Anmeldung. 1.1 Anmeldung über die Online-Anmeldung der LMS 1.2 Die Anmeldung wird nicht bestätigt. Eine dem Aussteller gegebenenfalls zugehende Eingangsmitteilung ist keine Teil- nahmebestätigung im Sinne von 2.3. 1.3 Der Aussteller kann auf seinem Stand nur Ausstellungs- güter zeigen, die von ihm selbst, den Mitausstellern oder den vertretenen Firmen stammen. Diese sind bei der Anmeldung zu benennen. Diese Angaben werden u.a. benötigt, um den Fachbesuchern lückenlose Auskünfte über die Aussteller und das Sortiment geben zu können. Ausstellungsgüter, die in der Anmeldung nicht ausdrücklich erwähnt sind oder Rech- te Dritter verletzen, müssen auf Verlangen der Messeleitung von dem Ausstellungsstand entfernt werden. 1.4 Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Xxxxxx auftre- ten, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner der LMS zu benennen. 1.5 Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller und zu- sätzlich vertretener Unternehmen (vgl. 3) als Untermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich und berechtigt die LMS zur Geltendmachung einer besonderen Gebühr (vgl. 3.6 der Be- sonderen Teilnahmebedingungen). In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene Hauptaussteller für die Einhaltung der den Aussteller treffenden Verpflichtun- gen durch den oder die Mitaussteller und die zusätzlich ver- tretenen Unternehmen. 1.6 Bis zur Entscheidung der LMS über die Zulassung ist der Aussteller an seine Anmeldung gebunden (vgl. auch 4).
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Samples: General Exhibiting Conditions, General Exhibiting Conditions, General Exhibiting Conditions
Anmeldung. 1.1 Anmeldung über die Online-Anmeldung der LMS
1.2 Die Anmeldung wird nicht bestätigt. Eine dem Aussteller gegebenenfalls zugehende Eingangsmitteilung ist keine Teil- nahmebestätigung im Sinne von 2.3.
1.3 Der Aussteller kann auf seinem Stand nur Ausstellungs- güter zeigen, die von ihm selbst, den Mitausstellern oder den vertretenen Firmen stammen. Diese sind bei der Anmeldung zu benennen. Diese Angaben werden u.a. benötigt, um den Fachbesuchern lückenlose Auskünfte über die Aussteller und das Sortiment geben zu können. Ausstellungsgüter, die in der Anmeldung nicht ausdrücklich erwähnt sind oder Rech- te Dritter verletzen, müssen auf Verlangen der Messeleitung von dem Ausstellungsstand entfernt werden.
1.4 Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Xxxxxx auftre- ten, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner der LMS zu benennen.
1.5 Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller und zu- sätzlich vertretener Unternehmen (vgl. 3) als Untermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich und berechtigt die LMS zur Geltendmachung einer besonderen Gebühr (vgl. 3.6 der Be- sonderen Teilnahmebedingungen). In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene Hauptaussteller für die Einhaltung der den Aussteller treffenden Verpflichtun- gen durch den oder die Mitaussteller und die zusätzlich ver- tretenen Unternehmen.
1.6 Bis zur Entscheidung der LMS über die Zulassung ist der Aussteller an seine Anmeldung gebunden (vgl. auch 4).
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Samples: General Exhibiting Conditions, General Exhibiting Conditions
Anmeldung. 1.1 Anmeldung über die Online-Anmeldung das Anmeldformular der LMS
1.2 Die Anmeldung wird nicht bestätigt. Eine dem Aussteller gegebenenfalls gege- benenfalls zugehende Eingangsmitteilung ist keine Teil- nahmebestätigung Teilnahmebestäti- gung im Sinne von 2.3.
1.3 Der Aussteller kann auf seinem Stand nur Ausstellungs- güter zeigenAusstellungsgüter zei- gen, die von ihm selbst, den Mitausstellern oder den vertretenen Firmen Fir- men stammen. Diese sind bei der Anmeldung zu benennen. Diese Angaben werden u.a. benötigt, um den Fachbesuchern lückenlose Auskünfte über die Aussteller und das Sortiment geben zu können. Ausstellungsgüter, die in der Anmeldung nicht ausdrücklich erwähnt sind oder Rech- te Rechte Dritter verletzen, müssen auf Verlangen der Messeleitung Messe- leitung von dem Ausstellungsstand entfernt werden.
1.4 Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Xxxxxx auftre- tenauftreten, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen ge- meinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner der LMS zu benennen.
1.5 Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller und zu- sätzlich zusätzlich vertretener Unternehmen (vgl. 3) als Untermieter ist nur in Ausnahmefällen Ausnahme- fällen möglich und berechtigt die LMS zur Geltendmachung einer besonderen be- sonderen Gebühr (vgl. 3.6 der Be- sonderen Besonderen Teilnahmebedingungen). In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene Hauptaussteller für die Einhaltung der den Aussteller treffenden Verpflichtun- gen Verpflichtungen durch den oder die Mitaussteller und die zusätzlich ver- tretenen vertretenen Unternehmen.
1.6 Bis zur Entscheidung der LMS über die Zulassung ist der Aussteller an seine Anmeldung gebunden (vgl. auch 4).
1.7 Auf der Anmeldung aufgeführte Platzwünsche werden nach Mög- lichkeit von der LMS berücksichtigt, sind jedoch für die LMS nicht bin- dend. Ein Konkurrenzausschlusswunsch ist generell nicht zulässig.
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Samples: General Exhibiting Conditions
Anmeldung. 1.1 Anmeldung über 1.1. Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten sind nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die Online-Anmeldung der LMS
1.2 Die Anmeldung wird nicht bestätigtdas 18. Eine dem Aussteller gegebenenfalls zugehende Eingangsmitteilung ist keine Teil- nahmebestätigung Lebensjahr vollendet haben, berechtigt. Verbraucher im Sinne von 2.3§ 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internet-Versteigerungen ist die vorherige Zulassung des Bieters durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch Vergabe einer Bieternummer und entsprechende Benachrichtigung des Bieters per E-Mail. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der ASW-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos und erfolgt durch Registrierung unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB.
1.3 1.2. Der Aussteller kann auf Bieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Stand nur Ausstellungs- güter zeigenPasswort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, die von ihm selbstso ist der Bieter verpflichtet, den Mitausstellern oder den vertretenen Firmen stammen. Diese sind bei der Anmeldung zu benennen. Diese Angaben werden u.a. benötigt, um den Fachbesuchern lückenlose Auskünfte über die Aussteller und das Sortiment geben zu können. Ausstellungsgüter, die in der Anmeldung nicht ausdrücklich erwähnt sind oder Rech- te Dritter verletzen, müssen auf Verlangen der Messeleitung von dieses dem Ausstellungsstand entfernt werdenVersteigerer unverzüglich mitzuteilen.
1.4 Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Xxxxxx auftre- ten1.3. ASW GmbH behält sich das Recht vor, sind sie verpflichtet, in der das Teilnehmerkonto wegen nicht vollständig gemachten Angaben bzw. einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner der LMS zu benennen(wie z.B. bei nicht eingegebenem Bestätigungscode) nach drei Monaten aufzuheben.
1.5 Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller und zu- sätzlich vertretener Unternehmen (vgl. 3) als Untermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich und berechtigt die LMS zur Geltendmachung einer besonderen Gebühr (vgl. 3.6 der Be- sonderen Teilnahmebedingungen). In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene Hauptaussteller für die Einhaltung der den Aussteller treffenden Verpflichtun- gen durch den oder die Mitaussteller und die zusätzlich ver- tretenen Unternehmen.
1.6 Bis zur Entscheidung der LMS über die Zulassung ist der Aussteller an seine Anmeldung gebunden (vgl. auch 4).
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Samples: Versteigerungsbedingungen
Anmeldung. 1.1 Anmeldung über die Online-Anmeldung der LMS
1.2 (1) Die Anmeldung wird nicht bestätigtist mittels übersandtem Veranstaltungsvertrag unter Anerkennung dieser Bedingungen vorzunehmen und verbindlich. Eine dem Aussteller gegebenenfalls zugehende Eingangsmitteilung Der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Vertrag ist keine Teil- nahmebestätigung im Sinne von 2.3der GWIS Völklingen mbH zurückzusenden. Der Vertrag mit der GWIS Völklingen mbH kommt erst nach der Bestätigung durch die GWIS Völklingen mbH zustande.
1.3 Der Aussteller kann auf seinem Stand (2) Anmeldungen bzw. Bestellungen von Dienstleistungen oder technischen Anschlüssen werden nur Ausstellungs- güter zeigenentgegengenommen, die von ihm selbst, den Mitausstellern oder den vertretenen Firmen stammen. Diese sind bei der Anmeldung zu benennen. Diese Angaben werden u.a. benötigt, um den Fachbesuchern lückenlose Auskünfte über die Aussteller und das Sortiment geben zu können. Ausstellungsgüter, die in der Anmeldung nicht ausdrücklich erwähnt sind oder Rech- te Dritter verletzen, müssen auf Verlangen der Messeleitung von wenn sie zusammen mit dem Ausstellungsstand entfernt Vertrag eingereicht werden.
1.4 Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Xxxxxx auftre- ten(3) Anmeldungen unter Angabe von Bedingungen oder Vorbehalten werden nur dann akzeptiert, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen wenn dies ausdrücklich und schriftlich von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner der LMS zu benennenGWIS Völklingen mbH bestätigt wurde.
1.5 Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller und zu- sätzlich vertretener Unternehmen (vgl4) Besondere Platzwünsche werden soweit als möglich berücksichtigt. 3) als Untermieter ist nur in Ausnahmefällen Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden, jedoch achtet der Veranstalter im Rahmen der Angebotsvielfalt darauf, so wenig wie möglich und berechtigt die LMS zur Geltendmachung einer besonderen Gebühr (vgl. 3.6 der Be- sonderen Teilnahmebedingungen)Produktüberschneidungen zuzulassen. In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene Hauptaussteller für jedem Fall gilt, dass die Einhaltung der den Aussteller treffenden Verpflichtun- gen durch den oder die Mitaussteller und die zusätzlich ver- tretenen UnternehmenFläche nach Eingangsdatum vergeben wird.
1.6 Bis zur Entscheidung (5) Der Veranstalter behält sich vor Bewerber abzulehnen, um ein Überangebot bestimmter Waren zu vermeiden.
(6) Veränderung der LMS über die Zulassung Platzoberfläche (z.B. durch Einbringen von Erdnägeln etc.) ist der Aussteller an seine Anmeldung gebunden (vgl. auch 4)verboten.
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Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen