Common use of Anerkennung Clause in Contracts

Anerkennung. 1. Zum Zweck der Erfüllung der massgebenden Normen oder Kriterien für die Zulassung, Genehmigung oder Bescheinigung von Dienstleistungserbringern zieht jede Vertragspartei alle Gesuche der anderen Vertragspartei nach Anerkennung der Ausbildung oder Berufserfahrung, der Anforderungen oder Zulassungen oder Bescheinigungen in Betracht, die in dieser Vertragspartei erworben, erfüllt oder erteilt worden sind. Diese Anerkennung kann auf einem Abkommen oder einer Vereinbarung mit dieser anderen Vertragspartei beruhen oder einseitig gewährt werden.

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Anerkennung. 1. Zum Zweck der Erfüllung der massgebenden Normen oder Kriterien für die Zulassung, Genehmigung oder Bescheinigung von Dienstleistungserbringern zieht jede Vertragspartei alle Gesuche der einer anderen Vertragspartei nach um Anerkennung der Ausbildung oder Berufserfahrung, der Anforderungen oder Zulassungen oder Bescheinigungen in BetrachtBe- scheinigungen, die in dieser Vertragspartei erworben, erfüllt oder erteilt worden sind, in Betracht. Diese Anerkennung kann auf einem Abkommen einer Übereinkunft oder einer Vereinbarung Ver- einbarung mit dieser anderen Vertragspartei beruhen oder auch einseitig gewährt werden.

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Anerkennung. 1. Zum Zweck der Erfüllung der massgebenden Normen oder Kriterien für die ZulassungBewilligung, Genehmigung Zulassung oder Bescheinigung von Dienstleistungserbringern Dienstleisterbringern zieht jede Vertragspartei alle Gesuche der einer anderen Vertragspartei nach um Anerkennung der Ausbildung oder Berufserfahrung, der Anforderungen oder Zulassungen oder Bescheinigungen in BetrachtBe- scheinigungen, die in dieser der gesuchstellenden Vertragspartei erworben, erfüllt oder erteilt worden sind, in Betracht. Diese Eine solche Anerkennung kann auf einem Abkommen einer Überein- kunft oder einer Vereinbarung mit dieser anderen der gesuchstellenden Vertragspartei beruhen oder auch einseitig gewährt werden.

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Anerkennung. 1. Zum Zweck der vollständigen oder teilweisen Erfüllung der massgebenden ihrer entsprechenden Normen oder Kriterien für die Zulassung, Genehmigung oder Bescheinigung von Dienstleistungserbringern zieht prüft jede Vertragspartei gebührend alle Gesuche Ersuchen der anderen Vertragspartei nach um Anerkennung der Ausbildung oder der Berufserfahrung, der Anforderungen oder der Zulassungen oder Bescheinigungen in BetrachtBescheinigungen, die in dieser Vertragspartei Ver- tragspartei erworben, erfüllt oder erteilt worden sind. Diese Anerkennung kann auf einem Abkommen oder einer Vereinbarung mit dieser der anderen Vertragspartei beruhen oder einseitig gewährt werden.

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Anerkennung. 1. Zum Zweck der Erfüllung der massgebenden Normen oder Kriterien für die Zulassung, Genehmigung oder Bescheinigung von Dienstleistungserbringern zieht jede Vertragspartei alle Gesuche der einer anderen Vertragspartei nach um Anerkennung der Ausbildung oder Berufserfahrung, der Anforderungen oder Zulassungen oder Bescheinigungen in BetrachtBe- scheinigungen, die in dieser Vertragspartei erworben, erfüllt oder erteilt worden sind, in Betracht. Diese Eine solche Anerkennung kann auf einem Abkommen einer Übereinkunft oder einer Vereinbarung mit dieser anderen Vertragspartei beruhen oder auch einseitig gewährt werden.

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Anerkennung. 1. Zum Zweck der Erfüllung der massgebenden Normen oder Kriterien für die Zulassung, Genehmigung oder Bescheinigung von Dienstleistungserbringern Dienstleisterbringern zieht jede Vertragspartei alle Gesuche der einer anderen Vertragspartei nach um Anerkennung der Ausbildung oder Berufserfahrung, der Anforderungen oder Zulassungen oder Bescheinigungen in BetrachtBe- scheinigungen, die in dieser Vertragspartei erworben, erfüllt oder erteilt worden sind, in Betracht. Diese Eine solche Anerkennung kann auf einem Abkommen einer Übereinkunft oder einer Vereinbarung mit dieser anderen Vertragspartei beruhen oder auch einseitig gewährt werden.

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Anerkennung. 1. Zum Zweck der Erfüllung der massgebenden Normen oder Kriterien für die Zulassung, Genehmigung Geneh- migung oder Bescheinigung von Dienstleistungserbringern zieht jede Vertragspartei alle Gesuche der einer anderen Vertragspartei nach um Anerkennung der Ausbildung oder Berufserfahrung, der Anforderungen Anforderun- gen oder Zulassungen oder Bescheinigungen in BetrachtBescheinigungen, die in dieser Vertragspartei erworben, erfüllt oder erteilt worden sind, in Betracht. Diese Eine solche Anerkennung kann auf einem Abkommen einer Übereinkunft oder einer Vereinbarung Vereinba- rung mit dieser anderen Vertragspartei beruhen oder auch einseitig gewährt werden.

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