Preisstellung. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich MwSt. und Kosten für etwaige Verpackung. Treten nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen der auftragsbezogenen Kosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
Preisstellung. 1. Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß §§ 1–7 HGB besitzen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Preiszuschläge zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; hierzu gehören neben Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern und Zölle, Frachtzuschläge, Listenpreiserhöhungen unserer Lieferanten u. ä.. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neuen erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbart.
2. Die Preise verstehen sich ab Lager (Lagergeschäfte) bzw. ab Werk (Streckengeschäfte) und ihre Berechnung erfolgt in der am Tage der Lieferung gültigen Höhe (Tagespreisklausel); Montage, Verpackung, Fracht, Speditions- und Abladekosten, Zollgebühren, etwaige Versicherungen und andere Ausgaben sind ebenfalls nicht enthalten und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
3. Xxxxxxxxxxxx, Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich oder fernschriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Unsere Angebotspreise sind freibleibend. Es gelten die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung in Euro oder in der vereinbarten Währung. Sämtlichen Preisen hinzuzurechnen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. An die für frühere Bestellungen vereinbarten Preise sind wir bei Annahme von Anschlussaufträgen nicht gebunden. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen der vereinbarten fremden Währung und des Wechselkurses in Euro im Verhältnis zu dieser fremden Währung treffen den Auftraggeber. Falls der Auftraggeber einen Abrufauftrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder bis zu einem vereinbarten Termin abruft, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen zum Abruf setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, 20 % der Nettoauftragssumme als Schadenersatz zu beanspruchen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Preisstellung. 4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise des Auftragneh- mers ab Werk. Die Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Um- satzsteuer und der Versandkosten.
4.2 Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren wie insbe- sondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kosten- faktoren in angemessenem Umfang angepasst werden. Der Auftraggeber ist über die Preisänderung unter Angabe der zugrunde liegenden Ände- rung der Kostenfaktoren schriftlich zu informieren.
4.3 Die handelsübliche Verpackung ist im Preis inbegriffen.
Preisstellung. 3.1 Tritt nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluß, aber vor Lieferung der Ware, eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial, Energie oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepaßt werden.
3.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Vom Lieferanten angefertigte Korrekturabzüge sowie Fertigungsmittel wie z.B. Filme, Klischees, Werkzeuge, Formen bleiben im Eigentum des Lieferanten und werden nicht herausgegeben, auch wenn dem Besteller die Herstellungskosten teilweise in Rechnung gestellt werden.
3.4 Jede Änderung der Textkorrektur erfordert die Anfertigung neuer Grafiken und Filme. Sollte der Besteller eine Änderung gegenüber dem erteilten Auftrag vornehmen, stellt der Lieferant ohne vorherige Mitteilung die entstandenen Selbstkosten in Rechnung.
3.5 Innerhalb einer Toleranz von 10 % der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
3.6 Gestattet der Lieferant dem Besteller, einen einmal erteilten Auftrag zu stornieren, so hat der Besteller die Kosten des Vertragsschlusses inklusive einer etwa angefallenen Vertreterprovision sowie den entgangenen Gewinn des Lieferanten zu erstatten.
Preisstellung. 6.1 Als vereinbarte Preise gelten die vom AN in seinem (zugeschlagenen) Letztangebot ausgewiesenen Angebotspreise.
6.2 Mit den vereinbarten Preisen ist die Erbringung von Nebenleistungen abgegolten, unter anderem:
1) Erwirken der erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen
2) Beistellung und Erhaltung der Absteckzeichen udgl während der Ausführung der eigenen Leistungen
3) Messungen für die Ausführung und Abrechnung der eigenen Leistungen, einschließlich der Beistellung al- ler erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel sowie der erforderlichen Arbeitskräfte; dies gilt auch für au- tomationsunterstützte Abrechnung;
4) Maßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bauführerfunktion, wenn dem AN auch die Bauführer- tätigkeit übertragen wurde, und zwar auf die Dauer der vertraglichen Leistungsfrist;
5) Übernehmen oder Herstellen gewerkspezifisch erforderlicher Waagrisse auf Basis der vorhandenen Hö- henpunkte bzw. Erhalten jener, die auch für die Arbeiten anderer AN Verwendung finden können;
6) Prüfen von vorhandenen Waagrissen;
7) Beistellen und Instandhalten der Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen üblicher Art für Personen und Sa- chen im Baustellenbereich, z. B. Abschrankungen und Warnzeichen;
8) sonstige Vorsorgen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer und sonsti- ger Personen auf Grund gesetzlicher Vorschriften;
9) Zubringen von Wasser, Strom und Gas von den vom AG im Baustellenbereich zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen, soweit dies für die Durchführung der Leistungen des AN er- forderlich ist. Errichtung des Zählers sowie Entrichtung allfälliger Gebühren oder Mieten hierfür. Die Kos- ten für Wasser-, Strom- und Gasverbrauch für die Erbringung seiner Leistung hat der AN zu tragen.
10) Beistellen und Instandhalten sämtlicher nach Art und Umfang der Arbeiten üblichen und erforderlichen Kleingeräte, Kleingerüste und Werkzeuge;
11) Abladen, Transport zur Lagerstelle und gesichertes einmaliges Lagern der für die eigenen Arbeiten ange- lieferten Materialien, Werkstücke und Bauteile aller Art im Baustellenbereich, das Befördern derselben zur Verwendungsstelle und etwaiges Rückbefördern. Dies gilt auch für die vom AG beigestellten Materialien, Werkstücke und Bauteile, einschließlich der ordnungsgemäßen Übergabe und Abrechnung, ausgenom- men das Abladen und der Transport zur Lagerstelle;
12) übliche Sicherungen der eigenen Arbeiten, zB gegen schädliche Witterungs- und Temperatureinflüsse...
Preisstellung. Die Preise verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.
Preisstellung. Die Société Générale, bzw. ein mit ihr verbundenes Unternehmen, kann für die Wertpapiere als Market Maker auftreten. Der Market Maker ist dafür zuständig, die Preise der Wertpapiere zu stellen. Die Preise kommen dann nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Dadurch unterscheidet sich die Preisbildung für die Wertpapiere vom Börsenhandel, bei dem die Preise auf Angebot und Nachfrage beruhen. Die Wertpapiere können jedoch zum Handel an Handelsplätzen zugelassen werden, an denen die Preise auf Angebot und Nachfrage sowie auf den vom Market Maker abgegebenen Quotes basieren. Die Société Générale oder ihre verbundenen Unternehmen können außerdem für den Basiswert als Market Maker tätig werden. Das Market Making kann den Preis des Basiswerts und damit auch den Wert der Wertpapiere maßgeblich beeinflussen. Die vom Market Maker gestellten Preise werden nicht immer den Preisen entsprechen, die sich bei einem liquiden Börsenhandel gebildet hätten. Vom Market Maker im Sekundärmarkt gestellte Geld- und Briefkurse werden auf Grundlage des fairen Wertes (fair value) der Wertpapiere festgelegt. Der faire Wert hängt unter anderem vom Wert des Basiswerts ab. Der Market Maker setzt die Spanne zwischen den Geld- und Briefkursen fest. Der Geldkurs ist der Kurs, zu dem der Market Maker die Wertpapiere ankauft. Der Briefkurs ist der Kurs, zu dem der Market Maker die Wertpapiere verkauft. Die Spanne ist sowohl von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere als auch von bestimmten Ertragsgesichtspunkten abhängig. Einige Kosten werden bei der Preisstellung für die Wertpapiere über die Laufzeit der Wertpapiere abgezogen. Dies geschieht allerdings nicht immer gleichmäßig über die Laufzeit verteilt. Kosten können bereits zu einem frühen Zeitpunkt, den der Market Maker festlegt, vollständig vom fairen Wert der Wertpapiere abgezogen werden. Die vom Market Maker gestellten Kurse können daher erheblich vom fairen oder vom wirtschaftlich zu erwartendem Wert der Wertpapiere abweichen. Darüber hinaus kann der Market Maker jederzeit die Methode abändern, nach der er die gestellten Kurse festsetzt. So kann er beispielsweise die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. Die Funktion als Market Maker bzw. das Market Making sowohl für die Wertpapiere wie auch ggfs. für den Basiswert stellt keine Verpflichtung der Emittentin gegenüber den Wertpapierinhabern dar. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen können daher das Market Making in beiden Fällen je...
Preisstellung. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wird, sind die vereinbarten Preise Pauschalpreise. Terminänderungen im Zeit- raum einer eventuellen Festpreisbindung berechtigen nicht zu zusätzlichen Preisforderungen.
Preisstellung. 3.1 Alle Preise sind freibleibend, in EURO, wenn nicht eine andere Währung vereinbart ist. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders ver- einbart, ab Werk, ausschließlich Verpackung, und zuzüglich sonstiger Gebühren.
3.2 Sollten sich die Kostenverhältnisse während der Abwicklung von Aufträgen verändern, be- hält sich der Anbieter eine neue Preisstellung vor. Dies gilt besonders für Abrufaufträge.
3.3 Die Xxxx der Innenverpackung, Verpackung und Versicherung ist uns überlassen, sie wird verrechnet und nicht zurückgenommen.
3.4 Unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer, diese ist daher zusätzlich zu bezahlen.
Preisstellung. Die anzugebenden Stundensätze enthalten alle Kosten zur Erbringung der Leistung am Standort des AG. Position Leistung EP/h (netto) GP (netto) 10 Leistungszeitraum: 01.08.2017 – 31.12.2017 1 Mitarbeiter max. 800 Stunden -------------------- --------------------- 20 Leistungszeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2018 1 Mitarbeiter max. 1.700 Stunden -------------------- --------------------- 30 Leistungszeitraum: Option 01.01.2019 – 31.12.2019 1 Mitarbeiter max. 1.700 Stunden -------------------- --------------------- Summe Netto Ort, Datum, Stempel und Unterschrift: • Sachbearbeiter innerhalb des WKP-Teams HDB • Erstellung und Überarbeitung der Prüfdokumentation (PAW, PHB) • Abgleich der Prüfdokumentation mit dem betrieblichen Regelwerk und mitgeltenden Unterlagen (Fließbilder, Betriebsanweisungen, Sicherheitsberichte, Anlagenbeschreibungen, etc.) • Konsistenzprüfung auf aktuelle Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen und Vorschriften • Begehungen der einzelnen Anlagenteile zum Vorort-Abgleich mit den Unterlagen (Prüfdoku) KTE / HDB Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxx Voraussetzungen des Einsatzpersonals: • Ingenieurs-Qualifikation der Fachrichtung Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik, Strahlenschutz oder Bautechnik wünschenswert; alternativ erfahrener Techniker in einer der oben genannten Fachrichtung • Führungserfahrung ; Erfahrung in der Leitung von Teams • Praktische Erfahrungen bei der Erstellung und Bearbeitung von Prüfdokumentation und/oder Betriebsregelwerken (Betriebshandbücher, