Common use of Allgemeines Clause in Contracts

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. alle Verträge zwischen der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH und Kleine Niersteiner e.V., die den Liegeplatzinhabern (im Zusammenhang mit dem Mieten Folgenden: Nutzer) über die Nutzung von Wasserliegeplätzen einschließlich der Kooperationshüpfburg stehenHafenanlage (Nutzungsvertrag). Sie gelten als vereinbartAbweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Telefax der ZTS GmbH: 0431-728756, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Der Nutzungsvertrag zwischen der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntdem Nutzer kommt unter der auflösenden Bedingung zustande, dass der Nutzer der Zuweisung nicht wirksam widerspricht. Der Mieter verzichtet Ein Anspruch auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenZuweisung eines bestimmten Wasserliegeplatzes besteht nicht. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, Die Hafenordnung Sportboothafen-Seefischmarkt und die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmengültige Preisliste der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH werden in der zum Zeitpunkt der Antragsstellung Bestandteil des Vertrages. Diese sind jederzeit beim Hafenmeister oder unter www.sportboothafen- xxxxxxxxxxxxx.xx einsehbar. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteiltEs gilt ausschließlich deutsches Recht. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntGerichtsstand ist Kiel.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Allgemeines. 1.111.1.1 Diese Allgemeinen Geschäflsbedingungen gelten für den Erwerb von HandyTickets und er- gänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde spezi- ell für das HandyTicket. 11.1.2 Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bieten einen Service an (im folgenden HandyTicket-Service genannt), welcher es dem Nutzer (registrierte Kunden und Gastnutzer) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Beför- derungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket-Service beteiligten Ver- kehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per mobilem Endgerät zu erwerben. 11.1.3 Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bedienen sich zur Abwicklung des gesamten HandyTicket-Services eines IT-Dienstleisters, der HanseCom Public Transport Ticketing Solution GmbH, Hamburg, und eines Finanzun- ternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertrags- abwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt. 11.1.4 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzunter- nehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an wel- che sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebüh- ren verkaufl und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden AGB gelten für alleBestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die den Forderungseinzug im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdeigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Allgemeines. 1.118.1. ES GILT ÖSTERREICHISCHES RECHT. 18.2. DAS UN-KAUFRECHT IST AUSGESCHLOSSEN. 18.3. ERFÜLLUNGSORT IST DER SITZ DES UNTERNEHMENS LOIBICHLER GASTRONOMIEAUSSTATTUNG. 18.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. 18.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner An- schrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Infor- mationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich be- kannt zu geben. 18.6. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang Geschäftsgrund- lage mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannteinbezogen. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichKunde erklärt ausdrücklich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdendass er mit den Rechtsfolgen (Pönalzahlung gemäß 11.3. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen) bei Annahmeverzug sowie Stornogebühr bei Rück- tritt (Pkt.11) einverstanden ist. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.1. 18.1 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles und formelles Recht. 18.2 Die nachfolgenden AGB gelten für alleAnwendung des UNCITRAL-(CISG)-Kaufrechts wird ausgeschlossen. 18.3 Erfüllungsort ist 0000 Xxxxxxxxxx, welcher auch zukünftige Aufträge des Mieters einvernehmlich als Erfüllungsort vereinbart wird, wenn Lieferungen an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. den Kunden erfolgen. 18.4 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und Kleine Niersteiner e.V.dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist sachlich als auch örtlich das Bezirksgericht Fürstenfeld zuständig. 18.5 Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig zur kaufmännischen Loyalität; es wird jegliche Abwerbung, aber auch freiberufliche oder werkvertragliche Beschäftigung auch über Dritte, von Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit dem Mieten an der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartRealisierung mitgearbeitet haben, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdbis zur Dauer von 12 Monaten nach Beendigung der Vertragsbeziehung bei sonstigem Schadenersatz in der Höhe eines Nettojahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters untersagt. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. 18.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sichseine Mitarbeiter, die AGB sorgfältig entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und uns dahingehend schad- und klaglos zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenhalten. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.1. 3.1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die Benutzung der Gleisanlagen ist nur im Zusammenhang mit dem Mieten Rahmen und nach Maßgabe der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdvertraglichen Vereinbarungen zulässig. 1.23.1.2 Für die Benutzung der Gleisanlagen gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen die Vorschriften der Nutzungsbedingungen für die Gleisanlagen des Industriestammgleises entlang der Strutstraße der Stadt Ebersbach Besonderer Teil. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an sind im Internet unter xxx.xxxxx.xxxxxxxxx.xx einzusehen und werden auf Anforderung einmalig ohne gesonderte Berechnung von Kosten in gedruckter Form von Ebersbach zur Verfügung gestellt. Für jedes weitere Mal verlangt Ebersbach ein von allen EVU gleichermaßen zu erhebendes Entgelt. Das EVU kann die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. zur Verfügung gestellten Unterlagen auch selbst vervielfältigen. 3.1.3 Die konkrete Benutzung der Gleis anlagen von Ebersbach richtet sich nach dem Vertrag gem. § 14 Abs. 6 AEG, nach den Nutzungsbedingungen für die Gleisanlagen des Industriestammgleises entlang der Strutstraße der Stadt Ebersbach Fils Besonderer Teil und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntden vom Betriebsleiter auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung mündlich erteilten betrieblichen Weisungen bzw. erstellten Unterlagen. Der Mieter verzichtet auf eigene VertragsbedingungenZugang erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Warenumschlages im Bereich der Gleisanlagen des Industriegleises entlang der Strutstraße der Stadt Ebersbach / Fils. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie Nach Beendigung der Anlieferung und / oder der Abholung von Wagen sind die Gleisanlagen durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenEVU unverzüglich zu verlassen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenAusnahmswe ise kann der Zugang zum Zwecke der Abstellung von Fahrzeugen erfolgen. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Allgemeines. 1.11.1 Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sowie die öffentliche Versorgung mit Wasser durch den Verband gelten neben den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVBWasserV – vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750) diese Ergänzenden Bedingungen. 1.2 Entsprechend der Satzung des Zweckverbandes „Oberlausitz Wasserversorgung“ über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 04.11.1999 bedient sich der Verband der SOWAG mbH, nachstehend „Gesell- schaft“ genannt, zur Erfüllung der Aufgabe Wasserversorgung. Die nachfolgenden AGB gelten für alleGesellschaft ist berechtigt, sämtliche Zutritts- und Überprüfungsrechte aus der AVBWasserV und den vorliegenden Ergänzenden Bedingungen auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdeigenen Namen geltend zu machen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung 1.3 Unser Wasserversorgungsunternehmen nimmt an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenkeinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Ergänzende Bedingungen Zu Den Allgemeinen Bedingungen Für Die Wasserversorgung (Avbwasserv)

Allgemeines. 1.1(1) Das Bürgerhaus Weeze ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Weeze. Die nachfolgenden AGB gelten für alleDeren Räume und Einrichtungen dienen zur Durchführung von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein Ausstellungen, Tagungen, Versammlungen sowie gewerblichen und sonstigen Veranstaltungen. (2) Das Bürgerhaus Weeze wird vom Bürgerhaus Weeze e.V. verwaltet und Kleine Niersteiner e.V.betrieben. Der Verein wird im Folgenden als Vermieter bezeichnet. (3) Das Bürgerhaus wird unter Beachtung der vom Bürgermeister der Gemeinde Weeze erlassenen Hausordnung – konkretisiert durch diese Miet- und Benutzungsordnung - vermietet. (4) Der Mietinteressent hat Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Nutzungsgesuch. Im Streitfall entscheidet die Gemeinde Weeze, vertreten durch den Bürgermeister, als Xxxxxx der Einrichtung. (5) Eine Überlassung der Räume ist nicht möglich, wenn bei gleichzeitiger Mehrfachnutzung für andere Veranstaltungen im Bürgerhaus eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. (6) Gruppen und Organisationen, die im Zusammenhang mit dem Mieten Ansehen der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartGemeinde Weeze schaden können, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdsind von der Benutzung ausgeschlossen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden(7) Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Miet Und Benutzerordnung

Allgemeines. 1.121.1. Es gilt österreichisches Recht. 21.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 21.3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zuläs- sig, der Sitz der Alu-Glas-Technik GmbH in Lus- tenau. 21.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver- tragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Ge- richtsstand für Verbraucher, sofern dieser sei- nen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäfti- gung hat. 21.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns um- gehend schriftlich bekannt zu geben. 21.6. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang Geschäftsgrundlage mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannteinbezo- gen. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichKunde erklärt ausdrücklich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdendass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug oder Rücktritt (insbesondere gemäß 13. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen) einverstan- den ist. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.11. Die nachfolgenden AGB gelten für alleDer Eigentümer der Burg Rothenfels, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner der Verein „Vereinigung der Freunde von Burg Rothenfels e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten hat folgende konkrete Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke in seiner Satzung und darauf basierend in seinem Bildungsprogramm festgeschrieben: §2 der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Satzung (vollständige Satzung: xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx) Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter Vertragspartner verpflichtet sich, die AGB sorgfältig sich im Rahmen der von ihm durchgeführten Nutzung auf Burg Rothenfels an diesen pädagogischen Grundsätzen zu lesen und vollständig zur Kenntnis orientieren bzw. sie zu nehmenrespektieren. 1.42. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlichDie Vereinigung der Freunde von Burg Rothenfels e.V. unterhält gemeinnützig auf der mittelalterlichen, per Telefax oder per E-Mail mitgeteiltteilrenovierten Burg Rothenfels unter anderem ein Tagungshaus für alle Altersgruppen mit einfachen Übernachtungszimmern, Tagungs-, Gemeinschafträumen und Freiflächen. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der MitteilungDas Gelände und die Gebäude sind nur teilweise behindertengerecht, gelten barrierefrei, etc. Burg Rothenfels überlässt gegen Entgelt Veranstaltern (Vertragspartnern) und Gästen (Vertragspartnern) Räume, Tagungsmedien und übernimmt die Änderungen als durch den Mieter anerkanntVerpflegungsversorgung gemäß gesondertem Belegungsvertrag.

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Samples: Belegungsbedingungen Für Das Tagungshaus

Allgemeines. 1.1Die folgenden Ausführungen sollen dem Stifter einen Überblick über die wesentlichen steuerlichen Grundla‐ gen und Folgen der Errichtung einer Unterstiftung in der Stiftung „Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ans‐ bach“ vermitteln. Selbstverständlich können nachfol‐ gend nicht alle Details berücksichtigt werden, die für den Stifter in seiner persönlichen Steuersituation von Bedeutung sein können. Es wird daher empfohlen, einen auf diesem Gebiet erfahrenen steuerlichen Berater hin‐ zuzuziehen. Die nachfolgenden AGB gelten folgenden Erläuterungen berücksichtigen die steuer‐ lichen Regelungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre und gehen davon aus, dass der Stifter auf‐ grund seines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unter‐ liegt und die Zuwendung aus seinem Privatvermögen er‐ bracht wird. Eine Gewähr für alleden Eintritt der steuerlichen Auswirkungen und somit eine Haftung für den Eintritt der von den Stiftern verfolgten steuerlichen Ziele wird nicht übernommen. Die Festsetzung der Be‐ steuerungsgrundlagen obliegt einzig und allein der Fi‐ nanzverwaltung. Die nicht rechtsfähige Stiftung „Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach“ ist zivilrechtlich keine ju‐ ristische Person und kein eigenständiges Rechtssubjekt, auch zukünftige Aufträge des Mieters an steuerrechtlich wird sie jedoch als selbstständiges Steu‐ ersubjekt anerkannt (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuer‐ gesetz [nachfolgend KStG]. Steuerrechtlich wird die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehentreuhänderische Stiftung wie eine steuerbegünstigte Körperschaft behandelt (§ 51 Abs. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird1 Satz 2 Abgabenord‐ nung [nachfolgend AO]). 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Stiftungssatzung

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AVB) gelten für allealle Verträge, auch zukünftige Aufträge Lieferungen und Leistungen der AVANTAG Energy s.à r.l. (nachfolgend: AVANTAG) gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen (nachstehend: Kunde / Kunden). Soweit individualvertraglich gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdhaben diese Vorrang. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Alle Lieferungen und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntLeistungen, einschließlich Beratungen, Vorschlägen und sonstigen Nebenleistungen, erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden AVB. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichEntgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, wenn insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, widerspricht AVANTAG hiermit ausdrücklich und erkennt diese nicht an, sofern sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt mit AVANTAG vereinbart werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, Mit Erteilung eines Auftrages und/oder der Annahme einer Leistung erkennt der Kunde die AGB sorgfältig zu lesen Geltung dieser AVB für das den Auftrag oder die empfangene Leistung betreffende Geschäft und vollständig zur Kenntnis zu nehmenalle künftigen Geschäfte an. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlichVereinbarungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform für ihre Gültigkeit zur Klarstellung und als Beweis. 1.5. Im internationalen Handel/Verkehr gelten zunächst die international commercial Terms (INCOTERMS) einschließlich ihrer Auslegungsregeln in der jeweils gültigen Fassung, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntnachrangig diese AVB.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Allgemeines. 1. Geltungsbereich‌ 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten Dieser Kollektivvertrag gilt für alle, auch zukünftige Aufträge alle Arbeitnehmenden des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die „Fonds Soziales Wien“ (im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartFolgenden kurz FSW genannt) auch wenn sie in folgenden Gesellschaften eingesetzt sind: >>FSW – Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH<<, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.>>“wieder wohnen“ – Betreute Unterkünfte für wohnungslose Menschen gemeinnützige GmbH (im Folgenden ab 01.01.2018 lautend auf Obdach Wien gemeinnützige GmbH)<<, 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Dieser Kollektivvertrag gilt nicht für Zivildienstleistende, Praktikumskräfte/Personen im Volontariat, Werkvertragnehmende und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntPersonen im freien Dienstverhältnis. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden Für Lehrlinge und Ferialarbeitnehmende gilt nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenTeil 4 Abschnitt 2 des Kollektivvertrages. 1.3. Der Mieter verpflichtet sichVom Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages sind Geschäftsführende, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmensoweit sie nicht der Arbeiterkammerumlagepflicht unterliegen, ausgenommen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlichLeitende Arbeitnehmende, per Telefax oder per E-Mail mitgeteiltdenen maßgebliche Führungsaufgaben im Sinne von § 1 Abs. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb 2 Z 8 Arbeitszeitgesetz (AZG) selbstverantwortlich übertragen sind, sind von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntarbeitszeitrechtlichen Bestimmungen ausgenommen.

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Samples: Kollektivvertrag

Allgemeines. 1.119.1. Die nachfolgenden AGB gelten Es gilt österreichisches Recht 19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unterneh- mens (Graz). 19.4. Gerichtsstand für allealle sich aus dem Ver- tragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwi- schen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Ver- braucher, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die sofern dieser seinen Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Mieten In- land hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdVerbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt o- der Ort der Beschäftigung hat. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB 1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters Personen beiderlei Geschlechts. 1.2 Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) erteilt diese/r einen Ausbildungsauftrag an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Fahrschule Gansterer-Bognar, Inh. Mag. Xxxxxxxx Xxxxxx (in der Folge kurz als „Fahrschule“ bezeichnet) unter Festlegung der/des von der Fahrschule angebotenen Ausbildungspakete/s. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmel- dung durch die Fahrschule zustande. 1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 1.4 Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartSinne des § 1 KSchG, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden so sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig ihm diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu nehmenbringen und ist dies von ihm mittels Unterschrift bei der Anmeldung zu bestätigen. 1.4. Änderungen dieser 1.5 Diese Geschäftsbedingungen werden einschließlich der von der Fahrschule angebotenen Ausbildungs- und Leistungspakete in den für die Anmeldung zur Ausbildung bestimmten Räumen der Fahrschule ersichtlich gemacht. Der Aushang des jeweils gelten- de Fahrschultarif erfolgt nach den Bestimmungen des § 112 Abs. 2 KFG mit dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten in § 63c KDV vorgeschriebenen Inhalt (Paket- preise und die Änderungen als durch den Mieter anerkanntdarin enthaltenen Leistungen).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.1Art. 1 Zweck Die nachfolgenden AGB gelten für alleEinwohnergemeinden Hindelbank und Mötschwil vereinbaren, auch zukünftige Aufträge dass sie sich zur Einwohnergemeinde Hindelbank zusammenschliessen (Absorptionsfusion, nachfolgend Fusion genannt). Art. 2 Inhalt des Mieters an Vertrags 1 Dieser Vertrag regelt die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Modalitäten und Kleine Niersteiner e.V.den Vollzug des Zusammenschlusses, namentlich a) die Fristen, der Ablauf und der Vollzug des Zusammenschlusses der Einwohnergemeinden Hindelbank und Mötschwil, b) die Auswirkungen auf andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und privat- rechtliche Organisationen, die im Zusammenhang mit vom Zusammenschluss der vertragschliessenden Einwohnergemeinden direkt oder indirekt betroffen sind, c) den Verlauf der neuen Gemeindegrenzen, d) den Namen und das Wappen der Einwohnergemeinde Hindelbank, e) die Grundzüge der Organisation der Einwohnergemeinde Hindelbank nach dem Mieten Zusammenschluss, f) die öffentlichen Aufgaben und Abgaben, g) den Übergang des Vermögens und der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartVerpflichtungen der Einwohnergemeinde Mötschwil auf die Einwohnergemeinde Hindelbank, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdh) die Zuständigkeit für die Genehmigung der letzten Jahresrechnungen der vertragschliessenden Einwohnergemeinden, k) die Zuständigkeit für die Fortführung der hängigen Geschäfte der vertragschliessenden Einwohnergemeinden. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Fusionsvertrag

Allgemeines. 1.16.1. Die nachfolgenden AGB gelten Der Einsatz in einem anderen als dem im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genannten Betrieb des Auftraggebers, der Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Für sämtliche von der Hoffmann Personaldienstleistungsgruppe - bestehend aus Xxxxxxxx Zeitarbeit im Revier GmbH (Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung am 08.02.1996), Hoffmann Personaldienstleistungen GmbH (Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung am 14.06.2004), Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx GmbH (Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung am 18.03.2003), Hoffmann Medical Service GmbH (Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung am 09.06.2009) und Hoffmann Malerservice GmbH (Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung am 28.11.2006); alle Erlaubnisse erfolgten durch die Agentur für alleArbeit, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Landesdirektion NRW; alle Erlaubnisse sind zwischenzeitlich weder widerrufen noch zurückgenommen worden - (im Folgenden: Personaldienstleister) aus und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenArbeitnehmerüberlassungsverträgen erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie Abweichende AGB des Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) gelten als vereinbartauch dann nicht, wenn ihnen der Personaldienstleister nicht umgehend widersprochen wirdausdrücklich widerspricht oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: General Terms and Conditions

Allgemeines. 1.1Die vorliegenden AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und EC und gelten bei der Xxxx und Nutzung der Zahlart KAR beim angeschlossenen Online-Händler. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Sie erklären mit der Xxxx der Zahlart KAR, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. EC behält sich Änderungen dieser AGB jederzeit vor. Der Rechnungskauf steht grundsätzlich nur solventen natürlichen, handlungsfähigen Personen mit Mindestalter 18 Jahre und mit Wohnsitz in der Schweiz, sowie solventen Unternehmen (juristischen Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein zur Verfügung. Der Kaufvertrag (Grundgeschäft) wird ausschliesslich zwischen Ihnen und dem Online-Händler abge- schlossen. Für dieses Rechtsgeschäft gelten entsprechend die Vertragsbedingungen des Online- Händlers. Dieser ist verantwortlich für die Abwicklung des Grundgeschäfts, namentlich für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zu Ware, Lieferzeit und dgl.), Retouren, Reklamationen, Widerrufe und Wider- sprüche sowie Gutschriften. EC ist einzig für die Belange im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdRechnung und deren Bezahlung sowie für das Inkasso zuständig. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Kauf Auf Rechnung

Allgemeines. 1.11.1 Die Regeln in diesem Teil gelten ausschließlich für den Zugang zu der Schienen-Tankstelle des EVU seehäsle und die Erbringung der damit verbundenen Leistungen, sowie der an der Schie- nen-Tankstelle des EVU seehäsle bereitgestellten Zusatzleistungen im Sinne § 10 Abs. 1 EIBV in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 2 der EIBV. 1.2 Der Zugang und die Leistungserbringung umfasst die Vorhaltung und den Betrieb der Schie- nen-Tankstelle. Sie umfasst nicht den Schienenzugang bzw. die Nutzung der Zuführungsgleise zur Schienen-Tankstelle. Dieser wird vom Betreiber des Schienenweges gewährt. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an Schie- nennetzbenutzungebdingungen (SNB) sind auf der Homepage der Hohenzollerischen Landes- bahn AG veröffentlicht. In ihnen sind die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. zugangsrelevante Vorschriften und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdderen Bezug be- schrieben. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an 1.3 Die Zusatzleistungen umfassen die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Bereitstellung von Dieselkraftstoff und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenAdBlue. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen 1.4 Die Anlage wird nach Eisenbahnbau- und vollständig zur Kenntnis zu nehmen–betriebsordnung (EBO) betrieben. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten 1.5 Im Zweifel gehen die Änderungen als durch den Mieter anerkanntRegelungen dieses Teil II denen in Teil I vor.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Allgemeines. 1.1. 1.1 Die nachfolgenden AGB nachstehenden Bedingungen gelten für alledie Vermietung von mobilen Heizgeräten inkl. sämtlicher Beratungs- undServiceleistungen durch die Bosch Thermotechnik GmbH (nachfolgend „Vermieter“, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2„wir“ oder „uns“). Diese AGB Bedin- gungen gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntausschließlich. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen desMieters werden nur dann verbindlichund insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt- haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn sie durch wir in Kenntnis der allgemei- nenGeschäftsbedingungen des Mieters die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenLieferung des Mietgegenstandes an ihn vorbehaltlos ausführen. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenjuristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. 1.41.3 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlichMietverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden) kommen erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung zustande. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Mieters in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen, per Telefax Mängelanzeigen) sind, sofern gesetzlich keine strengeren Formvorschriften bestehen, in Schrift- oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der MitteilungTextform abzugeben. 1.4 Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntRechnungen, Gut- schriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne unsere Unterschrift rechtsverbindlich.

