Angebot und Vertragsschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlich, sofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Appears in 1 contract
Angebot und Vertragsschluss. 1. Eine Bestellung des Bestellers, die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftrags- bestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote auch in Listen und Katalogen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospektees sei denn, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindhaben. Sie sind keine garantierten BeschaffenheitsmerkmaleGleiches gilt für Proben, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung Muster und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigenAbbildungen.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - Liefer-, Werk-, oder Kaufverträge werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind unverbindlich. Sollten bestimmte Modelle oder zu verwendende Materialien wegen Betriebsumstellung oder anderen Gründen nicht mehr hergestellt werden, hat der Besteller keinen Anspruch auf Lieferung.
4. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen auch in elektro- nischer Form, behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Besteller darf diese nur mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
5. Bei Xxxx und sofortiger Abnahme von Waren ab Lager gilt der Ware zustandeLieferschein als Auftrags- bestätigung.
6. In Grundlage des Vertrags ist die vom Besteller zugesicherte Fähigkeit, sämtliche uns gegenüber bestehende Verpflichtungen einschließlich der schriftlichen Auftragsbestätigung aus diesem Vertrag resultierenden erfüllen zu können. Die Unrichtigkeit dieser Zusicherung berechtigt uns, von uns sämtlichen Verträgen mit dem Besteller zurückzutreten.
7. Im Falle eines Rücktritts von einem zustande gekommenen und unterzeichneten Vertrag werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt 30% der vereinbarten Auftragssumme zur Deckung von angefallenen Kosten und Auslagen fällig.
8. Wir sind verbindlichberechtigt, sofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformdie Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Appears in 1 contract
Angebot und Vertragsschluss. (1. ) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospektees sei denn, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Für den Umfang unserer Lieferpflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Erst mit Absendung der Auftragsbestätigung oder mit Absendung der Ware gilt der Auftrag als angenommen. Angaben in der Auftragsbestätigung gehen den nachstehenden Regelungen vor. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden vor oder bei der Bestellung sind nur wirksam, wenn sie von uns bestätigt sind.
(2) Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen, es sei denn, eine kürzere oder längere Bindungsfrist ist vereinbart worden.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen dürfen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Einwilligung an Dritte weitergegeben werden, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben. Wir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
(auch per Telefax4) Leistungsbeschreibungen, dem Vertrag zugrunde liegende Prospekte, Muster, Proben, oder Auslieferung der Ware zustandeähnliches sowie vereinbarte Maße und Gewichte sind mangels gesonderter, schriftlicher Vereinbarung keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, sondern reine Produktbeschreibungen. In der schriftlichen Auftragsbestätigung Werden Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien übernommen, so werden von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlichdiesbezüglich eigene Zertifikate erstellt. Öffentliche Äußerungen, sofern Anpreisungen oder Werbung des Lieferers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformLieferung dar.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und stets freibleibend, außer wir geben eine ausdrückliche Bindung an. Ein Vertrag mit unserem Kunden kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Erklärungen sind in jedem Fall unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) in den Produktkatalogen, Informationsblättern und Preislisten enthaltenen Angaben und Informationen sind nur insoweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. Alle Angaben zu den Produkten, insbesondere die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, in den Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, PläneQualitäts-, Berechnungstabellen sowie Mengen- , Gewichts, Maß- und Gewichtsangaben, sind Leistungsangaben geben nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte Annäherungswerte wieder und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine LeistungsbeschreibungenBeschaffenheitsangaben. Handelsübliche Notwendige technische Änderungen bleiben vorbehalten. Branchenübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig. Die Beschaffenheit, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unsere Produkte bestimmt sich ausschließlich nach den Leistungsbeschreibungen und technischen Qualifikationen von uns. Ein von uns nicht beeinträchtigenschriftlich bestätigter bzw. im Vertrag festgehaltener Verwendungszweck ist für uns unbeachtlich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlichzu erbringenden Leistungen gestellt, so hat der Kunde diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen.
4. Etwaige Besprechungsprotokolle werden, sofern dem nicht unverzüglich durch den Auftraggeber widersprochen wird, Vertragsbestandteil.
5. Angebote gelten für das Land, in dem der Kunde nicht umgehend schriftlich widersprichtAnfragende seinen Sitz hat. Nebenabreden Der Anfragende steht uns für alle Nachteile und Änderungen Verbindlichkeiten ein, die uns durch Verwendung der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen Lieferware außerhalb dieses Landes erwachsen.
6. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformbeauftragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 1. Unsere 2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen
22.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospektemündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, ZeichnungenBerechnungen, PläneProspekten, Berechnungstabellen Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
2.3 Alle Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Maß- unsere Darstellungen desselben (zB Zeichnungen und Gewichtsangaben, Abbildungen) sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindvoraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine LeistungsbeschreibungenLeistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - 2.4 Alle Aufträge sind für uns erst mit nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind Bestätigung verbindlich, sofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. (1. ) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospektees sei denn, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Für den Umfang unserer Liefer- pflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Erst mit Absendung der Auftragsbestätigung oder mit Absendung der Ware gilt der Auftrag als angenom- men. Angaben in der Auftragsbestätigung gehen den nachstehenden Regelungen vor. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden vor oder bei der Bestellung sind nur wirksam, wenn sie von uns bestätigt sind.
(2) Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen, es sei denn, eine kürzere oder längere Bindungsfrist ist vereinbart worden.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen dürfen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Einwilligung an Dritte weitergegeben werden, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben. Wir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
(auch per Telefax4) Leistungsbeschreibungen, dem Vertrag zugrunde liegende Prospekte, Muster, Proben, oder Auslieferung der Ware zustandeähnliches sowie vereinbarte Maße und Gewichte sind mangels geson- derter, schriftlicher Vereinbarung keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgaran- tien, sondern reine Produktbeschreibungen. In der schriftlichen Auftragsbestätigung Werden Beschaffenheits- oder Halt- barkeitsgarantien übernommen, so werden von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlichdiesbezüglich eigene Zertifikate erstellt. Öffentliche Äußerungen, sofern Anpreisungen oder Werbung des Lieferers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformLieferung dar.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten und unverbindlich, gelten als vertragsgemäß sofern sie nicht ausdrücklich keine Wertverschlechterungen darstellen. Proben und Muster gelten lediglich als verbindlich gekennzeichnet annäherungsweise Anschaustücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Diese bleiben in unserem Eigentum. Mit der Bestellung einer Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Wir sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) Annahme kann entweder schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit Nichtlieferung nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Arbeitsbeginn: Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so wird mit den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlichArbeiten umgehend nach unterschriebener Auftragsbestätigung begonnen, sofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widersprichtdie erforderlichen Unterlagen beigebracht oder notwendige, nachvollziehbare Anweisungen gegeben hat, ein umgehender Montagebeginn vom Kunden an der Baustelle gewährleistet ist und eine vereinbarte Anzahlung, bzw. Nebenabreden Vorauskasse bei uns eingegangen ist. Während der Ausführung der Arbeiten am Bauvorhaben ist uns für die Aufbewahrung von Baustoffen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- Werkzeugen etc. und Lieferbedingungen bedürfen zum Aufenthalt für die Ausführenden ein verschließbarer Raum vom Kunden bauseitig kostenfrei zur Verfügung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformstellen. Leistungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Kunden über, welcher sich zur sorgfältigen Verwahrung verpflichtet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 12.1 Die Ausarbeitung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Unsere Angebote Hinsichtlich der Richtigkeit seiner Informatio- nen und der Genauigkeit der Bestellung trägt der Auftragge- ber die Verantwortung und ist auch dafür verantwortlich, uns alle erforderlichen Informationen bezüglich der bestellten Wa- ren rechtzeitig zukommen zu lassen, damit die Bestellung rechtzeitig ausgeführt werden kann. Alle im Angebot enthal- tenen Zeichnungen, Abbildungen, Leistungs-, Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend nur annähernd maßgebend und unverbindlichunver- bindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind bezeich- net worden sind. Sofern das Angebot keine anderen Anga- ben enthält, beträgt die Bindefrist 4 Wochen ab dem Datum des Angebotes. Ein Vertragsschluss kommt erst durch unsere schriftliche Be- stätigung auf die Bestellung oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenAnnahmeerklärung des Auf- traggebers zustande. Für den Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist unsere Auftragsbestätigung maßge- bend.
2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) 2.2 Das Eigentums- und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie ProspekteUrheberrecht an allen Plänen, Zeich- nungen, Abbildungen, ZeichnungenBeschreibungen, PläneBerechnungen und sonstigen Unterlagen steht ausschließlich uns zu. Diese Un- terlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder diesen sonst wie zugänglich gemacht werden und sind unaufgefor- dert an uns zurückzugeben falls das Angebot nicht ange- nommen wird. Unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind nicht berech- tigt, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd mündliche Nebenabreden zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt treffen oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungenmündliche Zu- sicherungen zu geben, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlich, sofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformInhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Appears in 1 contract
Samples: Delivery Terms and Conditions
Angebot und Vertragsschluss. 1. Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein ver- bindliches Angebot verbunden. Erst eine Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages da. Wenn Sie die Bestellung aufgeben, senden wir Ihnen an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestell- bestätigung). Die Ihnen übersandte Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme da, sondern informiert Sie nur, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist. Erst wenn Sie von uns eine Auftragsbestätigung erhalten, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Dies kann auch durch eine modifizierte Auftragsbestätigung (z.B. wegen Lieferbarkeit des Produktes oder Fehlern) erfolgen. Der Käufer kann dann binnen 14 Tagen ab Zugang der modifizierten Auftragsbe- stätigung widersprechen. Für den Widerspruch gilt die Textform als vereinbart.
2. Wir fertigen unsere Artikel nur, wenn die Bestellungen seitens unserer Kunden eine Mindest-Order-Quote (MOQ) erreichen. Bei Nichterreichen der MOQ behalten wir uns vor, den bestellten Artikel nicht zu produzieren und vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten.
3. Dies gilt auch, wenn die Bestellung über die Smartview App erfolgt. Ein Vertrag kommt erst unter den Vor- aussetzungen des Abschnitt II. Nr. 1 zustande.
4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospektees sei denn, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
35. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigen- tums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlichEinwilligung an Dritte weitergeben, sofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformunabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Ge- schäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sindausgewiesen werden. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen Die Bestellung der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich Ware durch den Käufer gilt als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungenverbindliches Vertragsangebot. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Ein Der Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlich, sofern nicht anderweitig bereits ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Kunde Auftrag ohne Bestätigung ausgeführt worden ist.
5. Bei Benutzung des für registrierte Kunden bereitgehaltenen Online-Portals kommt der Vertrag ebenfalls erst mit unserer konkreten Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform oder durch die Lieferung – nicht umgehend schriftlich widersprichtschon mit einer automatischen elektronischen Eingangsbestätigung – zustande, sofern nicht anderweitig bereits ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Auftrag ohne Bestätigung ausgeführt worden ist. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformDasselbe gilt für Bestellungen des Käufers per EDI oder im Falle eines Vertragsabschlusses via eCommerce.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. 12.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlichsind, sofern auch wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind auf Anfrage des Käufers abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem Käufer liegt grundsätzlich erst vor, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben, was auch durch Telefax oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltencomputergeschrieben ohne Unterschrift geschehen kann; gleiches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen.
22.2. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.3. Wir behalten uns Konstruktions-, Programmierungs-, Darstellungs- und Bearbeitungsänderungen vor. Unsere Kataloge und Produktbeschreibungen werden ständig überarbeitet. Darin enthaltene Abbildungen, Zeichnungen und Datenblätter sind unverbindlich und nicht Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Auch begründen sie weder eine Haltbarkeits- noch eine Beschaffenheitsgarantie.
2.4. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie ProspekteZeichnungen, Datenblätter, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und Gewichtsangaben, Pläne usw. sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und nur annähernd maßgeblichmaßgebend, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Unterlagen bleiben unser Eigentum; wir behalten uns sämtliche Rechte daran vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmaleuns auf Verlangen jederzeit unverzüglich zurückzugeben. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.5. Auf Wunsch des Käufers kann die Installation der Ware auf den Maschinen des Käufers vereinbart werden. Die Einzelheiten (z.B. Datum und Ort der Installation, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen Preis der Lieferung oder Leistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe darInstallation, wenn wir Maschinen, auf denen die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine LeistungsbeschreibungenWare zu installieren ist etc.) sind im Auftrag festzuhalten.
2.6. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile Teillieferungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck dies im Einzelfall für den Käufer nicht beeinträchtigenunzumutbar ist.
3. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlich, sofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen