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den KundenIst der Lieferer ihm dabei behilflich, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf so trägt der Besteller auch die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchdadurch entstehenden Kosten.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag 7) VOB Teil B gilt grundsätzlich als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenvereinbart.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Soweit nicht anderweitig festgelegt, verstehen sich alle Preise einschließlich geeigneter Verpackung, aber zuzüglich Versandkosten und Versicherungskosten, welche in Abhängigkeit vom Ort der Zustellung, Wert und Gewicht anfallen, wobei ein Versand durch die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Münze Österreich AG ausschließlich bis zu einem Warenwert von EUR 15.000,-- möglich ist. Eine Übersicht aller Länder, in die die Münze Österreich AG versendet, ist auf der Homepage unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxx/xxxxxxxxx/ sicherer-versand ersichtlich bzw kann im Münze Österreich-Shop, Xx Xxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, erfragt werden, wobei die Ak- tualität der Liste nicht garantiert werden kann und Ver- kaufsbedingungen gegebenenfalls Lieferungen abgelehnt werden können. Die Münze Österreich AG behält es sich vor, für bestimmte Verträge weitere Einschränkungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeLieferungsmöglichkeiten vorzusehen.
1.2 6.1.1. Der voraussichtliche Lieferzeitraum ab Eingang der Bestellung wird dem Kunden vor Bestellung bekanntgegeben. Mit Xxxxxx der Bestellung erklärt sich der Kunde mit dem voraussichtlichen Lieferzeitraum einverstanden. Nimmt die Münze Österreich AG die Bestellung an, gilt die Lieferfrist als vereinbart und ist sodann aus der Bestellbestätigung ersicht- lich.
6.1.2. Im Folgenden Falle eines Lieferverzugs wird die Münze Österreich AG den Kunden über die voraussichtliche Verzögerung informie- ren. Der Kunde hat das Recht, unter Xxxxxx einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6.1.3. Im Rahmen des Bestellungsvorgangs werden dem Kunden die Versandmöglichkeiten bekanntgegeben. Vor Abgabe sei- ner Bestellung hat er die gewünschte Versandart zu wählen. Die gewählte Versandart gilt mit Annahme der Bestellung als vereinbart und erfolgt sodann an die vom Kunden genannte Anschrift. Die Münze Österreich AG haftet nicht für fehler- haft oder unvollständig angegebene Anschriften, es sei denn, die Daten werden bei der Erfassung durch die Münze Öster- reich AG fehlerhaft oder unvollständig. Auf Wunsch des Kunden kann die Zustellung auf eine andere als von der Münze Österreich AG standardmäßig zur Verfügung gestellten Art (Luftfracht, Kurierdienst oder vergleichbare Transportmittel) erfolgen, wobei die Beauftragung ausschließlich durch den Kunden selbst erfolgen kann. Wünscht der Kunde die Zustel- lung selbst zu beauftragen, hat der Kunde vor Bestellung mit der Verkaufsabteilung der Münze Österreich AG telefonisch Kontakt aufzunehmen und der Kunde trägt sämtliche für die Zustellung anfallenden Mehrkosten, einschließlich für eine etwaige auch vom Kunden zu beauftragende Versicherung.
6.1.4. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kun- den oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von der Münze Österreich AG vorgeschlagene Auswahlmög- lichkeit zu nutzen, geht die Gefahr jedoch bereits mit Aushändigung an den Beförderer über.
6.1.5. Sollten die Produkte nicht binnen fünf Monaten ab dem Tag der Versandbestätigung angekommen sein, ist der Kunde verpflichtet, die Münze Österreich AG unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, damit die Münze Österreich AG von ihren Nachforschungsrechten beim Transportunternehmen Gebrauch machen kann.
6.1.6. Wird der Empfang einer Sendung seitens des Kunden verweigert oder wird die Sendung, etwa mit dem Vermerk „nicht behoben“ bzw „unzustellbar“ an die Münze Österreich AG retourniert, wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetKunde davon in Kenntnis gesetzt und auch auf Folgendes hingewiesen: Kosten, ungeachtet die durch eine Nichtannahme oder eine fehlerhaft gemeldete Anschrift entste- hen, gehen zu Lasten des Kunden. Eine neuerliche Versendung erfolgt nur nach Zahlung der Art entsprechenden zusätzlichen Versandkosten durch den Kunden. Weiters befindet sich der Kunde in Gläubigerverzug und die Münze Österreich AG ist berechtigt, entweder die Produkte gerichtlich zu hinterlegen oder nach vorgängiger Androhung einen Selbsthilfe-Verkauf durchzuführen. Ab Eintritt des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes Gläubigerverzugs geht die Gefahr hinsichtlich der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals vom Gläubigerverzug betroffenen Produkte auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlichden Kunden über; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden BestimmungenMünze Österreich AG haftet nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird ist die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Münze Österreich AG bei Verschulden des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenzum Schadenersatz berechtigt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 1. Allen Liefergeschäften Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu- grunde. Dort aufgeführte Angaben und Ver- kaufsbedingungen Eigenschaften sind nur dann Garantien im Sinne des BGB, wenn sie als solche aus- drücklich gekennzeichnet sind. Abweichende Einkaufsbedin- gungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeschriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten oder aber mit einem von beiden Parteien unterzeichneten Kauf-/ Werklieferungsvertrag zustande.
1.2 Im Folgenden 2. Der Kunde erhält von dem Lieferanten die für die Vertrags- abwicklung erforderlichen Informationen und Hinweise. Damit wird jedoch kein Beratervertrag begründet. Für das Zustande- kommen eines zusätzlichen Beratervertrags bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Maße, Gewichte, Leistungsfähigkeit, Betriebsverhalten, Raum- und Energiebedarf sind in den dem Angebot oder dem Bestätigungsschreiben des Lieferanten bzw. dem Liefer-/ Kauf- vertrag beigefügten oder in Bezug genommenen Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen gerechnet und können von der jeweilige Geschäftspartner tatsächlichen Ausführung und/oder bei Produktionsauf- nahme geringfügig abweichen ohne sich jedoch auf die ver- tragstypischen Pflichten des Lieferanten auszuwirken.
4. Ziffer 3 gilt entsprechend ebenfalls für die schriftlichen und bildlichen Inhalte von CSV Werbeschriften und Verkaufsunterla- gen, welche ausschließlich der Erläuterung und werblichen An- preisung der Erzeugnisse des Lieferanten dienen, ohne damit eine werbe- und/oder abbildgetreue Leistungsverpflichtung des Lieferanten und/oder eine Vereinbarung von Garantien zu begründen.
5. Ein gegebenenfalls zum Lieferumfang gehöriges Ersatzteilpa- ket wird nach bestem Wissen und Gewissen des Lieferanten standardmäßig zusammengestellt.
6. Der angebotene Lieferumfang entspricht den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden europäischen Sicherheits- vorschriften (EG-Maschinenrichtlinie, v. a. EN1010, in der je- weils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung). Änderungen von diesem Sicherheitsstandard, die durch den Aufstellungsort des Liefergegenstandes bedingt sind, teilt der Kunde dem Lieferanten spätestens bei der Auftragserteilung mit, damit diese Änderungen zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden können.
7. Sofern es für den Kunden zumutbar ist, können Änderungen und/oder Ergänzungen von Zubehör und Ausrüstung des Lie- fergegenstandes – nicht jedoch der Maschinentyp nebst des- sen Grundausstattung – vom Lieferanten vorgenommen wer- den.
8. Der Lieferant behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Anlagen, Abbildungen, Plänen, Beschreibungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art (auch in elektronischer Form) Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es gilt inso- weit Ziffer X dieser Lieferbedingungen. Kommt ein Vertragsschluss zwischen dem Lieferanten und dem Kunden nicht zustande, so sind die zur Vorbereitung desselben dem Kunden ausgehändigten Unterlagen unaufgefordert voll- ständig an den Lieferanten herauszugeben, hierbei garantiert der Kunde, keine Ablichtungen, Abschriften, Filme oder Über- spielungen auf Datenträger hiervon gefertigt zu haben und mittelbar oder unmittelbar zu besitzen. Der Lieferant verpflichtet sich, vom Kunden schriftlich als „Kunde“ bezeichnetver- traulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
9. Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend und gelten längstens für die Dauer von zwei Monaten und enden von selbst, ungeachtet es sei denn der Art Lieferant verlängert diese schriftlich vor oder nach Ablauf der Frist.
10. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und Rechte aus solchen können nicht geltend gemacht werden. Vom Kunden gewünschte Änderungen und/oder Ergänzungen von Vertragsinhalt und -umfang bedürfen daher, um wirksam zu sein, der schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Vertrages Lieferanten. Dieses Schriftformerfordernis kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungLieferanten geändert werden.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 11. Forderungsabtretungen und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdsonstige Rechtsübertragun- gen des Kunden an Dritte bedürfen der vorherigen schriftli- chen Zustimmung durch den Lieferanten.
1.4 Angebote sind12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen un- wirksam, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartnichtig, stets frei- bleibendlückenhaft, anfechtbar oder undurchführbar sein bzw. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienwerden, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber so wird die Gültigkeit der übrigen Bestim- mungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwa unwirksame, anfechtbare, undurchsetzbare oder nich- tige Bestimmungen durch andere zu ersetzen, die dem von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen ihnen beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am besten ge- recht werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenentstandene Lücken in diesem Sinne zu schließen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeines. 1.1 2. Mindestbestellwarenwert
(1) Allen Liefergeschäften Lieferungen liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- nachfolgende allgemeine Liefer- und Ver- kaufsbedingungen Zahlungsbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Hydrotechnik GmbH - im folgenden Verkäufer genannt - erforderlich. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeVerkäufer sich in Zukunft nicht ausdrücklich auf sie beruft.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet(2) Die zu dem Angebot, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages welches freibleibend ist, gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen Maßangaben, sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandannähernd maßgebend, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurdennicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vom Kunden - im folgenden Käufer genannt - als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Behördliche und sonstige Genehmigungen, die zur Ausführung des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenAuftrages erforderlich sind, müssen vom Käufer beschafft werden. Abbildungen in Katalogen und sonstigen Unterlagen sind für die Fertigung nicht bindend.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- (3) Alle Bestellungen und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichAufträge sowie etwaige beson- dere Zusicherungen des Verkäufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung).
(4) Offensichtliche Schreibversehen oder erkennbare Kalkulationsirrtümer berechtigen den Verkäufer zu einem Vertragsrücktritt, wenn der Käufer eine Anpassung ablehnt. Ersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(5) Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich und schriftlich erfolgenanerkannt hat. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und VerkaufsbedingungenWegen der hohen Bearbeitungskosten wird bei Bestellungen unter 100,00 € eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Liegt der Warenwert unter 100,00 €, so werden insofern stellt die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenBearbeitungsgebühr die Differenz zu 100,00 € dar.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Neuauflage und Ver- kaufsbedingungen Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für diese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundevorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt.
1.2 5.2. Diese Vereinbarung – einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des internationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.
5.3. Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und den in dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach Xxxx der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Linz/Österreich.
5.5. Im Folgenden wird Fall der jeweilige Geschäftspartner Nutzung der Website von CSV als „Kunde“ bezeichnetFabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und Dienste von Fabasoft, ungeachtet insbesondere auch hinsichtlich der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungTeilnahme an Diskussionsforen.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und gelten ab Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt durch jene Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem 1wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Dezember 2019Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdgegenüber Konsumenten.
1.4 Angebote 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmäßig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert Xxxxxxxx unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx zu schicken.
5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, soweit nicht den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschließen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienzu, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht hindern sollenmachen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenAußerdem sichert der Kunde zu, gelten dass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind.
5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen letztaktuelle Fassung der AVB in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht Kenntnis zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungensetzen (siehe dazu Link xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx- cloud/contract).
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Für Lieferungen und Leistun- gen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen nach- folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen bedingungen (AGB) der Capri Sun Vertriebs SYSTECH Europe GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird nachstehend auch Verkäufer genannt). Die AGB gel- ten nur, wenn der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetKäufer Unter- nehmer (§ 14 BGB), ungeachtet der Art eine juristi- sche Person des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtli- ches Sondervermögen ist. Unsere AGB gelten ab dem 1ausschließlich. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen Abwei- chende, entgegenstehende oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 ergänzende Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen Geschäfts bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstanddann und insoweit Vertrags- bestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vor- behaltlos ausführen.
1.2 Diese AGB gelten insbesonde- re für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung bewegli- xxxx Xxxxxx (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Ver- kauf und/oder die Lieferung be- weglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unse- rer AGB werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informie- ren.
1.3 Im Einzelfall getroffene, indivi- duelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabre- den, Ergänzungen und Änderun- gen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßge- bend.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertrags- schluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzun- gen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.5 Hinweise auf die Geltung ge- setzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich widersprochenausgeschlossen werden.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen I. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Ver- kaufsbedingungen Zweck der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunderechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
1.2 Im Folgenden wird II. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungSchriftform; gleiches gilt für das Abgehen vom Schriftformgebot.
1.3 Diese Bedingungen sind III. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen vom jeweils anderen Vertragspartner zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund der Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zueinander bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners in Kraft keiner wie immer gearteten Weise Dritten zugänglich zu machen.
IV. Aus einer Handlung oder Unterlassung der SIPE Management- und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch Beteiligungs GmbH kann kein Verzicht auf Rechte abgeleitet werden, wenn ein solcher nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart schriftlich erklärt wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die ParteienV. Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich die im Angebot bzw. in der Bestellung enthaltenen sowie allfällige zur Auftragsausführung benötigte personenbezogene Daten von der SIPE Management- und Beteiligungs GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der SIPE Management- und Beteiligungs GmbH Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht hindern sollenbeiderseitig vollständig erfüllt ist. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenWird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen zuletzt bekanntgegebene Adresse des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenVertragspartners gesendet werden.
1.5 Allgemeine Einkaufs- VI. Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB sowie der auf Grundlage dieser AGB zustande gekommenen Rechtsgeschäfte (Vertrag bzw. Verkaufsbedingungen Auftrag) unterliegen ausschließlich österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandim Zusammenhang hiermit ist das für den Sitz der SIPE Management- und Beteiligungs GmbH sachlich zuständige Gericht, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenwobei sich die SIPE Management- und Beteiligungs GmbH vorbehält, Ansprüche gegen den Vertragspartner nach ihrem Ermessen auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht geltend zu machen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen 1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Capri Sun Vertriebs GmbH Eyesight GmbH, Xxxxxxxx Xxx. 000-000, Aufgang G, 13053 Berlin, Deutschland (nachfolgend im Folgenden auch „CSVwir“ oder „uns“) zugrundeund unseren Kunden (im Folgenden auch „Sie“ oder „Kunde“) über die Erstellung / Bestellung unserer Produkte in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Irisfotografie im Sinne dieser AGB sind alle von uns hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.2 I1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns im Folgenden Zusammenhang mit einer Bestellung getroffen werden, sind im Kaufvertrag, diesen AGB, der per E-Mail versandten Bestellbestätigung und/oder in einer etwaigen nach Ihrer Bestellung versandten Auftragsbestätigung niedergelegt. Der Vertragstext wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetuns nicht gesondert gespeichert. Die Buchung unseres mobilen Teams für Privat- oder Firmenveranstaltungen unterliegt zusätzlich besonderen Bedingungen, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages die vorrangig gelten und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungdurch diese AGB ergänzt werden.
1.3 Diese Bedingungen sind 1.3. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB an, indem Sie im Fall der Abgabe der Bestellung den Erhalt und die Kenntnisnahme der AGB bestätigen. Bei einer Bestellung in Kraft und gelten ab dem 1unserem Onlineshop erfolgt dies vor Abschluss der Bestellung durch Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche (Opt-In). Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – Von Xxxxx verwendete entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir diesen nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdwidersprechen. Die Daten zu einer Bestellung senden wir Ihnen einschließlich dieser AGB mit der Be- stellbestätigung nach Eingang der Bestellung entweder per E-Mail zu oder, im Falle der Bestellung in einem unserer Ladenlokale, übergeben Ihnen diese in Papierform.
1.4 1.4. Wir behalten uns vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen. Ihre Bestellung wird jedoch zu den im Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB ausgeführt. Frühere Bestellungen werden durch Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB nicht berührt.
1.5. Die alleinige Vertragssprache ist deutsch. Wenn von diesen AGB oder anderen vertragsbezogenen Erklärungen und Unterlagen Übersetzungen in andere Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist allein die deutsche Fassung für unser Geschäftsverhältnis maßgeblich.
1.6. Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendrichten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Aufträge werden In der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen (z.B. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres) können unsere Angebote nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nutzen.
1.7. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
1.8. Die Lieferzeit für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigungdas von Ihnen bestellte Produkt wird Ihnen vor Be- stellung mitgeteilt und beträgt bei Printprodukten üblicherweise bis zu 10 Werktage nach Vertragsschluss und Geldeingang für Bestellungen innerhalb Deutschlands. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, Bei Versand ins Ausland gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferantenabweichende Lieferzeiten, welche den Verkaufsbedingungen im Verlauf des Bestellprozesses dargestellt werden. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungseingang bei uns und bei allen anderen FällenZahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, gelten stattdessen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die deutschen Rechts- bestimmungenFrist am nächsten Werktag. Die Länder, aus denen wir Aufträge akzeptieren bzw. in die wir Lieferungen vornehmen, können auf unserer Webseite eingesehen oder per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unseren Ladenlokalen angefragt werden.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen1.9. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kundenangegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen welche zu jedem Produkt im Verlauf des Kunden auf Bestellprozesses angezeigt werden. Die von uns angebotenen Zahlarten im Onlineshop umfassen Vorkasse, PayPal und Kreditkarte (VISA, Mastercard). Wählen Sie die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und VerkaufsbedingungenZahlung per Vorkasse, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch verpflichten Sie sich, den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenKaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und Ver- kaufsbedingungen zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Capri Sun Vertriebs Firma MOOG GmbH Brückenzugangstechnik (nachfolgend „CSV“MOOG genannt) zugrundeund dem Kunden.
1.2 Im Folgenden 2. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Be- dingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende, ent- gegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedin- gungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis durch MOOG, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „durch MOOG ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ein Vertrag kommt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erst durch die Unterschrift beider Parteien (MOOG und Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung) auf dem Vertrag zustande.
1.3 Diese Bedingungen sind 3. MOOG behält sich an Angeboten, Kostenvor- anschlägen, Konstruktionen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in Kraft elektronischer Form - Eigentums- und gelten ab dem 1Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdMOOG verpflichtet sich, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
1.4 4. Die Angebote und Kostenvoranschläge von MOOG sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartfalls nichts Gegenteiliges genannt, stets frei- bleibendbis zum Vertragsabschluss freibleibend. Aufträge werden Technische Änderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bleiben im Rahmen der Zumutbarkeit auch nach Vertragsabschluss vorbehalten.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages von MOOG mit dem Kunden einschließlich dieser „Bedingungen für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Lieferung von Maschinen der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die ParteienFirma MOOG GmbH Brückenzugangstechnik“ ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber so wird hierdurch die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich übrigen Be- stimmung nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgenberührt. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen ganz oder sonstiger Bedingungen teilweise unwirksame Regelung soll durch den Kundeneine Regelung ersetzt werden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen deren Inhalt der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Das Gleiche gilt, wenn sich bei der Durchführung des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchVertrages ergänzungsbedürftige Lücken herausstellen sollten.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
Appears in 1 contract
Samples: Delivery Agreement
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen gelten für die vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Bau- und Montageleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftragneh- mers werden nicht anerkannt. Auch wenn geliefert bzw. geleistet wird und die Waren bzw. die Leistung vom Auftraggeber vorbehaltlos abgenommen wird, erkennen wir andere Bedingungen des Auftragnehmers nicht an. Es gelten folgende Bestandteile in der nachstehend genannten Reihenfolge:
a) diese Bau- und Montagebedingungen der GASCADE Gastransport GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen
b) VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allge- meine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders geregelt gelten folgende Bedingungen: Der Auftragnehmer hat für die gesamte Dauer der Bauzeit bis zur Abnahme einen Bauleiter namentlich schriftlich gegenüber dem Auftraggeber zu be- nennen. Ein Wechsel des Bauleiters ist dem Auftraggeber unverzüglich an- zuzeigen und genehmigen zu lassen. Schon bei Angebotsabgabe bzw. Vertragsverhandlungen hat der Auftrag- nehmer die Baustelle in Augenschein zu nehmen. Eventuelle Behinderungen und Erschwernisse sind in Kraft bei der Angebotsabgabe / den Vertragsverhandlun- gen zu klären und gelten ab dem 1zu bepreisen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso Unterbleibt dies, so sind alle für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungeneine ordent- liche Ausführung bei einer sorgfältigen Besichtigung erkennbaren Behinde- rungen und Erschwernisse mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Darüber hinaus gelten Bestimmungen hat der Auftragnehmer folgende Pflichten, die mit den ver- einbarten Preisen abgegolten sind:
a) Vorhalten der Baustelleneinrichtung für den Leistungsumfang des Auf- tragnehmers,
b) Ver- und Entsorgung der Baumaßnahme mit Strom. Wasser. Abwasser während der Bauzeit bis zur Abnahme einschließlich der anfallenden Anschlussgebühren, sofern nicht anders vereinbart.
c) Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für das in den Verkaufsbedingungen Auftrag gegebene Gewerk, sowie Beachtung der CSV als akzep- tiertUnfallverhütungsmaßnahmen der Be- rufsgenossenschaft sowie der HSE - Richtlinie des Auftraggebers.
d) Schutz der ausgeführten Leistung bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl. Hierzu gehört insbesondere auch der Schutz vor Witte- rungsschäden und Grundwasser,
e) Feststellung und Schutz vorhandener Leitungen im Erdreich und in Bauteilen.
f) Einholung der notwendigen behördlichen Abnahmen einschließlich der hierdurch entstehenden eigenen Kosten und Gebühren, soweit sofern nicht anders vereinbart.
g) Durchführung der während der Bauzeit anfallenden Vermessungsar- beiten einschließlich der hierdurch entstehenden Kosten und Gebüh- ren,
h) Aufstellung aller Bestandsunterlagen und Revisionspläne sowie Aus- händigung der Bedienungsunterlagen, Bedienungsvorschriften und der Wartungsanweisungen sofern nicht anders vereinbart vor der Abnah- me der Leistungen.
i) Erstellen und Unterhaltung der notwendigen Zuwegung zur Baumaß- nahme und Anbringung eines Bauschildes in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird Absprache mit dem Auf- traggeber, sofern nicht anders vereinbart.
j) Tägliche Reinigung der Baustelle von Abfällen, Verpackungsmaterial usw., die Gültigkeit diese Beauftragung betreffen; Entsorgung der Abfälle.
k) Säuberung, Instandhaltung und Absicherung von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des LieferantenGehsteig- und Stra- ßenflächen.
l) Teilnahme an allen Baubesprechungen, welche den Verkaufsbedingungen die diese Beauftragung betref- fen.
m) Ständige Beschäftigung mindestens eines deutsch sprechenden Mitar- beiters an der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie Baustelle in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenSchlüsselpositionen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzwn) Prüfung der dem Auftragnehmer überlassenen und noch zu überlas- senden Unterlagen auf Vollständigkeit und sachliche Geeignetheit; der Auftragnehmer hat die Pflicht zur Nachkontrolle aller Angaben. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen Erge- ben sich aus Sicht des Käufers werden nur VertragsgegenstandAuftragnehmers Unstimmigkeiten, soweit sie von CSV muss er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochendarauf hinweisen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Bau Und Montagebedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1.1. Für sämtliche von Richter Pharma AG ("RPAG") abgeschlossenen Verträge über Waren und Dienstleistungen, wie immer diese im Einzelnen bezeichnet werden (zB Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge), gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("AEB RPAG"), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit im Folgenden der Begriff „Lieferant“ verwendet wird, ist darunter der Vertragspartner von RPAG zu verstehen, mit welchem RPAG einen Vertrag über die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Lieferung von Waren (nachfolgend „CSVLieferung“) zugrundebzw. die Erbringung von Dienstleistungen („Dienstleistungen“; beides gemeinsam als „Leistung“ bezeichnet) abschließt.
1.2 Im Folgenden wird 1.2. Durch die Annahme einer Bestellung bzw. Abschluss eines Vertrags, spätestens jedoch mit der jeweilige Geschäftspartner Lieferung bzw. Erbringung der Leistung, nimmt der Lieferant die Bestellung von CSV RPAG samt den AEB RPAG in der jeweils gültigen Fassung als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungausschließlichen Vertragsinhalt an.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 11.3. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn Erfüllungshandlungen, die Bezahlung des Vertragsgegenstandes oder Stillschweigen von RPAG führen nicht nochmals auf sie verwiesen zur Anerkennung von allgemeinen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdsonstigen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend1.4. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, welche von der Bestellung der RPAG oder den Verkaufsbedingungen AEB RPAG abweichende Bedingungen des Lieferanten (zB in der CSV inhaltlich nicht entsprechenAuftragsbestätigung) werden nur Vertragsinhalt, abgelehnt. Diese Bestimmungen wenn diese von RPAG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, und gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenjedenfalls nur für den jeweiligen Einzelfall.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw1.5. Verkaufsbedingungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB RPAG unwirksam oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandundurchsetzbar sein oder werden, soweit sie von CSV wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien haben anstatt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenzu vereinbaren, welche am ehesten dem Willen der Parteien im Zusammenhang mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen1.6. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- AEB RPAG sind online unter xxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx/ einsehbar und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchkönnen heruntergeladen und ausgedruckt werden.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand 1.7. RPAG ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- Rechenfehler in Bestellungen, Angebotsannahmen und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenähnlichen Dokumenten jederzeit zu korrigieren.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Bedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungen von Waren (insbesondere Mehl, sonstige Rohstoffe, Frischdienst- und Ver- kaufsbedingungen Tiefkühlartikel, Handels- und Süßwaren, Hilfs- und Betriebsstoffe einschließlich Verpackungsmaterial und Investitionsgüter) und Leistungen der Capri Sun Vertriebs GmbH BÄKO-ZENTRALE eG (nachfolgend in der Folge kurz „CSVZentrale“) zugrunde), falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind. Ältere, anders lautende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
1.2 Im Folgenden wird 2. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Zentrale ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Zentrale in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
3. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der jeweilige Geschäftspartner übrigen Bedingungen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
4. Auf Verkäufe von CSV als „Kunde“ bezeichnetMaschinen, ungeachtet der Art Geräten und Einrichtungen finden diese Bedingungen Anwendung, sofern nicht bei Abschluss des jeweiligen Vertrages Kaufvertrages Sonderbedingungen vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Wartungsverträge, Beratungsleistungen und des jeweiligen Standes ähnliche Dienstleistungen der Geschäfts- beziehungZentrale sowie für Abzahlungsgeschäfte.
1.3 Diese 5. Auf Lieferungen im Streckengeschäft, d.h. Vertragsabschluss des Kunden mit der Zentrale, aber direkter Lieferung durch den oder die Vorlieferanten der Zentrale an den Kunden, finden diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindAnwendung, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich zwischen der Zentrale und dem Kunden Sonderbedingungen vereinbart worden sind.
6. Auf Vermittlungsgeschäfte mit Zentralregulierung und/oder Delkredere durch die Zentrale, d.h. bei Vertragsabschluss zwischen Kunden und Lieferanten und Abrechnung über die Zentrale, findet Ziffer IX. 11. dieser Bedingungen sowie die Bestimmungen Anwendung, die die Zahlung betreffen; es sei denn, zwischen der Zentrale und dem Lieferanten einerseits und dem Kunden andererseits wurden Sonderbedingungen vereinbart, stets frei- bleibend.
7. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die ParteienDer Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, Zentrale Daten – soweit in den Verkaufsbedingungen geschäftsnotwendig und im Rahmen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen§ 28 Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-mäßig speichert und verarbeitet.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Änderungen der AGB durch den Verlag sind möglich und werden dem Kunden – beispielsweise durch Veröffentlichung der Änderung unter Angabe des Inkrafttretens über die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Tageszeitung (in gedruckter oder digitaler Form) – mitgeteilt. Diese werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde der Änderung nicht ausdrücklich innerhalb von einer Woche nach Veröffentlichung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Neufassung der Abonnement-AGB, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort. Preisänderungen sind vorbehalten. Preiserhöhungen, auch im laufenden Bezugszeitraum eines Abonnements, sind möglich. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der, vom Zeitpunkt der Veränderung an, gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in der Zeitung (in gedruckter oder digitaler Form) veröffentlicht. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Verlag ist zur Abtretung seiner Forderungen aus dem Bezugsvertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Ferner ist er berechtigt, verbundene Unternehmen oder Dritte zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen und Ver- kaufsbedingungen auf eigene Rechnung zu beauftragen. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Änderung der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetabgefragten persönlichen Daten, ungeachtet der Art welche für die Durchführung des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote Vertragsverhältnisses notwendig sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartumgehend per E-Mail unter xxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx oder telefonisch kostenfrei unter +00 000 0000 0 mitzuteilen. Gerichtsstand ist, stets frei- bleibendsofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verlages. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer des Verlages im Übrigen wirksam. Die Ab- nahme unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragssache sowie unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Leistungen Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG). die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz- Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: xxx.xxxxxxxxxx.xx/XX-XXXXX. Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 000 0000 0 Telefax +00 000 0000 0000 E-Mail xxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, Sitz Dortmund, Amtsgericht Dortmund, HRA 12780 Komplementärin: Verlag Lensing-Wolff Verwaltungsgesellschaft mbH, Sitz Dortmund, Amtsgericht Dortmund, HRB 13619 Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxx, Xxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xx. Xxxxxx Xxxxx Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenGründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer is t, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Verlag (Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx, Tel. +00 000 0000 0, E-Mail: xxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Samples: Subscription Agreement
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der O & S XXX XxxX, Xxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx (xx Xxxxxxxxx auch „der Anbieter“) und Ver- kaufsbedingungen Kunden der Capri Sun Vertriebs O & S EDV GmbH (nachfolgend „CSVKunde“) zugrunde).
1.2 Im Folgenden (2) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vereinbarten Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(3) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern gem. § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrages seine Unternehmereigenschaft. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1) Gegenstand des Vertrages ist Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet des Vertriebes, der jeweilige Geschäftspartner der Bereitstellung, Einrichtung und Wartung sowie der Entwicklung von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet Software sowie der Art Schulung nach den Spezifikationen des jeweiligen Einzelvertrages sowie den Bedingungen dieser AGB. Der konkrete Gegenstand des Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft (2) Der Anbieter organisiert die gemäß Einzelvertrag geregelten Leistungen selbst und gelten ab dem 1eigenverantwortlich. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – Er bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddie Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig.
1.4 Angebote sind(3) Der Anbieter ist berechtigt, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendfür die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen und Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; Der Kunde kann die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenBeauftragung eines Dritten oder eines Erfüllungsgehilfen nur aus wichtigem Grund zurückweisen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen (4) Die vom Anbieter auf dessen Webeseite oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- anderweitig beworbenen Produkte und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV stellen eine Aufforderung zur Abgabe einer verbindlichen Anfrage durch den Kunden dar. Anfragen können über das entsprechende Kontaktformular, per E-Mail, Fax oder schriftlich an den Anbieter gerichtet werden.
(5) Nach Bearbeitung der Anfrage wird dem Kunden ein schriftliches Angebot übersendet. Der Anbieter hält sich vorbehaltlich anderslautender Angaben im Angebot für eine Dauer von 4 Wochen an das Angebot gebunden.
(6) Zum Vertragsschluss kommt es, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail, Fax oder schriftlich annimmt. Angebote mit einem Bruttogesamtbetrag ab 5.000 € müssen schriftlich mit Unterschrift beauftragt werden. Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung.
(7) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen des Angebots behält sich der Anbieter Eigentum- und Urheberrechte vor. Dies gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenauch für andere an den Kunden übermittelte Unterlagen. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(8) Nach Vertragsschluss wird der Angebots- und/oder Vertragstext beim Anbieter gespeichert.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Neuauflage und Ver- kaufsbedingungen Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für diese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundevorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt.
1.2 5.2. Diese Vereinbarung – einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des internationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.
5.3. Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und den in dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach Xxxx der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Linz/Österreich.
5.5. Im Folgenden wird Fall der jeweilige Geschäftspartner Nutzung der Website von CSV als „Kunde“ bezeichnetFabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und Dienste von Fabasoft, ungeachtet insbesondere auch hinsichtlich der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungTeilnahme an Diskussionsforen.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und gelten ab Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt durch jene Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem 1wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Dezember 2019Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdgegenüber Konsumenten.
1.4 Angebote 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmäßig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert Xxxxxxxx unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx zu schicken.
5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, soweit nicht den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschließen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienzu, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht hindern sollenmachen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenAußerdem sichert der Kunde zu, gelten dass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind.
5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen letztaktuelle Fassung der AVB in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht Kenntnis zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungensetzen (siehe dazu Link xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxx/xxxxxxxx).
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Änderungen der AGB durch den Verlag sind möglich und werden dem Kunden – beispielsweise durch Veröffentlichung der Änderung unter Angabe des Inkrafttretens über die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen Tageszeitung (in gedruckter oder digitaler Form) – mitgeteilt. Diese werden Vertragsbestandteil, wenn der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird Kunde der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit Änderung nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartinnerhalb von einer Woche nach Veröffentlichung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Neufassung der Abonnement-AGB, stets frei- bleibendsetzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Preisänderungen sind vorbehalten. Preiserhöhungen, auch im laufenden Bezugszeitraum eines Abonnements, sind möglich. Sollte während der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen Vertragszeit eine Erhöhung des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und VerkaufsbedingungenBezugspreises eintreten, so ist der, vom Zeitpunkt der Veränderung an, gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreisänderungen werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertragesvor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in der Zeitung (in gedruckter oder digitaler Form) veröffentlicht. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Vertrag als solcher Verlag ist zur Abtretung seiner Forderungen aus dem Bezugsvertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Ferner ist er berechtigt, verbundene Unternehmen oder Dritte zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Änderung der abgefragten persönlichen Daten umgehend per E-Mail unter xxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder telefonisch kostenfrei unter 0800 6655 443 mitzuteilen. Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verlages. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer des Verlages im Übrigen wirksam. Die Ab- nahme unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Gleiches gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenim Fall einer Regelungslücke.
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Samples: Abonnement Vertrag
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1. Der Vermögensberater verpflichtet sich zu einem integren Geschäftsgebaren und wird die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- im Hinblick auf Korruptions- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeBestechungsbekämpfung einschlägigen Gesetze und Vorschriften beachten. Der Vermögensberater erklärt und verpflichtet sich, weder Dritten Vorteile irgendwelcher Art direkt oder indirekt anzubieten noch für sich oder für andere direkt oder indirekt Geschenke entgegenzunehmen oder sonstige Vorteile zu verschaffen, zu versprechen oder sich versprechen zu lassen, die als widerrechtliche Praxis oder als Bestechung betrachtet werden oder betrachtet werden können.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner 2. Die Abtretung von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungForderungen gegen die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
1.3 Diese Bedingungen 3. Mündliche Abreden, Änderungen des vorliegenden Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso unverzichtbar der Schriftform wie das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Davon ausgenommen sind Änderungen der Tabelle der Provisionen der Anlage A und der Anlage C sowie der Freiwilligen Zusatzprovisionen und Freiwilligen Sonderprovisionen (siehe die Ziff. V, 1, 5, 6 und 14), die jeweils in Kraft ihrer aktuellen und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdarchivierten Version im Intranet unter xxx.xxxx-xxxxxxx.xx einsehbar sind.
1.4 Angebote sind4. Bestandteil dieses Vertrages sind die Anlagen A Tabelle der Provisionen (Ausgabe 01/2017), soweit B Aufstiegsbedingungen und Provisionsstufen (Ausgabe 01/2017), C Bedingungen für Freiwillige Zusatzprovisionen (Ausgabe 01/2017) mit Anlage 1 und 2. D Hinterbliebenen-Regelung (Ausgabe 01/2017)
5. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erlöschen sämtliche eventuelle frühere Vereinbarungen. Für die wechselseitigen Rechte und Pflichten kommt es nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartauf die Dauer dieses Vertrages an, sondern stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; nur auf die Versendung Dauer des gesamten Vertragsverhältnisses unter Einschluss der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen Tätigkeiten in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiertStufen VBA-S und VBA- K (gem. Ziff. XII, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen1).
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw6. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenErfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich7. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf bleibt die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Wirksamkeit aller übrigen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme Im Falle der Vertragssache sowie Unwirksamkeit einer Bestimmung werden die Parteien ihrem Vertrags- verhältnis eine Regelung zugrunde legen, die der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt.
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Samples: Vermögensberater Vertrag
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- (1) Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gamma-Ser- vice Recycling GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Anliefe- rung radioaktiver Stoffe und Strahlenquellen“ (nachfolgend im Folgenden: „CSVAGB“) zugrundesind un- mittelbarer Bestandteil der von der Gamma-Service Recycling GmbH und dem Kunden abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen über die Liefe- rungen und Leistungen der Gamma-Service Recycling GmbH. Sofern nichts Anderes vereinbart wird, erfolgen sämtliche Angebote, Annahmen und Leis- tungen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden werden die AGB auch dann Vertrags- inhalt, wenn auf deren Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich von uns hingewiesen wird.
1.2 I(2) Für laufende Verträge gilt: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich (Textform genügt) bekannt gegeben. Hat der Kunde im Folgenden wird Rahmen der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetGeschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, ungeachtet können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch als genehmigt, wenn der Kunde nicht nochmals schriftlich oder auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddem vereinbarten elektronischen Weg Wider- spruch erhebt. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe besonders hinge- wiesen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an uns absenden.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige (3) Abweichenden Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit seitens der Gamma-Service Recycling GmbH widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Vertrages nicht als angenommen. S. 1 gilt auch für mögli- che Regelungen zu Vertragsstrafen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sich die Gamma-Service Recycling GmbH ausdrücklich widersprochendamit einverstanden er- klärt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich(4) Sollte eine Übersetzung dieser AGB in eine andere Sprache eine im Ver- gleich zur deutschen Originalfassung abweichende Interpretation des Textes zulassen, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf gilt im Zweifelsfall die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchaktuelle deutsche Fassung.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Wir (Daetwiler AG, Industrieabfälle & Rohstoffe) sind ein führender Partner für Gesamtentsorgungslösungen, mineralische Rohstoffe, Transport- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Muldenservice sowie Altpapiersortierung im Grossraum Brugg-Windisch, im Fricktal und im Limmattal. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „CSV“«diese AGB» genannt) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden oder wir unsere Dienstleistungen erbringen, ohne den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nochmals zu widersprechen. Mit der Abgabe eines Angebots gelten diese AGB als vom Kunden angenommen. Dies gilt auch dann, wenn er seinem Angebot oder seiner Auftragsbestätigung eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen beilegt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- 1.2 Mündlichen Nebenabreden, Abweichungen von diesen AGB und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichErgänzungen oder der Ausschluss dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Wegbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
1.3 Für die Auslegung dieser AGB ist deren deutsche Fassung massgebend, ausdrücklich und schriftlich erfolgenauch wenn dem Kunden Übersetzungen zur Verfügung gestellt oder von den Parteien unterzeichnet werden.
1.4 Sollten Bestimmungen in diesen AGB oder sonstige Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag mit dem Kunden im Übrigen wirksam. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Preise und Zahlungskonditionen werden nicht in diesen AGB geregelt. Für sie gelten die separaten Preislisten oder sonstiger Bedingungen durch die davon abweichenden individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB ist Brugg (Kanton Aargau, Schweiz). Wir sind jedoch berechtigt, anstelle des vorgenannten Gerichts jedes andere, nach den Kundengesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht anzurufen, formularmäßige Abwehrklauseln oder insbesondere das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchAargauische Handelsgericht in Aarau (Kanton Aargau, Schweiz).
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen Für diese AGB ist schweizerisches materielles Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften UN-Übereinkommens über Verträge über den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungeninternationalen Warenkauf (CISG).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Neuauflage und Ver- kaufsbedingungen Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für diese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundevorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt.
1.2 5.2. Diese Vereinbarung – einschliesslich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des internationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.
5.3. Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und den in dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschliesslich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschliesslich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach Xxxx der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Bern/Schweiz.
5.5. Im Folgenden wird Fall der jeweilige Geschäftspartner Nutzung der Website von CSV als „Kunde“ bezeichnetFabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und Dienste von Fabasoft, ungeachtet insbesondere auch hinsichtlich der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungTeilnahme an Diskussionsforen.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und gelten ab Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt durch jene Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem 1wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Dezember 2019Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdgegenüber Konsumenten.
1.4 Angebote 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmässig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert Xxxxxxxx unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx zu schicken.
5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, soweit nicht den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschliessen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienzu, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht hindern sollenmachen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenAusserdem sichert der Kunde zu, gelten dass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind.
5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmässig über die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen letztaktuelle Fassung der AVB in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht Kenntnis zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungensetzen (siehe dazu Link xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxxx/xxxxxxxx).
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Die Kantensprung GmbH & Co KG erstellt 3D-Scans, CAD-Konstruktionen und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (fertigt Prototypen, Modelle und Kleinserien in verschiedenen Materialien. Die aufgrund des Vertrages herzustellenden Produkte werden nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „KundeWerkstück“ bezeichnet. Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGB. Mit der Auftragserteilung werden diese AGB angenommen. Abweichende, ungeachtet entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers bedürfen der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Kantensprung. Diese Bedingungen sind in Kraft und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso auch für zukünftige alle zukünftigen Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindzwischen den Parteien, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendes sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit Angebote von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur VertragsgegenstandKantensprung sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und verlieren in jedem Fall nach Ablauf einer Frist von CSV schriftlich anerkannt wurden30 Tagen ihre Gültigkeit. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Bestellung des Kunden Auftraggebers gilt erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen. Ein Kostenvoranschlag wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- von Kantensprung nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Kantensprung den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichkönnen diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Sofern die Erstellung eines Angebots und nachfolgend die Abwicklung des Auftrags auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten 3D-Datensätze beruht, ist der Auftraggeber für die Konstruktion und die Funktionsfähigkeit des Werkstücks in allen Fällen alleine verantwortlich, auch wenn er bei der Entwicklung durch Kantensprung beraten wurde. Die Überprüfung der Eignung des von Kantensprung zu erstellenden Werkstücks für den vom Auftraggeber angestrebten Zweck obliegt ausschließlich dem Auftraggeber ebenso wie die Durchführung von Produkttests (insbesondere hinsichtlich der Gefährdung von Personen und Sachen, Verträglichkeit für den Fall des Einsatzes des Werkstücks am Körper) und die Erwirkung der Zulassung für die für den Vertrieb bestimmten Märkte und Länder. Die Werkstücke werden – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich erfolgenanders vereinbart – als Prototypen hergestellt. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen Werkstücke sind für Produkttests und Weiterentwicklungen und sind nicht zum Verkauf oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- gar zum Einsatz beim Endkunden gedacht. Eine zweckwidrige Verwendung kann zu Sach- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des VertragesPersonenschäden führen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührtAuftraggeber garantiert und steht dafür ein, dass durch die Erfüllung des Auftrages und Herstellung des Werkstücks nicht in (Immaterialgüter-) Rechte Dritter eingegriffen wird und verpflichtet sich, Kantensprung im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte schadlos zu halten. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass von ihm bereitgestellte Muster, Werkstoffe sowie in seinem Auftrag beschaffte Materialien nach Ablauf einer Frist von 12 (zwölf) Monaten ab deren letzten Verwendung vernichtet werden, sofern er nicht vor diesem Zeitpunkt die Rücksendung auf seine Kosten verlangt und verzichtet auf jegliche im Zusammenhang der Vernichtung allenfalls entstehende Ansprüche. Produktionsbehelfe (Urmodelle, Formen und andere Hilfsmittel) werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert und Kantensprung ist berechtigt, dieselben nach Ablauf der vorgenannten Frist zu entsorgen. Die Ab- nahme Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da diese Vom Umfang des Auftrags und den Kapazitäten abhängig sind. Die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der Vertragssache sowie unverbindlich übermittelten Frist erfolgt seitens der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenKantensprung eine Mitteilung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde15.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den jeweiligen Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer unter den in Annex B genannten Voraussetzungen erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln.
1.2 15.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt.
15.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen maßgebend. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung.
15.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen.
15.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner Fall von CSV als „Kunde“ bezeichnetWidersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages Einkaufsbedingungen und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungsonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung.
1.3 Diese 15.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindunwirksam sein, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; bleiben die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige übrigen Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme Celonis SE und der Vertragssache sowie Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Leistungen unwirksamen am nächsten kommt.
15.7 Die Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von CSV Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Services durch den Kunden Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich.
15.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- insbesondere für Ziffern 7 bis 15.
1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und Verkaufsbedingungen(ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet. „Anwenderdaten“ im Hinblick auf Online Training Cloud Services sind beschränkt auf Informationen zu Name und Teilnahme an spezifischen Online Trainings. Insbesondere sind die Inhalte des Online Trainings kein Bestandteil der Anwenderdaten, diese sind Eigentum von Celonis (gemäß Ziffer 5 der Bedingungen).
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Samples: Cloud Services Agreement
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die 1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Bedingungen gelten für alle Angebote der und Ver- kaufsbedingungen alle Lieferverträge mit der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages Lieferantin einschließlich Beratungen und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1Zusatzleistungen. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiertErgänzend gelten, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird nachstehenden Bedingungen nichts anderes oder abweichendes bestimmt ist, die Gültigkeit von Bestimmungen VOB in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenjeweils neuesten Fassung.
1.5 Allgemeine Einkaufs- 2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt. Stillschweigen gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers gilt in keinem Falle als Zustimmung, insbesondere stellt das Erbringen der Vertragsleistung kein stillschweigendes Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers dar.
3) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden der schriftlichen Bestätigung durch die Lieferantin. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Abweichungen von den und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur VertragsgegenstandWirksamkeit, wenn sie von der Lieferantin schriftlich bestätigt werden.
4) Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Lieferantin zustande. Meldet die Lieferantin Aufträge zur Kreditversicherung an und sollte der Auftrag vom Versicherer nicht angenommen werden, so hat die Lieferantin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Abnehmer irgendwelche Rechte geltend machen kann. Dieses Recht hat die Lieferantin auch dann, wenn nach Vertragsabschluss festgestellt wird, dass der Abnehmer nicht kreditwürdig ist. Das Rücktrittsrecht der Lieferantin entfällt, wenn der Abnehmer Zahlung vor Produktionsbeginn leistet.
5) Das Alleineigentum und Urheberecht an Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben der Lieferantin vorbehalten. Dritten, ausgenommen Behörden, dürfen diese Unterlagen auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind der Lieferantin sämtliche Unterlagen, soweit sie nicht berechtigterweise benötigt werden, zurückzugeben. Statische Berechnungen werden nur auf Verlangen des Abnehmers und nur gegen besondere Vergütung abgegeben.
6) Soweit im Folgenden von CSV schriftlich anerkannt wurden. „Kaufleuten“ gesprochen wird, sind darunter im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenzu verstehen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglicha) Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen die im Rahmen ihrer Handelsbetriebe tätig werden,
b) juristische Personen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchöffentlichen Rechts und
c) öffentlich rechtliche Sondervermögen.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Betonfertigteilen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs 1.1. Für sämtliche von Pharma Logistik Austria GmbH (nachfolgend "PLA") abgeschlossenen Verträge über Waren und Dienstleistungen, wie immer diese im Einzelnen bezeichnet werden (zB Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge), gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ("AEB PLA"), sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Soweit im Folgenden der Begriff „CSVLieferant“ verwendet wird, ist darunter der Vertragspartner von PLA zu verstehen, mit welchem PLA einen Vertrag über die Lieferung von Waren („Lieferung“) zugrundebzw. die Erbringung von Dienstleistungen („Dienstleistungen“; beides gemeinsam als „Leistung“ bezeichnet) abschließt.
1.2 Im Folgenden wird 1.2. Durch die Annahme einer Bestellung bzw. Abschluss eines Vertrags, spätestens jedoch mit der jeweilige Geschäftspartner Lieferung bzw. Erbringung der Leistung, nimmt der Lieferant die Bestellung von CSV PLA samt den AEB PLA in der jeweils gültigen Fassung als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungausschließlichen Vertragsinhalt an.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 11.3. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn Erfüllungshandlungen, die Bezahlung des Vertragsgegenstandes oder Stillschweigen von PLA führen nicht nochmals auf sie verwiesen zur Anerkennung von allgemeinen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdsonstigen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend1.4. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, welche von der Bestellung der PLA oder den Verkaufsbedingungen AEB PLA abweichende Bedingungen des Lieferanten (zB in der CSV inhaltlich nicht entsprechenAuftragsbestätigung) werden nur Vertragsinhalt, abgelehnt. Diese Bestimmungen wenn diese von PLA ausdrücklich schriftlich bestätigt werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, und gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenjedenfalls nur für den jeweiligen Einzelfall.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw1.5. Verkaufsbedingungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB PLA unwirksam oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandundurchsetzbar sein oder werden, soweit sie von CSV wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien haben anstatt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenzu vereinbaren, welche am ehesten dem Willen der Parteien im Zusammenhang mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen1.6. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- AEB PLA sind online unter xxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx einsehbar und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchkönnen heruntergeladen und ausgedruckt werden.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand 1.7. XXX ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- Rechenfehler in Bestellungen, Angebotsannahmen und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenähnlichen Dokumenten jederzeit zu korrigieren.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Vor Beginn der Auftragsausführung ist unter Beteiligung des Michelin-Bevollmächtigten und des Verantwortlichen des Auftragnehmers ggf. unter Beteiligung der örtlichen Sicherheitsabteilung (EP) von Michelin eine Begehung notwendig, bei der auf die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- besonderen Gefahren und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeGefahrenpunkte und die über diesen Anhang hinausgehenden evtl. bestehenden für die vorzunehmenden Arbeiten einschlägigen innerbetrieblichen Sicherheitsanweisungen, z. B. das Merkblatt über Sicherheitsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten, hinzuweisen ist.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetBei wichtigen Vorkommnissen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes (z. B. Unfall), ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.Werk-
1.3 Diese Bedingungen sind Der Auftragnehmer hat das bei der Auftragsausführung eingesetzte Personal und das der Lieferanten über die in Kraft diesem Anhang enthaltenen Bestimmungen und gelten ab dem 1die evtl. Dezember 2019darüber hinaus bestehenden innerbetrieblichen Sicherheitsanweisungen zu informieren. Sie gelten Er hat darauf zu achten, dass im Falle der Übertragung des Auftrags an Dritte diese ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdverfahren.
1.4 Angebote sindDer in der Ziffer 1.3 genannte Personenkreis hat die in diesem Anhang enthaltenen Bestimmungen und die evtl. darüber hinaus bestehenden innerbetrieblichen Sicherheitsanweisungen einzuhalten. Den Anordnungen des Beauftragten von Michelin oder seiner Sicherheitsabteilung zur Wahrung oder Wiederherstellung der Sicherheit ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlichorganisatorische Anweisungen des Beauftragten oder der Sicherheitsabteilung des Werks/ Standorts kann den Zuwiderhandelnden das Betreten des Werks/ Standorts verboten werden; Michelin behält sich in diesen Fällen darüber hinaus die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen Kündigung des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenVertragsverhältnisses vor.
1.5 Allgemeine Einkaufs- Der Auftragnehmer hat alle Personen von der Auftragsausführung auszuschließen, die den in diesem Anhang genannten Bestimmungen zuwiderhandeln bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenderen Anwesenheit Michelin unter Sicherheitsaspekten für nicht tragbar hält.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- Entsteht im Zusammenhang mit der Auftragsausführung eine Gefährdung der Sicherheit des Bauwerks, des Personals oder von Dritten, der Anlagen, Maschinen und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichsonstigen Einrichtungen, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kundenso sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden wenn die Sicherheit nicht auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchandere Weise gewährleistet werden kann.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung unbedingt darauf zu achten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass Verarbeitungsprodukte nicht beeinträchtigt werden, z. B. Rohgummi durch Staub, Draht durch Berührung.
1.8 Das Mitbringen von alkoholischen Getränken jeglicher Art und sonstigen berauschender Mittel auf das Werksgelände/ Standort sowie ihr Konsum sind verboten. Ebenso ist es den vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitern wie Drittkräften untersagt, in berauschtem Zustand die Arbeit aufzunehmen. Verstoßen sie gegen dieses Alkohol- und Rauschmittelverbot, ist Michelin berechtigt und der Auftragnehmer verpflichtet, sie des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenWerksgeländes/ Standorts zu verweisen.
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Samples: Contract Agreement
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Die Allgemeinen Vermietungsbedingungen des Vermieters gelten für alle Angebote und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeMietverträge zur Vermietung von Arbeitsbühnen, Teleskopstapler, Gabelstapler, Flurförderzeuge, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen.
1.2 Im Folgenden wird Sollte eine der jeweilige Geschäftspartner von CSV nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als „Kunde“ bezeichnetvereinbart, ungeachtet die dem mit der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der Geschäfts- beziehungübrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab auch für künftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter, sofern es sich bei dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdMieter um einen Unternehmer nach Ziffer 1.6 handelt.
1.4 Angebote sindIm Einzelfall getroffene, soweit nicht ausdrücklich anderes individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in diesem Fall Vorrang vor diesen Mietvertragsbedingungen. Es gelten ausschließlich schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungengetroffene Vereinbarungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur VertragsgegenstandRechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochendie nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- Der zugrundeliegende Mietvertrag sowie diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten sowohl gegenüber einem Verbraucher als auch einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB
1.7 Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichkönnen jederzeit widerrufen werden, ausdrücklich sofern der Vermieter keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen hat. Sämtliche Preisangaben in Angeboten des Vermieters erfolgen in Euro.
1.8 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf alle Vereinbarungen sowie auf alle Anfragen, Kostenvoranschläge, Angebote, Anweisungen, Verträge, Bestätigungen und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen sonstigen Transaktionen zwischen den Vertragsparteien in Verbindung mit der Vermietung der Mietgeräte durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden Mieter anwendbar.
1.9 Die Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte und einzige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung dar. Der Mieter verzichtet auf einen Verweis auf die allgemeinen Geschäfts- Anwendbarkeit seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchdiese werden vom Vermieter ausdrücklich zurückgewiesen.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Vermietungsvertrag
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019für Lieferverträge. Sie gelten ebenso nicht für zukünftige Geschäfte – Bauleistungen im Sinne von §1 VOB A, d.h. für Bauarbeiten jeder Art mit oder ohne Lieferung von Stoffen oder Bauteilen; für diese Arbeiten gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB / B / DIN 1961. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt. Stillschweigen gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers gilt in keinem Falle als Zustimmung. Insbesondere stellt das Erbringen der Vertragsleistung kein stillschweigendes Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers dar. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsveränderungen. Abweichungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur Wirksamkeit, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Soweit Angebote ausdrücklich als freibleibend bezeichnet werden, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande. Meldet der Lieferant Aufträge zur Kreditversicherung an und sollte der Auftrag vom Versicherer nicht nochmals angenommen werden, so hat der Lieferant das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Abnehmer daraus irgendwelche Rechte geltend machen kann. Das Rücktrittsrecht des Lieferanten entfällt, wenn der Abnehmer Zahlungen vor Planungsbeginn leistet. Das Alleineigentum und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben dem Lieferanten vorbehalten. Dritten, ausgenommen Behörden, dürfen diese Unterlagen auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind dem Lieferanten sämtliche Unterlagen, soweit sie nicht berechtigterweise benötigt werden, zurückzugeben. Statische Berechnungen werden nur auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart Verlangen des Abnehmers und nur gegen besondere Vergütung abgegeben. Soweit im folgenden von „Kaufleuten“ gesprochen wird, sind darunter im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen:
a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, die im Rahmen ihrer Handelsbetriebe tätig werden.
1.4 Angebote sindb) Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
c) Öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sind die Liefergegenstände nach Angaben des Abnehmers anzufertigen, so werden die Konstruktionsunterlagen und Stücklisten anhand der Zeichnungen oder Angaben des Abnehmers erstellt. Für die Arbeiten nach Zeichnungen und Berechnungen des Bestellers übernehmen wir keine Haftung. Aufmasse auf der Baustelle werden vom Lieferanten nicht genommen, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart. Die gesamten Konstruktionsunterlagen und Stücklisten werden dem Abnehmer zur rechtsverbindlichen Prüfung übersandt. Fehler, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteienbei dieser Prüfung entstehen oder übersehen werden, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich gehen nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen zu Lasten des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Ragano Betonfertigteilen Und Betonsteinen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nachstehend „CSVAGB“) zugrundegelten für alle Verträge zwischen der sedna GmbH, Xxxxxxxx 00X, 00000 Xxxxxx, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter HRB 78217 (nachfolgend: „~sedna“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“) für die zeitlich begrenzte Überlassung von Standard-Software sowie die Software-Pflege dieser. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass ~sedna in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müsste.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner Diese AGB und die darin referenzierten Dokumente gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ~sedna ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ~sedna in Kenntnis von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungKunden die Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese Bedingungen Angebote von ~sedna sind in Kraft und gelten ab dem 1stets freibleibend. Dezember 2019Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung seitens ~sedna zustande. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn Sofern ~sedna mündliche oder fernmündliche Abreden nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdschriftlich bestätigt, gilt die von ~sedna erteilte Rechnung als Bestätigung.
1.4 Angebote sindIm Einzelfall getroffene, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartindividuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, stets frei- bleibendErgänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs Für derartige Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen~sedna maßgebend und erforderlich.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzwHinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur VertragsgegenstandAuch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich widersprochenausgeschlossen werden.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend nachfolgend: „CSVVerkaufsbedin- gungen“) zugrundegelten für alle Verkäufe von Verbrauchsmaterialien zwischen der HANSA GmbH & Co. KG Großhandel (nachfolgend: „HANSA“) und dem Be- steller; hiervon umfasst sind unter anderem die Lieferungen von Papier und sonstigen Bedruckstoffen, Druckzubehör wie Farben, Tinten und La- cke, Briefumschlägen, Verpackungsmaterialien und Plattenmaterialen. Die Verkaufsbedingungen finden auch Anwendung auf alle Verkäufe von Er- satz-, Format- und Umbauteilen zu Maschinen, sofern diese nicht von HANSA im Rahmen von Servicearbeiten ein- oder verbaut werden. Für Ma- schinenverkäufe an sich sowie für Lieferungen von Ersatz-, Format- und Umbauteilen zu Maschinen, die von HANSA im Rahmen von Servicearbei- ten ein- oder verbaut werden, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Ma- schinenverkaufsbedingungen“ von HANSA. Diese können unter xxxx://xxx.xxx-xxxxx.xx eingesehen oder bei HANSA kostenlos angefor- dert werden.
1.2 Im Folgenden wird Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers (insbesondere Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen) werden von HANSA nicht anerkannt und finden keine Anwendung, sofern HANSA diesen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn HANSA in Kenntnis der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art Bedingungen des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungBestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese Bedingungen sind Verkaufsbedingungen gelten in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung auch für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals künftige Verträge, ohne dass XXXXX in jedem Einzelfall wieder auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdhinweisen müsste.
1.4 Angebote sindZusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedin- gungen, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartdie zwischen HANSA und dem Besteller zur Ausführung eines Ver- trages getroffen werden, stets frei- bleibendsind in Textform niederzulegen. Aufträge werden Dies gilt auch für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenAufhebung dieses Textformerfordernisses.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur VertragsgegenstandRechte, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochendie HANSA nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Ver- kaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs Plan B Automatisierung GmbH (nachfolgend im Folgenden „CSV“Plan B“ genannt) zugrundeführt Lieferungen und Leistungen für ihre Kunden ausschließlich zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen aus. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden zum Vertrag und zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
1.2 Im Folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Ihrer Geltung wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnethiermit widersprochen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungsoweit dieses schriftlich vereinbart ist.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft Besteht zwischen dem Kunden und Plan B eine Rahmenvereinbarung, so gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso diese AGB sowohl für zukünftige Geschäfte – die Rahmenvereinbarung als auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdfür den einzelnen Auftrag.
1.4 Angebote sindPlan B behält sich das Eigentum sowie das Urheberrecht an allen Zeichnungen, soweit Entwürfen, Kostenvoranschlägen und ähnlichen Unterlagen vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Sofern kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenbenutzt werden.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzwPlan B behält sich das Recht vor, an geeigneter Stelle des Liefergegenstandes sowie an Zeichnungen, Präsentationen und ähnlichen Unterlagen seinen Firmennamen oder Firmenlogo anzubringen. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden Diese dürfen vom Kunden nur Vertragsgegenstand, soweit sie mit Zustimmung von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenPlan B entfernt werden.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglichPlan B behält sich technische Änderungen in Form, ausdrücklich und schriftlich erfolgenFarbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vor. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen Auch Abweichungen im Zuge des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchtechnischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und VerkaufsbedingungenPlan B ist berechtigt, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Verpflichtungen aus diesem Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührtdurch Subunternehmer zu erfüllen. Die Ab- nahme für das Personal von Plan B geltenden Bedingungen gelten auch in gleichem Umfang für das Personal des Unterauftragnehmers.
1.8 Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus einem Vertrag bedarf der Vertragssache sowie vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners.
1.9 In diesen AGB sind sämtliche Rechte und Pflichten der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- Vertragspartner geregelt. Änderungen und VerkaufsbedingungenErgänzungen sind nur in Schriftform wirksam.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle gegenwärtigen und Ver- kaufsbedingungen zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit den D-TRUST Produkten der Capri Sun Vertriebs Bundesdruckerei GmbH (nachfolgend „CSVBDr“) zugrundeund regeln die Inanspruchnahme der von der BDr vertriebenen Lieferungen und Zertifikats- dienste ihres Unterauftragnehmers D-TRUST GmbH („D-TRUST“) als akkredi- tierter Zertifizierungsdienstanbieter. Die Zertifikatsdienste der D-TRUST ermög- lichen es dem Kunden, digitale Signaturen zu erzeugen und zu prüfen, Signa- turschlüsselzertifikate zu nutzen, die die Anforderungen des SigG oder der CP erfüllen, nachzuprüfen und abzurufen. Verkäufer der Zertifikatssdienste und Leistungen der D-TRUST (D-TRUST Produkte der BDr) ist die BDr, wobei die BDr dafür einsteht und sorgen wird, dass die Zertifikatsdienste und Lieferungen der D-TRUST vertragsgemäß erbracht werden.
1.2 Im Folgenden Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab Änderungen der für den Kunden maßgeblichen AGB wird die BDr dem 1. Dezember 2019Kunden schriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert bekannt geben, wobei die Be- kanntgabe auch durch die insoweit von der BDr bevollmächtigte D-TRUST er- folgen kann. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch als genehmigt, wenn der Kunde nicht nochmals auf sie verwiesen 6 Wochen nach Zugang schriftlich oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendqualifiziert elektronisch signiert widerspricht. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, Anderen- falls gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV geänderten AGB als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgengenehmigt. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch BDr wird den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungenhier- auf bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. Dem Kunden steht das Recht zu, bei einer Änderung dieser AGB den Vertrag mit einer First von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Änderung schriftlich oder mit qualifizier- ter elektronischer Signatur zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch als vereinbart, wenn der Kunde nach Erhalt dieser Mitteilung nicht nochmals innerhalb von vier Wochen schriftlich widerspricht. Die IKB verpflich- tet sich, bei Übersendung der geänderten AGB schrift- lich auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddie vierwöchige Frist und auf die Auslegung des Verhaltens des Kunden hinzuweisen.
1.4 Angebote sind2. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB und die unter ihrer Zugrundelegung geschlosse- nen Verträge unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer bei Konsumenten – eine wirk- same Bestimmung, soweit die der unwirksamen nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
3. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht ausdrücklich anderes schriftlich mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgeset- zes abgeschlossen werden, ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart. Es ist aus- schließlich materielles österreichisches Recht anzu- wenden.
4. Im Falle einer Einzelrechtsnachfolge an jenem Grundstück, stets frei- bleibendfür dessen Entsorgung der Abwasserver- trag abgeschlossen wurde, hat der Kunde den Abwas- servertrag mit diesen AGB an seinen Rechtsnachfolger zu überbinden und die IKB zudem unverzüglich zu ver- ständigen. Aufträge werden Erfolgt der Vertragseintritt bei laufender Ver- rechnung, so haften der bisherige Kunde und der neue Kunde zur ungeteilten Hand für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Verbindlichkeiten aus dem laufenden Abrechnungszeitraum. Der neue Kunde haftet zudem jedenfalls für alle offenen Forde- rungen der Rechnung gilt als AuftragsbestätigungIKB gegenüber dem bisherigen Kunden, auch aus früheren Abrechnungszeiträumen. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollenBei einer Änderung in Art und Umfang der Abwassereinleitung ist der Abschluss eines neuen Vertrages mit der IKB zu beantragen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, In allen übrigen Fällen bedarf ein Wechsel in der Person des Vertragspartners der vorherigen Zustimmung der IKB. Auch im Falle der Zustimmung gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen im vor- stehenden Absatz festgelegten Haftungen des bisheri- gen und des neuen Kunden für offene Forderungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenIKB.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- (1) Für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Ver- kaufsbedingungen damit verbundenen Rechtsgeschäfte der Capri Sun Vertriebs Xxxxx Xxxxxxxxxx Landhandel GmbH (nachfolgend „CSV“nachstehend Landhandelsfirma genannt) zugrundewerden nachstehende Bedingungen vereinbart.
1.2 Im Folgenden wird (2) Wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetVertrag nicht schriftlich abgeschlossen, ungeachtet gilt der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt Lieferschein als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren Er ist für die ParteienBestimmung des Vertragsgegenstandes maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
(3) Werden Kaufverträge mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Der Beweis dafür, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen eine schriftliche Bestätigung vorbehalten wurde, wird der Vertragspartei auferlegt, die sich darauf beruft. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechenMehrwertsteuer.
(4) Für Geschäfte mit Kaufleuten oder Landwirten gelten ausschließlich, gelten falls die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, nachfolgend genannte Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung ▪ bei Getreide und Futtermitteln die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel oder die Hamburger Futtermittelschlussscheine oder sonstige für das jeweilige Geschäft in Betracht kommende Formularkontrakte, ▪ bei Dünge- und Pflanzenschutzmitteln die Werksbedingungen, ▪ bei Feldsaaten, Sämereien und Saatgetreide die jeweils übereinstimmenden Bestimmungengültigen Verkaufs- und Lieferbedingungen für anerkanntes landwirtschaftliches Saatgut (AVLB Saatgut) ▪ bei Kartoffeln die Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen (Berliner Vereinbarungen), ▪ bei Rapssaat die Kauf- und Lieferbedingungen für Raps der Ölmühle Rickermann oder sonstige für das jeweilige Geschäft in Betracht kommende Formularkontrakte bzw. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiertVerkaufs- und Lieferbedingungen ▪ bei allen Öl-Produkten anzuwendende FOSFA / Vernof Bedingungen resp. für Pflanzenöl vorgesehene Bedingungen ▪ bei allen anderen Produkten, soweit in den Verkaufsbedingungen des anwendbar, die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel oder die gesetzlichen Bestimmungen
(5) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von (Ver-)Käufern, Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferantenoder Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenwenn und insoweit diese zur Vertragsgrundlage erklärt und/oder schriftlich bestätigt sind.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige (6) Änderungen dieser Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV dem Vertragspartner schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgenbekannt gegeben. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von drei Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als WiderspruchVertragspartner bei Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1.1. App-Assionato erbringt auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Leistungen durch Zurverfügungstellung eines elektronischen Dienstes/Apps zum Austausch von Nachrichten/Informationen/Organisation/Musiktheorie /Videos für Musikschulen/Lehrkräfte/Xxxxxxx (nachstehend „App-Assionato Webdienst“ genannt).Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für App-Assionato Webdienst selbst, sowie für alle derzeitigen und zukünftigen externen Apps die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- mit App.Assionato Webdienst verbunden sind (Zur Nutzung der Apps ist eine App-Assionato ID erforderlich) . Dabei ist Voraussetzung für die Nutzung verschiedener Dienste des App-Assionato Webdienstes die Anlage eines Nutzer-Accounts, der unentgeltlich ist; Kosten werden erst bei Nutzung der einzelnen kostenpflichtigen Dienste des App-Assionato Webdienstes (Speedule, Musikspiele ,Externe Apps ) berechnet. Der Kunde kann den App-Assionato Webdienst dabei zunächst kostenfrei mit eingeschränktem Funktionsumfang nutzen. Soweit er die entgeltlichen Funktionen nutzen möchte, muss er ein Nutzungspaket buchen, wobei die einzelnen Leistungen der Nutzungspakete variieren. Leistungsumfang, Art und Ver- kaufsbedingungen Umfang der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeentgeltlichen Funktionen und Preise der einzelnen Leistungen ergeben sich jeweils aus der Webseite von App-Assionato und Speedule.
1.2 I1.2. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder hierzu ergänzende Bedingungen des Kunden erkennt App-Assionato nicht an, es sei denn, App-Assionato hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher auch dann, wenn App- Assionato in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden eine Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art Sinne des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung§ 14 BGB ist.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft 1.3. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Zusendung einer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung und gelten ab mit dem 1dort wiedergegebenen Inhalt zustande. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdFür die Buchung eines entgeltlichen Nutzungspaketes erhält der Kunde jeweils eine gesonderte Bestätigung.
1.4 Angebote sind1.4. App-Assionato behält sich vor, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartdie Preise aller Dienste jederzeit zu ändern. Preisänderungen haben allerdings keinen Einfluss auf bestehende Abonnements oder Verträge, stets frei- bleibendsondern treten erst bei der nächsten Vertrags- bzw. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen Abonnementsverlängerung in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenKraft.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw1.5. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers Informationen zu dem jeweils vom Kunden bestellten Produkt werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenauf der Webseite xxx.xxx-xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung gestellt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg- Vorpommern (xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxx-xx.xx/XxxXxxxxx/) durchgeführt. Informationen hierzu sind auf dem Vergabemarktplatz unter: „Mein Konto / Hinweis zur Angebotsabgabe / Anleitung zur Angebotsabgabe“, bei der Bieterhotline (Tel.: +00 0000-000000) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +00 000 000 00-000) verfügbar. Die Vergabeunterlagen werden durch die nachstehenden Vergabestelle unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zur Ansicht sowie zum Abruf für die Angebotsabgabe auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellt. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz vorzunehmen. Dazu ist eine einmalige Registrierung auf dieser Vergabeplattform notwendig. Die Vergabe erfolgt auf Basis des beigefügten Entwurfs der Rahmenvereinbarung mit seinen Anlagen. Die Abfragen bzw. Angaben des Leistungsverzeichnisses werden im Auftragsfall durch den Auftraggeber in den Entwurf der Rahmenvereinbarung eingearbeitet. Die allgemeinen Geschäfts- Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Legt ein Bieter seine AGB dennoch bei, gilt dies als unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen und Ver- kaufsbedingungen hat den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Gleiches gilt, sofern der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend Bieter AGB von Unterauftragnehmern erkennbar als Konditionen zugrunde legen will. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Ebenso gelten Abweichungen zu den Formulierungen des Entwurfs der Rahmenvereinbarung sowie Veränderungen des Leistungsverzeichnisses und der Leistungsbeschreibung als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO. Sobald der Bieter im Angebot Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Referenzgeber benennt, müssen diese vom ihm darüber informiert werden, dass Ihre benannten Daten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO im Vergabeverfahren, entsprechend der beigefügten Datenschutzerklärung des LAiV M-V verwendet werden. Die Information der Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Referenzgeber ist im Vordruck „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden Angebot“ mit der Angebotsabgabe entsprechend zu bestätigen. Für die Erstellung von Angeboten wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetkeine Vergütung gewährt. Alle Angebotsunterlagen, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages Dokumente, Schriftwechsel und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sonstige Kommunikation sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddeutscher Sprache einzureichen.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Bewerbungsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen mit der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeFirma Unger Weine KG abgeschlossen werden.
1.2 Im Folgenden wird b) Mit Abschluss eines Vertrages mit der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet Firma Unger Weine KG erkennt der Art des jeweiligen Vertrages Vertragspartner diese AGBs an und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungerklärt sich mit diesen einverstanden.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft c) Die AGBs können von der Firma Unger Weine KG abgeändert werden und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdin der zur Zeit des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
1.4 Angebote d) Die Unger Weine KG haftet nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn sie der Unger Weine KG später zugegangen sind und diese ihnen nicht widersprochen hat. Vereinbarungen, die von den Bedingungen der Unger Weine KG abweichen oder diese ergänzen sind möglich, sofern die Unger Weine KG diesen zugestimmt hat.
e) Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.
f) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, soweit einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Unger Weine KG. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner, sofern er nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartVerbraucher ist, stets frei- bleibendkeinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber Es wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die Geltung deutschen Rechts- bestimmungenRechts vereinbart.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzwg) Die europäische Kommission hat unter folgendem Link eine Online- Plattform zur Streitbeilegung zur Verfügung gestellt: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenWir nehmen am Streitbeilegungsverfahren nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, für alle Verträge, die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs die TWOOIT GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, (nachfolgend „CSV“TWOOIT“ genannt) zugrundemit ihren Kunden schließt.
1.2 (2) Die vertraglichen Leistungspflichten der TWOOIT ergeben sich vollumfänglich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich dann, wenn sich TWOOIT mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
(3) Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und soweit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten für die Registrierung ergänzend, die Geschäftsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle (z.B. im Falle der DENIC die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC- Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste), die ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Die Geschäftsbedingungen der für die jeweiligen Top-Level- Domains zuständigen Vergabestellen sind unter xxx.xxxxxx.xx/xxx abruf- und ausdruckbar. Im Folgenden Falle von Änderungen wird TWOOIT auf diese nach Kenntniserlangung auf der jeweilige Geschäftspartner vorgenannten Internetseite hinweisen. Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen der Vergabestellen können dazu führen, dass Sub-Level- Domains nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers übertragen oder gelöscht werden. Der Kunden ist allein dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Geschäftsbedingungen für eine Sub- Level-Domain-Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle erfüllt werden. Die vertragliche Leistungspflicht von CSV als „Kunde“ bezeichnetTWOOIT umfasst allein die Vermittlung der Sub-Level-Domain und die technische Durchführung der Registrierung. TWOOIT ist nicht verpflichtet, ungeachtet die Verfügbarkeit einer Domain oder die Einhaltung der Art Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen. Für eine Verzögerung der Domain-Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes Kunden oder der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1Vergabestelle stammt, übernimmt TWOOIT keine Verantwortung. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen Der Auftrag zur Registrierung einer Sub-Level-Domain kann von TWOOIT abgelehnt werden, falls der Antrag Anlass zu der Annahme gibt, dass hierdurch gegen gesetzliche Bestimmungen, Geschäftsbedingungen der zuständigen Vergabestelle oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart berechtigte Interessen von TWOOIT verstoßen wird.
1.4 Angebote sind(4) Soweit gemäß Ziffer 1 (3) TWOOIT die Geschäftsbedingungen einzelner Vergabestellen Vertragsgegenstand werden, ist der Kunde - soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbarter Sub- Provider/Reseller ist - seinerseits verpflichtet, stets frei- bleibenddiese Geschäftsbedingungen in die Verträge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“) wirksam einzubeziehen. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; Der Kunde ersetzt TWOOIT alle Schäden und stellt TWOOIT auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteiendaraus entstehen, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich • der Kunde es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, die Geschäftsbedingungen der jeweilig betroffenen Vergabestelle zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Endkunden zu machen; • der Kunde oder dessen Endkunde vorsätzlich oder fahrlässig nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen den in den Verkaufsbedingungen Geschäftsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen jeweilig betroffenen Vergabestelle geregelten Verpflichtungen nachkommen oder für die Domainregistrierung erforderliche Anforderungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen; • der Endkunde TWOOIT im Rahmen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen vorliegenden Vertrages oder der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen dem Vertrag zugrunde liegenden Domainregistrierung wegen eines vorsätzlichen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen fahrlässigen Verhaltens des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenin Anspruch nimmt.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Für die Lieferungen und Leistungen an die Universität Ulm (Auftraggeber, nachstehend AG genannt) gelten grundsätzlich nacheinander die folgenden Bestimmungen in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung: Bestimmungen des Auftrags Besondere Vertragsbedingungen des Auftrags (soweit vorhanden) Bei Lieferungen im Bereich der Informationstechnik: die Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) Zusätzliche Vertragsbedingungen der Universität Ulm Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZVB-BW) Etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Die Bestimmungen des BGB Mit der Annahme des Auftrags anerkennt der Auftragnehmer (nachstehend AN genannt) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen, VOL Teil B, in der jeweils gültigen Fassung sowie die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner Zahlungsbedingungen des AN und von CSV als „Kunde“ bezeichnetdem Bestellschreiben des AG oder diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen gelten nur, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages wenn und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV vom AG ausdrücklich schriftlich anerkannt wurdenworden sind. Dies gilt auch dann, wenn der AN im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgenverweist. Die Übersendung allgemeiner Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten aus irgendwelchen Gründen nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungenzur Anwendung kommen können, so werden insofern bleiben die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Ab- nahme Bei Aufträgen über medizinisch-technische Geräte einschließlich Laborgeräten und Gerätekombinationen gilt: Alle Leistungen, die nach dem MPG bzw. der Vertragssache MedGV vom Hersteller/Lieferanten zu erbringen sind, insbesondere die Durchführung von Funktions- und Sicherheitsprüfungen, die Einweisung des Geräteverantwortlichen, die Vorlage der Bauartzulassung sowie das Anbringen der Gerätebezeichnung sind im Kaufpreis enthalten. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von CSV durch haben den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Normen und VerkaufsbedingungenStandards zu entsprechen. Insbesondere sind das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetrV), die Röntgenverordnung (RÖV), die Umweltbestimmungen, die Hygienevorschriften, die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Stand der Technik zu beachten und, sofern nichts anderes vereinbart, mit Bestandteil des Vertrages.
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Samples: Purchase Agreement
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 2.1 Hochzeitsplaza betreibt einen Internetdienst, welcher es Interessenten ermöglicht, Anfragen nach Dienstleistern (z.B. Fotografen, Hochzeitsplanern, DJs) in ein Onlinesystem einzustellen. Hochzeitsplaza bemüht sich die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- eingestellten Anfragen an geeignete Partnerdienstleister weiterzuleiten und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundediese zur Abgabe entsprechender Angebote zu veranlassen. Hierbei wird Hochzeitsplaza vorwiegend auf Partnerdienstleister zurückgreifen, die sich ihrerseits für den Planungsservice registriert haben. Hochzeitsplaza ist dazu berechtigt, sonstige Unternehmen zur Abgabe von Angeboten zu veranlassen.
1.2 Im Folgenden 2.2 Hochzeitsplaza übernimmt ausschließlich die Vermittlung des Kontakts zwischen dem Anfragenden und dem Partnerdienstleister. Von Hochzeitsplaza wird weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses über die Erbringung von Dienstleistungen, noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung geschuldet. Die durch die Kontaktvermittlung ermöglichten Vertragsschlüsse erfolgen zwischen dem jeweils beteiligten Anfragenden und dem Partnerdienstleister. Hochzeitsplaza ist hierbei in keinem Fall als Vertragspartner beteiligt und tritt auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungVertragsparteien in Erscheinung.
1.3 Diese Bedingungen sind 2.3 Das Einstellen einer Anfrage in Kraft den Planungsservice stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und gelten ab dem 1ist noch keine bindende Vertragserklärung. Dezember 2019Der Anfragende trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die für die Erstellung eines Angebots erforderlichen Angaben zutreffend und vollständig in das System eingegeben werden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirdDer Anfragende entscheidet nach Erhalt etwaiger Angebote selbst, ob und an wen es einen Auftrag vergibt.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; 2.4 Hochzeitsplaza vermittelt lediglich die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des LieferantenAnfragedaten an Partnerdienstleister, welche den Verkaufsbedingungen die Einhaltung der CSV inhaltlich gängigen Standards ihrer Zunft zugesagt haben. Hochzeitsplaza kann nicht entsprechenüberprüfen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällenob ein Partnerdienstleister, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenwelcher ein Angebot unterbreitet, zur Durchführung des Auftrags geeignet ist.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw2.5 Unbeschadet der vertragsgegenständlichen Vermittlung von Anfragedaten, behält sich Hochzeitsplaza vor, einzelne Funktionalitäten des Planungsservices fortlaufend zu aktualisieren und anzupassen, ggf. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochenauch einzuschränken.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen Die Bestellerin anerkennt die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Capri Sun Vertriebs GmbH hoch-drei Verglasungen AG (CHE- 286.382.392) als inhärenten Bestandteil der Verträge, die sie mit der hoch-drei Verglasungen AG (nachfolgend „CSVLieferantin“) zugrundebetreffend die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen abschliesst, sowie als inhärenten Bestandteil jeder einzelnen Bestellung.
1.2 IDie vorliegenden AGB gelten als von der Bestellerin akzeptiert und vereinbart, wenn sie (alternativ) im Folgenden wird Angebot, in der jeweilige Geschäftspartner von CSV Offerte, in einer allfälligen Rahmenvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung.
1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019anwendbar erklärt werden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – ausschliesslich und auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung geändert werden. Sie gelten auch dann, wenn die Lieferantin in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen der Bestellerin die Lieferung an die Bestellerin vorbehaltlos ausführt. Anderslautende Bedingungen der Bestellerin werden nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sindVertragsinhalt, soweit selbst wenn die Lieferantin ihnen nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendwiderspricht. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung Anderslautende Bedingungen der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden Bestellerin haben nur VertragsgegenstandGültigkeit, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, der Lieferantin ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruchangenommen worden sind.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen1.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Xxxxx enthalten, so werden insofern bleibt die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als von Anfang an wirksam vereinbart, die der von den Vertragspartnern gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Xxxxx.
1.4 Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen Lieferantin arbeitet nach den Richtlinien des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGAB). Folgende Richtlinien kommen in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Anwendung: 002 (Sicherheit mit Glas, Anforderungen an Glasbauteile), 006 (Visuelle Beurteilung von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und VerkaufsbedingungenGlas am Bau), 102 (Glasreinigung), 103 (Thermische Beanspruchung von Glas), 203 (Heissgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas ESG- HST), Merkblatt 2057 «Glasbau».
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Samples: General Terms and Conditions
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1. Alle Angebote von ArztData sind freibleibend und unverbindlich. ArztData behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vor Auftragsentgegennahme Auskunft über die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen Verwendung der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundezu liefernden Adressgruppen zu verlangen. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner 2. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolges schulden wir - abgesehen von CSV als „Kunde“ bezeichneteiner vereinbarten konkreten Leistung - nicht. Die Einbeziehung von technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungsoweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
1.3 Diese Bedingungen 3. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
4. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in Kraft und gelten ab dem 1die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Dezember 2019Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.
1.4 Angebote sind5. Erbringt ArztData auf Veranlassung des Kunden Leistungen im Bereich der Konzeption und Gestaltung in Vorbereitung einer Beauftragung und nutzt der Kunde diese Leistungen, sind die Vorbereitungsleistungen angemessen zu vergüten. Angemessen ist im Zweifelsfall der für die jeweilige Leistung anzuwendende Regelsatz von ArztData, sofern für die jeweilige Leistungen solcher Regelsatz besteht. Die gesonderte Vergütungspflicht für die Vorbereitungsleistungen entfällt, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibendder Kunde die Vorbereitungsleistungen durch ArztData umsetzen lässt. Aufträge werden In diesem Fall tritt an die Stelle der Vergütung für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten Vorbereitungsleistungen die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenvereinbarte Vergütung.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1. Für die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- gesamte Geschäftsbeziehung zwischen MEUSBURGER DEUTSCHLAND GMBH und dem Verkäufer/Lieferer (nachfolgend: Verkäufer) einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich die- se Allgemeinen Einkaufs-bedingungen Nr.: 01/2015. Anderen Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeoder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. MEUSBURGER DEUTSCHLAND GMBH ist be- rechtigt, seine Allgemeinen Einkaufsbedingungen Nr.: 01/2015 mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV 2. Besteht zwischen dem Verkäufer und MEUSBURGER DEUTSCH- LAND GMBH eine Rahmen-vereinbarung, gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungauch für den einzelnen Auftrag.
1.3 Diese Bedingungen 3. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind in Kraft und gelten ab für MEUSBURGER DEUTSCH- LAND GMBH verbindlich. (fern-) mündliche Vereinbarungen bedür- fen der schriftlichen Bestätigung durch MEUSBURGER DEUTSCH- LAND GMBH.
4. Die Erstellung von Angeboten ist für MEUSBURGER DEUTSCH- LAND GMBH kostenlos.
5. Unterlagen oder sonstige Fertigungsmittel wie Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, technische Vorgaben oder ähnliches, die dem 1. Dezember 2019Verkäufer zur Verfügung gestellt werden oder die MEUSBURGER DEUTSCHLAND GMBH dem Ver-käufer bezahlt, dürfen nur für Lie- ferungen an MEUSBURGER DEUTSCHLAND GMBH verwendet werden. Sie gelten dürfen ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; wenig wie die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen.
1.5 Allgemeine Einkaufs- danach bzw. Verkaufsbedingungen damit her- gestellten Waren weder an Dritte weitergegeben noch für eigene Zwecke des Verkäufers benutzt werden. Sie sind geheim zu halten und müssen unverzüglich ohne Zurückhaltung von Kopien, Einzel- stücken oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstandähnlichem in einwandfreien Zustand MEUSBURGER DEUTSCHLAND GMBH ausgehändigt werden, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochensobald der Auftrag abgewickelt ist.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: General Conditions of Purchase
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen 1. Der Kunde ist verpflichtet, AEA unverzüglich über Änderungen seiner Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, Bankverbindung oder andere für die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeVertragsabwicklung erforderliche Daten zu informieren oder die Daten selbst im AEA-Kundenportal zu ändern.
1.2 Im Folgenden wird 2. Die Zustellung von Mitteilungen von AEA an den Kunden erfolgt rechtswirksam an die der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnetAEA bekanntgegebenen Zustelladresse (Adresse, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungE-Mail, Fax).
1.3 Diese 3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Liefervertrag stehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der AEA sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Kunden.
4. Grundlage dieses Vertrages sind neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Netzbedingungen des örtlichen Netzbetreibers, die allgemeinen Bedingungen für Verteilernetzbetreiber, die allgemeinen Bedingungen für Bilanzgruppenverantwortliche, sowie die Marktregeln (das ist die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher, regulatorischer oder vertraglicher Basis, die Gaslieferanten einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren des Marktes zu gewährleisten) in der jeweils gültigen Fassung. Die rechtlichen Grundlagen für den Gasmarkt sind bei der Energie-Control Austria unter xxx.x-xxxxxxx.xx abrufbar. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
5. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB Gas bedürfen unbeschadet § 10 Abs. 3 KSchG der Schriftform (per Brief, Fax oder E- Mail). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel selbst.
6. AEA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Energieliefervertrag ohne Zustimmung des Kunden auf verbundene und assoziierte Unternehmen im Sinne des UGB zu übertragen. Beabsichtigt AEA, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf Dritte zu übertragen, wird sie den Kunden davon in Kraft einem individuell adressierten Schreiben informieren. Sofern der Kunde der Übertragung der Rechte und gelten Pflichten nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bzw. einer allfällig gesetzlich normierten längeren Frist (Datum des Absendens der Widerspruchserklärung) ab Zugang des Informationsschreibens schriftlich widerspricht, wird nach Ablauf dieser Frist die Übertragung wirksam. Widerspricht der Kunde der Übertragung binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Informationsschreibens schriftlich, so endet der Gasliefervertrag zu dem nach Ablauf einer Frist von drei Monaten – gerechnet ab dem 1Zeitpunkt des Zugangs der Widerspruchserklärung – folgenden Monatsletzten. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals Der Kunde ist auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wirddie Bedeutung seines Verhaltens (Auswirkung des Widerspruchs) sowie die eintretenden Folgen im Rahmen des Informationsschreibens besonders hinzuweisen.
1.4 Angebote sind7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferantender AGB Gas im Übrigen nicht berührt. Entsprechendes gilt im Falle der Undurchführbarkeit einer dieser Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, durch eine solche zu ersetzen, welche der ursprünglichen Bedingung weitgehend entspricht. Das gleiche gilt für den Verkaufsbedingungen Fall einer Regelungslücke. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG.
8. Wünsche, Anregungen oder Beschwerden richten Sie bitte an: AVIA Energy Austria GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx, T: +00 0000 0000, E: xxxxxx@xxxx-xxxxxx.xx. Unbeschadet der CSV inhaltlich nicht entsprechenZuständigkeit der Regulierungskommission und der ordentlichen Gerichte kann der Kunde Streit- oder Beschwerdefälle der Energie Control Austria, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen FällenXxxxxxxxxxxx 00x, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen0000 Xxxx vorlegen (xxx.x-xxxxxxx.xx).
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Erdgas
Allgemeines. 1.1 Allen Liefergeschäften liegen die 1. Ein Auftrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande; wird Xxxx ohne unsere Auftragsbestätigung ausgeliefert, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Lieferungs- und Ver- kaufsbedingungen Zahlungs- bedingungen sind Bestandteile des Auftrages, und zwar auch dann, wenn der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrundeAuftraggeber seinerseits abweichende oder mit unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen sogar unvereinbarte Geschäftsbedingungen in Vor- schlag gebracht hat; in diesem Falle gelten unsere Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen als vereinbart, sofern der Auftraggeber der ausschließlichen Anwendbarkeit unserer Geschäftsbedingungen nicht unverzüglich nach Zugang unserer Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen hat.
1.2 I2. Erfüllungsort ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Sitz des Verkäufers. In diesem Sinne sind für alle Streitigkeiten, auch für Klagen im Folgenden wird Wechsel- und Urkunden- prozeß, ausschließlich die Gerichte zuständig, in deren Bezirk der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehungVerkäufer sei- nen Sitz hat.
1.3 Diese Bedingungen 3. Etwaige Angaben des Verkäufers über Gewichte, Abmessungen, Zahl der Pferdestärken, über Baujahr, Typ, Betriebsstoffverbrauch u.a., auch über die Dauer und das Maß der Benutzung, sind in Kraft im Zweifel unverbindlich und gelten ab dem 1nur als annähernd zu betrachten.
4. Dezember 2019Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben eben- falls nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Kaufvertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zulässig.
5. An das Kaufangebot ist der Besteller vier Wochen gebunden. Es gilt als ange- nommen, wenn es nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart vom Verkäufer innerhalb dieser Frist schriftlich abge- lehnt wird.
1.4 Angebote sind6. Kostenanschläge, soweit Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum. Mit Rücksicht auf unser daran bestehendes Urheberrecht dürfen sol- che Unterlagen Dritten nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbartzugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungenzurückzugeben.
1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Ab- nahme der Vertragssache sowie der Leistungen von CSV durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Verkaufsbedingungen.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen