Angebot und Vertragsschluss. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme durch uns kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Eine gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB zu erstellende Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme durch uns dar.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, General Terms and Conditions of Sale and Delivery, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen