Anmeldung. 7.1 Die Anmeldung zur Lederwarenmesse erfolgt in der Regel für eine längerfristige Dauerteilnahme, alternativ für eine Jah- resteilnahme oder für eine Einmalteilnahme. 7.2 Die Anmeldung muss fristgerecht unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars erfolgen. Dieses Formblatt, voll- ständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, ist ein verbindliches Vertragsangebot des Ausstellers, dass der Annahme durch die Messe Offenbach bedarf. 7.3 Mit Eingang des/der Formularblattes/-blätter ist die Anmel- dung zur Lederwarenmesse bei der Messe Offenbach vollzogen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. 7.4 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die All- gemeinen Ausstellungsbedingungen für die Lederwarenmesse und die im Anmeldeformular bzw. in der Anlage „Dauerteilnah- me“ festgelegten Ergänzungen, die „Hausordnung“, die „Tech- nischen Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Serviceunter- lagen“ (hinterlegt im Aussteller Online-Shop) ausdrücklich an. Dies erstreckt sich auch auf die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Untermie- ter und sonstige Erfüllungsgehilfen. 7.5 Der Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, Umweltvorschriften, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs zu beachten. Dies gilt auch für die Einhaltung der EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2001 in eigener Verantwortung, vor allem im Bereich 7.6 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit ein- verstanden, dass seine Angaben für die Zwecke der Veranstal- tungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung – unter Beachtung des Datenschutzge- setzes in seiner jeweils gültigen Fassung – erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergeben werden. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektroni- schen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Inter- nets verbreitet werden. 7.7 Die Anmeldung ist unübertragbar und für den Antragsteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch die Messe Offenbach. Anmeldungen mit Vorbehalten können nicht be- rücksichtigt werden.
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Samples: Allgemeine Ausstellungsbedingungen
Anmeldung. 7.1 2.1 Die Zulassung zur Teilnahme an einer Veranstaltung als Aussteller setzt eine rechtsgültige und fristgemäße Anmeldung zur Lederwarenmesse erfolgt in der Regel voraus. Diese kann analog durch die Einsendung des für eine längerfristige Dauerteilnahme, alternativ für eine Jah- resteilnahme die Veranstaltung geltenden vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars erfolgen oder für eine Einmalteilnahmedigital (online) unter xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx durch elektronische Übersendung des Anmeldeformulars. Die Online- Anmeldung ist auch ohne Unterschrift durch Absenden aus dem Onlineportal gültig.
7.2 2.2 Die Zusendung des Anmeldevordrucks bzw. die Online- Anmeldung muss fristgerecht unter Verwendung begründet keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage der Fläche. Mit Bedingungen oder Vorbehalten eingereichte Anmeldungen finden keine Berücksichtigung. Ein Konkurrenzausschlusswunsch wird generell nicht zugestanden. Die Rücksendung des offiziellen ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars erfolgenan HMC bzw. Dieses Formblatt, voll- ständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, die Online-Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Ausstellers, dass das der Annahme durch HMC bedarf. Eine Anmeldung ist ab Eingang bei der HMC bis zur Mitteilung über die Messe Offenbach bedarfZulassung oder Nichtzulassung unbeschadet der Ziffer 8.1 verbindlich.
7.3 2.3 Mit Eingang des/der Formularblattes/-blätter ist die Anmel- dung zur Lederwarenmesse bei der Messe Offenbach vollzogen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.
7.4 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die All- gemeinen Ausstellungsbedingungen für die Lederwarenmesse und die im Anmeldeformular bzw. sämtliche in der Anlage „Dauerteilnah- me“ festgelegten Ergänzungen, die „Hausordnung“, die „Tech- nischen Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Serviceunter- lagen“ (hinterlegt im Aussteller Online-Shop) ausdrücklich Ziffer 1.3 genannten Vertragsbedingungen an. Dies erstreckt sich Er hat auch auf die von ihm bei auf der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Untermie- ter Mitaussteller oder zusätzlich vertretene Unternehmen und sonstige Erfüllungsgehilfenseine sonstigen Erfüllungsgehilfen dementsprechend zu informieren und zu instruieren.
7.5 Der 2.4 Wenn Firmen über ihre General- bzw. Länder- vertretungen ausstellen, wird durch die Übersendung der Anmeldung gleichzeitig erklärt, dass die anmeldende General- bzw. Ländervertretung berechtigt ist, im Namen dieser Firma einen Stand anzumieten und für deren Produkte oder Dienstleistungen zu werben.
2.5 Die personenbezogenen Daten des Ausstellers werden von HMC (ggfs. auch mit Hilfe von Dienstleistern) zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet. HMC nutzt die Daten darüber hinaus zu Kundenbetreuungszwecken, insbesondere, um dem Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, Umweltvorschriften, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs veranstaltungs- spezifische Informationen zu beachtenden von ihm besuchten Veranstaltungen per E-Mail zukommen zu lassen. Dies gilt auch für die Einhaltung der EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2001 in eigener Verantwortung, vor allem im Bereich
7.6 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit ein- verstanden, dass seine Angaben für die Zwecke der Veranstal- tungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung – erfolgt streng unter Beachtung des Datenschutzge- setzes in seiner der jeweils gültigen Fassung – erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergeben werdenaktuellen Datenschutzgesetze. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligunghat ein Recht auf Auskunft, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden istBerichtigung, Löschung bzw. Sperrung seiner personenbezogenen Daten. Soweit er die Löschung seiner bei HMC gespeicherten personenbezogenen Daten wünscht, wird diesem Wunsch unverzüglich entsprochen, wenn einer Löschung nicht Dokumentations- bzw. Aufbewahrungs- pflichten entgegenstehen. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektroni- schen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass kann der Nutzung seiner Daten jederzeit für die oben angegebenen Zwecke widersprechen bzw. erteilte Einwilligungen widerrufen (datenschutz@hamburg- xxxxx.xx). Weitere Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Inter- nets verbreitet werdenzum Datenschutz sind zu finden unter: xxxx://xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx. Der/die Datenschutzbeauftragte der HMC ist ebenfalls unter diesem Link zu erreichen.
7.7 Die Anmeldung ist unübertragbar und für den Antragsteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch die Messe Offenbach. Anmeldungen mit Vorbehalten können nicht be- rücksichtigt werden.
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Samples: Participation Terms and Conditions
Anmeldung. 7.1 2.1 Die Anmeldung zur Lederwarenmesse (Teilnahme- und Standbestellung) zu einer Messe/Ausstellung (nachfolgend Veranstaltung ge- nannt) erfolgt in der Regel für eine längerfristige Dauerteilnahme, alternativ für eine Jah- resteilnahme oder für eine Einmalteilnahme.
7.2 Die Anmeldung muss fristgerecht unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars erfolgen. Dieses FormblattAnmeldeformulars, voll- ständig das vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, unter- zeichnet sein muss. Eine derartige Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Ausstellers, dass das der Annahme durch die Messe Offenbach den MV bedarf. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung.
7.3 2.2 Mit Eingang des/der Formularblattes/-blätter ist die Anmel- dung zur Lederwarenmesse bei der Messe Offenbach vollzogen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.
7.4 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller werden diese „Allgemeinen Teilnahmerichtlinien“, und soweit vorhanden, die All- gemeinen Ausstellungsbedingungen für die Lederwarenmesse und die im Anmeldeformular bzw. in der Anlage je- weilige Veranstaltung geltenden „Dauerteilnah- me“ festgelegten ErgänzungenBesonderen Teilnahmebedingungen“, die „Hausordnung“, die „Tech- nischen Technischen Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Serviceunter- lagenServiceunterlagen“ (hinterlegt im durch den Aussteller Online-Shop) ausdrücklich ananerkannt. Dies erstreckt sich auch auf die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Untermie- ter weiteren TN und sonstige Erfüllungsgehilfen.
7.5 2.3 Der Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, UmweltvorschriftenUmweltvor- schriften, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs zu beachten. Dies gilt auch für die Einhaltung der EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2001 in eigener VerantwortungVerantwor- tung, vor allem im BereichBereich Finanzen und Personal.
7.6 2.4 Der Aussteller wird die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen durch die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten weiteren TN und sonstige Erfüllungsgehilfen ständig über- wachen und im Falle eines Verstoßes einschreiten und/oder den MV auf die Verstöße hinweisen.
2.5 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit ein- verstandeneinverstanden, dass seine Angaben die den Aussteller betreffenden Daten für die Zwecke der Veranstal- tungsbearbeitung Veranstaltungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung – Mei- nungsforschung und die damit im Zusammenhang zu treffenden Vereinbarungen unter Beachtung des Datenschutzge- setzes Datenschutzgesetzes und sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (in seiner ihrer jeweils gültigen Fassung – Fas- sung) erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergeben übermit- telt werden. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektroni- schen elektronischen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Inter- nets Internets verbreitet werden. Es gelten die Regeln des Bundesdaten- schutzgesetzes BDSG, insbesondere §§ 27 bis 32 BDSG.
7.7 Die Anmeldung ist unübertragbar und für den Antragsteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch die Messe Offenbach. Anmeldungen mit Vorbehalten können nicht be- rücksichtigt werden.
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Anmeldung. 7.1 2.1 Die Anmeldung zur Lederwarenmesse (Teilnahme- und Standbestellung) zum Bockhorner Oldtimermarkt (nachfolgend Veranstaltung genannt) erfolgt in der Regel für eine längerfristige Dauerteilnahme, alternativ für eine Jah- resteilnahme oder für eine Einmalteilnahme.
7.2 Die Anmeldung muss fristgerecht unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars erfolgen. Dieses FormblattAnmeldeformulars, voll- ständig das vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, unterzeichnet sein muss. Eine derartige Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot des AusstellersAnbieters, dass das der Annahme durch die Messe Offenbach den Bockhorner Oldtimermarkt bedarf. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung.
7.3 2.2 Mit Eingang des/der Formularblattes/-blätter ist die Anmel- dung zur Lederwarenmesse bei der Messe Offenbach vollzogen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.
7.4 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller werden diese „Allgemeinen Teilnahmerichtlinien“, und soweit vorhanden, die All- gemeinen Ausstellungsbedingungen für die Lederwarenmesse und die im Anmeldeformular bzw. in der Anlage jeweilige Veranstaltung geltenden „Dauerteilnah- me“ festgelegten ErgänzungenBesonderen Teilnahmebedingungen“, die „Hausordnung“, die „Tech- nischen Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Serviceunter- lagen“ (hinterlegt im Aussteller Online-Shop) ausdrücklich an. Dies erstreckt sich auch auf die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Untermie- ter und sonstige Erfüllungsgehilfen.die
7.5 2.3 Der Aussteller Anbieter verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, Umweltvorschriften, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs zu beachten. Dies gilt auch für die Einhaltung der EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2001 in eigener Verantwortung, vor allem im BereichBereich Finanzen und Personal.
7.6 2.4 Der Anbieter wird die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen durch die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten weiteren TN und sonstige Erfüllungsgehilfen ständig überwachen und im Falle eines Verstoßes einschreiten und/oder den Bockhorner Oldtimermarkt auf die Verstöße hinweisen.
2.5 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller Anbieter damit ein- verstandeneinverstanden, dass seine Angaben die den Anbieter betreffenden Daten für die Zwecke der Veranstal- tungsbearbeitung Veranstaltungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung – und die damit im Zusammenhang zu treffenden Vereinbarungen unter Beachtung des Datenschutzge- setzes Datenschutzgesetzes und sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften (in seiner ihrer jeweils gültigen Fassung – Fassung) erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergeben übermittelt werden. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Er Anbieter verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektroni- schen elektronischen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Inter- nets Internets verbreitet werden. Es gelten die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG, insbesondere §§ 27 bis 32 BDSG.
7.7 Die Anmeldung ist unübertragbar und für den Antragsteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch die Messe Offenbach. Anmeldungen mit Vorbehalten können nicht be- rücksichtigt werden.
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Samples: Teilnahmebedingungen
Anmeldung. 7.1 Die Anmeldung zur Lederwarenmesse erfolgt Über die Zulassung von Ausstellern ent- anderen Platz in anderer Lage zuzu- weisen, Grösse und Masse seines Standes abzuändern, Ein- und Ausgänge der Aussteller haben sich mit dem offiziellen Formular bei der Messeleitung anzu- melden. Das Anmeldeformular ist voll- ständig und genau auszufüllen; insbe- sondere ist das Ausstellungsgut so zu umschreiben, dass Art und Verwendung der angebotenen Artikel ersichtlich sind. Andere Artikel als jene, die in der Regel für eine längerfristige Dauerteilnahme, alternativ für eine Jah- resteilnahme oder für eine Einmalteilnahme.
7.2 Die Anmeldung muss fristgerecht unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars erfolgen. Dieses Formblatt, voll- ständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, ist ein verbindliches Vertragsangebot des Ausstellers, dass der Annahme durch die Messe Offenbach bedarf.
7.3 Mit Eingang des/der Formularblattes/-blätter ist die Anmel- dung zur Lederwarenmesse bei genannt sind, dürfen ohne schrift- liche Zustimmung der Messeleitung nicht scheidet alleine und endgültig die Mes- seleitung. Abweisungen erfolgen ohne Begründungen. Nach abgeschlossener Zuteilung der Standplätze wird den Aus- stellern eine Bestätigung zugestellt, womit der Zulassungsvorbehalt aufge- hoben wird. Die Messeleitung ist berech- tigt, eine Beschränkung der beantragten Standflächen sowie der angemeldeten Ausstellungsgüter vorzunehmen. Ein Kon- Hallen und Freiflächen zu verlegen oder zu schliessen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. Werden in derartigen Fällen die Belange des Ausstellers in unzumutbarem Mass beeinträchtigt, so kann er mit Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete vom Ausstellervertrag zurücktreten. Weiter- gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. ausgestellt oder verkauft werden. Wäh- kurrenzausschluss kann nicht zuge- rend der Messe Offenbach vollzogen. Eine schriftliche Bestätigung ist jeder Wechsel der Anmeldung erfolgt nicht.
7.4 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die All- gemeinen Ausstellungsbedingungen für die Lederwarenmesse und die im Anmeldeformular bzw. in der Anlage „Dauerteilnah- me“ festgelegten Ergänzungen, die „Hausordnung“, die „Tech- nischen Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Serviceunter- lagen“ (hinterlegt im Aussteller Online-Shop) ausdrücklich an. Dies erstreckt sich auch auf die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Untermie- ter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
7.5 Der Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, Umweltvorschriften, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs zu beachten. Dies gilt auch für die Einhaltung der EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2001 in eigener Verantwortung, vor allem im Bereich
7.6 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit ein- verstanden, dass seine Angaben für die Zwecke der Veranstal- tungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung – unter Beachtung des Datenschutzge- setzes in seiner jeweils gültigen Fassung – erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergeben werden. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektroni- schen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Inter- nets verbreitet Ausstellungsgüter unter- standen werden.
7.7 Die Anmeldung ist unübertragbar und für den Antragsteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch die Messe Offenbach. Anmeldungen mit Vorbehalten können nicht be- rücksichtigt werden.
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Samples: Aussteller Reglement
Anmeldung. 7.1 2.1 Die Zulassung zur Teilnahme an einer Veranstal- tung als Ausstellende/r setzt eine rechtsgültige und fristgemäße Anmeldung zur Lederwarenmesse voraus. Diese erfolgt in der Regel für eine längerfristige Dauerteilnahme, alternativ für eine Jah- resteilnahme oder für eine Einmalteilnahmedigital (online) unter xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx durch elektronische Übersendung des Anmelde- formulars.
7.2 2.2 Die Online-Anmeldung muss fristgerecht unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars erfolgenbegründet keinen An- spruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage der Fläche. Dieses Formblatt, voll- ständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, Mit Bedingungen oder Vorbehalten eingereichte Anmeldungen fin- den keine Berücksichtigung. Ein Konkurrenzaus- schlusswunsch wird generell nicht zugestanden. Die Online-Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Ausstellersder Ausstellenden, dass das der Annahme durch HMC be- darf. Eine Anmeldung ist ab Eingang bei der HMC bis zur Mitteilung über die Messe Offenbach bedarfZulassung oder Nicht- zulassung unbeschadet der Ziffer 8.1 verbindlich. Bei Annullierung der Anmeldung vor Zulassung kann HMC eine Bearbeitungsgebühr nach Maß- gabe der BTB erheben.
7.3 2.3 Mit Eingang des/der Formularblattes/-blätter ist die Anmel- dung zur Lederwarenmesse bei der Messe Offenbach vollzogen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.
7.4 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller erkennen die All- gemeinen Ausstellungsbedingungen für die Lederwarenmesse und die im Anmeldeformular bzw. Ausstellende sämtliche in der Anlage „Dauerteilnah- me“ festgelegten Ergänzungen, die „Hausordnung“, die „Tech- nischen Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Serviceunter- lagen“ (hinterlegt im Aussteller Online-Shop) ausdrücklich Ziffer 1.3 genannten Vertragsbedin- gungen an. Dies erstreckt sich Sie haben auch auf die von ihm bei ihnen auf der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm ihnen angemeldeten Untermie- ter Mitausstellenden oder zu- sätzlich vertretene Unternehmen und sonstige Erfüllungsgehilfenihre sonsti- gen Erfüllungsgehilfen dementsprechend zu infor- mieren und zu instruieren.
7.5 Der Aussteller verpflichtet sich2.4 Wenn Firmen über ihre General- bzw. Länderver- tretungen ausstellen, wird durch die einschlägigen arbeits- Übersendung der Anmeldung gleichzeitig erklärt, dass die an- meldende General- bzw. Ländervertretung berech- tigt ist, im Namen dieser Firma einen Stand anzu- mieten und gewerberechtlichen Vorschriftenfür deren Produkte oder Dienstleistun- gen zu werben.
2.5 Die personenbezogenen Daten der Ausstellenden werden von HMC (ggfs. auch mit Hilfe von Dienst- leistern) zum Zwecke der Vertragsabwicklung ver- arbeitet. HMC nutzt die Daten darüber hinaus zu Kundenbetreuungszwecken, Umweltvorschrifteninsbesondere, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs um den Ausstellenden veranstaltungsspezifische In- formationen zu beachtenden von ihnen besuchten Veran- staltungen per E-Mail zukommen zu lassen. Dies gilt auch erfolgt streng unter Beachtung der jeweils aktuel- len Datenschutzgesetze. Die Ausstellende haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung seiner per- sonenbezogenen Daten. Soweit sie die Löschung ihrer bei HMC gespeicher- ten personenbezogenen Daten wünschen, wird diesem Wunsch unverzüglich entsprochen, wenn einer Löschung nicht Dokumentations- bzw. Auf- bewahrungspflichten entgegenstehen. Sie können der Nutzung ihrer Daten jederzeit für die Einhaltung oben angegebenen Zwecke widersprechen bzw. erteilte Einwilligungen widerrufen (daten- xxxxxx@xxxxxxx-xxxxx.xx), ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Ba- sistarifen entstehen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind zu finden unter: xxxx://xxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxx- schutz. Der/die Datenschutzbeauftragte der EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2001 in eigener Verantwortung, vor allem im Bereich
7.6 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit ein- verstanden, dass seine Angaben für die Zwecke der Veranstal- tungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung – HMC ist eben- falls unter Beachtung des Datenschutzge- setzes in seiner jeweils gültigen Fassung – erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergeben werden. Der Aussteller erteilt hierzu seine Einwilligung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektroni- schen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Inter- nets verbreitet werdendiesem Link zu erreichen.
7.7 Die Anmeldung ist unübertragbar und für den Antragsteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch die Messe Offenbach. Anmeldungen mit Vorbehalten können nicht be- rücksichtigt werden.
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Samples: Participation Terms and Conditions
Anmeldung. 7.1 2.1 Die Anmeldung zur Lederwarenmesse (Teilnahme- und Standbestellung) zu einer Messe/Ausstellung (nachfolgend Veranstaltung ge- nannt) erfolgt in der Regel für eine längerfristige Dauerteilnahme, alternativ für eine Jah- resteilnahme oder für eine Einmalteilnahme.
7.2 Die Anmeldung muss fristgerecht unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars erfolgen. Dieses FormblattAnmeldeformulars, voll- ständig das vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, unter- zeichnet sein muss. Eine derartige Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Ausstellers, dass das der Annahme durch die Messe Offenbach den MV bedarf. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf Zulassung.
7.3 2.2 Mit Eingang des/der Formularblattes/-blätter ist die Anmel- dung zur Lederwarenmesse bei der Messe Offenbach vollzogen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.
7.4 Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller werden diese „Allgemeinen Teilnahmerichtlinien“, und soweit vorhanden, die All- gemeinen Ausstellungsbedingungen für die Lederwarenmesse und die im Anmeldeformular bzw. in der Anlage je- weilige Veranstaltung geltenden „Dauerteilnah- me“ festgelegten ErgänzungenBesonderen Teilnahmebedingungen“, die „Hausordnung“, die „Tech- nischen Technischen Richtlinien“ sowie die Regelungen der „Serviceunter- lagenServiceunterlagen“ (hinterlegt im durch den Aussteller Online-Shop) ausdrücklich ananerkannt. Dies erstreckt sich auch auf die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten Untermie- ter weiteren TN und sonstige Erfüllungsgehilfen.
7.5 2.3 Der Aussteller verpflichtet sich, die einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, UmweltvorschriftenUmweltvor- schriften, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen des Wettbewerbs zu beachten. Dies gilt auch für die Einhaltung der EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2001 in eigener VerantwortungVerantwor- tung, vor allem im BereichBereich Finanzen und Personal.
7.6 2.4 Der Aussteller wird die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen durch die von ihm bei der Veranstaltung beschäftigten Personen, die von ihm angemeldeten weiteren TN und sonstige Erfüllungsgehilfen ständig über- wachen und im Falle eines Verstoßes einschreiten und/oder den MV auf die Verstöße hinweisen.
2.5 Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit ein- verstandeneinverstanden, dass seine Angaben für die Zwecke der Veranstal- tungsbearbeitung Veranstaltungsbearbeitung sowie für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung – unter Beachtung Beach- tung des Datenschutzge- setzes Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung – erhoben, verarbeitet sowie genutzt und im Zusammenhang hiermit gegebenenfalls an Dritte weitergeben werden. Der Aussteller erteilt hierzu seine EinwilligungEin- willigung, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch eingelegt worden ist. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an elektroni- schen elektronischen Besuchererfassungs- und Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Inter- nets Internets verbreitet werden.
7.7 Die Anmeldung ist unübertragbar und für den Antragsteller verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch die Messe Offenbach. Anmeldungen mit Vorbehalten können nicht be- rücksichtigt werden.
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