Common use of Anerkennung Clause in Contracts

Anerkennung. Durch die Anmeldung unterwirft sich der Aussteller mitsamt seinen Beauftragten den Messe- und Ausstellungsbedingungen des Veranstalters. Er erkennt die Messe- und Ausstellungsbedingungen, die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen” und die „Hausordnung” als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe/Ausstellung Beschäftigten an. Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten.

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Anerkennung. Durch die Anmeldung unterwirft sich erkennt der Aussteller mitsamt seinen Beauftragten den Messe- und Ausstellungsbedingungen die Allgemeinen Aus- stellungsbedingungen des Veranstalters. Er erkennt die Messe- und Ausstellungsbedingungen, die Hausordnung des Veranstaltungszentrums sowie ggf. dessen besondere technische Richtlinien für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen „Besonderen Messe- Messen und Ausstellungsbedingungen” und die „Hausordnung” Ausstellungen als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe/Ausstellung Beschäftigten an. Die gesetzlichenge- setzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders beson- ders für Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten.

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