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Samples: Rental Agreement

Allgemeines. 1.1Ein anderer Lösungsansatz besteht in der Beteili- gung am umt s-Projekt durch den Bund. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die Der Staat würde hier im Sinne einer konstruktiven und wirt- schaftsfördernden Regulierung zur Erreichung der Ziele des Fernmeldegesetzes und zur Sicherstellung der Netzinfrastruktur beitragen. Praktisch gesehen übernimmt der Staat den Aufbau und Unterhalt des Funkzugangsnetzes und stellt den Konzessionärin- nen die Funkfrequenzbenutzung zur Verbreitung ih- rer Dienstleistungen entgeltlich zur Verfügung. Als in diesem Zusammenhang sinnvolle Rechtsfor- men mit dem Mieten alleiniger staatlicher Trägerschaft bieten sich eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt oder eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft an. Voraussetzung für die Errichtung beider Rechtsfor- men ist eine gesetzliche Grundlage (XXXXXX XXXX, Dezentralisierung und Privatisierung öffentlicher Aufgaben, in: Xxxxxx Xxxx [Hrsg.], Dezentralisie- rung und Privatisierung öffentlicher Aufgaben, Zürich 2000, S. 23 ff., S. 28 ff.), deren Verwirkli- chung zunächst auf der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht (politischen) Ebene der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.Le- gislative anzustreben wäre.‌

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Samples: Gutachten

Allgemeines. 1.125.1. Die nachfolgenden Es gilt österreichisches Recht. 25.2. Das UN-Kaufrecht ist einvernehmlich ausgeschlossen. 25.3. Als integrierte Bestandteile dieser AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge die „Preisliste“ und die „Service – und Reparaturbedingungen der mobiletouch austria gmbh“ in ihrer aktuellen Version zum Zeitpunkt des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdVertragsabschlusses – Dokumente jeweils abrufbar auf unserer Homepage (xxx.xxxxxxxxxxx.xx). 1.225.4. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. 25.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntAuftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenAuftragnehmer ist berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 1.325.6. Der Mieter verpflichtet sichÄnderungen seines Namens, die AGB sorgfältig der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmengeben. 1.425.7. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 1.11.1 Die Schullandheime Gleißenberg, Riedenburg und Habischried sind Eigentum des Schullandheimwerks Niederbayern- Oberpfalz e. V. (SWN-O). Die nachfolgenden AGB gelten für alleVertragspartner bei Belegungen ist das SWN-O. 1.2 Erklärte Aufgabe des SWN-O ist die Förderung der Erziehung, auch zukünftige Aufträge Volksbildung und Jugendpflege. Auszug aus der Satzung - § 2 Zweck und Aufgabe: Zweck des Mieters an Vereins ist die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Förderung der Erziehung, Volksbildung und Kleine Niersteiner e.V.Jugendpflege, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie insbesondere durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Förderung schullandheimgemäßer Formen des Lernens sowie von Sozialerziehung, Umwelterziehung, Gesundheitserziehung, Freizeiterziehung und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werdeneiner Erziehung zur Demokratie. Nebenabreden sind nur wirksamDieser Zweck wird während der Schulzeit vorrangig durch Belegungen von Schulklassen, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenan Wochenenden und in den Schulferien vorrangig durch Belegungen anderer Gruppen vor allem aus den Bereichen der Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Lehrerausbildung verwirklicht. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Belegungsbedingungen

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten Ausgehend vom Zweck des Schweizer Sennenhund Vereins für alleDeutschland e. V. (nachfolgend SSV genannt), auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. der Reinzucht der vier Schweizer Sennenhunderassen (Xxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Entlebucher und Kleine Niersteiner e.V.Großer Schweizer Sennenhund) in der Bundesrepublik Deutschland und der Förderung aller Bestrebungen, die diesem Ziel dienen, insbesondere der Erhaltung und Festigung dieser Rassehunde in ihrer Rassereinheit, ihrem Wesen, ihrer Konstitution, ihrem formvollendeten Erscheinungsbild und ihren guten Eigenschaften als Familien-, Begleit- oder Arbeitshunde nach den bei der Federation Cynologique Internationale (FCI) niedergelegten Standards Nr. 45 – Berner, Nr. 46 – Appenzeller, Nr. 47 – Entlebucher und Nr. 58 – Großer Schweizer in der jeweils gültigen Fassung, gibt sich der SSV nachfolgende Zuchtordnung. Dabei sind das internationale Zuchtreglement der FCI und die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) für alle Mitglieder des SSV verbindlich. Aus diesem Grund werden vom SSV erbliche Defekte und Krankheiten erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bekämpft. Soweit nach dieser Zuchtordnung Veröffentlichungen erforderlich sind, werden diese Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Mieten in der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdSatzung vorgesehenen Mitteilungsblatt des Vereins bekannt gegeben. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Zuchtordnung

Allgemeines. 1.1a) Der Vereins- und Gemeindebus des Marktes Heroldsberg steht grundsätzlich den ortsansässigen Vereinen, Institutionen und gemeinnützigen Organisationen nach vorheriger Anmeldung für besondere Maßnahmen (z. B. Tagungen, Fortbildungen, mehrtägige Freizeitveranstaltungen u. Ä.) zur Verfügung. b) Außerdem steht der Vereins- und Gemeindebus allen gemeindlichen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Grundschule, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe, Flüchtlingshilfe usw.) für Ausflugs-, Fortbildungs- und sonstige Dienstfahrten zur Verfügung. Die nachfolgenden AGB gelten Gleiches gilt für alleOrtsbesichtigungen der gemeindlichen politischen Gremien. c) Es wird dringend empfohlen, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die diese Nutzungsvereinbarung oder ggf. eine Kopie davon während der Nutzungszeit im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartFahrzeug mitzuführen; nicht zuletzt wegen eventueller Verkehrskontrollen o. Ä. d) Zuständige Sachbearbeiterin für die Verwaltung des Vereins- und Gemeindebusses und für entsprechende Vormerkungen ist Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxx, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirderreichbar unter 0911/51857-50 oder unter x.xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx; bei Abwesenheit einer ihrer Vertreter/innen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Nutzungsvereinbarung

Allgemeines. 1.1Die Elbe-Elster Klinikum GmbH berechnet folgende Entgelte: o Fallpauschalen (DRGs) gem. § 17b KHG o Fallpauschalen (PEPPs) gem. §17d KHG o Entgelte für die vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung o Entgelte für Wahlleistungen o Entgelte für sonstige Leistungen o Zuzahlungen • Die nachfolgenden AGB gelten Entgelte für alledie allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz), auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) sowie der BPfIV (Bundespflegesatzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen über pauschalierte Entgelte abgerechnet, die im Zusammenhang deren Höhe mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen Hilfe von Bewertungsrelationen ermittelt wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeines. 1.11 Name und Sitz 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleDer Verein führt den Namen „Allgäu Tauch Club Immenstadt e.V.“ kurz ATCI e.V. 2. Er hat seinen Sitz in Immenstadt 3. Der Verein strebt die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kempten an. Der Verein will Mitglied des BLSV e.V., auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein BLTV e.V. und Kleine Niersteiner des VDST e.V. werden und diese Mitgliedschaft auch beibehalten. Er erkennt die Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen dieser Verbände als für sich und seine Mitglieder verbindlich an. 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977), und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports. Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem BLSV e.V., dem BLTV e.V., dem VDST e.V. sowie dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften an. 2. Der Zweck des Vereins ist die Pflege, die Ausübung und die Förderung des Tauch- sports und der Jugendarbeit. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: - Förderung tauchsportlicher Übungen und Leistungen in den Bereichen des Freizeitsports, - Förderung der allgemeinen Jugendpflege, - Aus- und Fortbildung von Sporttauchern, Übungsleitern und Tauchlehrern nach den Ordnungen und Richtlinien des VDST, der CMAS und befreundeten Verbänden - Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Tauchsportaktivitäten, - Förderung von Natur- und Umweltschutz am und im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenWasser einschl. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirddes um- weltverträglichen Sportauchens. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt4. Der Mieter verzichtet auf eigene VertragsbedingungenVerein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Solche werden Die Mittel und alle Einnahmen (Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und etwaige Gewinne) des Vereins dürfen nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Nebenabreden sind nur wirksamDie Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sons- tige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 1.37. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. 8. Der Mieter verpflichtet sichVerein ist politisch, die AGB sorgfältig zu lesen wirtschaftlich und vollständig zur Kenntnis zu nehmenkonfessionell neutral. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1.41. Änderungen Die Vereinsämter sind Ehrenämter. 2. Übersteigen die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit, so können Aufwandsentschädigungen ausschließlich im Einklang mit den beste- henden steuerlichen Vorschriften gewährt werden. § 3 Ziff. 6 dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntSatzung ist zu beachten.

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Samples: Satzung

Allgemeines. 1.11 Gegenstand der Vereinbarung 1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der Entwicklung der geplanten Ge- werbeflächen im Teilabschnitt des Gewerbeparks Alfter-Nord zwischen dem heutigen Ausbauende der Alexander-Bell-Straße im Gewerbepark Bornheim-Süd und der künfti- gen Landstraße L 183 neu. 2. Die nachfolgenden AGB gelten Entwicklung des o.g. Teilabschnittes des Gewerbeparks Alfter-Nord überträgt die Gemeinde Alfter gemäß § 23 Abs. 2 S. 2 GkG NRW auf die Stadt Bornheim. Danach verpflichtet sich die Stadt Bornheim, die dazu im Einzelnen erforderlichen Aufgaben für alledie Gemeinde Alfter durchzuführen. 3. Die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim stimmen dahingehend überein, auch zukünftige Aufträge dass die Stadt Bornheim zur Erfüllung der unter (2) genannten Aufgaben berechtigt ist, die Durch- führung der erforderlichen Entwicklungsmaßnahmen auf ihre Beteiligungsgesellschaft WFG BORNHEIM zu übertragen. Konkrete Durchführungsmaßnahmen werden dazu unmittelbar in einem gesonderten Erschließungs- und Entwicklungsvertrag zwischen der Gemeinde Alfter und der WFG BORNHEIM geregelt (vgl. Anlage 1). 4. Die Herstellung der Anschlussverbindung für die kommunale Erschließungsstraße des Mieters o.g. Teilabschnittes Gewerbepark Alfter-Nord über einen Kreisverkehr an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. L 183 n ist in einer weiteren Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Gemeinde Alfter und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenWFG BORNHEIM geregelt (vgl. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdAnlage 2). 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleENTWURF 1 Der Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Papier-, auch zukünftige Aufträge des Mieters an Karton- und Folien- hersteller (GAV) hat zum Ziel, zur positiven Entwicklung der Papier-, Karton- und Folienhersteller und zum Wohl der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber beizutragen. 2 Der GAV untersteht dem Grundsatz von Xxxx und Glauben, der die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Vertragsparteien verpflichtet, die beidseitigen Interessen verständ- nisvoll zu würdigen. 3 Die Vertragsparteien wollen mit diesem GAV – die Zusammenarbeit der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber sowie ihrer Organisationen vertiefen, namentlich indem sie die Mitwirkung der Arbeitnehmenden im Zusammenhang mit dem Mieten Betrieb stärken sowie die Beratungs-, Mit- sprache- und Verhandlungsrechte der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartVertragsparteien regeln – zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten vereinbaren – die soziale, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. wirtschaftliche und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie umweltschonende Entwicklung der Branche fördern – durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Förderung von Innovationen und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenmoderner Arbeitsorga- nisation den Werkplatz Schweiz in einer sozialen Marktwirtschaft konkurrenzfähig erhalten – Meinungsverschiedenheiten in einem geregelten Verfahren bei- legen sowie – den Arbeitsfrieden wahren. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters 1.1 Diese Anlage zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Gas-Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs.3 EnWG in Ergänzung zum EN 1776 und zu den DVGW Arbeitsblättern insbesondere G 488, G 491, G 492, G 495, G 685 und G 2000 sicherzustellen sind. Diese Anlage gilt auch bei der Durchführung von Umbauten und Wartungsarbeiten an bestehenden Messeinrichtungen sowie für Messeinrichtungen im Zusammenhang Anwendungsbereich des DVGW Arbeitsblattes G 600. 1.2 Die Regelungen des zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer abgeschlossenen Netzanschlussvertrages bleiben unberührt. Messeinrichtungen an Netzkoppelpunkten und Messeinrichtungen zur Gasbeschaffenheitsmessung (GBM) sind im Vorfeld mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdNetzbetreiber abzustimmen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an 1.3 Weitergehende technische Einrichtungen, wie z.B. Einrichtungen für die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sichAbsperrung der Messeinrichtung, die AGB sorgfältig zu lesen Druckabsicherung, die Druck- /Mengenregelung, oder die ggf. zum Schutz der Gaszähler (z. B. Drehkolben-, Turbinenradgaszähler) vorgeschalteten Erdgasfilter, sind nicht Bestandteil dieser Mindestanforderungen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenwerden im Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer, speziell in den Technischen Anschlussbedingungen, geregelt. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Messstellenrahmenvertrag

Allgemeines. 1.115.1. Änderungen, Kündigungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z.B. Fax, E-Mail); dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses. 15.2. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts. 15.3. Sofern der Nutzer, der seinen Sitz in Deutschland hat, Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Xxxxxx eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhn- lichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe. 15.4. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten Gültigkeit der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdübrigen Bestimmungen nicht. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Nutzungsvertrag Über Software as a Service (Saas)

Allgemeines. 1.1. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 1 Die nachfolgenden AGB gelten Vereinbarung regelt in Ergänzung zum Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Uni- versität Basel (nachfolgend: Universitätsvertrag) den Umgang mit den von der Universität genutzten Liegenschaften, namentlich: a. das Mietmodell und die Festlegung der Mietabgeltung für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die Liegenschaften im Zusammenhang mit dem Mieten Eigentum eines Vertragskantons; b. den Grundausbau sowie den Mietausbau der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdUniversität in Liegenschaf- ten im Eigentum eines Vertragskantons; c. die Investitionen in Liegenschaften im Eigentum eines Vertragskantons; d. die Neuinvestitionen der Universität; e. die Einmietung der Universität in Drittliegenschaften und Investitionsob- jekten eines Vertragskantons; f. die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Zusammensetzung und Orga- nisation des Immobiliengremiums. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Vertrag Über Die Gemeinsame Trägerschaft Der Universität Basel

Allgemeines. 1.11.1 Der Tarifvertrag vom 31. Die nachfolgenden AGB gelten August 1971 zur sozialen Sicherung der Ar- beitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundes- republik Deutschland ist mit Wirkung vom 15. April 1971 in Kraft ge- treten. Er trägt die Kurzbezeichnung "TV Soziale Sicherung". Aus Vereinfachungsgründen wird er in diesen Erläuterungen und Ver- fahrensrichtlinien in der Regel nur mit „TV" bezeichnet. 1.2 Der Vertrag gilt für alledie bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer, auch zukünftige Aufträge soweit sie unter den Geltungsbereich des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. TV AL II fallen; er gilt nicht für Ar- beitnehmer bei den Dienststellen der internationalen militärischen Hauptquartiere. 1.3 Der Vertrag sieht Maßnahmen und Kleine Niersteiner e.V.Leistungen vor, die dem betroffe- nen Personenkreis die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess er- leichtern sollen, und findet auf alle Arbeitnehmer – unabhängig von ih- rer Tarifgebundenheit – Anwendung, die die Anspruchsvoraussetzun- gen im Zusammenhang mit dem Mieten Zeitpunkt der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdEntlassung erfüllen. 1.2. Diese AGB gelten 1.4 Die Ansprüche auf Leistungen nach diesem Vertrag richten sich ge- gen die Bundesrepublik Deutschland; sie sind durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenAntrag bei den mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Lohnstellen geltend zu machen. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich1.5 Bei der Durchführung des TV Soziale Sicherung sind die Bestimmun- gen des TV AL II, auf die der TV Bezug nimmt (§§ 8, 16, 39, An- hang R Ziffern I.2, I.4b(2) und I.4c(1)), gemäß § 1 Absatz 2 TV in der Fassung anzuwenden, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmensich aus der Anlage zum TV ergibt, soweit in den nachstehenden Erläuterungen nicht etwas anderes bestimmt ist (Hinweis auf Nrn. 2.2.2, 2.2.3, 2.8.1). 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Tarifvertrag Zur Sozialen Sicherung Der Arbeitnehmer Bei Den Stationierungsstreitkräften

Allgemeines. 1.117.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles und formelles Recht. 17.2. Die nachfolgenden AGB gelten für alleAnwendung des UNCITRAL-(CISG)-Kaufrechts wird ausgeschlossen. 17.3. Erfüllungsort ist 0000 Xxxxxxxx xx xxx Xxxxxxxxx, welcher auch zukünftige Aufträge des Mieters einvernehmlich als Erfüllungsort vereinbart wird, wenn Lieferungen an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. den Kunden erfolgen. 17.4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und Kleine Niersteiner e.V.dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist sachlich als auch örtlich das Bezirksgericht Fürstenfeld zuständig. 17.5. Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig zur kaufmännischen Loyalität; es wird jegliche Abwerbung, aber auch freiberufliche oder werkvertragliche Beschäftigung auch über Dritte, von Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit dem Mieten an der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartRealisierung mitgearbeitet haben, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdbis zur Dauer von 12 Monaten nach Beendigung der Vertragsbeziehung bei sonstigem Schadenersatz in der Höhe eines Nettojahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters untersagt. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt17.6. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Auftragnehmer verpflichtet sich und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sichseine Mitarbeiter, die AGB sorgfältig entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und uns dahingehend schad- und klaglos zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenhalten. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.11. Die Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ROLLER GmbH Co. KG (nachfolgend ROLLER genannt) und dem Käufer gelten – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien – ausschließlich die nachfolgenden AGB gelten für alleAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. es sei denn, ROLLER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 2. Der Käufer ist Verbraucher gem. § 13 BGB, soweit der überwiegende Zweck der georderten Lieferungen und Kleine Niersteiner e.V.Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer nach § 14 Abs. 1 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdbei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.23. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntEine Lieferung erfolgt ausschließlich nach Deutschland. Ausnahmen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. 4. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenVertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. 1.35. Der Mieter verpflichtet sich, Es gibt keinen Mindestbestellwert für die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenAnnahme einer Bestellung. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.19.1. Die nachfolgenden Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für X-0000 Xxxx örtlich zuständig. 9.2. Erfüllungsort für die Arbeitskräfteüberlassung und die Zahlung des Beschäftigers ist der Sitz der Zentrale von MAGNAT in Wels. 9.3. Der Beschäftiger und MAGNAT vereinbaren ausschließlich die Anwendung des materiellen Rechts der Republik Österreich unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechtes. Dies gilt auch für die Frage des Zustandekommens dieses Vertrages, sowie für die Rechtsfolgen seiner Nachwirkung. 9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten für alleoder der Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, auch zukünftige Aufträge des Mieters an wird dadurch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die im Zusammenhang mit dem Mieten wirtschaftlichen Zweck der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.49.5. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlichder Firma, per Telefax der Anschrift, der Rechtsform oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht andere relevante Informationen hat der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntBeschäftiger MAGNAT umgehend schriftlich bekannt zu geben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 1.11. Die nachfolgenden AGB gelten für allenachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zah- lungsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote und/oder Verträge und/oder Aufträge, die durch die Holonite B.V. oder in deren Namen Dritten unterbreitet, mit Dritten abgeschlossen bzw. Dritten erteilt werden. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts (Rechtbank) Zeeland-West-Brabant, Standort Middelburg hinterlegt und können auf der Website der Holonite B.V. (xxx.xxxxxxxx.xx) eingesehen werden. Die Allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedin- gungen des Auftragsgebers finden keine Anwendung. 2. Von diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedin- gungen kann nur in Form einer schriftlichen Vereinbarung abgewichen werden, die durch die Holonite B.V. oder in deren Namen seitens eines rechtswirksam bevollmächtigten Vertreters der Holonite B.V. zu unterzeichnet ist. 3. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden erachtet, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.für sämtliche weiteren Vereinbarungen und/ oder Folgeverträge, die im Zusammenhang mit zwischen der Holonite B.V. und Dritten zustande kommen zu gelten, ungeachtet der Art und Weise, in der diese Vereinbarungen abgeschlossen sind, falls diese Bedingungen in dem Mieten daran vorausgehenden Rechtsverhältnis zwischen der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdHolonite B.V. und diesem Dritten für anwendbar erklärt worden sind. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: General Sales, Delivery, and Payment Terms

Allgemeines. 1.1Diese Anlage regelt die technischen Mindestanforderungen an Gas- Messeinrichtungen, die vom Anschlussnehmer/angrenzenden Netzbetreiber bzw. vom Messstellenbetreiber nach § 21 b Abs. 3 EnWG in Ergänzung zum EN 1776 und zu den DVGW Arbeitsblättern insbesondere G 488, G 491, G 492, G 495, G 685, G 687, G 689 und G 2000 sicherzustellen sind. Diese Anlage gilt auch bei der Durchführung von Umbauten und Wartungsarbeiten an bestehenden Messeinrichtungen sowie für Messeinrichtungen im Anwendungsbereich des DVGW Arbeitsblattes G 600. Die nachfolgenden AGB gelten Regelungen des zwischen der Bayernwerk AG und dem Anschlussnehmer abgeschlossenen Netzanschlussvertrages bleiben unberührt. Messeinrichtungen an Netzkopplungspunkten und Messeinrichtungen zur Gasbeschaffenheitsmessung (GBM) sind im Vorfeld mit der Bayernwerk AG abzustimmen. Weitergehende technische Einrichtungen, wie z.B. Einrichtungen für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Absperrung der Messeinrichtung, die Druckabsicherung, die Druck- Mengenregelung oder die ggf. zum Schutz der Gaszähler (z. B. Drehkolbengaszähler, Turbinenradgaszähler) vorgeschalteten Erdgasfilter, sind nicht Bestandteil dieser Mindestanforderungen und werden in den TMA-GDRM sowie im Zusammenhang mit Netzanschlussvertrag zwischen der Bayernwerk AG und dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdAnschlussnehmer geregelt. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Netzkopplungsvertrag

Allgemeines. 1.119.1. Die nachfolgenden AGB gelten Es gilt österreichisches Recht. 19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 19.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in 0000 Xxxxxxx xx Xxx. 19.4. Gerichtsstand für allealle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künfti- gen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden erge- benden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die sofern dieser seinen Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Mieten Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdVerbraucher seinen gewöhn- lichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 1.219.5. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichÄnderungen seines Namens, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenbekannt zu geben. 1.319.6. Der Mieter verpflichtet sichMaßgebend für die Einhaltung von Fristen ist das Datum des Post- stempels.Wir sind berechtigt, die AGB sorgfältig von unserem Gewerk Lichtbilder anzufer- tigen und diese in weiterer Folge zu lesen und vollständig zur Kenntnis Werbezwecken zu nehmenverwenden, au- ßer der Kunde widerspricht dem schriftlich. Wir sind berechtigt, den Na- men des Kunden als Referenz auf unserer Homepage wie auch bei An- botslegungen nach dem BVergG zu nennen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Allgemeines. 1.118.1. ES GILT ÖSTERREICHISCHES RECHT. 18.2. DAS UN-KAUFRECHT IST AUSGESCHLOSSEN. 18.3. ERFÜLLUNGSORT IST GRAZ. 18.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. 18.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner An- schrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Infor- mationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich be- kannt zu geben. 18.6. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang Geschäftsgrund- lage mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannteinbezogen. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichKunde erklärt ausdrücklich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdendass er mit den Rechtsfolgen (Pönalzahlung gemäß 11.3. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen) bei Annahmeverzug sowie Stornogebühr bei Rück- tritt (Pkt.11) einverstanden ist. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 1.11.1 Diese Einkaufsbedingungen der BASF SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland für Inge- nieurleistungen (nachfolgend „EKB Ingenieurleistungen“) sind Bestandteil der Verträge über die Erbringung von Xxxx- xxxxx- und Architektenleistungen, wie z.B. Berechnungen, Planungsleistungen und technische Beratungsleistungen (nachfolgend insgesamt „Ingenieurleistungen“) zwischen dem Leistungserbringer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und der BASF SE bzw. Die nachfolgenden AGB gelten für alleden mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „Auftraggeber“), auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. sofern und Kleine Niersteiner e.V., die soweit nicht im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie einzelnen Vertrag etwas anderes vereinbart ist. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten als vereinbartnur, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdund soweit der Auftraggeber sich unter aus- drücklicher Bezugnahme schriftlich mit diesen einverstanden erklärt. 1.2Der bloße Verweis auf ein Schreiben des Auftragneh- mers, das seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, stellt kein Einverständnis des Auf- traggebers mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen dar. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auf- tragnehmers geltenauch dann verbindlichnicht, wenn sie durch der Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen EKB Ingeni- eurleistungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedin- gungen des Auftragnehmers die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenIngenieurleistungen vorbe- haltlos annimmt. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Ingenieurleistungen

Allgemeines. 1.1Art. 1 Zweck Die nachfolgenden AGB gelten für alleEinwohnergemeinden Oberdiessbach und Bleiken vereinbaren, auch zukünftige Aufträge dass sich die letztgenannte mit der erstgenannten vereint (Absorptionsfusion, nachfolgend Fusion). Art. 2 Inhalt des Mieters an Vertrags 1 Dieser Vertrag regelt die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Modalitäten und Kleine Niersteiner e.V.den Vollzug des Zusammenschlusses. Es werden namentlich geregelt: a) die Fristen, der Ablauf und der Vollzug des Zusammenschlusses der Einwohnergemeinden Oberdiessbach und Bleiken , b) die Auswirkungen auf andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und privat- rechtliche Organisationen, die vom Zusammenschluss der vertragschliessenden Gemeinden direkt oder indirekt betroffen sind, c) der Verlauf der neuen Gemeindegrenzen, d) der Name und das Wappen der Einwohnergemeinde Oberdiessbach , e) die Grundzüge der Organisation der Einwohnergemeinde Oberdiessbach nach dem Zusammenschluss, f) die öffentlichen Aufgaben und Abgaben, g) die Überführung der Organe und des Personals der Einwohnergemeinde Bleiken in die Einwohnergemeinde Oberdiessbach , h) der Übergang des Vermögens und der Verpflichtungen der Einwohnergemeinde Bleiken auf die Einwohnergemeinde Oberdiessbach , im Zusammenhang mit dem Mieten ) die Zuständigkeit für die Genehmigung der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdletzten Jahresrechnungen der vertragschliessenden Gemeinden, k) die Zuständigkeit für die Fortführung der hängigen Geschäfte der vertragschliessenden Gemeinden. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Fusionsvertrag

Allgemeines. 1.111.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleUnwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und Kleine Niersteiner e.V.durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel). 11.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Mieten Kunden und der Kooperationshüpfburg stehenÜbersetzerin/Dolmetscherin bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur. 11.3. Sie gelten Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) der Übersetzerin/Dolmetscherin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz der Übersetzerin/Dolmetscherin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 11.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Übersetzungs Und Dolmetschdienstleistungen

Allgemeines. 1.110.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleUnwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und Kleine Niersteiner e.V.durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel). 10.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Mieten Kunden und dem Übersetzer bedürfen der Kooperationshüpfburg stehenSchriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur. 10.3. Sie gelten Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) des Übersetzers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz des Übersetzers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 10.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Übersetzungsdienstleistungen

Allgemeines. 1.11. Die nachfolgenden AGB gelten für alleLignum 68 GmbH (Sitz: 00000 Xxx Xxxxxxx, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Röntgen Str. 8/a, Deutschland, nachstehend: Vermieter) beschäftigt sich mit dem Halten und Kleine Niersteiner e.V.der Vermietung von in erster Linie in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen. 2. Das Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: AGB) ist, die im Zusammenhang mit Elemente des zwischen dem Mieten Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietverhältnisses ausführlich zu regeln, damit in dem Mietvertrag grundsätzlich nur die Einzelbedingungen festgelegt werden. Sollten die Bestimmungen des Mietvertrags und der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartAGB voneinander abweichen oder einander widersprechen, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdsind die Bestimmungen des Mietvertrags maßgeblich. 1.23. Diese Für die Dauer des Rechtsgeschäfts zwischen dem Mieter und dem Vermieter sind in erster Linie der Mietvertrag und dessen Anlagen, in zweiter Linie die AGB und die einschlägigen Rechtsnormen maßgeblich. 4. Die Bestimmungen der AGB in der jeweils gültigen Fassung gelten durch Auftragserteilung an in Bezug auf den/die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. zwischen dem Mieter und Kleine Niersteiner e.V. dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag/Mietverträge als in vollem Umfang anerkanntVertragsbedingungen. 5. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, platziert die AGB sorgfältig zu lesen in der jeweils gültigen Fassung an einem gut sichtbaren Ort in einem für die Kunden zugänglichen Raum (Aushang) und vollständig zur Kenntnis zu nehmenveröffentlicht sie auf seiner Webseite. Die AGB sind öffentlich und für alle zugänglich. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.116.1 Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Ver- einten Nationen vom 11.04.1980 über den Internationalen Warenkauf (CISG). 16.2 Der Lieferant ermächtigt den Besteller, unternehmensbezogene Daten des Lieferanten sowie der betroffenen Mitarbeiter im Rahmen der Zulässigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes und der Notwendigkeit zur Erfüllung des Vertrages zu verarbeiten und den mit der Erfüllung des Vertragsverhältnis- ses befassten Stellen innerhalb des Konzerns sowie auch an Dritte zur Auf- tragsdatenverarbeitung zu übermitteln und gegebenenfalls zu speichern. 16.3 Sollte eine Bestimmung der Bestellung oder dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Vertragsparteien sind verpflichtet, die un- wirksame Bestimmung durch eine ihr im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenwesentlichen Sinne gleichkom- mende Regelung zu ersetzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdEntsprechendes gilt für Vertragslücken. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt16.4 Der Gerichtsstand ist am Sitz des Bestellers. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch Besteller ist auch berech- tigt vor einem für den Sitz oder die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenNiederlassung des Lieferanten zustän- digen Gericht zu klagen. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, 16.5 Die deutsche Fassung dieser Einkaufsbedingungen ist die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenrechtlich Ver- bindliche. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 1.1. 1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die Beziehungen zwischen der Reederei Eddyline & Reederei Hadynski – im Zusammenhang folgenden Gesellschaft genannt – und ihren Vertragspartnern / Fahrgästen. Mit dem Abschluss eines Buchungs- bzw. Chartervertrages bzw. mit dem Mieten Erwerb einer Fahrkarte erkennt der Kooperationshüpfburg stehenFahrgast die allgemeinen Beförderungsbedingungen als verbindlich an. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen Nur diese Beförderungsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht umgehend widersprochen wirdanerkannt. 1.21.2 Der Umfang der Leistung beinhaltet die Beförderung von Personen. 1.3 Der Zustieg auf das Schiff ist an den Ausgangsstationen 15 Minuten vor Abfahrt möglich. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntBei Erreichen der Endstation ist das jeweilige Schiff unverzüglich zu verlassen. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie Ausnahmen hierzu bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenGesellschaft. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig 1.4 Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse eines geregelten Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03 / 1.07 / 9.04 / 9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenleisten. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich1.5 In den Innenräumen der Schiffe ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erwünscht. 1.6 Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten an Bord ist gestattet, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung soweit sich andere Fahrgäste nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntgestört fühlen.

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Samples: Allgemeine Beförderungsbedingungen

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleConvention Partner Vorarlberg, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die Bodensee-Vorarlberg Tourismus GmbH – im Zusammenhang Folgenden kurz Auftragnehmer genannt – schließt ihre Verträge ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdihren Kunden – im Folgenden kurz Auftraggeber genannt – ab. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenfür alle – auch für zukünftige Geschäfte – mit dem Auftraggeber. 1.3. Der Mieter verpflichtet sichWerden in Ausnahmefällen ausdrücklich und beiderseits unterfertigt schriftlich anders lautende Vereinbarungen getroffen, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenso gelten diese Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall. 1.4. Änderungen dieser Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Auftraggebern wird hiermit ausdrücklich widersprochen; eines weiteren Widerspruches im Einzelfall bedarf es nicht. Ein Verhalten des Auftragnehmers ist unter keinen Umständen als Genehmigung solcher Bedingungen zu werten, insbesondere auch nicht dessen Stillschweigen oder die vorbehaltlose Übermittlung einer Auftragsbestätigung und Ähnliches. 1.5. Zwischen dem Mieter schriftlichAuftraggeber und dem jeweiligen Leistungsempfänger (Hotel, per Telefax oder per E-Mail mitgeteiltLocation, Transportunternehmen etc.) ist der Auftragnehmer ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Widerspricht Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungsträger zu Stande. Der Auftragnehmer übernimmt als Vermittler lediglich die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistung anderer (Hotelier, Veranstalter, Transportunternehmen etc.) zu bemühen. 1.6. Spätestens mit der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang Entgegennahme auch nur eines Teiles der Mitteilung, Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber gelten die Änderungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers als durch den Mieter anerkanntvom Auftraggeber angenommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.1Zweck Art. 1 Die nachfolgenden AGB gelten für allereformierten Kirchgemeinden Twann und Tüscherz-Alfermée sowie Ligerz beabsichtigen, auch zukünftige Aufträge des Mieters an sich zu einer neuen Kirchgemeinde mit dem Namen „Kirchgemeinde Pilgerweg Bielersee“ zu vereinigen. Art. 2 1 Die fusionierenden Kirchgemeinden verpflichten sich, nach dem zustimmenden Beschluss durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. zuständigen Kirchgemeindeorgane keine diesem Vertrag zuwiderlaufenden Handlungen vorzunehmen. 2 Die Vertragsgemeinden verpflichten sich insbesondere, Veränderungen der dienst- und Kleine Niersteiner e.V.arbeitsrechtlichen Verhältnisse nur in gegenseitigem Einverständnis vorzunehmen. 3 Die Übernahme neuer Aufgaben, Änderungen von Reglementen und Verordnungen oder sonstiger Erlasse, neue Zusammenarbeitsverhältnisse oder die Änderung im Zusammenhang mit dem Mieten Bestande des Vermögens (insbesondere Investitionen), welche nicht im Anhang zu diesem Vertrag aufgelistet sind, werden vor Eintritt der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdRechtskraft der jeweiligen Entscheide den vertragsschliessenden Kirchgemeinden gegenseitig mitgeteilt. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Fusionsvertrag

Allgemeines. 1.13.1.1 Die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist nur im Rahmen und nach Maßgabe der ver- traglichen Vereinbarungen zulässig. 3.1.2 Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur gelten ergänzend zu den gesetzlichen Be- stimmungen die Betriebsvorschriften der Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH. Einschlägige Betriebsvorschriften sowie weitere notwendige Unterlagen (z.B. La- gepläne) stellt die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH dem EVU zur Ver- fügung. Dies kann durch Veröffentlichung im Internet erfolgen. Auf Verlangen des EVU hat die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH die Unterlagen einmalig ohne ge- sonderte Berechnung von Kosten in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Für jedes weitere Mal verlangt die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH ein von allen EVU gleichermaßen zu erhebendes Entgelt. Das EVU kann die zur Verfügung gestellten Unterlagen für die eigene Nutzung auch selbst vervielfältigen. 3.1.3 Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. konkrete Benutzung der Eisenbahninfrastruktur richtet sich nach den von der Port Emmerich Infrastruktur- und Kleine Niersteiner e.V.Immobilien GmbH auf der Grundlage der vertraglichen Ver- einbarungen mündlich erteilten betrieblichen Weisungen bzw. nach den erstellten Unterla- gen, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdEVU übergeben worden sind. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Allgemeines. 1.11.1 Dem Wege-Zweckverband der Gemein- den des Kreises Segeberg (WZV) ist vom Kreis Segeberg als öffentlich-rechtlichem Xxxxxx der Abfallentsorgung die gesetzlich dem Kreis obliegende Aufgabe für dessen Gebiet – ausgenommen das Stadtgebiet Norderstedt – durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung übertragen worden. Der WZV hat seinerseits mit Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Natur und Fors- ten des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Segeberg die Pflichten zur Ent- sorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/ AbfG auf die WZV Entsorgung GmbH & Co. KG – WZV Entsorgung – übertragen. Die nachfolgenden AGB gelten WZV Entsorgung ist für alledie übertra- genen Entsorgungsaufgaben öffentlich- rechtlicher Entsor-gungsträger und nimmt diese Aufgaben in eigener Verantwortung privatrechtlich wahr. Der Umfang der übertragenen Entsorgungspflicht ergibt sich aus Ziffer 3 dieser Entsorgungsbedin- gungen. 1.2 Die WZV Entsorgung entsorgt darüber hinaus Abfälle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an für die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.keine Überlas- sungspflichten bestehen, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit

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Samples: Entsorgungsbedingungen

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Sämtlichen Leistungen der Firma Felbermayr Transport- und Kleine Niersteiner e.V., die Hebetechnik GmbH & Co KG – Abteilung ITB Internationale Tiefla- der-Bahntransporte und deren Subunternehmer – im Zusammenhang Folgenden kurz ITB genannt – liegen ausschließlich die nachfolgenden Be- sonderen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit sie nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften oder internationale Über- einkommen über die Güterbeförderung (z. B. CMR, CLNI, COTIF/ER, CIM, WA) verstoßen. Hiervon auch nur in einzelnen Punkten abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Auftraggeber) – im Folgenden kurz AG genannt – gel- ten nur bei deren ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Bei wiederholten Leistungsabwicklungen (laufende Geschäftsverbin- dung) mit dem Mieten Kaufleuten genügt zur weiteren Geltung unserer Besonderen Geschäftsbedingungen die einmalige Vereinbarung zu Beginn der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2Geschäftsbeziehung. Diese AGB Besonderen Geschäftsbedingungen gelten auch für nachträglich erteilte Zusatzaufträge. Unsere Tätigkeit erfolgt entweder durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als Bereitstellung von Equipment inkl. Personenbereitstellung oder in vollem Umfang anerkanntForm von sog. Der Mieter verzichtet auf eigene VertragsbedingungenProjekt- geschäften zur Abwicklung von Eisenbahntransporten bzw. Solche werden nur dann verbindlichsonstiger multimodaler Transportaufträge oder gebrochener Verkehre (Schiene/Straße, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenSchiene/Binnenschitf etc. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen). 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge a. Eigentümer der Jugendrotkreuz-Spiele – Kiste ist der DRK Kreisverband Aurich e.V. b. Der Verleih und die Koordination entsprechender Belegungswünsche erfolgen ausschließlich durch die Kreisleitung des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein Jugendrotkreuzes im DRK- Kreisverband Aurich e.V. und Kleine Niersteiner e.V.per Telefon, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteiltoder über unsere Homepage. Widerspricht Erst nach Zusendung des unterschriebenen Nutzungs- oder Ausleihvertrages, gilt die Buchung als verbindlich. c. Die Reservierung der Mieter dieser Änderung Jugendrotkreuz-Spiele – Kiste erfolgt nach Eingang der schriftlichen Bestellung. Ein Weiterverleih an Dritte, welche nicht innerhalb Vertragspartner laut dem Ausleihvertrag sind, ist nicht zulässig. Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten. d. Bestandteile des Verleihvertrages sind i. Vertrag zur Ausleihe der Jugendrotkreuz-Spiele – Kiste. ii. Benutzerordnung und Verleihbedingungen für die Jugendrotkreuz-Spiele iii. ggf. abweichende Vereinbarungen, sofern diese von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntbeiden Seiten schriftlich fixiert worden sind.

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Samples: Benutzerordnung Und Verleihbedingungen Für Die Jugendrotkreuz Spiele – Kiste

Allgemeines. 1.11 Name, Sitz, Zweck, Geschäfts- bereich und Geschäftsjahr 1. Der im Jahre 1896 gegründete Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und führt den Namen: LVM Landwirtschaftlicher Versiche- rungsverein Münster a.G. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westf.). 3. Das sachliche Arbeitsgebiet erstreckt sich auf den unmittelbaren Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens mit Ausnahme der Lebens- und Kranken- versicherung. 4. Das räumliche Arbeitsgebiet erstreckt sich auf das In- und Ausland. 5. Der Verein ist berechtigt: a) sich an Versicherungsgemeinschaften zur Tragung schwererer Wagnisse zu beteiligen, b) Rückversicherung zu nehmen und zu gewähren, c) Versicherungen in solchen Zweigen zu vermitteln, die er selbst nicht betreibt, d) Bausparverträge zu vermitteln und sons- tige Vermittlungsgeschäfte zu betreiben, die mit Versicherungsgeschäften in unmittelbarem Zusammenhang stehen, e) sich an anderen Versicherungsunterneh- men oder solchen Kapitalgesellschaften anderer Art, deren Gegenstand mit dem Zweck der Gesellschaft in wirtschaftli- chem Zusammenhang steht, zu beteiligen. In allen Fällen wird eine Mitgliedschaft zum Verein nicht begründet. Die nachfolgenden AGB gelten für alleBeschränkun- gen des sachlichen Geltungsbereiches (§ 1 Nr. 3) entfallen in den Fällen b, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein c, d und e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen 6. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.§ 2 Bekanntmachungen

