Common use of Anerkennung Clause in Contracts

Anerkennung. 1. Die gegenseitige Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten von Diplomen, Bescheinigungen und anderen Nachweisen von formalen Qualifikationen und die Koordination von Bestimmungen über die Aufnahme und Ausübung von Tätigkeiten durch natürliche Personen, welche durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt in den Mitgliedstaaten festgelegt sind, bestimmt sich nach den relevanten Bestim- mungen von Artikel 22, dessen Anhang K, dessen Anlage 3 und des Protokolls über den Personenverkehr zwischen Liechtenstein und der Schweiz.

Appears in 3 contracts

Samples: fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch, www.fedlex.admin.ch

Anerkennung. 1. Die gegenseitige Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten von Diplomen, Bescheinigungen Be- scheinigungen und anderen Nachweisen von formalen Qualifikationen Qualifikationen, und die Koordination Ko- ordination von Bestimmungen über die Aufnahme und Ausübung von Tätigkeiten durch natürliche Personen, welche durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt in den Mitgliedstaaten festgelegt sind, bestimmt sich nach den relevanten Bestim- mungen von Artikel 22, dessen Anhang K, dessen Anlage 3 und des Protokolls das Protokoll über den Personenverkehr Personen- verkehr zwischen Liechtenstein und der Schweiz.

Appears in 1 contract

Samples: bundesblatt.weblaw.ch

Anerkennung. 1. Die gegenseitige Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten von Diplomen, Bescheinigungen Be- scheinigungen und anderen Nachweisen Beweis von formalen Qualifikationen und die Koordination von Bestimmungen über die Aufnahme und Ausübung von Tätigkeiten durch natürliche Personen, welche durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt in den Mitgliedstaaten Mitglied- staaten festgelegt sind, bestimmt sich nach den relevanten Bestim- mungen Bestimmungen von Artikel 22Art. 15quinquies, dessen Anhang K, dessen O und Anlage 3 und des Protokolls das Protokoll über den Personenverkehr Personenver- kehr zwischen Liechtenstein und der Schweiz.

Appears in 1 contract

Samples: bundesblatt.weblaw.ch