Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen. 3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen. 3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden. 3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen. 3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter. 3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
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Samples: Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbedingungen
Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.2 Für 2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein diese Unterlagen nur verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag wenn im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügenauf sie Bezug genommen wird.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein 2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Die Unterlagen und deren Inhalte dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben.
2.4 Graphische Entwürfe, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.
2.5 Im Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, ist von ihm werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Maler-, Erdarbeiten und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegendergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, dass sowie Anschluss der Anlagen an eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits zu Lasten der Bietererstellen.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen 2.6 Kommt der Auftrag nicht ausdrücklich etwas zustande, behalten wir uns das Recht vor, alle gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vorsehenvereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, werden für die Ausarbeitung Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu einer angemessenen Anpassung des Angebots keine Kosten erstattetvereinbarten Werklohns berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote. 3.1 1.10.1 Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden nicht gesondert vergütet.
1.10.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergütet. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf die KHBG über.
1.10.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassenund EURO- Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamt- leistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw beglaubigter Übersetzung beizulegen, widrigenfalls seitens der KHBG auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann.
3.2 Für 1.10.4 Sämtliche im Ausschreibungstext aufgeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt.
1.10.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, so ist dies zu erläutern.
1.10.6 Falls verlangt ist das Angebot – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen.
1.10.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt werden, dass zweifelsfrei fest- steht, dass die Korrektur vor der Angebotsabgabe er- folgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. Die Eintragungen des Bieters sind in dunkler, kopierfähiger Farbe vorzunehmen, wobei Rot und Grün unzulässig sind. Bei unvollständigen Einheitspreisanteilen wird bei der Angebotsprüfung nach folgenden Korrekturregeln vorgegangen: Die Zeichen „-„ und „/“ gelten als Null. Dies gilt auch bei Einheitsprei- sen.
1.10.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsab- gabe verwendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). Der Angebots- datenträger hat den Bestimmungen der ÖNORM B 2063 zu entsprechen.
1.10.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke KHBG aufgelegten Ausschreibungstexts vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu ver- wendenunterfertigen.
1.10.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist mit Ausnahme dezidierter elektronischer Ausschreibungen unzulässig.
1.10.11 Allenfalls von der KHBG beigestellte Umschläge sind zu verwenden.
1.10.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Angebots, gilt ausschließlich der bei der KHBG (Aus- schreibende Stelle) aufgelegte Originaltext.
1.10.13 Bei möglicherweise nach der Auswertung der Zuschlags- kriterien vorliegenden gleichwertigen Angeboten erhält jener Bieter den Vorzug, der oder dessen Subunternehmer zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist im Verhältnis zur Gesamtarbeitnehmerzahl nachweislich mehr Lehrlinge beschäftigt.
1.10.14 Der Bieter ist verpflichtet, die ihm übergebenen bzw überlassenen Angebotsunterlagen in allen Punkten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, insbesondere das übergebene Leistungsverzeichnis sowohl hinsichtlich des Leistungstextes als auch der Mengen sowie auf Überein- stimmung mit den beigeschlossenen und zur Einsicht aufliegenden Plan- und sonstigen Unterlagen zu über- prüfen. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage hat sich weiters über die örtlichen Besonderheiten, Gegebenheiten der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung Baustelle bzw des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit Aufstellungs- oder Installationsortes (zB Zu- und Ab- fahrtsmöglichkeiten, Strom- und Wasseranschlüsse, etc) zu informieren und die Vordru- cke übergebenen bzw überlassenen Unterlagen daraufhin zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmersprüfen.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird1.10.15 Stellt der Bieter dabei Mängel oder Fehler fest oder hat er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, hat so ist er verpflichtet, dies spätestens bei Angebotsabgabe dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Lässt der Teilnehmer vor Text einer Position bezüglich Ausführung, Ausmaß oder Abrechnung verschiedene Auslegungen zu, so ist der Bieter verpflichtet, darauf spätestens bei der Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein schriftlich aufmerksam zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügenmachen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf 1.10.16 Setzt ein Bieter bei den entsprechenden Positionen in die vorgesehenen Zeilen (Bieterlücken) keine Erzeugnisse oder Materialien ein, so gelten die beispielhaft angeführten Erzeugnisse oder Materialien als angeboten.
1.10.17 Bestehen zwischen den angebotenen Einheitspreisen und einer allenfalls vorliegenden Preisaufgliederung Abweichungen, so gelten die angebotenen Einheitspreise. Liegt die Summe der Angebotsfrist Einheitspreisanteile über bzw unter dem Einheitspreis, erfolgt eine Korrektur der Preisaufgliederung gemäß ÖNORM B 2110 in der vorgegebenen Form einzu- reichengültigen Fassung. Ein Gemäß § 126 Abs 4 BVergG 2006 werden rechnerisch fehlerhafte Angebote nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossenausgeschieden. Bei Berichtigung von Rechenfehlern erfolgt gemäß § 126 Abs 4 BVergG 2006 keine Vorreihung.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote. 3.1 23 Einreichung des Angebots
1 Das Angebot ist muss innerhalb der Frist schriftlich, durch direkte Übergabe oder per Post voll- ständig bei der in deutscher Sprache abzufassender Ausschreibung genannten Stelle eintreffen.
3.2 Für das 2 Das Angebot kann auch elektronisch eingereicht werden, wenn:
a. die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die elektronische Einreichung in der Ausschreibung zulässt;
b. Gewähr für die Identität der Anbieterin oder des Anbieters sowie die Vertraulichkeit des Angebots besteht;
c. die Unabänderlichkeit des Angebots gewährleistet ist.
3 Das Angebot muss mit der rechtsgültigen oder beglaubigten Unterschrift versehen sein.
4 Das Angebot darf nach Ablauf der Frist nicht mehr geändert werden. Der Antrag auf Teilnahme im selektiven Verfahren muss innerhalb der Frist schriftlich, durch direkte Übergabe, per Post, oder, soweit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber dies zu- lässt, per Fax oder elektronische Übermittlung erfolgen und vollständig bei der in der Aus- schreibung genannten Stelle eintreffen. Die Ausarbeitung des Antrags auf Teilnahme im selektiven Verfahren oder des Angebots er- folgt grundsätzlich ohne Vergütung.
1 Die Angebote müssen, ausser im freihändigen Verfahren, bis zum Öffnungstermin ver- schlossen bleiben.
2 Die fristgerecht eingereichten Angebote werden durch mindestens zwei Vertreter der Auf- traggeberin oder des Auftraggebers geöffnet.
3 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieterinnen und Anbieter, die Eingangsdaten und die Preise der Angebote sowie allfälliger Angebotsvarianten oder Teilangebote festzuhal- ten.
4 Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx und Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Ein- sicht in dieses Protokoll gewährt. Eine Anbieterin oder ein Anbieter wird von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit Teilnahme insbesondere ausgeschlossen, wenn sie oder er:
a. die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster Eignungskriterien nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht mehr erfüllt;
b. der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber falsche Auskünfte erteilt hat;
c. Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt hat;
d. den Grundsätzen von Art. 11 lit. e, f und g IVöB nicht nachkommt;
e. Abreden getroffen hat, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen;
f. sich in einem Konkursverfahren befindet;
x. sich beruflich fehlverhalten hat und dies in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist;
x. wesentliche Formerfordernisse verletzt hat, insbesondere durch Nichteinhaltung der Eingabefrist, fehlende Unterschrift, Unvollständigkeit des Angebots oder Änderung der Ausschreibungsunterlagen.
1 Die Angebote werden nach einheitlichen Kriterien fachlich und rechnerisch geprüft. Es kön- nen Dritte als Sachverständige beigezogen werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen 2 Offensichtliche Rechnungs- und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügenSchreibfehler werden berichtigt.
3 Danach wird eine objektive Vergleichstabelle über die Angebote erstellt.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist 1 Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber kann von ihm den Anbieterinnen oder Anbietern Erläu- terungen bezüglich ihrer Eignung und ihres Angebots verlangen.
2 Mündliche Erläuterungen werden von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber schriftlich festgehalten.
1 Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegenAnbieterinnen oder Anbietern über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhaltes in diesem Zusammenhang sind unzulässig.
2 Im freihändigen Verfahren sind Verhandlungen zulässig. Erhält eine Auftraggeberin oder ein Auftraggeber ein Angebot, das ungewöhnlich niedriger ist als andere Angebote, kann sie oder er bei der Anbieterin oder beim Anbieter Erkundigungen einziehen, um sich zu vergewissern, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung diese oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieterdieser die Teilnahmebedingungen ein- hält und die Auftragsbedingungen erfüllen kann.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
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Samples: Vergaberichtlinien (Vröb)
Angebote. 3.1 4.1 Angebote auf Webseiten oder in anderen Publikationen jedweder Art sind freibleibend und unverbindlich. Angebote müssen den Vorgaben aus 3.3 entsprechen.
4.2 Finanzielle Aufwendungen oder Auslagen (Anschaffungskosten von Hardware oder Software wie z.B. Server, Lizenzkosten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter), die für die Vollendung des Auftrags zwingend erforderlich sind, sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Über die Notwendigkeit dieser finanziellen Aufwendungen muss (sofern bekannt) bereits im Angebot hingewiesen werden (Teil des Angebots). Resultiert die Notwendigkeit aus einem Umstand der bei der Angebotserstellung nicht bekannt oder existent war, muss der Kunde unmittelbar, bei Kenntnisnahme über den finanziellen Mehraufwand, unterrichtet werden (z.B. Serverumgebung des Kunden nicht ausreichend für vollständige Funktion des Produkts; Neubeschaffung notwendig).
4.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassenregelt die zu erfüllenden Dienstleistungen. Der Kostenvoranschlag gibt Auskunft über eine voraussichtliche Kostenbelastung bei der Durchführung. Die real investierte Arbeitszeit kann insbesondere bei nachträglichen Änderungen oder abweichender Beschreibung des Ist-/ Soll-Zustand vom Kostenvoranschlag abweichen. Die Rechnung wird, sofern nicht anders vereinbart, auf Basis der tatsächlich ausgeführten Arbeitszeit erstellt. Ein unverhältnismäßig hoher Mehraufwand muss dem Kunden bei zur Kenntnisnahme durch den Auftragnehmer unmittelbar mitgeteilt werden.
3.2 Für das 4.4 Leistungen (z.B. nachträgliche Änderungen), die nicht explizit im Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlichgenannt sind, werden unabhängig vom Kostenvoranschlag nach Arbeitszeit zum vertraglich vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit zusätzlich angeforderten Leistungen gelten, sofern sie nicht unter die Vordru- cke zu wenig Platz bietenGeringfügigkeit nach 3.4 fallen, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird(Folge-)Auftrag, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichenauch, wenn diese dasselbe Endprodukt betreffen. Ein nicht form- oder fristgerechtes formloses Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss über die Preise und alle geforderten ErklärungenLeistungen ist in diesem Fall ausreichend. Die Prüfung, Angaben und Nach- weise enthalteninwieweit weitere Anpassungen (Folgeaufträge) möglich sind bzw. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen ob diese ausgeführt werden können, kann ggf. in Rechnung gestellt werden; Glei- ches . Wir behalten es uns vor, Folgeaufträge abzulehnen. Die Ablehnung eines Folgeauftrags hat keine rechtliche Wirkung auf den Inhalt oder die Gültigkeit des vorhergehenden Auftrags. Gleiches gilt für AngeboteLeistungen, die durch verspätete oder fehlerhafte Spezifikation des Kunden einen höheren Zeitaufwand erzeugen (nachträgliche Änderungen nach Freigabe, Vorlagen in nicht digitaler oder unzureichender Form, mangelhafte Beschreibung der vorliegenden Materialien/ Ressourcen etc.). Sofern notwendige Arbeit außerhalb der Arbeitszeit zwingend erforderlich ist (oder dies explizit vom Kunden gewünscht ist) wird diese zu denen geforderte Proben und Muster einem erhöhten Stundensatz (maximal jedoch das Doppelte des vereinbarten Stundensatzes), ebenfalls unabhängig von den geregelten Auftragsbedingungen, berechnet (kann nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht im Kostenvoranschlag berücksichtigt werden).
3.7 Alle Preise 4.5 Sofern nicht separat aufgeführt, sind in Euromögliche Schulungen, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag die Installation oder Einrichtung vor Ort, gesonderte Versandkosten, Ergebnisanalysen oder Trainings nicht im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügenenthalten und werden gemäß 4.4 in Rechnung gestellt.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, 4.6 Dem Dienstleister ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten vor der Bieter.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung Erstellung des Angebots keine Kosten erstattetmitzuteilen in welchem Kontext und zu welchem Zweck die Erzeugnisse der Dienstleistung verwendet werden sollen.
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Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen1. Der Unternehmer gibt seine Angebote mündlich, schriftlich oder elektronisch ab.
3.2 Für 2. Ein mündliches Angebot verliert seine Gültigkeit, wenn es nicht unverzüglich angenommen wird, sofern der Unternehmer nicht direkt eine Frist zur Annahme des Angebots genannt hat.
3. Schriftliche und elektronische Angebote müssen mit einem Datum versehen sein. Sofern in dem Angebot eine Frist für die Gültigkeit des Angebots genannt wird, darf der Unternehmer sein Angebot innerhalb dieses Zeitraums nicht verändern oder zurückziehen. Wenn keine Frist angegeben wird, darf der Unternehmer sein Angebot bis einschließlich 14 Tage nach dem Datum der Erstellung des Angebots nicht verändern oder zurückziehen.
4. Der Unternehmer gibt in seinem Angebot eine vollständige und genaue Beschreibung der von ihm zu erbringenden Dienstleistungen und/oder der durchzuführenden Arbeiten. Er versieht das Angebot sind - sofern es möglich und nützlich ist - mit Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und/oder Leistungsbeschreibungen. Darüber hinaus vermerkt er in seinem Angebot: - die von Preise einschließlich eventueller Zusatzkosten - Maße, Gewichte und eventuell Motorleistung, Geschwindigkeit und Marke/Typ - ob zu einem variablen Preis oder zu einem Festpreis/Baupreis angeboten wir - ob ein Regievertrag vorliegt, und wenn ja, mit oder ohne Richtpreisangabe. Ein Regievertrag ist ein Vertrag ohne Festpreis (siehe Artikel 1e). Sofern sich das Angebot auf direkt mit dem Kauf zusammenhängende Ein- und Umbaumaßnahmen bezieht, werden darin auch der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wendengesonderte Preis (der Baupreis) und die Dauer dieser Ein- und Umbaumaßnahmen genannt.
5. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit Unternehmer gibt in seinem Angebot an, wann er mit den Arbeiten beginnt und/oder er nennt die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmersvoraussichtliche Lieferfrist.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird6. Bei Angeboten für Ein- und Umbaumaßnahmen oder Reparaturen erhält der Verbraucher nach Möglichkeit Entwürfe, hat Abbildungen, Skizzen, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen und sonstige Ergänzungen und Erläuterungen. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum desjenigen, der Teilnehmer vor Angebotsabgabe sie zur Verfügung gestellt hat. Der Verbraucher darf diese Unterlagen nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügenInstandsetzungs-, Reparatur- und/oder Wartungsarbeiten erforderlich ist.
3.4 Das 7. Der Unternehmer hat jedem Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossenein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
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Samples: Allgemeine Auftrags , Verkaufs Und Lieferbedingungen
Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Kostenvoran-schläge sind unverbindlich. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber berechnet.
3.2 Für das Angebot 2.2. Unterlagen, wie Abbildungen, Maßskizzen, Zeichnungen, Angaben über Gewichte, Leistungen, Betriebskosten usw. sind die von nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Eigentums- und Urheberrechte an allen mit der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wendenVor- bereitung und Durchführung des Auftrages zusammenhängenden Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Diese Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen des Auftragnehmers unverzüglich zurückzugeben. Der Bieter Auftragnehmer ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bietennicht verpflichtet, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die ihm der Auftraggeber zur Verfügung stellt, auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung zu prüfen.
3.1. Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch die Vergabestelle schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bestimmt. Sämtliche dort nicht aufgenommenen Nebenregelungen und Zusatzvereinbarungen verlieren ihre Wirksamkeit. Absatz 2.2. gilt entsprechend. Spätere Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Es wird ausdrücklich auf Absatz 2.1. hingewiesen.
3.2. Bei Instandsetzungsaufträgen richtet sich der Umfang der Arbeiten nach dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Liegt eine schriftliche Auftragserteilung nicht vor oder stellt sich im Laufe der Arbeiten heraus, daß aus technischen, rechtlichen oder wirt- schaftlichen Gründen der Auftrag geändert, insbesondere erweitert werden muß, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Auftrag in dem Umfang auszuführen, den er nach seinem fachlichen Ermessen als im Interesse des Auftraggebers liegend ansehen kann. Für einen darüber hinausgehenden Auftragsumfang ist die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers einzuho- len. Stimmt der Angebotsabgabe von Auftraggeber einer solchen Auftragsänderung nicht zu, so ist der Vergabestelle verlangtAuftragnehmer berechtigt, sind die bis zur Feststellung der Notwendigkeit der Auftragsänderung geleisteten Arbeiten zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichenberechnen und die weitere Auftragsdurchführung abzulehnen.
3.6 Ein Angebot muss 3.3. Motore und andere hierfür geeignete Konstruktionsteile werden erforderlichenfalls durch generalüberholte Teile ausgetauscht, technische Abweichungen bei gleicher Funktion bleiben vorbehalten. Austauschteile aus den Geräten des Auftraggebers dürfen keine Mängel aufweisen, die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthaltennicht auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht Sie müssen insbe- sondere frei von geschweißten oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werdengeschweißten Brüchen oder Rissen sein.
3.7 Alle Preise sind 3.4. Die ausgetauschten Gegenstände gehen entschädigungslos in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugebendas Eigentum des Auftragnehmers über. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügenDies gilt auch bei Nachbesserungsarbeiten.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.2 Für 2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein diese Unterlagen nur verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag wenn im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügenauf sie Bezug genommen wird.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein 2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Die Unterlagen und deren Inhalte dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben.
2.4 Graphische Entwürfe, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.
2.5 Im Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, ist von ihm werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Maler-, Erdarbeiten und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegendergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, dass sowie Anschluss der Anlagen an eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits zu Lasten der Bietererstellen.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen 2.6 Kommt der Auftrag nicht ausdrücklich etwas zustande, behalten wir uns das Recht vor, alle gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vorsehenvereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, werden für die Ausarbeitung Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu einer angemessenen Anpassung des Angebots keine Kosten erstattet.vereinbarten Werklohns berechtigt. 2014-07-11 Allgemeine Geschäftsbedingungen WURR Glasbau GmbH.docx Seite 1 von 7
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote. 3.1 1.7.1 Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden nicht gesondert vergütet.
1.7.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergütet. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf die KD über.
1.7.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassenund EURO-Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw beglaubigter Übersetzung beizulegen, widrigenfalls seitens der KD auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann.
3.2 Für 1.7.4 Sämtliche im Ausschreibungstext aufgeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt.
1.7.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, so ist dies zu erläutern.
1.7.6 Falls verlangt ist das Angebot – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen.
1.7.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt werden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Angebotsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. Die Eintragungen des Bieters sind in dunkler, kopierfähiger Farbe vorzunehmen, wobei Rot und Grün unzulässig sind. Bei unvollständigen Einheitspreisanteilen wird bei der Angebotsprüfung nach folgenden Korrekturregeln vorgegangen: Die Zeichen „-„ und „/“ gelten als Null. Dies gilt auch bei Einheitspreisen.
1.7.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe verwendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). Der Angebotsdatenträger hat den Bestimmungen der ÖNORM B 2063 zu entsprechen.
1.7.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke KD aufgelegten Ausschreibungstexts vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu ver- wendenunterfertigen.
1.7.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist mit Ausnahme dezidierter elektronischer Ausschreibungen unzulässig.
1.7.11 Allenfalls von der KD beigestellte Umschläge sind zu verwenden.
1.7.12 Bei Abweichungen des vom Auftragnehmer ausgefüllten Angebots, gilt ausschließlich der bei der KD (Ausschreibende Stelle) aufgelegte Originaltext.
1.7.13 Der Bieter ist verpflichtet, die ihm übergebenen bzw überlassenen Angebotsunterlagen in allen Punkten auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, insbesondere das übergebene Leistungsverzeichnis sowohl hinsichtlich des Leistungstextes als auch der Mengen sowie auf Übereinstimmung mit den beigeschlossenen und zur Einsicht aufliegenden Plan- und sonstigen Unterlagen zu überprüfen. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage hat sich weiters über die örtlichen Besonderheiten, Gegebenheiten der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung Baustelle bzw des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit Aufstellungs- oder Installationsortes (zB Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, Strom- und Wasseranschlüsse, etc) zu informieren und die Vordru- cke übergebenen bzw überlassenen Unterlagen daraufhin zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmersprüfen.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird1.7.14 Stellt der Bieter dabei Mängel oder Fehler fest oder hat er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung so ist er verpflichtet, hat dies spätestens bei Angebotsabgabe dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben. Lässt der Teilnehmer vor Text einer Position bezüglich Ausführung, Ausmaß oder Abrechnung verschiedene Auslegungen zu, so ist der Bieter verpflichtet, darauf spätestens bei der Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein schriftlich aufmerksam zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügenmachen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist 1.7.15 Setzt ein Bieter bei den entsprechenden Positionen in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- die vorgesehenen Zeilen (Bieterlücken) keine Erzeugnisse oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossenMaterialien ein, so gelten die beispielhaft angeführten Erzeugnisse oder Materialien als angeboten.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote. 3.1 Das 1. Angebote durch uns sind freibleibend, das Angebot auf unserer Homepage ist unverbindlich. Angebote stellen eine Aufforderung gegenüber dem Besteller dar, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Firma CES ist nicht verpflichtet, einem auf ein solches Angebot bezugnehmendes Auftragsschreiben eines potentiellen Bestellers zu widersprechen, wenn der Vertrag nicht zustande kommen soll. Sofern sich aus der Bestellung nicht anders ergibt, ist die Firma CES berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach seinem Zugang bei der Firma CES anzunehmen.
2. Beschreibungen unserer Software sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns vor, im handelsüblichen Umfang durch den technischen Fortschritt bedingte, sowie gestalterische Ände- rungen am Vertragsgegenstand jederzeit vorzunehmen. Für den Fall, dass die Änderung des Ver- tragsgegenstandes über den handelsüblichen Umfang hinausgeht und darüber hinaus für den Besteller unzumutbar ist, erhält der Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, welches er zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung durch uns schriftlich ausüben kann.
3. Die erste Bearbeitung eines Angebotes ist in deutscher Sprache abzufassender Regel kostenlos. Weitere Angebote und Ent- wurfsarbeiten sind nur insoweit unentgeltlich, als der Liefervertrag gültig wird und bleibt.
3.2 Für 4. Wir behalten unsere Eigentums- und Urheberrechte an den übersandten Unterlagen, insbesondere Entwürfen, Programmablaufschemas, Skizzen und Abbildungen, vor. Sie dürfen ohne unsere Ein- willligung weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Amtsgericht Telefon +00 0000 0000-0 Geschäftsführer HypoVereinsbank Memmingen Memmingen Telefax +00 0000 0000-00 Dipl.-Ing. (FH) Xxxxx Xxxxxxx IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 HRB 9102 E-Mail xxxx@xxxxxx-xx.xx UST-IdNr. DE182193041 SWIFT-Code: XXXXXXXX000
5. Die Bestellung des Vertragspartners stellt ein bindendes Angebot dar, das Angebot sind die von CES durch Zu- sendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wendenschriftlichen Bestätigung beider Parteien. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage Geschäftsführer der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben Firma CES und Prokuristen können darüber hinaus wirk- same Verträge in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmersmündlicher Form abschließen.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat 6. Nachträgliche Vertragsänderungen und Zusicherungen von Eigenschaften durch nicht vertragsbe- rechtigte Personen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügenSchriftform.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
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Samples: General Terms and Conditions
Angebote. 3.1 2.1 Der Bieter hat sich sorgfältig über die Voraussetzungen seines Angebotes zu infor- mieren. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die Ermittlung der Preise anhand der zur Verfügung stehenden Ausschreibungsunterlagen zweifelsfrei möglich war, und dass er Gelegenheit hatte, sich über die örtlichen Verhältnisse und die Durch- führbarkeit der Leistungen, insbesondere in technischer und terminlicher Hinsicht zu informieren.
2.2 In den Preisen sind sämtliche Nebenkosten, wie zum Beispiel Löhne und Gehälter, Lohnzuschläge, Lohnnebenkosten und Sozialleistungen, einzuschließen. In den Preisen sind ferner alle Erschwernisse aus besonderen örtlichen Gegebenhei- ten und aus der Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern, Haftungs-, Siche- rungs- und Gewährleistungsfragen betreffend zu berücksichtigen.
2.3 Das Angebot des Bieters schuldet – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von – eine voll funktionsfähige Anlage im Sinne der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wendenAnfrage. Der Dem Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit die Vordru- cke es freigestellt, den Leistungsumfang so zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden.
3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen.
3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegenergänzen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieterlückenlose Aufstellung für eine voll funk- tionsfähige Anlage vorliegt.
3.9 Soweit 2.4 Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Vergabeunterlagen ihm ausgereichten Aus- schreibungsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis inhaltlich auf Richtig- keit geprüft hat.
2.5 Für den Bieter erkennbare Unvollständigkeiten oder Fehler in der Leistungsbeschrei- bung hat er dem Anfragenden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2.6 Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter die notwendige Qualifizie- rung/Referenzen entsprechend gültigen Normen und Regelwerken zur Ausführung der in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Tätigkeiten/Arbeiten/Leistungen nach. Kann der Bieter diese Nachweise nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehenerbringen, werden führt dies zum Aus- schluss aus dem Vergabeverfahren. Weiterhin bestätigt der Bieter mit der Abgabe des Angebotes, dass er für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattetden in den Ausschreibungsunterlagen genannten Realisierungszeitraum ausreichendes, qualifi- ziertes Personal und geeignete Arbeitsmittel zur termingerechten Realisierung zur Ver- fügung stellen kann.
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