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Allgemeines. 1.117.1. Für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen wie auch für die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarungen gilt österreichisches Recht als verein- bart. Die nachfolgenden AGB gelten Anwendung des UN Kaufrechts wird ausdrücklich für alle, auch zukünftige Aufträge jedes Rechtsge- schäft ausgeschlossen. 17.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträ- gen zwischen Wilfling und dem Auftraggeber bzw. Auftragnehmer ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Xxxxxxxx sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz zuständig. 17.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich während des Mieters an Vertragsverhältnisses jeder- zeit seine aktuelle (Zustell-) Adresse schriftlich bekanntzugeben. 17.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Auftragserteilung die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang gültige Fakturen- adresse mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenUID-Nummer bekanntzugeben. Sie gelten Bei nachträglicher Rechnungsände- rung durch Anschrift Korrektur gilt ein Aufwandsersatzanspruch von Xxxxxxxx von € 7,50 zzgl. gesetzlicher USt als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.217.5. Diese Soweit in diesen AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichdas Formgebot der Schriftlichkeit abverlangt wird, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenbe- darf auch das Abgehen von diesem Formerfordernis der Schriftlichkeit. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.1Zwischen dem und dem (beide im folgenden Vertragswerk kurz „Sportbund“ genannt), und der wird für die Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie für die Zusatzversicherungen für Vereine/Verbände folgender Versicherungsschutz geschlossen. Der erneuerte Sportversicherungsvertrag tritt zum 01.07.2019 in Kraft. Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedsvereinen zu den im Sportversicherungsvertrag beschriebenen Bedin- gungen zur Verfügung gestellt. Der Mitgliedsverein ist Versicherungsnehmer. Die nachfolgenden AGB gelten Beitragsberechnung zur obligato- rischen Sportversicherung und ggf. den Zusatzversicherungen für alle, auch zukünftige Aufträge Vereine und Verbände ist auf die Mitgliedzahl des Mieters an jeweiligen Vereins bzw. dem Zusatzrisiko abgestellt. Beitragsschuldner sind die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. einzelnen Vereine und Kleine Niersteiner e.V., die Verbände. Der im Zusammenhang mit dem Mieten Abschnitt I beschriebene Vertragsumfang ist für die Vereine/Verbände obligatorisch (Grunddeckung). Die im Abschnitt II des Sportversicherungsvertrages beschriebenen Zusatzversicherungen dienen der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. vereinsindividuellen Absicherung und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntkönnen auf Antrag gegen einen Beitragszuschlag versichert werden. Der Mieter verzichtet auf eigene VertragsbedingungenVersicherungsschutz zur Vertrauensschadenversicherung wird über die R+V Allgemeine Versicherung AG, Wies- baden bereitgestellt. Solche werden nur dann verbindlichDie Rechtschutzversicherung besteht bei der XXXXXXXX Rechtschutzversicherung AG, wenn sie durch Hamburg. Als Ansprechpartner stehen auch hier die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenMitarbeiter des Servicebüros zur Verfügung. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge Das Unternehmen wird in den Kreis der Trägerunternehmen des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner Unterstützungswerks-München e.V., einer überbetrieblichen Unterstützungskasse, aufgenommen. Als Trägerunternehmen dieser Unterstützungskasse erkennt die im Zusammenhang mit Firma die sich aus der Unterstützungswerk-München e.V.-Satzung ergebenden Verpflichtungen und Bestimmungen an. Das Unternehmen stellt sicher, dass dem Mieten Versorgungsberechtigten der Kooperationshüpfburg stehenjeweils aktuelle Leistungsplan zur Verfügung gestellt wird. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein Mit Ausschei den des letzten Versorgungsberechtigten des Unternehmens aus dem Unterstützungswerk-München e.V. endet dieser Vertrag und Kleine Niersteiner die Firma scheidet gleichzeitig aus dem Kreis der Trägerunternehmen aus. Das Unternehmen bestätigt, dass die Versorgungsberechtigten mit der Datenschutzklausel des Leistungsplans einverstanden sind. Auf Wunsch werden uns zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Ort, Datum Unterschrift Trägerunternehmen Ort, Datum Unterschrift Unterstützungswerk-München e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichOrt, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenDatum Unterschrift des Vermittlers/Vermittler-Nr. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Aufnahme Und Verwaltungsvertrag

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten EXFILE GmbH (folgend „Verleiher“) besitzt seit dem 31.12.2008 die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), erteilt durch die Bundesagentur für alleArbeit, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.Regionaldirektion Hessen. Der Verleiher verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenden Kunden (folgend „Entleiher“) über alle etwaigen Änderungen i.S. von § 12 Abs. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird2 AÜG schriftlich zu unterrichten. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. Der Verleiher stellt dem Entleiher Mitarbeiter gem. den Bestimmungen des AÜG als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden„Leiharbeitnehmer“ zur Verfügung. 1.3. Der Mieter verpflichtet sichVerleiher erklärt, dass er einzelvertraglich mit seinen Leiharbeitnehmern die AGB sorgfältig zu lesen Anwendung a.) der zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und vollständig zur Kenntnis zu nehmender DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge vom 22.07.2003 (in der jeweils geltenden Fassung) sowie b.) der zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den einzelnen Mitgliedern der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge vereinbart hat. 1.4. Änderungen dieser Es gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden des Verleihers, es sei denn Entleiher und Verleiher (zusammen „die Parteien") haben ausdrücklich schriftlich abweichende Regelungen vereinbart. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verleihers sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge des Verleihers auf dem Mieter schriftlichGebiet der Arbeitnehmerüberlassung. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Entleihern wird hiermit widersprochen. Sofern der Entleiher abweichende Geschäftsbedingungen verwendet, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht weist er den Verleiher schriftlich auf diesen Umstand unter Bezeichnung der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilungkonkreten Abweichungen so rechtzeitig hin, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkanntdass Entleiher und Verleiher einvernehmlich eine Ersatzregelung treffen können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleStadt Teltow kann die im Stadtgebiet ansässigen anerkannten Sportvereine, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.andere Vereine, Interessengemeinschaften sowie Vereinigungen, die im Zusammenhang mit dem Mieten Gebiet der Kooperationshüpfburg stehenStadt Teltow ihren Sitz oder ihren überwiegenden Wirkungsbereich haben, durch die Gewährung von Zuschüssen als freiwillige Leistung im Rahmen der dafür vorhandenen Haushaltsmittel und durch Überlassung kommunaler Sportstätten und Räume fördern. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderungsleistungen kann aus dieser Richtlinie nicht umgehend widersprochen wirdhergeleitet werden. 1.2. Diese AGB gelten Förderungsmaßnahmen anderer Art werden durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdendiese Richtlinien nicht ausgeschlossen. 1.3. Der Mieter verpflichtet sichAls anerkannte Sportvereine gelten alle ehrenamtlich geführten Sportvereine, die AGB sorgfältig zu lesen einer ordentlichen Mitgliederorganisation des Deutschen Sportbundes angehören und vollständig zur Kenntnis zu nehmenals solche gemeldet sind. 1.4. Änderungen Vereine bzw. Vereinigungen außerhalb des Sportbereiches können gefördert werden, wenn sie eine gemeinschaftsfördernde Funktion erfüllen. Gemeinschaftsfördernd im Sinne dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlichRichtlinien sind insbesondere Tätigkeiten, per Telefax oder per E-Mail mitgeteiltdie die Pflege der Kultur zum Ziel haben und der Förderung der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Behindertenarbeit dienen. 1.5. Widerspricht Die Stadtverwaltung führt eine Kartei der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang ortsansässigen Sport- und anderer Vereine. Die Kartei soll mindestens folgende Angaben enthalten: - Name der MitteilungVereinigung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt- Sitz der Vereinigung, - Vereinsvorstand, - Anzahl der Mitglieder (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren), - Inhalte, Angebote.

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Samples: Richtlinien Für Die Sportförderung Und Die Förderung Des Vereinswesens

Allgemeines. 1.1Zur Feststellung des SV-Freibetrages (vgl. Ziffer 3.1) wird ein zu vergleichendes Nettoarbeits- entgelt (Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt) benötigt. Der höchstmögliche SV-Freibetrag ist die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und der Netto-Sozialleistung. Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitgeber gesetzlichen Sozialleistungsträgern zur Berechnung der Sozialleistung in einer Entgeltbe- scheinigung mitteilen muss. Die nachfolgenden AGB gelten Ermittlung des Vergleichs-Nettoarbeitsentgelts erfolgt – auch bei Verwendung abweichender Entgeltbescheinigungen – nach den Erläuterungen zu Zif- fer 2.2 der als Anlage beigefügten bundeseinheitlichen Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld (in der jeweils gültigen Fassung). Hiernach ist u. a. zu beachten, dass bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zur Berechnung des Nettoar- beitsentgelts nach § 23c Abs. 1 Satz 2 SGB IV auch der um den Beitragszuschuss für alle, auch zukünftige Aufträge Be- schäftigte verminderte Beitrag des Mieters an Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung abzu- ziehen ist. Das ermittelte Nettoarbeitsentgelt bleibt für die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdDauer des Bezugs von Sozialleistungen unver- ändert. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Beitragsrechtliche Behandlung Von Arbeitgeberseitigen Leistungen

Allgemeines. 1.1. 1.1 Die nachfolgenden AGB folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. alle Verträge zwischen der Sporthafen Kiel GmbH und Kleine Niersteiner e.V., die den Liegeplatzinhabern (im Zusammenhang mit dem Mieten Folgenden: Nutzer) über die Nutzung von Wasserliegeplätzen einschließlich der Kooperationshüpfburg stehenHafenanlagen (Nutzungsvertrag). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdAbweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 1.21.2 Der Nutzungsvertrag zwischen der Sporthafen Kiel GmbH und dem Nutzer kommt unter der auflösenden Bedingung zustande, dass der Nutzer der Zuweisung durch das Hafenamt der Landeshauptstadt Kiel nicht wirksam widerspricht. 1.3 Die Sporthafenbenutzungsordnung des Hafenamtes der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Sporthafentarif werden in der zum Zeitpunkt der Antragsstellung durch den Nutzer gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. sind beim Hafenmeister einsehbar und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich„xxx.xxxxxxxxxx-xxxx.xx“ unter „Service“, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdendort im Menüpunkt „AGB“ abrufbar. 1.31.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenGerichtsstand ist Kiel. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Nutzungsvertrag

Allgemeines. 1.110.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleUnwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und Kleine Niersteiner e.V.durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenwirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel). 10.2. Sie gelten Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem/der KundIn und best practice translations bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur. 10.3. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) von best practice translations. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz von best practice translations sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 10.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Übersetzungsdienstleistungen

Allgemeines. 1.14.1.1 Die Beförderer oder ihre Verbände le- gen Form und Inhalt der Beförderungsaus- weise sowie die beim Druck und Ausfüllen zu verwendenden Sprachen und Schriftzeichen fest. 4.1.2 Für elektronische Beförderungsauswei- se gelten besondere Beförderungsbedingun- gen. Die nachfolgenden AGB gelten für alleAngaben im e-Beförderungsausweis sind in lesbare Schriftzeichen umwandelbar. 4.1.3 In der Regel bezeichnet der Beförde- rungsausweis den oder die an der Durchfüh- rung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V.das den Beförderungsausweis ausgebende Unternehmen, die im Zusammenhang Wegstrecke, den Preis, die Geltungsdauer des Beförde- rungsausweises, die anwendbaren Beförde- rungsbedingungen und gegebenenfalls den Namen des Reisenden, den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Das ausgebende Unternehmen und die Beförderer sind in der Regel mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehenCodes angegeben. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdDie zugehörige Liste steht unter xxx.xxxxxxx.xxx zur Verfügung. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an 4.1.4 Die besonderen Beförderungsbedin- gungen legen fest, in welchen Fällen die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenRe- servierung möglich oder obligatorisch ist. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich4.1.5 Die besonderen Beförderungsbedin- gungen regeln die Voraussetzungen und Mo- dalitäten von Ermäßigungen (z.B. für Kinder, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmenReisegruppen, etc. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt).

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Samples: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Allgemeines. 1.1Zweck Art. 1 Die nachfolgenden AGB gelten für alleEinwohnergemeinden Riggisberg und Rümligen vereinba- ren, auch zukünftige Aufträge dass sie sich zur neuen Einwohnergemeinde Riggisberg zu- sammenschliessen. Inhalt des Mieters an Vertrags Art. 2 Dieser Vertrag regelt die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. Modalitäten und Kleine Niersteiner e.V.den Vollzug des Zusammenschlusses. Es werden namentlich geregelt: a) der Name und das Wappen der neuen Einwohnergemeinde, b) der Verlauf der neuen Gemeindegrenzen, c) die Fristen, der Ablauf und der Vollzug des Zusammenschlusses der Einwohnergemeinden Riggisberg und Rümligen, d) die Auswirkungen auf andere öffentlich-rechtliche Körper- schaften, die im Zusammenhang mit vom Zusammenschluss der vertragschliessenden Gemeinden indirekt betroffen sind, e) die Grundzüge der Organisation der neuen Einwohnerge- meinde Riggisberg nach dem Mieten Zusammenschluss, f) die Organe und das Personal der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartneuen Einwohnergemeinde Riggisberg, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdg) die Zuständigkeit für die Fortführung der hängigen Geschäfte der vertragschliessenden Gemeinden, h) die Zuständigkeit für die Genehmigung der letzten Jahresrech- nungen der vertragschliessenden Gemeinden. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Fusion Agreement

Allgemeines. 1.1Die Tagesstätte für psychisch kranke und behinderte Menschen ist ein niederschwelliges Angebot der offenen Hilfe für psychisch behinderte Menschen als Ort für tagesfördernde und tagesstrukturierende Maßnahmen und Stützungsangebote. Die nachfolgenden AGB gelten Tagesstätte ist Bestandteil der wohnortnahen Versorgung psychisch kranker und be- hinderter Menschen und ist wesentliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Gemeindenähe definiert sich dabei an einer sinnvollen Infra- struktur und einem für allealle Beteiligten wirtschaftlich vertretbaren Aufwand. Zur Verwirklichung des Konzeptes des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist eine verbindliche Einbindung in die vor Ort vorhandene Versorgungsstruktur für die Tagesstät- te Voraussetzung. Doppelbetreuung und Aufgabenüberschneidung mit anderen ambu- lanten Diensten sind durch gemeinsame Nutzung und Betriebsführung zu vermeiden. Eine kontinuierliche Kooperation mit Fachdiensten der vorrangig zuständigen Sozialleis- tungsträger, auch zukünftige Aufträge sowie der Arbeitsverwaltung, ist vorzusehen. Auf die Kooperationsvereinba- rung des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdLandkreis Göppingen wird verwiesen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Vertrag Über Die Förderung Einer Tagesstätte Für Psychisch Kranke Und Behinderte Menschen

Allgemeines. 1.1a) Der Vereins- und Gemeindebus des Marktes Heroldsberg steht grundsätzlich den ortsansässigen Vereinen, Institutionen und gemeinnützigen Organisationen nach vorheriger Anmeldung für besondere Maßnahmen (z. B. Tagungen, Fortbildungen, mehrtägige Freizeitveranstaltungen u. Ä.) zur Verfügung. b) Außerdem steht der Vereins- und Gemeindebus allen gemeindlichen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Grundschule, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe, Flüchtlingshilfe usw.) für Ausflugs-, Fortbildungs- und sonstige Dienstfahrten zur Verfügung. Die nachfolgenden AGB gelten Gleiches gilt für alleOrtsbesichtigungen der gemeindlichen politischen Gremien. c) Es wird dringend empfohlen, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die diese Nutzungsvereinbarung oder ggf. eine Kopie davon während der Nutzungszeit im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartFahrzeug mitzuführen; nicht zuletzt wegen eventueller Verkehrskontrollen o. Ä. d) Zuständige Sachbearbeiterin für die Verwaltung des Vereins- und Gemeindebusses und für entsprechende Vormerkungen ist Xxxx Xxxxxx Xxxxx, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirderreichbar unter 0911/51857-50 oder unter x.xxxxx@xxxxxxxxxxx.xx; bei Abwesenheit einer ihrer Vertreter/innen. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Nutzungsvereinbarung

Allgemeines. 1.110.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alleUnwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und Kleine Niersteiner e.V.durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel). 10.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Mieten Kunden und der Kooperationshüpfburg stehenÜbersetzerin bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur. 10.3. Sie gelten Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) der Übersetzerin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz der Übersetzerin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 10.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Übersetzungsdienstleistungen

Allgemeines. 1.11.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen der BASF Grup- pengesellschaften mit Sitz in Österreich (nachfolgend „Allgemei- nen Einkaufsbedingungen“) sind Bestandteil der Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen dem Warenlieferanten bzw. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge Leistungserbringer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und der BASF Österreich GmbH bzw. den mit ihr oder BASF SE verbun- denen Unternehmen mit Sitz in Österreich (nachfolgend „Auf- traggeber“). 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartAuftragnehmers gel- ten nur, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkanntsoweit der Auftraggeber sich unter ausdrück- licher Bezugnahme schriftlich mit diesen einverstanden erklärt. Der Mieter verzichtet bloße Verweis auf eigene Vertragsbedingungenein Schreiben des Auftragnehmers, das seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält oder auf sol- che verweist, stellt kein Einverständnis des Auftraggebers mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Solche werden nur Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann verbindlichnicht, wenn sie durch der Auftraggeber in Kenntnis entgegen- stehender oder von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftrag- nehmers die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdenLieferung / Leistung vorbehaltlos annimmt. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: General Terms and Conditions

Allgemeines. 1.1Im Jahre 2006 fassten einige Besitzer des Oldtimer-Kleinwagens DIXI bzw. BMW 3/15 den Entschluss, eine Interessengemeinschaft (IG) von Eigentümern dieser Wagen als DIXI-IG zu gründen. Zu dieser Gründung kam es am 09.09.2006 in Eisenach. Ein sogenannter 1. und 2. Vorstand wurde damals zusammen mit weiteren Vorstandsmitgliedern gewählt, die Leitung dieser IG zu übernehmen. Inzwischen erfreut sich diese Gemeinschaft großen Zuspruchs, die Mitgliederzahl ist bereits erheblich angewachsen, wobei erfreulicherweise auch Wagenbesitzer aus dem Ausland zu den Mitgliedern gehören. Eine wichtige Aufgabe der IG ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Pflege der historischen Fahrzeuge als kulturelles Erbe, verbunden mit der Demonstration auch für die Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen der IG und anderen Möglichkeiten. Die nachfolgenden AGB gelten IG trägt den Namen: DIXI - Interessengemeinschaft Sie ist der internationale Markenclub für alleDixi, auch zukünftige Aufträge des Mieters an BMW 3/15, Ihle und zugehörige Sondermodelle. Das Regelwerk der IG soll Grundlage und Richtschnur für die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang DIXI-Interessengemeinschaft mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdseinen Mitgliedern sein. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Membership Agreement

Allgemeines. 1.119.1. Es gilt österreichisches Recht 19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 19.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. 19.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem un- ternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 19.5. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die im Zusammenhang Ge- schäftsgrundlage mit dem Mieten der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannteinbezogen. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichKunde erklärt aus- drücklich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werdendass er mit den Rechtsfolgen bei Annahme- verzug (insbesondere gemäß 12. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen) einverstanden ist. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: Agb Elektrotechniker

Allgemeines. 1.13.1.1 Vertragsgegenstand ist das jeweilige Kauf-, Miet-, Leasing-, Leih- oder sonstige Rechts- geschäft und/oder die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung und/oder die Bereitstellung des jeweiligen Services (Dienstes) durch Köllersberger e.U.. 3.1.2 Die Art und der Umfang der von Köllersberger e.U. zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. 3.1.3 Die Auswahl des Mitarbeiters, der eine Dienstleistung erbringt, erfolgt durch Köllersberger e.U.. Köllersberger e.U. ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter jederzeit durch andere Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu ersetzen. Xxxxxxxxxxxxx e.U ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge Bezahlung des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 3.1.4 Köllersberger e.V. und Kleine Niersteiner e.V.U. behält sich vor, die im Zusammenhang mit dem Mieten Vertragspartner vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung oder Verbesserung handelsüblich, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig oder unter Berücksichtigung der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wirdInteressen von Köllersberger e.U. für den Vertragspartner zumutbar ist. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein 3.1.5 Erbringt Köllersberger e.V. U. kostenlose Dienste und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlichLeistungen, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt so können diese von Köllersberger e. U. ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich3.1.6 Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx e.U. im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt, räumt Köllersberger e.U. dem Vertragspartner eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen Arbeitsergebnisse nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.vollständiger Bezahlung

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 1.11.1 Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bietet allen Schülern der weiterführenden Schulen und Vollzeit-Berufskollegs sowie deren Schulträgern ein SchülerTicket an. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Mieters an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V., die Konditionen sind im Zusammenhang Rah- men eines Kollektivvertrages mit der VRS GmbH, dem Schulträ- ger sowie dem VRS-Verkehrsunternehmen, das die jeweils betreffende Schule überwiegend bedient (Vertragsverkehrsunter- nehmen), zu vereinbaren. Grundlage bilden die nachstehenden Tarifbestimmungen. Zur Nutzung des SchülerTickets berechtigt sind Xxxxxxx der in § 97 Abs. 1 und 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) aufgeführten weiterführenden Schulen und Vollzeit-Berufskollegs (Berufsfach- und Fachober- schulen), an welchen gemäß Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Über- nahme von Schülerfahrkosten besteht. 1.2 Xxxxxxx von Schulen, für welche die Schule/der Schulträger eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mieten zuständigen VRS- Verkehrsunternehmen (Vertragsverkehrsunternehmen) und der Kooperationshüpfburg stehen. Sie gelten als vereinbartVRS GmbH über ein SchülerTicket abgeschlossen hat, wenn ihnen sind nicht umgehend widersprochen wirdzum Bezug von SchülerjahresTickets berechtigt. 1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. als in vollem Umfang anerkannt. Der Mieter verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch die Vereinskooperation Turnverein Nierstein e.V. und Kleine Niersteiner e.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 1.3. Der Mieter verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt.

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Samples: VRS Gemeinschaftstarif