Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Der Vertragsschluss zwischen KWO und dem Kunden bedarf zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch KWO. Die Kostenvoranschlage Bestätigung kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Für den Fall eines durch KWO unterbreiteten Angebots kommt der Vertragsschluss durch schriftlich erklärte Annahme des Kunden zustande.
2.2 Mündliche oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen vor und Angebote bei Vertragsschluss sind freibleibend rechtlich unverbindlich und unverbindlichwerden durch den vorgenannten Vertragsschluss ersetzt, sofern sich nicht im Einzelfall ausdrücklich aus den mündlichen Abreden ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Alle Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. KWOs schriftliche Bestätigung maßgebend.
2.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber KWO abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.4 Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, wie AbbildungenMaße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) sind nur als annähernd zu betrachtenmaßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine exakte Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine durch KWO garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. beeinträchtigen.
2.5 An KatalogenAbbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Urheberrechte vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet Dies gilt auch für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationensolche schriftlichen Unterlagen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenals „vertraulich“ bezeichnet sind. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenunserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 2.1. Alle Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An KatalogenBestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, Zeichnungeneinschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, Kostenvoranschla- gen sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.3. Ergänzungen und sonstigen Unterlagen behalten wir Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns Eigentums- autorisierten Kommunikationsweg.
2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Urheberrecht vortechnische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie dürfen anderen sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht zuganglich gemacht werdenbeeinträchtigen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben2.5. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen Eigentum oder Urheberrecht an allen von den in unseren uns abgegebenen Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und Beschreibungen vorzuneh- menanderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, die durch Fabrikationsrücksichten sie bekannt geben, selbst oder durch VerbesserungenDritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar istwenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenAusgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 2.1. Die Kostenvoranschlage und Angebote von FLÖTER sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungenes sei denn, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht dass FLÖTER diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenhat.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße 2.2. Annahmeerklärungen und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechts- wirksamkeit der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenschriftlichen Auftragsbestätigung durch FLÖTER. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher der schriftlichen Auftragsbestätigung von FLÖTER und entsprechend ent- sprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der durch Lieferung durch den Kunden bzw. Leistung zustande. Erfolgt keine schriftliche BestätigungFLÖTER ist berechtigt, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigungzur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. Abweichend davon wird bei Bestellungen von Handelsware die Auftragsannahme durch die Abrufe und Rechnungsbegleichung erteilt.
2.4 2.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen FLÖTER und dem Besteller im Zusammen- hang mit den Kauf-, Werk-oder Dienstleistungsverträgen getroffen werden, sind in dem Kauf-, Werk-oder Dienstleistungsvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
2.4. Soweit den Mitarbeitern von FLÖTER nicht eine entsprechende Ver- tretungsvollmacht kraft Gesetzes zusteht, sind diese nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Zur Wirk- samkeit bedürfen solche Abreden der schriftlichen Bestätigung.
a) Hinsichtlich Abweichungen in Maß- oder Gewicht gelten soweit im Einzel- fall keine spezifischen Toleranzen vereinbart sind, die „Bestimmungen der GKV Prüf- und Bewertungsklauseln für Polyethylen-Folien und Erzeugnissen daraus“ des Fachverbandes Verpackung und Verpackungsfolien im GKV in ihrer jeweils geltenden Fassung, hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin.
b) Von uns zur Verfügung gestellte Muster gelten als Beispielsstücke für Quali- tät, Material und Eigenschaften eines Produkts. Unsere Endprodukte können davon unwesentlich abweichen. Von uns getätigte Angaben über Maße, Eigen- schaften und Verwendungszweck der Produkte sind, soweit sie nicht schrift- licher Vertragsbestandteil geworden sind, unverbindlich und
c) Vorbehaltlich besonderer Anweisungen des Auftraggebers erfolgt die Ausfüh- rung mit branchenüblichen Materialien und nach den üblichen und bekannten Herstellungsverfahren. Bei allen Kunststofferzeugnissen
d) Auf die Verwendung der Verpackung für Lebensmittel hat der Auftrag- geber ausdrücklich hinzuweisen. Unterlässt er dies, so kann er diesbezüglich keine Mängelrügen geltend machen.
e) Recyclingrohstoffe oder abbaubare Folien können von Charge zu
f) Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen zur Mehr- oder Minderlieferungen in einem Um- fang von den in unseren Angeboten 10 % und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men15 % bei Materialien, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungennicht im Standardsortiment sind, Erfahrungen und Fortschritte vor. Dem Auftraggeber wird die tatsächliche Liefermenge in Rechnung gestellt. Eine Nachlieferung der Technik bedingt Mengendifferenz bei Unterlieferung kann nicht gefordert werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an ; ebenso eine Rücknahme der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenMengendifferenz bei Überlieferung.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage 1) Unsere Lieferungen und Angebote sind freibleibend Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingun- gen und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen Geschäfts- und Gewichtsangaben, Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur als annähernd zu betrachtenverbindlich, soweit wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir von uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht schriftlich bestätigt werden.
2.2 2) Bestellungen werden nur in schriftlicher, elektronischer oder in Textform entgegengenom- men. Eine Auftragsbestätigung kann bei einem Gesamtnettowarenwert von über 100,00 Eu- ro gewährleistet werden.
3) Für vom Auftraggeber angelieferte Ware (z. B. für Lohnkalibrierarbeiten) gilt die tatsächlich gelieferte Xxxx als Vertragsgegenstand. Bei Abweichungen vom zugesandten Kalibriergut (Stückzahl, Art, Qualität) erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber.
4) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. JuZ wird dem Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware oder über Lieferverzögerungen informie- ren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unver- züglich erstatten.
5) Bei der Lieferung von Sonderabmessungen kann die bestellte Stückzahl um 10% unter- bzw. überschritten werden; bei Bestellungen unter 10 Stück kann eine Toleranz von mindes- tens 1-2 Stück bestehen. Berechnet wird die Liefermenge.
6) Der Kunde haftet Mindestbestellwert bei Dienstleistungen beträgt 50,00 Euro.
7) Bei nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber, zu bereits von XxX bestätigten Be- stellungen, behält sich XxX eine Aufwandspauschale von 25,00 Euro vor.
8) Für unsere Lieferungen gelten die Maße unserer Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildun- gen und die gegenwärtigen verbindlichen DIN-Vorschriften und Normen. Änderungen und Abweichungen bedürfen der Schriftform. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vor- behalten.
9) Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, sofern der Auftraggeber nichts Anderweitiges be- stellt, ohne Prüfung (Kalibrierung / Zertifikat), JuZ übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für die Richtigkeit aufgegebener Maße Maß- und Toleranzangaben.
10) Für Lieferungen nach Zeichnungen, Maßangaben und Beschreibungen des Auftraggebers sind diese Angaben für die Richtigkeit uns verbindlich, sofern von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen uns nicht widersprochen wird.
11) Ordnungsgemäß und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenbestellgerecht gelieferte Waren werden grundsätzlich nicht zurückge- nommen. Der Kunde haftet ferner dafürFür den Fall, dass durch die Benutzung XxX sich mit einer wunschgemäßen Stornierung des Auftragge- bers einverstanden erklärt, wird der Zeichnungen angearbeitete Wert von Sonderabmessungen berechnet und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werdenbei Rücknahme von Lagerware, eine Gutschrift nur in Höhe von 80% der Rechnungs- summe erteilt. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind Erbrachte Dienstleistungen (z.B. Kalibrierung, Gravur) ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenerstattungsfä- hig.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Unsere Angebote sind freibleibend stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und unverbindlichProduktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Alle zu dem Angebot gehöri- gen UnterlagenÄnderungen und Nebenabreden sowie vom Verkaufsmitarbeiter gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationenuns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafürin offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind können nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenentstehen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen Mengen-, Maß- und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustandeFarbangaben). Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als AuftragsbestätigungFehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
2.4 Wir behalten uns Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Käufer das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten Angebot angenommen hat und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzensomit das Material bestellt wird.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr Auftragsbestätigungen können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden.
2.6 Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reicht auch ein niedriger Zaun, eine Hecke oder Mindermengen bei Serienfertigungen eine niedrige Mauer aus. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von bis Bundesland zu 5 % be- zogen auf Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch die jeweilige Bestellmenge Bauherren sicherzustellen. Die Maße, die in der Auftragsbestätigung mit dem Außendienst Mitarbeiter vereinbart werden, sind uns gestattetvor dem Montagetermin vom Auftraggeber im Einklang der Grundstücksgrenze zu verifizieren. Nachträglich Reklamation der Positionierung sehen wir nicht als Mangel an.
2.7 Alle Veränderungen der Auftragsbestätigungen muss der Verbraucher mit dem Büro kommunizieren. Arbeitsanweisungen, sofern diese Mengenabweichung die vor Ort mit dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istMonteur besprochen werden, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind ausgenommen von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Ausgenommen sind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung, wie Höhe, Tiefe, Position der Produkte.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und (1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
(3) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten) sowie unsere Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, ZeichnungenModellen, Kostenvoranschla- gen Werkzeugen und sonstigen anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Hilfsmitteln vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und für die Richtigkeit eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind wenn Verhandlungen nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenzum Abschluss eines Vertrages führen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und (1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nicht etwas anderes ergibt. Alle zu Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot und können von uns innerhalb von drei (3) Wochen nach Zugang mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. unserer sofortigen Warenlieferung angenommen werden. Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die Warenlieferung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Angebot gehöri- gen UnterlagenInhalt der Auftragsbestätigung (sofern eine solche erteilt wird) und diesen Verkaufsbedingungen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung der Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax.
(2) Abänderungen oder Ergänzungen bereits angenommener Bestellungen bedürfen, wie Abbildungenauch Nebenabreden und Garantien unserer Verkaufsangestellten, zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(3) Bei Abweichungen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Verkaufsbedingungen gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung vor.
(4) Unsere Angaben zu der zu liefernden Ware (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) sind nur als annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der zu betrachtenliefernden Ware. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenbeeinträchtigen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 (5) Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von den in unseren uns abgegebenen Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zumut- bar istzur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Gleiches Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch für andere Zwecke als den Einkauf von Ware bei uns nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände und eventuell gefertigte Kopien vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Dies gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzenauch wenn die Gegenstände von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 2.1. Alle Angebote der TERRITORY CTR sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An KatalogenBestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY CTR innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, Zeichnungeneinschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY CTR vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, Kostenvoranschla- gen sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.3. Ergänzungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY CTR nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.4. Angaben der TERRITORY CTR zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Urheberrecht vortechnische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie dürfen anderen sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht zuganglich gemacht werdenbeeinträchtigen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben2.5. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen Eigentum oder Urheberrecht an allen von den in unseren uns abgegebenen Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und Beschreibungen vorzuneh- menanderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY CTR weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, die durch Fabrikationsrücksichten sie bekannt geben, selbst oder durch VerbesserungenDritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY CTR diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar istwenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenAusgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr 2.6. Es ist, etwa im Rahmen von BYOD, nicht auszuschließen, dass auf den von unseren Mitarbeitern zu dienstlichen Zwecken genutzten elektronischen Kommunikationsgeräten (wie Mobiltelefonen, Tablets, Laptops etc.) Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) installiert sind. Hierbei handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, über einen Messenger-Dienst in unserem Namen Erklärungen abzugeben oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis entgegen zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istnehmen.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 1. Die Kostenvoranschlage und Angebote von ORAFOL sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen UnterlagenDies gilt auch, wie Abbildungenwenn ORAFOL einem Kunden Kataloge, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen oder zur Verfügung gestellt hat, an denen sich ORAFOL Eigentums- bzw. Nutzungs- und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenVerwertungsrechte vorbehält.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit 2. Die Bestellung von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung ORAFOL Produkten durch den Kunden zustandegilt als verbindliches Vertragsangebot. Erfolgt keine Sofern sich im Einzelfall aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist ORAFOL berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Tagen nach Zugang durch schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine Erklärung oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns Erklärung in Textform (z.B. E-Mail) anzunehmen. ORAFOL behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch innerhalb von 3 Tagen nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen Zugang einer Bestellung – ohne Angabe von Gründen – den Vertragsschluss scheitern zu lassen und das Vertragsangebot des Kunden nicht anzunehmen.
3. Der schriftlich abgeschlossene Vertrag, einschließlich dieser AVLB, ist maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen ORAFOL und dem Kunden und gibt alle Abreden zwischen ORAFOL und dem Kunden vollständig wieder. Mündliche Zusagen von ORAFOL vor Vertragsschluss sind unverbindlich. Soweit sich aus mündlichen Abreden nicht eindeutig ergibt, dass diese als verbindlich fortgelten sollen, werden diese durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
4. Individuelle, im Einzelfall getroffene und von den in unseren Angeboten AVLB abweichende bzw. diese ergänzenden Vereinbarungen zwischen Kunden und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen ORAFOL bedürfen jeweils der Schriftform. Gegenüber ORAFOL abzugebende, rechtserhebliche Erklärungen des Kunden (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen) bedürfen ebenfalls der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax und Beschreibungen vorzuneh- menE-Mail. Verkäufer von ORAFOL sind - es sei denn, es handelt sich hierbei um einen Geschäftsführer oder Prokuristen - nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzenüber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr 5. Angaben von ORAFOL zum Gegenstand der Lieferung oder Mindermengen bei Serienfertigungen Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Maße und Gewichte und alle sonstigen Leistungsdaten und technischen Daten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung, welche auf den durch ORAFOL in der Praxis gewonnenen Erkenntnissen beruhen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von bis zu 5 % be- zogen auf Bauteilen und Bestandteilen durch gleichwertige Teile bzw. Bestandteile sind zulässig, soweit sie die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istVerwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 1. Die Kostenvoranschlage Ausarbeitung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Hinsichtlich der Richtigkeit seiner Informationen und der Genauigkeit der Angaben trägt der Besteller die Verantwortung. Der Besteller hat uns alle erforderlichen Informationen bezüglich der bestellten Waren rechtzeitig zukommen zu lassen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachtensind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet anders gekennzeichnet sind, freibleibend. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenAnnah- mefristen bei verbindlichen Angeboten ergeben sich aus unseren Angeboten.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben3. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher der Erteilung unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder durch Liefe- rung zustande. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestäti- gung maßgebend.
4. Änderungen der Konstruktion, Ausführung und entsprechend deren Inhalt Montage bleiben vorbehalten, soweit hierdurch der Ver- tragsgegenstand nicht wesentlich geändert oder infolge seine Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
5. Eine Übertragung von Rechten aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
2. Dem Besteller ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Besteller ist zur Weiter- veräußerung der Annahme Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang berechtigt und tritt bereits jetzt sämt- liche aus der Lieferung Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetre- tenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Von dem Widerrufsrecht wer- den wir nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesent- liche, den Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ergibt. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgelt- forderung in Verzug gekommen ist –, können wir verlangen, dass der Besteller die Abtretung offen legt und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergibt.
3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden zustandeBesteller erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag, ohne uns zu verpflichten. Erfolgt keine schriftliche BestätigungDie be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehalts- ware i.S.v. Ziff. VII.1. Sofern der Liefergegenstand mit anderen, gelten unsere Lieferscheine uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder unsere Rechnungen zugleich Vermischung, gilt als Auftragsbestätigungvereinbart, dass der Besteller uns anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware überträgt. In gleichem Umfang tritt der Besteller Ansprüche gegen Dritte an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwachsen. Mit Vertragsschluss nehmen wir die Abtretung an. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2.4 Wir behalten 4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- menBesteller unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen zur Aufhebung des Zugriffs und Fortschritte zur Wiederbeschaffung der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzenvon uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen 5. Übersteigt der realisierbare Wert der gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istSicherheiten verpflichtet.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage 1. Unsere Angebote sowie unsere Muster, Prospekte, Zeichnungen, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen und Angebote sonstige Leistungsdaten für Vertragsprodukte (= Waren) sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie wir diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindhaben.
2. Der Kunde ist an seine Bestellungen 2 Wochen ab Eingang bei uns gebunden. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen seit Bestelleingang oder alternativ auch durch Ausführung der Bestellung innerhalb der gleichen Frist zustande.
3. Mit Datenverarbeitungsanlagen verschickte Geschäftspost ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
4. Unsere Angebote gelten für Lieferungen in das Land, in dem der Kunde nach den Angaben in seiner Bestellung seinen Sitz hat. Der Kunde hat OTNI für alle Nachteile und Kosten einzustehen, die durch die Verwendung der Ware außerhalb seines Sitzes entstehen.
5. Abbildungen, Muster, Prospekte, Zeichnungen und/oder alle sonstigen zum Angebot gehörenden Unterlagen sind keine Beschaffenheitsangaben. Eigenschaften, Zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, sondern nur dann, wenn dies gesondert mindestens in Textform vereinbart wird. An Katalogensämtlichen Abbildungen, ZeichnungenMustern, Kostenvoranschla- gen Prospekten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht das Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet Wir gewährleisten ausschließlich für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung den Bereich der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenBundesrepublik Deutschland den Bestand unserer Schutzrechte. Der Kunde haftet ferner dafürdarf unsere Rechte nur mit unserer Einwilligung (mindestens in Textform) an Dritte weitergeben, dass durch unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben und hat diese auf Verlangen unverzüglich an uns ohne Zurückbehaltungsrecht zurückzugeben.
6. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der OTNI-Produkte (= Waren), technische Empfehlungen oder Beratungen und sonstige Angaben unserer Mitarbeiter (anwendungstechnische Beratung) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien unseren Kunden und dessen Abnehmer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Benutzung Eignung der Zeichnungen Produkte (= Waren) für die beabsichtigte Nutzung. Anwendungstechnische Hinweise begründen kein gesondertes vertragliches Rechtsverhältnis / Beraterverhältnis.
7. Richtige und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellenrechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch werden den Kunden unverzüglich über die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von Nichtverfügbarkeit einer Lieferung informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenunverzüglich erstatten.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 2.1. Alle Angebote der SAZ sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An KatalogenBestellungen oder Aufträge kann SAZ innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2.2. Maßgeblich für den Auftrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der SAZ vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, Zeichnungensofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, Kostenvoranschla- gen dass sie verbindlich fortgelten.
2.3. Ergänzungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der SAZ nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.4. Angaben der SAZ zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Urheberrecht vortechnische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie dürfen anderen sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht zuganglich gemacht werdenbeeinträchtigen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben2.5. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen Eigentum oder Urheberrecht an allen von den in unseren uns abgegebenen Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und Beschreibungen vorzuneh- menanderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der SAZ weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, die durch Fabrikationsrücksichten sie bekannt geben, selbst oder durch VerbesserungenDritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der SAZ diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar istwenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenAusgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Sämtliche Angebote von ONERGYS sind freibleibend und unverbindlich. Alle Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot ab durch das Platzieren von Waren im virtuellen Warenkorb, das Durchlaufen des Bestellvorgangs und das Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang bei uns per E-Mail oder per Post anzunehmen; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang unserer Erklärung beim Kunden. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere Auftrags- oder Änderungsbestätigung in Text- oder Schriftform maßgebend. Der Vertragstext wird von ONERGYS gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite von ONERGYS archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop der ONERGYS angelegt hat. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online- Bestellformular von ONERGYS kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und englische Sprache zur Verfügung. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich unserer AGB bedürfen zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, wie Abbildungenvon der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) auf der Website von ONERGYS sind nur als annähernd zu betrachtenannähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenbeeinträchtigen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 1) Alle Angebote der cesitec GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Alle zu Bestellungen oder Aufträge kann die cesitec GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
2) Auf offensichtliche Irrtümer (z. X. Xxxxxxx- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung, einschließlich der Bestellunterlagen hat der Auftraggeber die cesitec GmbH zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
3) Mündliche oder elektronische Aufträge werden nur auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt und bedürfen zur Verpflichtung der cesitec GmbH ihrer schriftlichen Bestätigung.
4) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der cesitec GmbH und dem Angebot gehöri- gen UnterlagenAuftrageber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, wie Abbildungeneinschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der cesitec GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag vollständig ersetzt.
5) Angaben der cesitec GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte und technische Daten) sowie ihre Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) sind nur als annähernd zu betrachtenannähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck eine genaue Überein- stimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffungsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handels-übliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für 6) Bei Werkstoffvorschlägen des Auftraggebers übernimmt die Richtigkeit aufgegebener Maße cesitec GmbH keine Gewähr dafür, dass sich das Material für den Verwendungszweck des Auftraggebers eignet. Soweit der Auftraggeber die Beteiligung von Unterlieferanten ausdrücklich vorschreibt, übernimmt die cesitec GmbH für deren Lieferung keine Gewähr, verpflichtet sich aber zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen, soweit sie die Unterlieferanten im eigenen Namen beauftragt hat.
7) Wird der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich geändert, insbesondere ausgeweitet, so kann die Cesitec GmbH eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger InformationenVergütungen, insbesondere deren Erhöhung, verlangen. Die cesitec GmbH ist berechtigt, die Einfluss auf die Eig- nung Durchführung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenAuftragsleistungen bis zur Einigung über eine entsprechende Anpassung der Preise und Vergütungen vorläufig einzustellen, wenn sie den Auftraggeber hierauf vorab schriftlich hingewiesen hat. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat cesitec GmbH. Eine einseitige Änderung der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung Auftragsleistung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als AuftragsbestätigungAuftraggeber ist ausgeschlossen.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von drei Wochen durch Übersendung einer Auftragbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungenes sei denn, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindhaben.
3. An Katalogenallen Abbildungen, ZeichnungenKalkulationen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
4. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und in ortsüblicher Höhe zu vergüten.
5. Jede Art von Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und/oder Mengenangaben namentlich in Katalogen, Preislisten und Werbungen sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar. Mündliche Angaben zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
6. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein hieraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben7. Der Kunde haftet ferner dafürVertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass durch die Benutzung Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurückerstattet.
8. Für Maß-, Gewichts- und/oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werdenStückzahlabweichungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Insofern hat der Kunde uns Bei Sonderanfertigungen oder Sonderbeschaffungen gelten ebenfalls die ortsüblichen Toleranzen zzgl. einer Abweichung von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellenbis zu 10 %.
9. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtetbehalten uns vor, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, den Abschluss des Vertrages von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich der Vereinbarung einer Vorauszahlungsklausel abhängig zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere ErfüllungsgehilfenEin entsprechendes Verlangen kann unsererseits jederzeit geltend gemacht werden. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten und zwar: 1/3 Anzahlung nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, 0/0 sobald unserem Kunden mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, den Restbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen, spätestens innerhalb eines weiteren Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote von SCHULTE sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenunverbind- lich, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich XXXXXXX an die in ei- nem ausdrücklich als verbindlich oder fest bezeichneten Angebot ent- haltenen Bedingungen und Preise 14 Tage ab Ausstellungsdatum ge- bunden.
2.3 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt – wenn nicht ausnahmsweise bereits ein vorheriges Angebot von SCHULTE als ver- bindlich bezeichnet war – als verbindliches Vertragsangebot. An KatalogenSoweit nichts Abweichendes vereinbart ist, hat SCHULTE zwei Wochen Zeit, dieses Angebot des Käufers anzunehmen. Die Annahme kann aus- drücklich (bspw. durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform) oder durch schlüssiges Handeln (bspw. Auslieferung der Ware) erklärt werden.
2.4 Angaben zum Gegenstand und Umfang der Lieferung (z.B. Maße, Gewichte, technische Daten) in Katalogen oder Prospekten o- der anderen Darstellungen (z.B. Datenblätter in der jeweils aktuellen Fassung) sind nur annähernd maßgebliche Leistungsbeschreibungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Vertragsinhalt und verbindliche Beschaffenheit vereinbart.
2.5 Garantien für die Beschaffenheit der Ware werden von SCHULTE nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden.
2.6 Die Außendienstmitarbeiter, Angestellten, freien Handelsver- treter und sonstigen Betriebsangehörigen von SCHULTE sind nicht be- fugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen o- der Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Ver- trages hinausgehen.
2.7 SCHULTE behält sich sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Beschreibungen, Mustern, Kos- tenvoranschlägen vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich ohne ausdrückliche Genehmigung von SCHULTE weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von SCHULTE sind Unterlagen und Datenträger ohne Zurückhaltung von Kopien zu- rückzugeben.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Verkaufsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 2.1. Alle Angebote von RMI sind freibleibend und unverbindlich. Alle Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn RMI einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder die Bestellung ausführt.
2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen RMI und Kunden sind der schriftlich geschlossene Vertrag (bestehend aus Angebot und Auftrag bzw. Bestellung) sowie diese AGB. Mündliche Zusagen von RMI vor Abschluss des Einzelvertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von RMI nicht berechtigt, wie Abbildungenhiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.4. Angaben von RMI zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) sind nur als annähernd zu betrachtenmaßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindbeeinträchtigen.
2.5. An RMI behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, ZeichnungenModellen, Kostenvoranschla- gen Werkzeugen und sonstigen anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Hilfsmitteln vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafürdarf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von RMI weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtetsie bekannt geben, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten selbst oder durch VerbesserungenDritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von RMI diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzenwenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 1. Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich. Alle Dies gilt auch, wenn er dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Lieferanten diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenvernichten, wie Abbildungenwenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
2. Angaben des Lieferanten zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie seine Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) sind nur als annähernd zu betrachtenmaßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenbeeinträchtigen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung 3. Die Bestellung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung Ware durch den Kunden zustandegilt als verbindliches Vertragsangebot. Erfolgt keine schriftliche BestätigungSofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigungist der Lieferant berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang beim Lieferanten anzunehmen.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der 4. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten des Lieferanten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte Auslieferung der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen Ware an der Änderung dem den Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzenverbindlich.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage Darstellung der Produkte in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren über unseren Internetshop. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten, dem erfolgreichen durchlaufen der einzelnen Bestellschritte und Angebote durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche, im abschließenden Schritt des Bestellprozesses, geben Sie ein verbindliches Kaufangebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit etwaige Eingabefehler zu erkennen und mit Hilfe der Korrekturfunktion zu korrigieren und/oder zu verändern. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt keine Auftragsannahme dar. Wir sind freibleibend berechtigt Ihre Bestellung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform (z.B. Email), in welcher Sie zur Zahlung aufgefordert werden oder die Auslieferung der Ware bestätigt wird, anzunehmen. Ein bindender Vertrag kann aber auch schon vorher zustande kommen, wenn Sie eine Sofort-Zahlungsweise wählen und unverbindlichdie Zahlung mit Absenden der Bestellung vornehmen. Alle In diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss zu dem Angebot gehöri- gen UnterlagenZeitpunkt, wie Abbildungenan dem Sie die Zahlung auslösen und der entsprechende Zahlungsdienst Ihnen die Ausführung der Zahlungsanweisung bestätigt. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) sind nur als annähernd zu betrachtenmaßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich beeinträchtigen. Bei Schaumstoff-, Matratzen-, Betten- und Federbödensonderanfertigungen sind Maßabweichungen produktionstechnisch und / oder schneidtechnisch bedingt nicht zu vermeiden. Alle Größenangaben sind daher ca. - Angaben. Toleranzen von +/- 2 cm je Dimension einer Sache sind bei unseren Liefergegenständen normal und gehören zur vertragsgemäßen Beschaffenheit. Die Schuldung besonderer Produkteigenschaften, insbesondere schwere Entflammbarkeit nach DIN EN 597; Stauchhärte; Raumgewicht; Nutzbarkeit im gewerblichen Bereich; Schleißzahl in Martindale; Eignung von Schaumstoffen oder Matratzen als verbindlich bezeichnet Sitzpolster, Dämmmaterial oder Schallschutz; Faltrichtung; Zoneneinteilung; Abnehmbarkeit und Waschbarkeit von Bezügen; Anzahl von Federelementen und Reißverschlüssen; bedarf einer expliziten Vereinbarung. Diese Eigenschaften werden nur geschuldet, wenn diese in Textform vertraglich festgeschrieben sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote von SCHULTE sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenunverbind- lich, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich XXXXXXX an die in ei- nem ausdrücklich als verbindlich oder fest bezeichneten Angebot ent- haltenen Bedingungen und Preise 14 Tage ab Ausstellungsdatum ge- bunden.
2.3 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt – wenn nicht ausnahmsweise bereits ein vorheriges Angebot von SCHULTE als ver- bindlich bezeichnet war – als verbindliches Vertragsangebot. An KatalogenSoweit nichts Abweichendes vereinbart ist, hat SCHULTE 14 Tage Zeit, dieses Angebot des Käufers anzunehmen. Die Annahme kann ausdrücklich (bspw. durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform) oder durch schlüssiges Handeln (bspw. Auslieferung der Ware) erklärt wer- den.
2.4 Angaben zum Gegenstand und Umfang der Lieferung (z.B. Maße, Gewichte, technische Daten) in Katalogen oder Prospekten oder anderen Darstellungen (z.B. Datenblätter in der jeweils aktuellen Fassung) sind nur annähernd maßgebliche Leistungsbeschreibungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Vertragsinhalt und verbindliche Beschaffenheit vereinbart.
2.5 Garantien für die Beschaffenheit der Ware werden von SCHULTE nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden.
2.6 Die Außendienstmitarbeiter, Angestellten, freien Handelsver- treter und sonstigen Betriebsangehörigen von SCHULTE sind nicht be- fugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.7 SCHULTE behält sich sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Beschreibungen, Mustern, Kos- tenvoranschlägen vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich ohne ausdrückliche Genehmigung von SCHULTE weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von SCHULTE sind Unterlagen und Datenträger ohne Zurückhaltung von Kopien zu- rückzugeben.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 (1) Die Kostenvoranschlage Präsentation unserer Waren im Internet stellt kein bindendes Angebot im Sinne des § 861 ABGB dar. Vielmehr ist die Präsentation als Einladung Angebote zu stellen zu interpretieren. Erst die Bestellung durch den Besteller ist als bin- dendes Angebot im Sinne des § 861 ABGB zu verstehen. Im Fall der Annahme durch uns versenden wir an den Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder normaler Post (Annahmerklärung). Das Angebot des Bestellers kann durch uns auch durch „tatsächliches Entsprechen“ im Sinne des § 864 Abs 1 ABGB (Lieferung der bestellten Waren) innerhalb der Annahmefrist angenommen werden.
(2) Dies gilt auch für sonstige Bestellungen und Angebote sonstige Formen der Waren- präsentation, insbesondere in allgemeinen Preis-/Wareninformationen, unseren Katalogen, in unserer Werbung und in Kundenanschreiben, sofern und soweit diese von uns nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(3) Für die Art und den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind freibleibend und unverbindlichzu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, Kostenvoranschläge sind nur als annähernd zu betrachtendann verbindlich, soweit wenn sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindwerden. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen Überschreitungen des Kostenvoranschlags bis zu 15 % des veranschlagten Vertragswertes behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht bei notwendigen Arbeiten ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet (4) Die über unsere Website bestellten Waren werden in den in unserem Online-Shop angegebenen Ausführungen, Maßen, Gewichten, Färbungen und Mindestmengen geliefert. Angaben in unserem Online-Shop stellen keine Garantiezusage, welcher Art auch immer dar. Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts oder die auf geänderte gesetzliche Vorschriften zurückgehen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind. Dasselbe gilt auch bei allen sonstigen Bestellungen für die Richtigkeit aufgegebener Maße Angaben auf unserer Website, in unseren Katalogen und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenunserer Werbung.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 (5) Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung von der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- mender Ware abzusehen, wenn die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar bestellte Ware bei uns nicht mehr verfügbar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- Im Falle der Bestellung des Verbrauchers im Fernabsatz (Vertragsabschlüsse im Versandhandel und MaßdifferenzenDistanz- geschäft unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel, wie beispielsweise elektronische Medien, Telefon, Fax, Katalog- und Postwurfsen- dungen, etc.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr ) ist von uns dem Verbraucher unverzüglich mitzuteilen, dass die Be- stellung nicht ausgeführt werden kann, da die bestellte Ware oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istDienstleistung nicht verfügbar ist (§ 5i Abs 2 KSchG).
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Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage 1. Unsere Angebote sowie unsere Muster, Prospekte, Zeichnungen, technische Dokumentationen, Produkt- beschreibungen und Angebote sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie wir diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindhaben.
2. Der Kunde ist an seine Bestellungen 2 Wochen ab Eingang bei uns gebunden. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen seit Bestelleingang oder alternativ auch durch Ausführung der Bestellung innerhalb der gleichen Frist zustande.
3. Mit Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
4. Unsere Angebote gelten für Lieferungen in das Land, in dem der Kunde nach den Angaben in seiner Bestellung seinen Sitz hat (nachfolgend „Exportland“). Der Kunde hat wedi für alle Nachteile und Ver- bindlichkeiten einzustehen, die durch die Verwendung der Ware außerhalb des Exportlandes entstehen.
5. Abbildungen, Muster, Prospekte, Zeichnungen und / oder alle sonstigen zum Angebot gehörenden Un- terlagen sind keine Beschaffenheitsangaben. Eigenschaften, Zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, sondern nur dann, wenn dies gesondert mindestens in Textform vereinbart wird. An Katalogensämtlichen Abbildungen, ZeichnungenMustern, Kostenvoranschla- gen Prospekten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht das Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet Wir gewährleisten ausschließlich für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung den Bereich der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenBundesrepublik Deutschland den Bestand unserer Schutzrechte. Der Kunde haftet ferner dafürdarf unsere Rechte nur mit unserer Einwilligung (mindestens in Textform) an Dritte weitergeben, dass unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben und hat diese auf Verlangen unverzüglich an uns ohne Zurückbehaltungsrecht zurückzugeben.
6. Eine Verwendung unserer Produkte in Flug-, Kraft- und / oder Wasserfahrzeugen ist aufgrund spezieller Zulassungs- und Prüfverfahren sowie der einschlägigen Brandschutzbestimmungen nicht vorgesehen, es sei denn, es liegt eine vorherige ausdrückliche Freigabe in Textform durch uns im Einzelfall vor. Gewähr- leistung, Schadenersatz und sonstige hieraus resultierende Ansprüche sind ansonsten ausgeschlossen.
7. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der wedi-Produkte (= Waren), technische Empfehlungen oder Beratungen und sonstige Angaben unserer Mitarbeiter (anwendungstechnische Beratung) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien unseren Kunden und dessen Abnehmer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Benutzung Eignung der Zeichnungen Produkte (= Waren) für die beabsichtigte Nutzung. Anwendungstechnische Hinweise begründen kein gesondertes vertragliches Rechtsverhältnis / Beraterverhältnis.
8. Richtige und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellenrechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch werden den Kunden unverzüglich über die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von Nichtverfügbarkeit einer Lieferung informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenunverzüglich erstatten.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenstets freibleibend, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekenn- zeichnet sind oder eine bestimmte Annahme- frist enthalten ist. An KatalogenSie sind auch dann freiblei- bend, wenn wir dem Besteller Produkt- oder- Leistungsbeschreibungen oder technische Do- kumentationen (z.B. Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenPläne, Be- rechnungen, Kalkulationen) überlassen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen2. Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung wenn wir einen Auftrag des Bestellers in Textform angenommen oder bestätigt haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung 3. Sämtliche zwischen uns und entsprechend deren Inhalt oder infolge dem Besteller bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinba- rungen bedürfen der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar istTextform. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenErgänzungen oder Abänderungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, ohne Beachtung der Textform Änderungen o- der Ergänzungen des Vertrages oder dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinba- ren. Mündliche oder telefonische Änderungen oder Ergänzungen sind ohne unsere ausdrückli- che nachträgliche Genehmigung nur dann wirk- sam, wenn sie von dem Besteller mit unseren Geschäftsführern oder Prokuristen oder sol- chen Mitarbeitern vereinbart werden, die auf- grund einer Vollmacht zu unserer Vertretung berechtigt sind.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr 4. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Mindermengen bei Serienfertigungen Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Ge- brauchswerte, Belastbarkeit, Farbtöne, Tole- ranzen, technische Daten) und unsere Produkt- darstellungen (z.B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit eine genaue Übereinstimmung nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart ist. Soweit nichts ande- res vereinbart ist, sind die Angaben keine ga- rantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lie- ferungen oder Leistungen. Handelsübliche Ab- weichungen und Abweichungen aufgrund von bis DIN- und EN-Normen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausge- setzten Zweck nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt für Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbes- serungen darstellen, sowie für die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile.
5. Wir behalten uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte an allen von uns abgege- benen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Besteller zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform dürfen diese Unterlagen und Hilfsmit- tel weder als solche noch inhaltlich Dritten zu- gänglich gemacht, bekannt gegeben, vervielfäl- tigt oder sonst zu 5 % be- zogen vertragsfremden Zwecken benutzt werden. Der Besteller hat die Unterla- gen oder Hilfsmittel auf die jeweilige Bestellmenge sind Verlangen vollständig an uns gestattetzurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istwenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage 2.1. Xxxxxxxxx veröffentlichte Angebote von ABRA sind – insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit und Angebote sind freibleibend Verfügbarkeit der Hauptleistung, Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich. Alle Insbesondere sind Änderungen in Design, Technik und Funktionsweise sowie Irrtum bei Beschrieb, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung und/ oder durch Zusenden der Ware und/ oder durch Auftragsausführung durch ABRA zu- stande und richtet sich ausschliesslich nach deren Inhalt.
2.2. Explizit anderslautende Regelungen von ABRA zum Vertragsabschluss – etwa in Offerten, Bestellscheinen oder ABRA-Webshops – gehen vor und können z.B. vorsehen, dass der Vertrag zustande kommt, wenn der Kunde im online-Kundenportal seine Zustimmung zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenden dort aufgeführten Vertragsbestimmungen erklärt.
2.3. Ein automatisch generiertes E-Mail, wie Abbildungenwelches lediglich den Empfang einer Bestellung bestätigt, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd stellt keine Auftragsbestätigung dar.
2.4. Telefonische Bestellungen durch den Kunden können bis zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht einem Bestellwert von CHF 3'500.00 rechtsgültig aufgegeben werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit 2.5. Mangels anderslautender Angaben sind schriftliche Offerten von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger InformationenABRA an Kunden 30 Tage lang gültig.
2.6. Telefonische Absprachen sind nur verbindlich, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenwenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.7. Der Kunde haftet ferner dafürUmfang der von ABRA zu erbringenden Leistungen, dass Garantien und Zusicherungen wird allein durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenschriftliche Verträge festgelegt.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt 2.8. Aufgrund rechtlicher oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung technischer Normen zwingend notwendige Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung sind im Hinblick auf die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenLeistungserfüllung vorbehalten.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr 2.9. ABRA wird nach Möglichkeit Bestellungsänderungen des Kunden für Produkte bis zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft berücksichtigen. Sie kann hierfür im Einzelfall eine Umtriebsgebühr in der Höhe von max. 5% des Vertragspreises erheben. Bestellungsänderungen können Auswirkungen auf vereinbarte Preise, Liefertermine und Art oder Mindermengen bei Serienfertigungen Umfang der Erbringung von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istDienstleistungen zur Folge haben.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und A. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
X. Xxxxxxx maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer ist der schriftlich ge- schlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abre- den zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
C. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäfts- führern sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Fax oder E-Mail.
D. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Ge- brauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffungsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt.
E. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder die Urheberrechte an allen von ihm abgegebenen An- geboten sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Pros- pekten, Katalogen, ZeichnungenModellen, Kostenvoranschla- gen Werkzeugen und sonstigen anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Hilfsmitteln vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und für die Richtigkeit eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind wenn Verhandlungen nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenzum Abschluss einer Vereinbarung füh- ren.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und (1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An Bestellungen oder Aufträge kann C + P innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen C + P und Auftraggebern ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von C + P nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative bzw. elektronische Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(4) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertrag kommt zu diesen Bedingungen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht von beiden Seiten eine Vertragsurkunde unterzeichnet wird.
(5) C + P behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, ZeichnungenModellen, Kostenvoranschla- gen Werkzeugen und sonstigen anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Hilfsmitteln vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und für die Richtigkeit eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werdenDaten zum Zwecke üblicher Datensicherung. Wir verpflichten unsErgänzend gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in der bei Auftragserteilung geltenden Fassung, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte wenn und soweit das Vertragsverhältnis in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenden Anwendungsbereich derselben einzuordnen ist (Bauverträge).
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kauf , Werk Und Werklieferungsverträge
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 1. Unser Angebot bezieht sich auf Pharmapackmittel und ist freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Lieferung oder Leistung nachkommen; mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie in Textform bestätigen.
2. Sind der Bestellung bestimmtes Material bzw. bestimmte Stoffe zugrunde gelegt, so sind wir in der Xxxx unserer Lieferanten frei. Auch wenn wir bei Vertragsschluss Materialien eines bestimmten Lieferanten verwenden, so sind wir nicht daran gebunden. Wir behalten uns jederzeit vor, unsere Materialien und Lieferanten zu wechseln, solange die Qualität der unsererseits bestellten Materialien und Stoffe gleichwertig bleibt.
3. Die Kostenvoranschlage Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Xxxx innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir innerhalb dieser Frist liefern oder leisten.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und Angebote sind freibleibend und unverbindlichrechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Alle Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Die zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen Zeichnungen, Muster, Gewichts-, Maß- und Gewichtsangaben, Farbangaben sind nur als annähernd zu betrachtenmaßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
6. An KatalogenMustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen Datenträgern, Plänen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie ; sie dürfen anderen Dritten nicht zuganglich zugänglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße . Zollbestimmte Waren sowie Informationen zu Versand-, Zoll-, und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger InformationenTransportzwecken dürfen nur an zuverlässige, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt autorisierte Dritte weitergegeben werden. Insofern hat Im Falle der Kunde uns Verletzung von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtetGeschäfts-, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten unsBetriebs- und Geheimhaltungsvereinbarungen ist Heinlein Plastik-Technik GmbH berechtigt, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich Unterlassung und Schadensersatz zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenverlangen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdengekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Der Kunde haftet Allein maßgeblich für die Richtigkeit aufgegebener Maße Rechtsbeziehungen zwischen uns und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen dem Besteller ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich die- ser Liefer- und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger InformationenVerkaufsbedingungen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenbei freibleibenden und/oder unverbindlichen Angeboten unsererseits erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande kommt. Der Kunde haftet ferner dafürDieser Kaufvertrag gibt alle Abre- den zwischen uns und dem Besteller zum Vertragsgegenstand vollstän- dig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Ver- trages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertrags- parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfensie verbindlich fortgelten.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung Ergänzungen und entsprechend deren Inhalt Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichen- de mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder infolge per E-Mail, sofern die Kopie der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigungunterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.4 Wir behalten uns das Recht vorUnsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Auftragsbestätigungen beigegebenen tech- nische Daten) sowie unsere Darstellung desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Ver- wendbarkeit zum vertraglich vorhergesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffen- heitsmerkmale, sondern Beschreibungen vorzuneh- menoder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abwei- chungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungengleichwertige Teile sind zulässig, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzensoweit sie die Verwendbarkeit zum ver- traglich vorhergesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen Soweit in Ziff. 6.1 nicht Abweichendes vereinbart ist, gelten für die handelsüblichen Vertragsformeln (z.B. EXW, CIP etc.) die von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istder Inter- nationalen Handelskammer festgelegten "INCOTERMS" in ihrer jeweils neuesten Fassung.
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Samples: Liefer Und Verkaufsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 2.1. Alle Angebote sind freibleibend freibleibend, sofern sie nicht schriftlich als fest bezeichnet und unverbindlichzeitlich begrenzt sind.
2.2. Alle Angebote bedürfen zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der maßgebliche Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers oder, wie Abbildungensollte diese nicht erfolgen, Zeichnungen durch Auslieferung der Ware zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenfür den jeweiligen Einzelvertrag bindend.
2.2 2.3. Die Darstellung von Waren (Artikel) in Webshops oder auf sonstigen Online-Verkaufsplattformen / Web- Verkaufsseiten des Verkäufers (im Folgenden zusammenfassend „Webpräsenz“ genannt) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Besucher der jeweiligen Webpräsenz dar, die angebotenen Waren (Artikel) zu kaufen. Durch Anklicken des Buttons „JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ im Bestellvorgang der Webpräsenz gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung, der auf der Bestellseite unter der Rubrik ZUSAMMENFASSUNG aufgelisteten Waren (Artikel), ab. Sofern dies auf der Webpräsenz angeboten wird, kann der Käufer eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben. Die Bestellung des Käufers auf der Webpräsenz bzw. per Telefon ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer. Der Kunde haftet Kaufvertrag kommt dann nach Xxxx des Verkäufers dadurch zustande, dass er dem Käufer die bestellten Waren (Artikel) liefert oder dem Käufer die Annahme seines Vertragsangebotes ausdrücklich in Textform bzw. durch Zusendung der Rechnung bestätigt („Auftragsbestätigung“).
2.4. Die Bemerkung „wie gehabt“ ist bei der Bestätigung eines Auftrages nur für die Richtigkeit aufgegebener Maße Beschaffenheit einer Ware, keinesfalls für den Preis maßgebend.
2.5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrages des Käufers abzulehnen, wenn und soweit die von dem Warenkreditversicherer des Verkäufers zur Absicherung der Forderungen gegen den Käufer zur Verfügung gestellten Versicherungssumme bei Annahme des Auftrages überschritten würde oder wenn die Selbstbeteiligung des Verkäufers an einem etwaigen Forderungsausfall des Käufers von dem Warenkreditversicherer nach Abschluss des Vertrages um mehr als 20% gegenüber der Selbstbeteiligung bei Abschluss des Vertrages angehoben wird und die Gründe für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger InformationenAnhebung der Selbstbeteiligung insoweit in der Sphäre des Käufers liegen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, bestehende Kreditlimits mit dem Käufer zu reduzieren oder aufzuheben, wenn sich dessen tatsächliche oder wirtschaftliche Situation aus Gründen, die Einfluss auf die Eig- nung in der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafürSphäre des Käufers liegen, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere ErfüllungsgehilfenLasten des Verkäufers nachteilig verändert.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten und Angebote Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht durch uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet bestätigt sind. An Katalogenmündliche oder fernmündliche Erklärungen sind wir nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gebunden. Geringe Abweichungen von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, Zeichnungensofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. Zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Erhöhungen von Zöllen, Kostenvoranschla- gen Steuern, Frachten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vorauf der Ware lastenden Abgaben gelten als vereinbart. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch ein Angebot des Kunden und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme dieses Angebotes durch die GeT IT GmbH zu Stande. Ein Angebot ist dabei die vom Kunden unterzeichnete Bestellung. Diese ist bindend. Die GeT IT GmbH ist berechtigt dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen einer Auftragsbestätigung gleich. Wird eine bei uns eingegangene Bestellung nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt, so ist der Lieferung durch den Kunden zustandeKunde zur Rücknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass er hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen kann. Erfolgt keine schriftliche BestätigungSoweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenVerträge über Dienstleistungen der GeT IT GmbH ab Bereitstellung der Dienstleistung eine erstmalige Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sind zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeichert, ist der Kunde verpflichtet, diese spätestens zum Wirksamwerden der Kündigung auf kundeneigenen Speichermedien zu speichern.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdenBestellungen oder Aufträge kann das Unternehmen innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2.2 Der Kunde haftet für Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Richtigkeit aufgegebener Maße und für Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationendie telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Einfluss auf die Eig- nung Ko- pie der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfenunterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung Soweit nicht anders vereinbart, sind Angaben des Unternehmens zum Gegenstand der Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und entsprechend deren Inhalt technische Da- ten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annä- hernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder infolge der Annahme Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder techni- sche Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigunggleichwertige Teile sind zulässig, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigungsoweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beein- trächtigen.
2.4 Wir behalten uns das Recht Das Unternehmen behält sich während der Lieferzeit Änderungen an Konstruktion und Form des Leistungsgegenstandes vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von soweit hierdurch die Tauglichkeit des Leistungsgegen- standes für den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem vom Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzengewünschten Zweck nicht beeinträchtigt wird.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr Das Unternehmen behält sich an allen den Auftraggebern zugänglich gemachten Unterla- gen das Eigentums-, alle Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne aus- drückliche Einwilligung des Unternehmens dürfen die überlassenen Unterlagen nicht außerhalb des Vertragsverhältnisses genutzt werden, insb. nicht vervielfältigt oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattetDritten zugänglich ge- macht werden. Auf Verlangen des Unternehmens hat der Auftraggeber sämtliche, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar istihm überlas- sen Unterlagen an das Unternehmen zurückzugeben.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und 2.1. Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann die Lieferantin dieses Angebot innerhalb von vier Wochen seit Zugang annehmen. Angebote der Lieferantin sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagenfreibleibend, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2. An KatalogenDie Angebotsannahme kann seitens der Lieferantin durch schriftliche Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistungen erfolgen.
2.3. Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung der Lieferantin oder bei sofortiger Auftragsausführung die tatsächlich erbrachte Leistung nebst Lieferschein maßgebend. Enthält eine von der Lieferantin übermittelte Auftragsbestätigung erkennbare Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, Zeichnungenso gilt dessen Ein-verständnis als gegeben, Kostenvoranschla- gen wenn der Kunde
2.5. Ergänzungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Lieferantin nicht berechtigt, von einer getroffenen Vereinbarung abweichende Abreden zu treffen.
2.6. Angaben der Lieferantin zum Gegenstand der Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Urheberrecht vortechnische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Überein-stimmung voraussetzt. Sie dürfen anderen sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Leistungsteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht zuganglich gemacht werdenbeeinträchtigen.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen 2.7. Handelsübliche Abweichungen bei der Stofffärbung sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung habenbeim Rohmaterial sind zulässig. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, Dies gilt auch nach Absendung der Auftragsbestätigung bei hiermit verbundenen Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar istMustern. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Abdruck und MaßdifferenzenAuflagedruck und geringe Schwankungen des Druckstandes. Hinsichtlich Angaben zur Folienstärke sind Toleranzen von +/- 10 % zulässig, wobei zur Ermittlung der Folienstärke das Durchschnitts-gewicht eines Messstreifens der Folie herangezogen wird. Größenabweichungen von +/- 5 % im Format sind ebenfalls zulässig. Soweit bedruckte Beutel Bestandteil der Leistung sind, ist eine Ausschussquote von ca. 3 % handelsüblich und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Soweit der Kunde wegen des konkreten Einsatzzwecks des Vertragsgegenstandes, entsprechende Toleranzen und Abweichungen eingrenzen möchte, ist er verpflichtet, gemeinsam mit der Lieferantin schriftlich - unter Ausschluss der Textform – eine diesbezügliche Vereinbarung zu treffen, um den vorgenannten Gefahren zu begegnen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf 2.8. Spezifische Anforderungen des Kunden an Prozesse sowie Prüf- und Qualitätsmaßnahmen werden ausschließlich dann Vertragsbestandteil, wenn diese mit der Anfragespezifikation eines Liefergegenstandes an die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung Lieferantin bereitgestellt und daraufhin für den Einzelfall zwischen dem Kunden und der Lieferantin vereinbart wurden. Allgemeine Verweise auf diesbezüglich bestehende Bestimmungen und Regelwerke des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Lieferantin der Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
2.9. Eine Haftung der Lieferantin für einen bestimmten Einsatz-/ Verwendungszweck oder eine bestimmte Eignung wird durch die Lieferantin nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich - unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar Ausschluss der Textform – vereinbart ist. Dies gilt auch, wenn die Lieferantin nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Plänen, usw. des Kunden leistet.
2.10. Sofern die Lieferantin ein Muster bzw. Erstmuster liefert und dieses vom Kunden freigegeben wird, gilt die Leistung der Lieferantin entsprechend dem freigegebenen Muster als vertragsgemäße Leistung. Fordert der Kunde im Falle einer vereinbarten Erstbemusterung die Lieferantin auch ohne seine explizite Erstmusterfreigabe und / oder vor Ab-schluss der Erstmusterprüfungen zur Leistung
2.11. Die Lieferantin behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von der Lieferantin abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Klischees, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Lieferantin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen der Lieferantin diese Gegen-stände vollständig an die Lieferantin zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
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Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage 2.1. Angebote an uns sind kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn ihre Ausarbeitung und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet die Klärung der Machbarkeit mit Aufwand verbunden sind.
2.2. An Katalogenunsere Bestellung sind wir für zwei Wochen ab Zugang beim Lieferanten gebunden. Unsere Bestellung bei einem Lieferanten, von dem wir bereits Lieferungen oder Leistungen erhalten haben, gilt als angenommen, wenn der Lieferant nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.
2.3. Sollten wir unsere Willenserklärung wegen eines Irrtums oder wegen falscher Übermittlung anfechten, so entfällt unsere Haftung nach § 122 Abs. 1 BGB.
2.4. An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückli- che schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werdensind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. Näheres dazu im Abschnitt „Ge- heimhaltung“.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen2.5. Mündliche Nebenabreden gelten nur, die Einfluss auf die Eig- nung wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2.6. Zeigt sich bei der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafürDurchführung des Vertrages, dass durch die Benutzung Abweichungen von der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern zweckmäßig sind, hat uns der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellenLieferant dies unverzüglich in Textform mitzuteilen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtetwerden dann unse- rerseits mitteilen, ob durch und ggf. welche Änderungen der Lieferant gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Verändern sich hierdurch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werdendem Lieferanten bei der Ver- tragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind sowohl wir als auch der Lieferant berechtigt, eine entsprechende Anpas- sung der dem Lieferanten zustehenden Vergütung zu verlan- gen. Dabei sind die bisherigen Kalkulationsgrundlagen maß- gebend.
2.7. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge können Änderungen der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, Leistung auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von Ver- tragsabschluss verlangen, soweit dies für den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar Lieferanten zumutbar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und MaßdifferenzenBei dieser Vertragsänderung sind von beiden Vertragspartnern die Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine ange- messen zu berücksichtigen. Kommt eine Preisvereinbarung über die geänderte Leistung nicht zustande, ist der Lieferant gleichwohl zur geänderten Leistung verpflichtet; im Gegenzug steht ihm eine angemessene Vergütung zu, deren Kalkulations- grundlagen denen des ursprünglichen Vertrags entsprechen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen