Common use of Angebote Clause in Contracts

Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich - sofern nichts anderes vereinbart ist - zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahme- erklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10%, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Der Auftraggeber ist bei einer Überschreitung des Werklohns um mehr als 10% zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes / Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

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Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3. An KostenanschlägenKostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - stets ab unserem unse- rem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich - sofern nichts anderes ande- res vereinbart ist - ist- zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte ver- einbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahme- erklärung vorhandenen Annahmeerklärung vor- handenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 1010 %, sind wir zu entsprechender entspre- chender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Der Auftraggeber ist bei einer Überschreitung des Werklohns um mehr als 10% zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes / Rabattes/Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

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Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei jeder Änderung der Angebote ist eine Neukalkulation erforderlich. 2.2. Ein Angebot wird, wenn nicht anders vereinbart, mit mindestens 49,00 € in Rechnung gestellt. Diese werden bei Auftragserteilung zum Teil oder ganz erstattet. Je nach Arbeitsaufwand der Angebotserstellung. 2.3. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.32.4. An KostenanschlägenKostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.42.5. Der vereinbarte Werklohn versteht sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich - sofern nichts anderes vereinbart ist - ist- zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahme- erklärung Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. . Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 1010 %, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Der Auftraggeber ist bei einer Überschreitung des Werklohns um mehr als 10% zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes / Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

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Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3. An KostenanschlägenKostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich - sofern nichts anderes vereinbart ist - ist- zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahme- erklärung Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. . Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 1010 %, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Der Auftraggeber ist bei einer Überschreitung des Werklohns um mehr als 10% zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes / Rabattes/Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

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Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3. An KostenanschlägenKostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich - sofern nichts anderes vereinbart ist - zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahme- erklärung Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. . Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 1010 %, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Der Auftraggeber ist bei einer Überschreitung des Werklohns um mehr als 10% zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes / Rabattes/Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im übrigen immer fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

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