Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassen. 11.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Recht, nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen. 11.4. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.1baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert 13.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden hinausgeschoben. Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Erfahrung kennen musste. Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in
7.7. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung unserem Betrieb 3% des Rechnungsbetrages je welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Materialien zur Verfügung zu stellen. Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer einer
7.8. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben unberührt bleibt. den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffenkönnen bei uns angefragt werden.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassen.
11.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Recht, nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen.
11.4. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.
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Samples: Geschäftsbedingungen (Agb)
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger 8.2.1 Bei Annahmeverzug/-verweigerung von mehr als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden 14 Tagen sind wir ebenso neben allen uns sonst zustehenden Rechten (wie Rücktritt und freihändigem Verkauf auf Kosten des Kunden) berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware vertragsgegenständlichen Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und für ordnungsgemäß übergeben und angenommen zu berechnen. Der Kaufpreis wird in diesem Fall sofort fällig.
8.2.2 Falls der Kunde mit der Bezahlung von gemäß dem Vertrag fälligen Beträgen in Verzug ist, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach einer diesbezüglichen Mitteilung an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagernalle weiteren Lieferungen einzustellen, bis der jeweilige Betrag bei uns eingelangt ist. Für den Fall der Einlagerung Wir sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder darüber hinaus im Namen und auf Rechnung Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassen.
11.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Recht, gemäß dem Vertrag nach Setzung und Verstreichens Einräumung einer angemessenen Nachfrist sogleich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte Zahlung aller offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungsbeträge zu fordern. In diesen Fällen sind vereinbarte Preisnachlässe unwirksam, und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie wir sind berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzüge geltend zu verfügenmachen.
11.48.2.3 Aus den angeführten Möglichkeiten der Handhabung von Verzugsfällen können keinerlei Verbindlichkeiten bzw. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührtVerpflichtungen von uns gegenüber dem Kunden, insbesondere Verpflichtungen zur Leistung von Schadenersatz, entstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.112.1. Gerät der Kunde länger als 2 zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener an- gemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso eben so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden bei uns einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen wofür uns eine Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassennach Vereinbarung zusteht.
11.312.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen angemessener Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügenzurückzutreten.
11.412.4. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührteines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: General Terms and Conditions
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung Liefer-/Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung Liefer-/Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung Liefer-/Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassen.
11.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Recht, nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung Liefer- /Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen.
11.4. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.17.2.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (zB Verweigerung der Annahme, Verzug Ver- zug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf oder anders), ) und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung Be- seitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern verzö- gern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese dies innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.27.2.2. Bei Ebenso sind wir bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten bei uns einzulagern und Gefahr eine angemessene Lagergebühr zu verrechnen.
7.2.3. Unberührt davon bleibt unser Recht, das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
7.2.4. Liegt ein berechtigter Rücktritt unsererseits oder ein unberechtigter Rücktritt des Kunden an diesen zu versenden oder vor, so steht uns ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu. Handelt es sich um die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigtVerpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden, dann ist diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassenvom Verschulden unabhängig.
11.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Recht, nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen.
11.47.2.5. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und eines höheren Schadens oder sonstiger weiterer Ansprüche bleibt unberührtist zulässig, gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht aber nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wur- de.
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Annahmeverzug. 11.112.1. Gerät der Kunde länger als 2 12 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 1 % des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung Rechnungsbetrages je begonnenen Monat des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassenAnnahmeverzuges zusteht.
11.312.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen angemessener Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügenzurückzutreten.
11.412.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
12.5. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührteines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 ____ Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von ___ des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagernAuftragswertes je Monat zusteht. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassen.
11.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen angemessener Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen.
11.4zurückzutreten. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von ___ % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührteines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Kommunikationselektroniker
Annahmeverzug. 11.112.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung Ver- weigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener angemes- sener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden zuzurechnen- den Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder o- der verhindern, dürfen wir bei aufrechtem auf- rechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig anderwei- tig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung Leistungsausfüh- rung diese innerhalb einer den jeweiligen je- weiligen Gegebenheiten angemessenen angemes- senen Frist nachbeschaffen.
11.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden Kun- den sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden oder bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 35€/m² die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassenWoche zusteht.
11.312.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen angemessener Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügenzurückzutreten.
11.412.4. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührteines höheren Schadens ist zulässig. Ge- genüber Verbrauchern besteht die- ses Recht nur, wenn es im Einzel- fall ausgehandelt wird.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Annahmeverzug. 11.112.1. Gerät der Kunde länger als 2 zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung Leistungsausfüh- rung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung Leistungsaus- führung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig an- derweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung Fortset- zung der Leistungsausführung diese innerhalb einer ei- ner den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx Vertragserfül- lung die Ware auf Kosten und Gefahr bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 5 % des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassenRechnungsbe- trages zusteht.
11.312.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen angemessener Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügenzu- rückzutreten.
11.412.4. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührteines höheren Scha- dens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehan- delt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.113.1. Gerät der Kunde länger als 2 4 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx zu bestehen und die Ware auf Kosten und Gefahr bei uns einzulagern, wofür uns eine angemessene Lagergebühr in Höhe von bis zu 100 % des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten vornehmen zu lassenWarenwertes zusteht.
11.313.3. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Von den Punkten 13.1 und 13.2. unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach Setzung und Verstreichens einer angemessenen angemessener Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügenzurückzutreten.
11.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
13.5. Die Geltendmachung unserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührteines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen