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Common use of Angebot und Vertragsschluss Clause in Contracts

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, sofern wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenbezeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenAn Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2. Allein maßgeblich 2.2 Der Kunde haftet für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Richtigkeit aufgegebener Maße und Ihnen ist für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBbestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden Annahme der Vertragsparteien werden Lieferung durch den schriftlichen Vertrag ersetztKunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltengelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. 2.4 Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von uns abgegebenen den in unseren Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungenzumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf sofern diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungMengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.12.1 Der Vertragsschluss zwischen KWO und dem Kunden bedarf zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch KWO. Alle Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlichDie Bestätigung kann schriftlich, sofern sie nicht ausdrücklich per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Ist die Bestellung des Kunden als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenAngebot i.S.d. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang zwei Wochen annehmen. Für den Fall eines durch KWO unterbreiteten Angebots kommt der Vertragsschluss durch schriftlich erklärte Annahme des Kunden zustande. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns 2.2 Mündliche oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen vor und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages bei Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag vorgenannten Vertragsschluss ersetzt, sofern sich nicht jeweils im Einzelfall ausdrücklich aus ihnen den mündlichen Abreden ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. KWOs schriftliche Bestätigung maßgebend. 2.3. Ergänzungen 2.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber KWO abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten KommunikationswegSchriftform. 2.4. 2.4 Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue exakte Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine durch KWO garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder LeistungWare. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten 2.5 An Abbildungen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen Kalkulationen und anderen sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Hilfsmitteln Urheberrechte vor. Der Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungunserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. A. Alle Angebote der TERRITORY des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein X. Xxxxxxx maßgeblich für die Rechtsbeziehungen Rechtsbeziehung zwischen uns Verkäufer und Ihnen Käufer ist der schriftlich geschlossene Vertragge- schlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGBAllgemeinen Lieferbedingungen. Der Vertrag Dieser gibt alle Abreden Abre- den zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY des Verkäufers vor Abschluss des dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. C. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen Geschäfts- führern sind die Mitarbeiter der TERRITORY des Verkäufers nicht berechtigt, berechtigt hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere Übermittlung per Telefax Fax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. D. Angaben der TERRITORY des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, GebrauchswerteGe- brauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten BeschaffenheitsmerkmaleBeschaffungsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Lieferungen oder LeistungLeistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, Abweichungen die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vertraglichen vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenbeeinträchtigt. 2.5. Wir behalten uns E. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht die Urheberrechte an allen von uns ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen An- geboten sowie dem Kunden Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, ProspektenPros- pekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungeiner Vereinbarung füh- ren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY sind freibleibend 1) Unsere Lieferungen und unverbindlichLeistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, sofern sie auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind widersprechen. Änderungen oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Ergänzungen dieser Bedingun- gen und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) Auftraggebers sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtenverbindlich, wenn sie von ihm uns schriftlich bestätigt werden. 2) Bestellungen werden nur in schriftlicher, elektronischer oder in Textform entgegengenom- men. Eine Auftragsbestätigung kann bei einem Gesamtnettowarenwert von über 100,00 Eu- ro gewährleistet werden. 3) Für vom Auftraggeber angelieferte Ware (z. B. für Lohnkalibrierarbeiten) gilt die tatsächlich gelieferte Xxxx als Vertragsgegenstand. Bei Abweichungen vom zugesandten Kalibriergut (Stückzahl, Art, Qualität) erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber. 4) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. JuZ wird dem Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware oder über Lieferverzögerungen informie- ren und im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unver- züglich erstatten. 5) Bei der Lieferung von Sonderabmessungen kann die bestellte Stückzahl um 10% unter- bzw. überschritten werden; bei Bestellungen unter 10 Stück kann eine Toleranz von mindes- tens 1-2 Stück bestehen. Berechnet wird die Liefermenge. 6) Der Mindestbestellwert bei Dienstleistungen beträgt 50,00 Euro. 7) Bei nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber, zu bereits von XxX bestätigten Be- stellungen, behält sich XxX eine Aufwandspauschale von 25,00 Euro vor. 8) Für unsere Lieferungen gelten die Maße unserer Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildun- gen und die gegenwärtigen verbindlichen DIN-Vorschriften und Normen. Änderungen und Abweichungen bedürfen der Schriftform. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vor- behalten. 9) Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, sofern der Auftraggeber nichts Anderweitiges be- stellt, ohne Prüfung (Kalibrierung / Zertifikat), JuZ übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für die Maß- und Toleranzangaben. 10) Für Lieferungen nach Zeichnungen, Maßangaben und Beschreibungen des Auftraggebers sind diese Angaben für uns verbindlich, sofern von uns nicht mehr benötigt widersprochen wird. 11) Ordnungsgemäß und bestellgerecht gelieferte Waren werden oder wenn Verhandlungen grundsätzlich nicht zum Abschluss eines Vertrages führenzurückge- nommen. Ausgenommen hiervon Für den Fall, dass XxX sich mit einer wunschgemäßen Stornierung des Auftragge- bers einverstanden erklärt, wird der angearbeitete Wert von Sonderabmessungen berechnet und bei Rücknahme von Lagerware, eine Gutschrift nur in Höhe von 80% der Rechnungs- summe erteilt. Erbrachte Dienstleistungen (z.B. Kalibrierung, Gravur) ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungnicht erstattungsfä- hig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle 2.1 Die Kostenvoranschläge und Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, sofern wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenbezeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenAn Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2. Allein maßgeblich 2.2 Der Kunde haftet für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Richtigkeit aufgegebener Maße und Ihnen ist für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBbestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden Annahme der Vertragsparteien werden Lieferung durch den schriftlichen Vertrag ersetztKunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltengelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. 2.4 Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von uns abgegebenen den in unseren Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungenzumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf sofern diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungMengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

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Samples: Internationale Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY SAZ sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY SAZ innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich Maßgeblich für den Auftrag ist die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY SAZ vor Abschluss des dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY SAZ nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.4. Angaben der TERRITORY SAZ zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY SAZ weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY SAZ diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Unsere Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlichstets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet gekenn- zeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenAnnahme- frist enthalten ist. Bestellungen Sie sind auch dann freiblei- bend, wenn wir dem Besteller Produkt- oder- Leistungsbeschreibungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmentechnische Do- kumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Be- rechnungen, Kalkulationen) überlassen. 2.22. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag des Bestellers in Textform angenommen oder bestätigt haben. 3. Sämtliche zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor dem Besteller bei Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden getroffenen Vereinba- rungen bedürfen der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3Textform. Gleiches gilt für Ergänzungen und oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, ohne Beachtung der Textform Änderungen o- der Ergänzungen des Vertrages oder dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungenvereinba- ren. Mit Ausnahme Mündliche oder telefonische Änderungen oder Ergänzungen sind ohne unsere ausdrückli- che nachträgliche Genehmigung nur dann wirk- sam, wenn sie von dem Besteller mit unseren Geschäftsführern oder Prokuristen sind oder sol- chen Mitarbeitern vereinbart werden, die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden auf- grund einer Vollmacht zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationswegunserer Vertretung berechtigt sind. 2.44. Unsere Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, GebrauchswerteGe- brauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Farbtöne, Tole- ranzen, technische Daten) sowie und unsere Darstellungen desselben Produkt- darstellungen (z.B. Zeichnungen und Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetztnicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart ist. Sie Soweit nichts ande- res vereinbart ist, sind die Angaben keine garantierten ga- rantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Lie- ferungen oder LeistungLeistungen. Handelsübliche Ab- weichungen und Abweichungen aufgrund von DIN- und EN-Normen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausge- setzten Zweck nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt für Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen Verbes- serungen darstellen, sowie für die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenTeile. 2.55. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte an allen von uns abgegebenen abgege- benen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden Besteller zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY in Textform dürfen diese Unterlagen und Hilfsmit- tel weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machenzu- gänglich gemacht, sie bekannt gebengegeben, selbst vervielfäl- tigt oder durch Dritte nutzen sonst zu vertragsfremden Zwecken benutzt werden. Der Besteller hat die Unterla- gen oder vervielfältigen. Er hat Hilfsmittel auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Montagebedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Xxxxxxxxx veröffentlichte Angebote von ABRA sind – insbesondere hinsichtlich der TERRITORY Beschaffenheit und Verfügbarkeit der Hauptleistung, Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich. Insbesondere sind freibleibend Änderungen in Design, Technik und unverbindlichFunktionsweise sowie Irrtum bei Beschrieb, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung und/ oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen durch Zusenden der Ware und/ oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen durch Auftragsausführung durch ABRA zu- stande und richtet sich ausschliesslich nach Zugang annehmenderen Inhalt. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Explizit anderslautende Regelungen von ABRA zum Vertragsabschluss – etwa in Offerten, Bestellscheinen oder ABRA-Webshops – gehen vor und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibtkönnen z.B. vorsehen, dass sie verbindlich fortgeltender Vertrag zustande kommt, wenn der Kunde im online-Kundenportal seine Zustimmung zu den dort aufgeführten Vertragsbestimmungen erklärt. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per Ein automatisch generiertes E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg, welches lediglich den Empfang einer Bestellung bestätigt, stellt keine Auftragsbestätigung dar. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung Telefonische Bestellungen durch den Kunden können bis zu einem Bestellwert von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenCHF 3'500.00 rechtsgültig aufgegeben werden. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht Mangels anderslautender Angaben sind schriftliche Offerten von ABRA an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor30 Tage lang gültig. 2.6. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtenTelefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 2.7. Der Umfang der von ihm ABRA zu erbringenden Leistungen, Garantien und Zusicherungen wird allein durch schriftliche Verträge festgelegt. 2.8. Aufgrund rechtlicher oder technischer Normen zwingend notwendige Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung sind im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden Hinblick auf die Leistungserfüllung vorbehalten. 2.9. ABRA wird nach Möglichkeit Bestellungsänderungen des Kunden für Produkte bis zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft berücksichtigen. Sie kann hierfür im Einzelfall eine Umtriebsgebühr in der Höhe von max. 5% des Vertragspreises erheben. Bestellungsänderungen können Auswirkungen auf vereinbarte Preise, Liefertermine und Art oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch Umfang der Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungFolge haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von drei Wochen durch Übersendung einer Auftragbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. 2. Unsere Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet haben. 2.23. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertragunsere Eigentums-, einschließlich dieser AGBUrheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederKäufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben. 4. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und in ortsüblicher Höhe zu vergüten. 5. Jede Art von Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und/oder Mengenangaben namentlich in Katalogen, Preislisten und Werbungen sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss Angaben zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 6. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden Lieferumfangs durch den schriftlichen Vertrag ersetztZulieferer bleiben vorbehalten, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibtdie Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein hieraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden. 7. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass sie verbindlich fortgeltendie Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurückerstattet. 2.38. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern Für Maß-, Gewichts- und/oder Prokuristen sind Stückzahlabweichungen gelten die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mailhandelsüblichen Toleranzen. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten KommunikationswegSonderanfertigungen oder Sonderbeschaffungen gelten ebenfalls die ortsüblichen Toleranzen zzgl. einer Abweichung von bis zu 10 %. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.59. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen vor, den Abschluss des Vertrages von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vorder Vereinbarung einer Vorauszahlungsklausel abhängig zu machen. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigenEin entsprechendes Verlangen kann unsererseits jederzeit geltend gemacht werden. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon Mangels besonderer Vereinbarung ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungZahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten und zwar: 1/3 Anzahlung nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, 0/0 sobald unserem Kunden mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, den Restbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen, spätestens innerhalb eines weiteren Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.12.1 Die auf unserer Internetseite, in unseren Verkaufsprospekten oder unseren sonstigen Dokumentationen präsentierten Waren stellen kein bindendes Angebot an den Käufer, sondern eine Einladung an den Käufer dar, Bestellungen aufzugeben. 2.2 Die Bestellung des Kunden (in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form) stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Zugangs des Angebots bei uns, annehmen können. Alle Vorher von uns abgegebene Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlichstellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar, sofern sie nicht es sei denn, dieses wurde ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet. 2.22.3 Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, sobald das Angebot des Kunden von uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder den Versand der Ware innerhalb der Bindungsfrist nach Ziff. Allein maßgeblich 2.2 angenommen wird oder wenn wir ein ausdrücklich als verbindlich gekennzeich- netes Angebot unterbreitet haben und der Kunde dieses Angebot ohne Einschränkungen und Änderungen annimmt. Erfolgt die Annahme des Angebots per Auftragsbestätigung, ist für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Art und Ihnen ist den Inhalt des damit zustande kommenden Vertrages – vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden – der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBText der Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen Käufer ist verpflichtet, diese in allen Teilen zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich in Textform zu rügen. 2.4 Bei Verträgen im elektron. Geschäftsverkehr sind wir dazu verpflichtet, dem Käufer den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederZugang von Bestellungen unverzüglich auf elektro- nischem Wege zu bestätigen. Mündliche Zusagen Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des seitens des Käufers abgegebenen Angebots dar. 2.5 Angaben über unsere Waren (insbesondere technische Daten, Maße, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie die Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien u.a.) sind nur ungefähr und branchenüblich annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und in Textform. 2.6 Die in Katalogen, Prospekten und anderen schriftlichen Unterlagen enthaltenen Angaben sind von dem Käufer vor der TERRITORY vor Abschluss Übernahme und Anwendung auf die Eignung für die geplante Anwendung zu überprüfen. Dies gilt auch für die Auswahl geeigneter Materialien. Es ist Aufgabe des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetztKäufers, uns über spezielle gesetzliche Vorgaben in seinem Land bereits bei Bestellung zu informieren, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltendiese Vorgaben unsere Ware betreffen könnten. 2.32.7 Technische Verbesserungen sowie sonstige, dem Käufer zumutbare Änderungen und Abweichungen von in unseren Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Modellen, bleiben vorbehalten. Ergänzungen und Abänderungen Dies gilt auch für alle technischen Angaben. Irrtumsbedingte Fehler dürfen von uns, ohne dass der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigtKunde hieraus irgendwelche Rechte ableiten kann, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlungberichtigt werden, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt sofern es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationswegoffensichtlich gebotene Klarstellung und/oder Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumenten handelt. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen2.8 Bezüglich solcher Produkte, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen nach Zeichnungen oder technische Verbesserungen darstellenSpezifikationen des Käufers angefertigt werden sollen, sowie übernehmen wir nur eine Verpflichtung zur spezifikationsgerechten Ausführung. Wir sind nicht verpflichtet, An- und/oder Vorgaben des Käufers auf ihre Konformität und/ oder Funktionalität zu prüfen; für diese Angaben übernimmt ausschließlich der Käufer die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenGewähr. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum 2.9 Zeichnungen, Entwürfe und Diskussionsbeiträge, die im Rahmen der Vertragsverhandlungen erbracht werden, sind unverbindlich, es sei denn, eine Einsatz- und/oder Urheberrecht an allen Werkstoffberatung wurde von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen ausdrücklich gesondert in Auftrag gegeben. Ansprüche gleich welcher Art kann der Käufer aus solchen unverbindlichen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich oder Leistungen gegenüber uns nicht gelten machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlichfreibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenfest bezeichnet und zeitlich begrenzt sind. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Alle Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form Schriftform. Der maßgebliche Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers oder, sollte diese nicht erfolgen, durch Auslieferung der ursprünglichen VereinbarungenWare zustande. Mit Ausnahme Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend. 2.3. Die Darstellung von Geschäftsführern Waren (Artikel) in Webshops oder Prokuristen sind auf sonstigen Online-Verkaufsplattformen / Web- Verkaufsseiten des Verkäufers (im Folgenden zusammenfassend „Webpräsenz“ genannt) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Besucher der jeweiligen Webpräsenz dar, die Mitarbeiter angebotenen Waren (Artikel) zu kaufen. Durch Anklicken des Buttons „JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ im Bestellvorgang der TERRITORY nicht berechtigtWebpräsenz gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffender auf der Bestellseite unter der Rubrik ZUSAMMENFASSUNG aufgelisteten Waren (Artikel), ab. Zur Wahrung Sofern dies auf der Schriftform genügt Webpräsenz angeboten wird, kann der Käufer eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben. Die Bestellung des Käufers auf der Webpräsenz bzw. per Telefon ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer. Der Kaufvertrag kommt dann nach Xxxx des Verkäufers dadurch zustande, dass er dem Käufer die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax bestellten Waren (Artikel) liefert oder per E-Maildem Käufer die Annahme seines Vertragsangebotes ausdrücklich in Textform bzw. Bei Messenger-Diensten durch Zusendung der Rechnung bestätigt (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg„Auftragsbestätigung“). 2.4. Angaben Die Bemerkung „wie gehabt“ ist bei der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. GewichteBestätigung eines Auftrages nur für die Beschaffenheit einer Ware, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenkeinesfalls für den Preis maßgebend. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrages des Käufers abzulehnen, wenn und soweit die von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden Warenkreditversicherer des Verkäufers zur Absicherung der Forderungen gegen den Käufer zur Verfügung gestellten ZeichnungenVersicherungssumme bei Annahme des Auftrages überschritten würde oder wenn die Selbstbeteiligung des Verkäufers an einem etwaigen Forderungsausfall des Käufers von dem Warenkreditversicherer nach Abschluss des Vertrages um mehr als 20% gegenüber der Selbstbeteiligung bei Abschluss des Vertrages angehoben wird und die Gründe für die Anhebung der Selbstbeteiligung insoweit in der Sphäre des Käufers liegen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst bestehende Kreditlimits mit dem Käufer zu reduzieren oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtenaufzuheben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden sich dessen tatsächliche oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist wirtschaftliche Situation aus Gründen, die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungin der Sphäre des Käufers liegen, zu Lasten des Verkäufers nachteilig verändert.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. (1) Alle Angebote der TERRITORY des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY der Verkäufer innerhalb von vierzehn 14 Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. (2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Verkäufer und Ihnen Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBAllgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Vertrag Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY des Verkäufers vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg, nicht ausreichend. 2.4. (3) Angaben der TERRITORY des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Toleranzen, technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns (4) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Die Ausarbeitung der Angebote erfolgt auf der TERRITORY sind freibleibend Grundlage der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und unverbindlichInformationen. Hinsichtlich der Richtigkeit seiner Informationen und der Genauigkeit der Angaben trägt der Besteller die Verantwortung. Der Besteller hat uns alle erforderlichen Informationen bezüglich der bestellten Waren rechtzeitig zukommen zu lassen. 2. Unsere Angebote sind, sofern soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich anders gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltensind, freibleibend. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenAnnah- mefristen bei verbindlichen Angeboten ergeben sich aus unseren Angeboten. 2.23. Allein maßgeblich Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder durch Liefe- rung zustande. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestäti- gung maßgebend. 4. Änderungen der Konstruktion, Ausführung und Montage bleiben vorbehalten, soweit hierdurch der Ver- tragsgegenstand nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. 5. Eine Übertragung von Rechten aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. 2. Dem Besteller ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Besteller ist zur Weiter- veräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang berechtigt und tritt bereits jetzt sämt- liche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetre- tenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Von dem Widerrufsrecht wer- den wir nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesent- liche, den Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ergibt. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgelt- forderung in Verzug gekommen ist –, können wir verlangen, dass der Besteller die Abtretung offen legt und uns die für die Rechtsbeziehungen zwischen Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergibt. 3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag, ohne uns zu verpflichten. Die be- und Ihnen ist verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehalts- ware i.S.v. Ziff. VII.1. Sofern der schriftlich geschlossene VertragLiefergegenstand mit anderen, einschließlich dieser AGBuns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware überträgt. In gleichem Umfang tritt der Besteller Ansprüche gegen Dritte an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwachsen. Mit Vertragsschluss nehmen wir die Abtretung an. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltenBesteller verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail4. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns autorisierten Kommunikationswegder Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen. 2.45. Angaben Übersteigt der TERRITORY zum Gegenstand realisierbare Wert der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichtegegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenSicherheiten verpflichtet. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle 2.1 Die Angebote der TERRITORY von SCHULTE sind freibleibend und unverbindlichunverbind- lich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet sind. 2.2. Allein maßgeblich für 2.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich XXXXXXX an die Rechtsbeziehungen zwischen uns in ei- nem ausdrücklich als verbindlich oder fest bezeichneten Angebot ent- haltenen Bedingungen und Ihnen ist Preise 14 Tage ab Ausstellungsdatum ge- bunden. 2.3 Die Bestellung der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden Ware durch den schriftlichen Vertrag ersetztKäufer gilt – wenn nicht ausnahmsweise bereits ein vorheriges Angebot von SCHULTE als ver- bindlich bezeichnet war – als verbindliches Vertragsangebot. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibthat SCHULTE zwei Wochen Zeit, dass sie verbindlich fortgeltendieses Angebot des Käufers anzunehmen. Die Annahme kann aus- drücklich (bspw. durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform) oder durch schlüssiges Handeln (bspw. Auslieferung der Ware) erklärt werden. 2.3. Ergänzungen 2.4 Angaben zum Gegenstand und Abänderungen Umfang der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten Lieferung (z.B. WhatsAppMaße, Gewichte, technische Daten) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben in Katalogen oder Prospekten o- der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung anderen Darstellungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und AbbildungenDatenblätter in der jeweils aktuellen Fassung) sind nur annähernd maßgeblichmaßgebliche Leistungsbeschreibungen, soweit sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen ausdrücklich schriftlich als Vertragsinhalt und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenverbindliche Beschaffenheit vereinbart. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen 2.5 Garantien für die Beschaffenheit der Ware werden von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtenSCHULTE nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden. 2.6 Die Außendienstmitarbeiter, Angestellten, freien Handelsver- treter und sonstigen Betriebsangehörigen von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang SCHULTE sind nicht mehr benötigt werden be- fugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führenmündliche Zusagen o- der Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Ver- trages hinausgehen. 2.7 SCHULTE behält sich sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mustern, Kos- tenvoranschlägen vor. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungSie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von SCHULTE weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von SCHULTE sind Unterlagen und Datenträger ohne Zurückhaltung von Kopien zu- rückzugeben.

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Samples: Verkaufsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY von RMI sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur zustande, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind wenn RMI einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenBestellung ausführt. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns RMI und Ihnen ist Kunden sind der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Vertrag (bestehend aus Angebot und Auftrag bzw. Bestellung) sowie diese AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY von RMI vor Abschluss des Vertrages Einzelvertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY von RMI nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY von RMI zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns RMI behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY von RMI weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY von RMI diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. 2.1 Alle Angebote der TERRITORY des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY das Unternehmen innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. 2.2 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg, sofern die Ko- pie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.4. 2.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Angaben der TERRITORY des Unternehmens zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische DatenDa- ten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd annä- hernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische techni- sche Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenbeein- trächtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht 2.4 Das Unternehmen behält sich während der Lieferzeit Änderungen an Konstruktion und Form des Leistungsgegenstandes vor, soweit hierdurch die Tauglichkeit des Leistungsgegen- standes für den vom Kunden gewünschten Zweck nicht beeinträchtigt wird. 2.5 Das Unternehmen behält sich an allen von uns abgegebenen Angeboten den Auftraggebern zugänglich gemachten Unterla- gen das Eigentums-, alle Urheber- und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Ohne aus- drückliche Einwilligung des Unternehmens dürfen die überlassenen Unterlagen nicht außerhalb des Vertragsverhältnisses genutzt werden, insb. nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich machenge- macht werden. Auf Verlangen des Unternehmens hat der Auftraggeber sämtliche, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungüberlas- sen Unterlagen an das Unternehmen zurückzugeben.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann die Lieferantin dieses Angebot innerhalb von vier Wochen seit Zugang annehmen. Angebote der TERRITORY Lieferantin sind freibleibend und unverbindlichfreibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist Die Angebotsannahme kann seitens der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen Lieferantin durch schriftliche Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltenLeistungen erfolgen. 2.3. Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung der Lieferantin oder bei sofortiger Auftragsausführung die tatsächlich erbrachte Leistung nebst Lieferschein maßgebend. Enthält eine von der Lieferantin übermittelte Auftragsbestätigung erkennbare Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Ein-verständnis als gegeben, wenn der Kunde 2.5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY Lieferantin nicht berechtigt, hiervon von einer getroffenen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.42.6. Angaben der TERRITORY Lieferantin zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung Überein-stimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen Leistungsteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.52.7. Wir behalten uns Handelsübliche Abweichungen bei der Stofffärbung sowie beim Rohmaterial sind zulässig. Dies gilt auch bei hiermit verbundenen Abweichungen von Mustern. Gleiches gilt für durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Abdruck und Auflagedruck und geringe Schwankungen des Druckstandes. Hinsichtlich Angaben zur Folienstärke sind Toleranzen von +/- 10 % zulässig, wobei zur Ermittlung der Folienstärke das Durchschnitts-gewicht eines Messstreifens der Folie herangezogen wird. Größenabweichungen von +/- 5 % im Format sind ebenfalls zulässig. Soweit bedruckte Beutel Bestandteil der Leistung sind, ist eine Ausschussquote von ca. 3 % handelsüblich und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Soweit der Kunde wegen des konkreten Einsatzzwecks des Vertragsgegenstandes, entsprechende Toleranzen und Abweichungen eingrenzen möchte, ist er verpflichtet, gemeinsam mit der Lieferantin schriftlich - unter Ausschluss der Textform – eine diesbezügliche Vereinbarung zu treffen, um den vorgenannten Gefahren zu begegnen. 2.8. Spezifische Anforderungen des Kunden an Prozesse sowie Prüf- und Qualitätsmaßnahmen werden ausschließlich dann Vertragsbestandteil, wenn diese mit der Anfragespezifikation eines Liefergegenstandes an die Lieferantin bereitgestellt und daraufhin für den Einzelfall zwischen dem Kunden und der Lieferantin vereinbart wurden. Allgemeine Verweise auf diesbezüglich bestehende Bestimmungen und Regelwerke des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Lieferantin der Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat. 2.9. Eine Haftung der Lieferantin für einen bestimmten Einsatz-/ Verwendungszweck oder eine bestimmte Eignung wird durch die Lieferantin nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich - unter Ausschluss der Textform – vereinbart ist. Dies gilt auch, wenn die Lieferantin nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Plänen, usw. des Kunden leistet. 2.10. Sofern die Lieferantin ein Muster bzw. Erstmuster liefert und dieses vom Kunden freigegeben wird, gilt die Leistung der Lieferantin entsprechend dem freigegebenen Muster als vertragsgemäße Leistung. Fordert der Kunde im Falle einer vereinbarten Erstbemusterung die Lieferantin auch ohne seine explizite Erstmusterfreigabe und / oder vor Ab-schluss der Erstmusterprüfungen zur Leistung 2.11. Die Lieferantin behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns der Lieferantin abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Klischees, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY Lieferantin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er Der Kunde hat auf Verlangen der TERRITORY Lieferantin diese Gegenstände Gegen-stände vollständig an die Lieferantin zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. (1) Alle Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY C + P innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. (2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns C + P und Ihnen Auftraggebern ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBAllgemeinen Lieferbedingungen. Der Vertrag Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. (3) Ergänzungen und Abänderungen Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY von C + P nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative bzw. elektronische Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.4. (4) Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertrag kommt zu diesen Bedingungen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht von beiden Seiten eine Vertragsurkunde unterzeichnet wird. 2.5. Wir behalten uns (5) C + P behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung. Ergänzend gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in der bei Auftragserteilung geltenden Fassung, wenn und soweit das Vertragsverhältnis in den Anwendungsbereich derselben einzuordnen ist (Bauverträge).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kauf , Werk Und Werklieferungsverträge

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle 2.1 Unsere Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlichfreibleibend, sofern sie nicht es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenbezeichnet ha- ben. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb Offensichtliche Angebotsfehler können von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenuns jederzeit vor Auftragsannahme berichtigt werden. 2.22.2 Bei Schrank- und Trennwänden gelten die vom Käufer ermittelten Raummaße als verbindlich. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Werden diese Raummaße durch uns und Ihnen ermittelt, so sind sie vom Käu- fer im Rahmen der Bestellung verbindlich schriftlich zu bestätigen. 2.3 Mit der Bestellung erkennt der Käufer diese Verkaufs- bedingungen als verbindlich an. An seine Bestellung ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBKäufer drei Wochen gebunden. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss Die Bestellung des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht Käufers stellt lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages führenKaufvertrages dar. Ausgenommen hiervon Ein Vertrag kommt daher erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens aber durch Lieferung der Ware zustande. 2.4 Zu einer Änderung seiner Bestellung ist der Käufer nur insoweit berechtigt, als dies in der Auftragsbe- stätigung vorgesehen ist und der Käufer die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungvon uns hierfür bestimmte Frist wahrt. Entsprechende Ände- rungen werden mit der erneuten Erteilung einer ange- passten schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam. Änderungswünsche des Käufers, die nach Ablauf der von uns bestimmten Frist eingehen, werden wir nach Möglichkeit ebenfalls berücksichtigen. Wir führen diese jedoch nur gegen vorherige schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme durch den Käufer aus. 2.5 Bei Aufträgen mit einer regulären Lieferfrist sind Änderungen nur innerhalb der ersten 5 Arbeitsta- ge ab Auftragsbestätigung möglich, wobei sich die Lieferzeit um ca. zwei Wochen verlängert. Allfällige Kosten, welche durch Auftragsänderungen entste- hen, werden nach Aufwand verrechnet. Bei abweichend vereinbarten kürzeren Lieferfristen sind Änderungen nicht möglich. 2.6 Angaben in Katalogen, Preislisten oder Bestellvor- schlägen sind unverbindlich. Maßgeblich sind die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestä- tigung bestätigten Konditionen. 2.7 Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serien- mäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebungen. Die für Sonderanfertigungen geltenden Aufprei- se sind vom Käufer vor seiner Bestellung anzu- fragen. Maßgeblich sind wiederum die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung bestätigten Konditionen. Sonderanfertigungen können nicht geändert werden. Bei Stornierung eines Auftrages ist der Besteller verpflichtet, al- le bisherigen Aufwendungen und angefallenen Kosten zu entschädigen. 2.8 Soweit es mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbar ist, sind wir zu technisch be- dingten Leistungs- sowie Konstruktionsänderungen berechtigt. Gleiches gilt für handelsübliche materi- albedingte Abweichungen von Struktur und Farbe.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Angebote Unser Angebot bezieht sich auf Pharmapackmittel und ist freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Lieferung oder Leistung nachkommen; mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie in Textform bestätigen. 2. Sind der TERRITORY Bestellung bestimmtes Material bzw. bestimmte Stoffe zugrunde gelegt, so sind freibleibend wir in der Xxxx unserer Lieferanten frei. Auch wenn wir bei Vertragsschluss Materialien eines bestimmten Lieferanten verwenden, so sind wir nicht daran gebunden. Wir behalten uns jederzeit vor, unsere Materialien und unverbindlichLieferanten zu wechseln, sofern solange die Qualität der unsererseits bestellten Materialien und Stoffe gleichwertig bleibt. 3. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Xxxx innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir innerhalb dieser Frist liefern oder leisten. 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 5. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Gewichts-, Maß- und Farbangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet sind. 2.26. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Datenträgern, Plänen und Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Ihnen Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zollbestimmte Waren sowie Informationen zu Versand-, Zoll-, und Transportzwecken dürfen nur an zuverlässige, autorisierte Dritte weitergegeben werden. Im Falle der Verletzung von Geschäfts-, Betriebs- und Geheimhaltungsvereinbarungen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht Heinlein Plastik-Technik GmbH berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden Unterlassung und Schadensersatz zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationswegverlangen. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Sales Contracts

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Die Angebote der TERRITORY von FLÖTER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht es sei denn, dass FLÖTER diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet hat. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Annahmeerklärungen und Ihnen ist sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechts- wirksamkeit der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBschriftlichen Auftragsbestätigung durch FLÖTER. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederkommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von FLÖTER und ent- sprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich Leistung zustande. FLÖTER ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. Abweichend davon wird bei Bestellungen von Handelsware die Auftragsannahme durch die Abrufe und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltenRechnungsbegleichung erteilt. 2.3. Ergänzungen Alle Vereinbarungen, die zwischen FLÖTER und Abänderungen dem Besteller im Zusammen- hang mit den Kauf-, Werk-oder Dienstleistungsverträgen getroffen werden, sind in dem Kauf-, Werk-oder Dienstleistungsvertrag, diesen Bedingungen und der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten KommunikationswegAuftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt. 2.4. Soweit den Mitarbeitern von FLÖTER nicht eine entsprechende Ver- tretungsvollmacht kraft Gesetzes zusteht, sind diese nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Zur Wirk- samkeit bedürfen solche Abreden der schriftlichen Bestätigung. a) Hinsichtlich Abweichungen in Maß- oder Gewicht gelten soweit im Einzel- fall keine spezifischen Toleranzen vereinbart sind, die „Bestimmungen der GKV Prüf- und Bewertungsklauseln für Polyethylen-Folien und Erzeugnissen daraus“ des Fachverbandes Verpackung und Verpackungsfolien im GKV in ihrer jeweils geltenden Fassung, hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin. b) Von uns zur Verfügung gestellte Muster gelten als Beispielsstücke für Quali- tät, Material und Eigenschaften eines Produkts. Unsere Endprodukte können davon unwesentlich abweichen. Von uns getätigte Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, über Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen Eigen- schaften und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässigProdukte sind, soweit sie nicht schrift- licher Vertragsbestandteil geworden sind, unverbindlich und c) Vorbehaltlich besonderer Anweisungen des Auftraggebers erfolgt die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenAusfüh- rung mit branchenüblichen Materialien und nach den üblichen und bekannten Herstellungsverfahren. Bei allen Kunststofferzeugnissen d) Auf die Verwendung der Verpackung für Lebensmittel hat der Auftrag- geber ausdrücklich hinzuweisen. Unterlässt er dies, so kann er diesbezüglich keine Mängelrügen geltend machen. 2.5. e) Recyclingrohstoffe oder abbaubare Folien können von Charge zu f) Wir behalten uns das Eigentum Recht zur Mehr- oder Urheberrecht an allen Minderlieferungen in einem Um- fang von uns abgegebenen Angeboten 10 % und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen15 % bei Materialien, Abbildungendie nicht im Standardsortiment sind, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung Dem Auftraggeber wird die tatsächliche Liefermenge in Rechnung gestellt. Eine Nachlieferung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen Mengendifferenz bei Unterlieferung kann nicht gefordert werden; ebenso eine Rücknahme der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungMengendifferenz bei Überlieferung.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsschluss. 2.12.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Alle Angebote Änderungen und Nebenabreden sowie vom Verkaufsmitarbeiter gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. 2.2 Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen. 2.3 Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. 2.4 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der TERRITORY sind freibleibend Käufer das Angebot angenommen hat und unverbindlichsomit das Material bestellt wird. 2.5 Auftragsbestätigungen können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden. 2.6 Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reicht auch ein niedriger Zaun, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind eine Hecke oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenniedrige Mauer aus. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibtWichtig ist, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt Ab wann es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch die Bauherren sicherzustellen. Die Maße, die in der Auftragsbestätigung mit uns autorisierten Kommunikationswegdem Außendienst Mitarbeiter vereinbart werden, sind vor dem Montagetermin vom Auftraggeber im Einklang der Grundstücksgrenze zu verifizieren. Nachträglich Reklamation der Positionierung sehen wir nicht als Mangel an. 2.42.7 Alle Veränderungen der Auftragsbestätigungen muss der Verbraucher mit dem Büro kommunizieren. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und AbweichungenArbeitsanweisungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellenvor Ort mit dem Monteur besprochen werden, sowie die Ersetzung gelten nicht als Auftragserweiterung und sind ausgenommen von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führengesetzlichen Gewährleistungspflicht. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungsind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung, wie Höhe, Tiefe, Position der Produkte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Angebote der TERRITORY des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertragwenn er dem Kunden Kataloge, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten technische Dokumentationen (z.B. WhatsApp) handelt es Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationswegder Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Lieferanten diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 2.42. Angaben der TERRITORY des Lieferanten zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere seine Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.53. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Lieferant berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor14 Tagen nach seinem Zugang beim Lieferanten anzunehmen. 4. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen Auslieferung der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungWare an den Kunden verbindlich.

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Samples: Allgemeine Zahlungs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY CTR sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY CTR innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY CTR vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY CTR nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.4. Angaben der TERRITORY CTR zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY CTR weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY CTR diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung. 2.6. Es ist, etwa im Rahmen von BYOD, nicht auszuschließen, dass auf den von unseren Mitarbeitern zu dienstlichen Zwecken genutzten elektronischen Kommunikationsgeräten (wie Mobiltelefonen, Tablets, Laptops etc.) Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) installiert sind. Hierbei handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, über einen Messenger-Dienst in unserem Namen Erklärungen abzugeben oder entgegen zu nehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Unsere Angebote der TERRITORY sowie unsere Muster, Prospekte, Zeichnungen, technische Dokumentationen, Produkt- beschreibungen und sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie soweit wir diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet haben. 2.22. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Der Kunde ist an seine Bestellungen 2 Wochen ab Eingang bei uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBgebunden. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen kommt durch unsere Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen seit Bestelleingang oder alternativ auch durch Ausführung der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden Bestellung innerhalb der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltengleichen Frist zustande. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen3. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten KommunikationswegDatenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. 2.44. Unsere Angebote gelten für Lieferungen in das Land, in dem der Kunde nach den Angaben in seiner Bestellung seinen Sitz hat (nachfolgend „Exportland“). Der Kunde hat wedi für alle Nachteile und Ver- bindlichkeiten einzustehen, die durch die Verwendung der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. GewichteWare außerhalb des Exportlandes entstehen. 5. Abbildungen, MaßeMuster, GebrauchswerteProspekte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit / oder alle sonstigen zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie Angebot gehörenden Un- terlagen sind keine garantierten BeschaffenheitsmerkmaleBeschaffenheitsangaben. Eigenschaften, Zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistungnur dann, wenn dies gesondert mindestens in Textform vereinbart wird. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, An sämtlichen Abbildungen, BerechnungenMustern, Prospekten, KatalogenZeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums-, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Wir gewährleisten ausschließlich für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland den Bestand unserer Schutzrechte. Der Kunde darf unsere Rechte nur mit unserer Einwilligung (mindestens in Textform) an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er vertraulich gekennzeichnet haben und hat diese auf Verlangen unverzüglich an uns ohne Zurückbehaltungsrecht zurückzugeben. 6. Eine Verwendung unserer Produkte in Flug-, Kraft- und / oder Wasserfahrzeugen ist aufgrund spezieller Zulassungs- und Prüfverfahren sowie der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichteneinschlägigen Brandschutzbestimmungen nicht vorgesehen, wenn sie von ihm es sei denn, es liegt eine vorherige ausdrückliche Freigabe in Textform durch uns im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Einzelfall vor. Gewähr- leistung, Schadenersatz und sonstige hieraus resultierende Ansprüche sind ansonsten ausgeschlossen. 7. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der wedi-Produkte (= Waren), technische Empfehlungen oder Beratungen und sonstige Angaben unserer Mitarbeiter (anwendungstechnische Beratung) erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien unseren Kunden und dessen Abnehmer nicht mehr benötigt von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte (= Waren) für die beabsichtigte Nutzung. Anwendungstechnische Hinweise begründen kein gesondertes vertragliches Rechtsverhältnis / Beraterverhältnis. 8. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist den Kunden unverzüglich über die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungNichtverfügbarkeit einer Lieferung informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltendes Auftragnehmers werden unverbindlich abgegeben. Bestellungen oder Aufträge kann Ein Vertrag kommt erst durch die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederschriftliche Bestätigung des Auftrag- nehmers zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Ein Vertragsangebot des Auftragnehmers zwei (2) Wochen nach dessen Zugang gültig. Eine abweichende Gültigkeit ist schriftlich zu erfassen. Der Auftraggeber kann keine Rechte aus einer Beratung und Informationen des Auftragnehmers ableiten, die sich nicht unmittel- bar auf den Auftrag bzw. das Angebot beziehen. 2.2. Um eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung zu ermöglichen, hat der ursprünglichen VereinbarungenAuftraggeber dem Auftragnehmer auf Anfrage und, soweit geboten, auch unaufgefordert rechtzeitig für die Vertragserfüllung erforderliche In- formationen zur Verfügung zu stellen. Mit Ausnahme Der Auftraggeber ist für die Rich- tigkeit der von Geschäftsführern ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich. Der Auftragnehmer erfüllt seine vertraglichen Pflichten auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen. 2.3. Die Sachen werden mit Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanweisun- gen oder Prokuristen vergleichbarem Dokumentationsmaterial geliefert. Diese Doku- mente sind die Mitarbeiter Bestandteil des Vertrages. Wenn sich bei der TERRITORY nicht berechtigtBenutzung her- ausstellt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung dass diese Dokumente fehlen, hat der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten KommunikationswegAuftraggeber sie beim Auftragnehmer anzufordern. 2.4. Angaben Der Auftraggeber hat die in Ziffer 2.3 (Teil A) genannten Dokumente vor der TERRITORY zum Gegenstand Benutzung der Lieferung oder Leistung (z.B. GewichteSachen sorgfältig zu lesen, Maßedie mit der Arbeit mit den Sachen betrauten Personen dazu zu verpflichten, Gebrauchswertedies ebenfalls zu tun, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblichdie Sachen diesen Dokumenten entsprechend zu benutzen bzw. be- nutzen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, soweit der Auftraggeber die in dieser Ziffer genannten Pflichten nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenerfüllt. 2.5. Wir behalten uns Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum Recht vor, die Sachen im Hinblick auf Konstruktion, Material und/oder Urheberrecht an Ausführung abzuändern, sofern dadurch die vertraglich vereinbarte Sache nicht wesentlich verändert wird. 2.6. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verwendung von uns abgegebenen Angeboten Beratungen, Zeichnungen, Berechnun- gen, Entwürfen, Materialien, Marken, Mustern, Modellen und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden dergleichen frei, die vom oder im Auftrag des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vorgestellt wurden. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er Auftraggeber hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien den dem Auftragnehmer entstandenen Schaden einschließlich aller Kosten für die Abwehr dieser Ansprüche zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1Die Darstellung der Produkte in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Alle Angebote Vertragsgegenstand ist der TERRITORY Verkauf von Waren über unseren Internetshop. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten, dem erfolgreichen durchlaufen der einzelnen Bestellschritte und durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche, im abschließenden Schritt des Bestellprozesses, geben Sie ein verbindliches Kaufangebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit etwaige Eingabefehler zu erkennen und mit Hilfe der Korrekturfunktion zu korrigieren und/oder zu verändern. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt keine Auftragsannahme dar. Wir sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY berechtigt Ihre Bestellung innerhalb von vierzehn Tagen 2 Werktagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der Eingang, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten in Textform (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für Email), in welcher Sie zur Zahlung aufgefordert werden oder die Auslieferung der Ware bestätigt wird, anzunehmen. Ein bindender Vertrag kann aber auch schon vorher zustande kommen, wenn Sie eine geschäftliche Korrespondenz Sofort-Zahlungsweise wählen und die Zahlung mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4Absenden der Bestellung vornehmen. In diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlung auslösen und der entsprechende Zahlungsdienst Ihnen die Ausführung der Zahlungsanweisung bestätigt. Angaben der TERRITORY des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum Bei Schaumstoff-, Matratzen-, Betten- und Federbödensonderanfertigungen sind Maßabweichungen produktionstechnisch und / oder Urheberrecht an allen schneidtechnisch bedingt nicht zu vermeiden. Alle Größenangaben sind daher ca. - Angaben. Toleranzen von uns abgegebenen Angeboten +/- 2 cm je Dimension einer Sache sind bei unseren Liefergegenständen normal und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden gehören zur Verfügung gestellten Zeichnungenvertragsgemäßen Beschaffenheit. Die Schuldung besonderer Produkteigenschaften, Abbildungeninsbesondere schwere Entflammbarkeit nach DIN EN 597; Stauchhärte; Raumgewicht; Nutzbarkeit im gewerblichen Bereich; Schleißzahl in Martindale; Eignung von Schaumstoffen oder Matratzen als Sitzpolster, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen Dämmmaterial oder Schallschutz; Faltrichtung; Zoneneinteilung; Abnehmbarkeit und anderen Unterlagen Waschbarkeit von Bezügen; Anzahl von Federelementen und Hilfsmitteln vorReißverschlüssen; bedarf einer expliziten Vereinbarung. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtenDiese Eigenschaften werden nur geschuldet, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungdiese in Textform vertraglich festgeschrieben sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote an uns sind kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn ihre Ausarbeitung und die Klärung der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenMachbarkeit mit Aufwand verbunden sind. 2.2. Allein maßgeblich An unsere Bestellung sind wir für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist zwei Wochen ab Zugang beim Lieferanten gebunden. Unsere Bestellung bei einem Lieferanten, von dem wir bereits Lieferungen oder Leistungen erhalten haben, gilt als angenommen, wenn der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich Lieferant nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelteninnerhalb von 14 Tagen widerspricht. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSollten wir unsere Willenserklärung wegen eines Irrtums oder wegen falscher Übermittlung anfechten, so entfällt unsere Haftung nach § 122 Abs. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg1 BGB. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. GewichteAn unseren Abbildungen, MaßeZeichnungen, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen Berechnungen und technische Daten) sowie sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit ausdrückli- che schriftliche Zustimmung nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetztzugänglich gemacht werden. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Lieferung oder LeistungBestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile Dritten gegenüber sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigengeheim zu halten. Näheres dazu im Abschnitt „Ge- heimhaltung“. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtenMündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. 2.6. Zeigt sich bei der Durchführung des Vertrages, dass Abweichungen von ihm der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, hat uns der Lieferant dies unverzüglich in Textform mitzuteilen. Wir werden dann unse- rerseits mitteilen, ob und ggf. welche Änderungen der Lieferant gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Verändern sich hierdurch die dem Lieferanten bei der Ver- tragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind sowohl wir als auch der Lieferant berechtigt, eine entsprechende Anpas- sung der dem Lieferanten zustehenden Vergütung zu verlan- gen. Dabei sind die bisherigen Kalkulationsgrundlagen maß- gebend. 2.7. Wir können Änderungen der Leistung auch nach Ver- tragsabschluss verlangen, soweit dies für den Lieferanten zumutbar ist. Bei dieser Vertragsänderung sind von beiden Vertragspartnern die Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine ange- messen zu berücksichtigen. Kommt eine Preisvereinbarung über die geänderte Leistung nicht zustande, ist der Lieferant gleichwohl zur geänderten Leistung verpflichtet; im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungGegenzug steht ihm eine angemessene Vergütung zu, deren Kalkulations- grundlagen denen des ursprünglichen Vertrags entsprechen.

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Angebot und Vertragsschluss. 2.1. (1) Alle unsere Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie sich aus dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet etwas anderes ergibt. Ebenso sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltentechnische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot und können von uns innerhalb von vierzehn Tagen drei (3) Wochen nach Zugang annehmen. 2.2mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Allein maßgeblich für unserer sofortigen Warenlieferung angenommen werden. Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die Rechtsbeziehungen zwischen uns Warenlieferung zustande und Ihnen ist richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich Auftragsbestätigung (sofern eine solche erteilt wird) und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffendiesen Verkaufsbedingungen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder Übermittlung der Auftragsbestätigung per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten KommunikationswegMail oder Fax. 2.4. (2) Abänderungen oder Ergänzungen bereits angenommener Bestellungen bedürfen, wie auch Nebenabreden und Garantien unserer Verkaufsangestellten, zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. (3) Bei Abweichungen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Verkaufsbedingungen gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung vor. (4) Unsere Angaben zu der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung zu liefernden Ware (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistungzu liefernden Ware. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. (5) Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte machen noch für andere Zwecke als den Einkauf von Ware bei uns nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten, . Dies gilt auch wenn sie die Gegenstände von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle 2.1 Unsere Angebote der TERRITORY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. 2.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen dem Besteller ist der schriftlich geschlossene VertragKaufvertrag, einschließlich dieser AGBdie- ser Liefer- und Verkaufsbedingungen, der bei freibleibenden und/oder unverbindlichen Angeboten unsererseits erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande kommt. Der Vertrag Dieser Kaufvertrag gibt alle Abreden Abre- den zwischen den Vertragsparteien uns und dem Besteller zum Vertragsgegenstand vollständig vollstän- dig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY unsererseits vor Abschluss des Vertrages dieses Ver- trages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien Vertrags- parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. 2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Liefer- und Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder und Prokuristen sind die unsere Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende abweichen- de mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.4. 2.4 Unsere Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische tech- nische Daten) sowie unsere Darstellungen Darstellung desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit Ver- wendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen vorhergesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten BeschaffenheitsmerkmaleBeschaffen- heitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und AbweichungenAbwei- chungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen ver- traglich vorhergesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.52.5 Soweit in Ziff. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen 6.1 nicht Abweichendes vereinbart ist, gelten für die handelsüblichen Vertragsformeln (z.B. EXW, CIP etc.) die von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungInter- nationalen Handelskammer festgelegten "INCOTERMS" in ihrer jeweils neuesten Fassung.

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Samples: Liefer Und Verkaufsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Die Angebote der TERRITORY von ORAFOL sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, sofern sie nicht ausdrücklich wenn ORAFOL einem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen oder zur Verfügung gestellt hat, an denen sich ORAFOL Eigentums- bzw. Nutzungs- und Verwertungsrechte vorbehält. 2. Die Bestellung von ORAFOL Produkten durch den Kunden gilt als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenverbindliches Vertragsangebot. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY Sofern sich im Einzelfall aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist ORAFOL berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vierzehn 3 Tagen nach Zugang annehmendurch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform (z.B. E-Mail) anzunehmen. ORAFOL behält sich ausdrücklich das Recht vor, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang einer Bestellung – ohne Angabe von Gründen – den Vertragsschluss scheitern zu lassen und das Vertragsangebot des Kunden nicht anzunehmen. 2.23. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der Der schriftlich geschlossene abgeschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag AVLB, ist maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen ORAFOL und dem Kunden und gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand ORAFOL und dem Kunden vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY von ORAFOL vor Abschluss des Vertrages Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich und mündliche unverbindlich. Soweit sich aus mündlichen Abreden der Vertragsparteien nicht eindeutig ergibt, dass diese als verbindlich fortgelten sollen, werden diese durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.34. Ergänzungen Individuelle, im Einzelfall getroffene und Abänderungen von den AVLB abweichende bzw. diese ergänzenden Vereinbarungen zwischen Kunden und ORAFOL bedürfen jeweils der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftform. Gegenüber ORAFOL abzugebende, rechtserhebliche Erklärungen des Kunden (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffenSchriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere Übermittlung per Telefax oder per und E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) Verkäufer von ORAFOL sind - es sei denn, es handelt es sich hierbei um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationswegeinen Geschäftsführer oder Prokuristen - nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 2.45. Angaben der TERRITORY von ORAFOL zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.z. B. GewichteZeichnungen, MaßeAbbildungen, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen Toleranzen, Maße und technische Gewichte und alle sonstigen Leistungsdaten und technischen Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung, welche auf den durch ORAFOL in der Praxis gewonnenen Erkenntnissen beruhen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen und Bestandteilen durch gleichwertige Teile bzw. Bestandteile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle 2.1 Die Angebote der TERRITORY von SCHULTE sind freibleibend und unverbindlichunverbind- lich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet sind. 2.2. Allein maßgeblich für 2.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich XXXXXXX an die Rechtsbeziehungen zwischen uns in ei- nem ausdrücklich als verbindlich oder fest bezeichneten Angebot ent- haltenen Bedingungen und Ihnen ist Preise 14 Tage ab Ausstellungsdatum ge- bunden. 2.3 Die Bestellung der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden Ware durch den schriftlichen Vertrag ersetztKäufer gilt – wenn nicht ausnahmsweise bereits ein vorheriges Angebot von SCHULTE als ver- bindlich bezeichnet war – als verbindliches Vertragsangebot. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sofern sich nicht jeweils hat SCHULTE 14 Tage Zeit, dieses Angebot des Käufers anzunehmen. Die Annahme kann ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten(bspw. durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform) oder durch schlüssiges Handeln (bspw. Auslieferung der Ware) erklärt wer- den. 2.3. Ergänzungen 2.4 Angaben zum Gegenstand und Abänderungen Umfang der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten Lieferung (z.B. WhatsAppMaße, Gewichte, technische Daten) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung in Katalogen oder Leistung Prospekten oder anderen Darstellungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und AbbildungenDatenblätter in der jeweils aktuellen Fassung) sind nur annähernd maßgeblichmaßgebliche Leistungsbeschreibungen, soweit sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen ausdrücklich schriftlich als Vertragsinhalt und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenverbindliche Beschaffenheit vereinbart. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen 2.5 Garantien für die Beschaffenheit der Ware werden von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtenSCHULTE nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden. 2.6 Die Außendienstmitarbeiter, Angestellten, freien Handelsver- treter und sonstigen Betriebsangehörigen von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang SCHULTE sind nicht mehr benötigt werden be- fugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines mündliche Zusagen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages führenhinausgehen. 2.7 SCHULTE behält sich sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mustern, Kos- tenvoranschlägen vor. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher DatensicherungSie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von SCHULTE weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von SCHULTE sind Unterlagen und Datenträger ohne Zurückhaltung von Kopien zu- rückzugeben.

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Samples: Sales Contracts

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Angebote der TERRITORY Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten und Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht durch uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet bestätigt sind. An mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenwir nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gebunden. Bestellungen oder Aufträge kann Geringe Abweichungen von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die TERRITORY innerhalb Erfüllung von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns Zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Erhöhungen von Zöllen, Steuern, Frachten und Ihnen ist sonstigen auf der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBWare lastenden Abgaben gelten als vereinbart. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederkommt durch ein Angebot des Kunden und der Annahme dieses Angebotes durch die GeT IT GmbH zu Stande. Mündliche Zusagen Ein Angebot ist dabei die vom Kunden unterzeichnete Bestellung. Diese ist bindend. Die GeT IT GmbH ist berechtigt dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen einer Auftragsbestätigung gleich. Wird eine bei uns eingegangene Bestellung nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt, so ist der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden Kunde zur Rücknahme der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht Bestellung berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden ohne dass er hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen kann. Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Dienstleistungen der GeT IT GmbH ab Bereitstellung der Dienstleistung eine erstmalige Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu treffenerfolgen. Zur Wahrung Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sind zum Zeitpunkt der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Kündigung Daten des Kunden auf dem Kunden ihm zur Verfügung gestellten ZeichnungenSpeicherplatz gespeichert, Abbildungenist der Kunde verpflichtet, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung spätestens zum Wirksamwerden der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat Kündigung auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien kundeneigenen Speichermedien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungspeichern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebot und Vertragsschluss. 2.11. Alle Unsere Angebote der TERRITORY sowie unsere Muster, Prospekte, Zeichnungen, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen und sonstige Leistungsdaten für Vertragsprodukte (= Waren) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie soweit wir diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmenbezeichnet haben. 2.22. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Der Kunde ist an seine Bestellungen 2 Wochen ab Eingang bei uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBgebunden. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen kommt durch unsere Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen seit Bestelleingang oder alternativ auch durch Ausführung der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden Bestellung innerhalb der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgeltengleichen Frist zustande. 2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen3. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten KommunikationswegDatenverarbeitungsanlagen verschickte Geschäftspost ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. 2.44. Unsere Angebote gelten für Lieferungen in das Land, in dem der Kunde nach den Angaben in seiner Bestellung seinen Sitz hat. Der Kunde hat OTNI für alle Nachteile und Kosten einzustehen, die durch die Verwendung der TERRITORY Ware außerhalb seines Sitzes entstehen. 5. Abbildungen, Muster, Prospekte, Zeichnungen und/oder alle sonstigen zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie Angebot gehörenden Unterlagen sind keine garantierten BeschaffenheitsmerkmaleBeschaffenheitsangaben. Eigenschaften, Zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistungnur dann, wenn dies gesondert mindestens in Textform vereinbart wird. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, An sämtlichen Abbildungen, BerechnungenMustern, Prospekten, KatalogenZeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums-, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Wir gewährleisten ausschließlich für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland den Bestand unserer Schutzrechte. Der Kunde darf unsere Rechte nur mit unserer Einwilligung (mindestens in Textform) an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er vertraulich gekennzeichnet haben und hat diese auf Verlangen unverzüglich an uns ohne Zurückbehaltungsrecht zurückzugeben. 6. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben OTNI-Produkte (= Waren), technische Empfehlungen oder Beratungen und eventuell gefertigte Kopien zu vernichtensonstige Angaben unserer Mitarbeiter (anwendungstechnische Beratung) erfolgen nach bestem Wissen, wenn sie jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien unseren Kunden und dessen Abnehmer nicht von ihm eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte (= Waren) für die beabsichtigte Nutzung. Anwendungstechnische Hinweise begründen kein gesondertes vertragliches Rechtsverhältnis / Beraterverhältnis. 7. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit einer Lieferung informieren und im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist Falle des Rücktritts die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherungentsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsschluss. 2.1. Alle Sämtliche Angebote der TERRITORY von ONERGYS sind freibleibend und unverbindlich. Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot ab durch das Platzieren von Waren im virtuellen Warenkorb, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet das Durchlaufen des Bestellvorgangs und das Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang bei uns per E-Mail oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die TERRITORY innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Allein per Post anzunehmen; maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen Wahrung der Frist ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGBZugang unserer Erklärung beim Kunden. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere Auftrags- oder Änderungsbestätigung in Text- oder Schriftform maßgebend. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederVertragstext wird von ONERGYS gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Mündliche Zusagen Zusätzlich wird der TERRITORY vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich Vertragstext auf der Internetseite von ONERGYS archiviert und mündliche Abreden kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetztentsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop der ONERGYS angelegt hat. Ergänzungen Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online- Bestellformular von ONERGYS kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Abänderungen Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und englische Sprache zur Verfügung. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen VereinbarungenSchriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern Geschäftsführern oder Prokuristen sind die unsere Mitarbeiter der TERRITORY nicht berechtigt, hiervon von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail. Bei Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) handelt es sich um keinen für eine geschäftliche Korrespondenz mit uns autorisierten Kommunikationsweg. 2.4. Unsere Angaben der TERRITORY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) auf der Website von ONERGYS sind nur annähernd annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässigzulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenbeeinträchtigen. 2.5. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der TERRITORY weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TERRITORY diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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