Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle Angebote von MasterMover sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. MasterMover verkauft und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebots, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wird. 3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. 3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt. 3.4 Jegliche Empfehlungen, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine Haftung. 3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbar.
Appears in 1 contract
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle 1. Unsere Angebote von MasterMover sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. MasterMover verkauft und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebots, sind oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wirdeine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3.2 Allein maßgeblich für 2. Die im Angebot aufgeführten Daten (Angaben) und die Rechtsbeziehungen von MasterMover zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungstabellen sowie Maß- und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene KaufvertragGewichtsangaben, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- sind nur annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungen, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine Haftung.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetztvoraussetzt oder soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder LeistungLeistung und stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Etwaige Druck-Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Telefax) oder Auslieferung der Ware zustande. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns werden endgültig alle Vereinbarungen über den Vertragsinhalt festgelegt und sind verbindlich, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbarsofern der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Appears in 1 contract
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle Angebote 2.1 Die Bestellung eines Segelflugzeugs oder eines anderen Liefergegenstandes, insbesondere Ersatzteile, durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von MasterMover sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sindzwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. MasterMover verkauft und Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebots, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wirdzustande.
3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber 2.2 Der geschlossene Vertrag ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, - einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- Geschäftsbedingungen - allein maßgeblich für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und LieferbedingungenAuftraggeber. Dieser gibt alle Abreden zwischen Die Rechtsbeziehungen umfassen unter anderem die Produktion, Lieferung, Leistungsbeschreibungen und den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen Kaufpreis der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der SchriftformLiefergegenstände.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter 2.3 Angebote des Verkäufers kann der Auftraggeber innerhalb einer Frist von MasterMover sind zwei Wochen nach Zugang des Angebots annehmen. Eine nach diesem Zeitpunkt zugegangene Annahme des Auftraggebers ist verspätet und führt zu keinem Vertragsschluss, wenn nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover Verkäufer der Geltung der Annahme ausdrücklich schriftlich bestätigtzustimmt.
3.4 Jegliche Empfehlungen, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr 2.4 Angaben des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine Haftung.
3.5 Angaben vom MasterMover Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbar.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, außer wir geben eine ausdrückliche Bindung an. Ein Vertrag mit unserem Kunden kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Erklärungen sind in jedem Fall unverbindlich.
2. Die in den Produktkatalogen, Informationsblättern und Preislisten enthaltenen Angaben und Informationen sind nur insoweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. Alle Angebote Angaben zu den Produkten, insbesondere die in den Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen- , Gewichts, Maß- und Leistungsangaben geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben. Notwendige technische Änderungen bleiben vorbehalten. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unsere Produkte bestimmt sich ausschließlich nach den Leistungsbeschreibungen und technischen Qualifikationen von MasterMover sind freibleibend und unverbindlichuns. Ein von uns nicht schriftlich bestätigter bzw. im Vertrag festgehaltener Verwendungszweck ist für uns unbeachtlich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
3. Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von uns zu erbringenden Leistungen gestellt, so hat der Kunde diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen.
4. Etwaige Besprechungsprotokolle werden, sofern sie dem nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. MasterMover verkauft und der unverzüglich durch den Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebotswidersprochen wird, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wirdVertragsbestandteil.
3.2 Allein maßgeblich 5. Angebote gelten für das Land, in dem der Anfragende seinen Sitz hat. Der Anfragende steht uns für alle Nachteile und Verbindlichkeiten ein, die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist uns durch Verwendung der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss Lieferware außerhalb dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der SchriftformLandes erwachsen.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover 6. Wir sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungenberechtigt, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine HaftungDritte damit zu beauftragen.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbar.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle 1. Bestellungen werden für uns erst durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Entsprechend gilt dies für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
2. An Angebote ist MPM 30 Tage ab Datum des Angebots gebunden.
3. Die in Katalogen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen oder Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte. Technische und gestalterische Abweichungen von MasterMover sind freibleibend Beschreibungen und unverbindlichAngaben in Prospekten, sofern Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, es sei denn sie nicht werden von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sindbezeichnet. MasterMover verkauft und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebots, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wird.
3.2 Allein maßgeblich Gleiches gilt für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungen, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine Haftung.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen Gewichts- und sonstige technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetztAngaben. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- und Rechenfehler verpflichten den AN in keiner Weise, es sei denn diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder sonstige Fehler Vorsatz zurückzuführen.
4. Ist die Erfüllung der Zahlungsansprüche wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des AG gefährdet, so kann MPM Vorauszahlung verlangen, nicht ausgeliefer- te Ware zurückbehalten sowie die Weiterbearbeitung einstellen. Sofern mit der Bearbeitung des Auftrags noch nicht begonnen wurde, kann MPM in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach Erhalt einer Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbarzur Stellung einer angemessenen Sicherheit nicht nachkommt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, außer wir geben eine ausdrückliche Bindung an. Ein Vertrag mit unserem Kunden kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Erklärungen sind in jedem Fall unverbindlich.
2. Die in den Produktkatalogen, Informationsblättern und Preislisten enthaltenen Angaben und Informationen sind nur insoweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. Alle Angebote Angaben zu den Produkten, insbesondere die in den Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen- , Gewichts, Maß- und Leistungsangaben geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben. Notwendige technische Änderungen bleiben vorbehalten. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unsere Produkte bestimmt sich ausschließlich nach den Leistungsbeschreibungen und technischen Qualifikationen von MasterMover sind freibleibend und unverbindlichuns. Ein von uns nicht schriftlich bestätigter bzw. im Vertrag festgehaltener Verwendungszweck ist für uns unbeachtlich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
3. Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von uns zu erbringenden Leistungen gestellt, so hat der Kunde diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen.
4. Etwaige Besprechungsprotokolle werden, sofern sie dem nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. MasterMover verkauft und der unverzüglich durch den Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebotswidersprochen wird, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wirdVertragsbestandteil.
3.2 Allein maßgeblich 5. Angebote gelten für das Land, in dem der Anfragende seinen Sitz hat. Der Anfragende steht uns für alle Nachteile und Verbindlichkeiten ein, die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist uns durch Verwendung der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss Lieferware außerhalb dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der SchriftformLandes erwachsen.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover 6. Wir sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungenberechtigt, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine HaftungDritte damit zu beauftragen.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbar.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle (1) Unsere Angebote von MasterMover sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Für den Umfang unserer Liefer- pflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Erst mit Absendung der Auftragsbestätigung oder mit Absendung der Ware gilt der Auftrag als angenom- men. Angaben in der Auftragsbestätigung gehen den nachstehenden Regelungen vor. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden vor oder bei der Bestellung sind nur wirksam, wenn sie von uns bestätigt sind.
(2) Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen, es sei denn, eine kürzere oder längere Bindungsfrist ist vereinbart worden.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet sindhaben. MasterMover verkauft und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des AngebotsWir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
(4) Leistungsbeschreibungen, dem Vertrag zugrunde liegende Prospekte, Muster, Proben, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags ähnliches sowie vereinbarte Maße und Gewichte sind mangels geson- derter, schriftlicher Vereinbarung keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgaran- tien, sondern reine Produktbeschreibungen. Werden Beschaffenheits- oder Halt- barkeitsgarantien übernommen, so werden von uns diesbezüglich eigene Zertifikate erstellt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wird.
3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungen, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür Lieferers stellen daneben keine Haftung.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbardar.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle (1) Angebote von MasterMover der Möbelmanufaktur Busch sind freibleibend – d.h. diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Vertragspartner zu verstehen – und unverbindlich, sofern sie soweit die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen und Leistungsangaben nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet bezeichnet sind.
(2) Ist die Bestellung des Vertragspartners als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
(3) Der Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung durch die Möbelmanufaktur Busch in Textform und mit dem Inhalt der darin bestätigten Lieferung oder Leistung zustande. Wir können ein Angebot aber auch annehmen, indem wir mit der Leistung beginnen.
(4) Unsere Muster, Prospekte oder Ausstellungsstücke geben nur unverbindlich die Eigenschaften der Ware wieder, es sei denn, wie haben bestimmte Eigenschaften in Textform verbindlich zugesichert. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Mustern, Prospekten oder Ausstellungsstücken bleiben daher vorbehalten ebenso wie Änderungen in der Ausführung, Material, Profilgestaltung und Farbe, die dem technischen Fortschritt dienen oder durch gegebene Umstände am Produkt notwendig sind. MasterMover verkauft Nachträgliche Abweichungen und Veränderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebots, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wird.
3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiederBestätigung beider Parteien. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages Vereinbarungen und Auskünfte sind rechtlich unverbindlichunverbindlich und vermögen keinerlei Rechtswirkungen auszulösen, es sei denn, sie werden in Textform bestätigt. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollenDurch Mitarbeiter der Möbelmanufaktur Busch abgegebene Erklärungen bedürfen unserer Bestätigung. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Unsere Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungenmündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr vom Inhalt des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine Haftunggeschlossenen Vertrags abweichen.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbar.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle 1. Eine Bestellung des Bestellers, die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftrags- bestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote von MasterMover auch in Listen und Katalogen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sindbezeichnet haben. MasterMover verkauft Gleiches gilt für Proben, Muster und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des AngebotsAbbildungen.
3. Liefer-, Werk-, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des AuftraggebersKaufverträge werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind unverbindlich. Sollten bestimmte Modelle oder zu verwendende Materialien wegen Betriebsumstellung oder anderen Gründen nicht mehr hergestellt werden, hat der von MasterMover angenommen wirdBesteller keinen Anspruch auf Lieferung.
3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag4. An allen Abbildungen, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und LieferbedingungenKalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen auch in elektro- nischer Form, behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den Der Besteller darf diese nur mit unserer schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibtEinwilligung an Dritte weitergeben, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftformunabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter 5. Bei Xxxx und sofortiger Abnahme von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich Waren ab Lager gilt der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigtLieferschein als Auftrags- bestätigung.
3.4 Jegliche Empfehlungen6. Grundlage des Vertrags ist die vom Besteller zugesicherte Fähigkeit, sämtliche uns gegenüber bestehende Verpflichtungen einschließlich der aus diesem Vertrag resultierenden erfüllen zu können. Die Unrichtigkeit dieser Zusicherung berechtigt uns, von sämtlichen Verträgen mit dem Besteller zurückzutreten.
7. Im Falle eines Rücktritts von einem zustande gekommenen und unterzeichneten Vertrag werden 30% der vereinbarten Auftragssumme zur Deckung von angefallenen Kosten und Auslagen fällig.
8. Wir sind berechtigt, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine HaftungAnsprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbar.
Appears in 1 contract
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle (1) Unsere Angebote von MasterMover sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Für den Umfang unserer Lieferpflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Erst mit Absendung der Auftragsbestätigung oder mit Absendung der Ware gilt der Auftrag als angenommen. Angaben in der Auftragsbestätigung gehen den nachstehenden Regelungen vor. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden vor oder bei der Bestellung sind nur wirksam, wenn sie von uns bestätigt sind.
(2) Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen, es sei denn, eine kürzere oder längere Bindungsfrist ist vereinbart worden.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet sindhaben. MasterMover verkauft und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des AngebotsWir verpflichten uns, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
(4) Leistungsbeschreibungen, dem Vertrag zugrunde liegende Prospekte, Muster, Proben, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags ähnliches sowie vereinbarte Maße und Gewichte sind mangels gesonderter, schriftlicher Vereinbarung keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, sondern reine Produktbeschreibungen. Werden Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien übernommen, so werden von uns diesbezüglich eigene Zertifikate erstellt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wird.
3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungen, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür Lieferers stellen daneben keine Haftung.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in von MasterMover ausgestellten Verkaufsprospekten, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Informationen sind von MasterMover unter Ausschluss jedweder Haftung korrigierbardar.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts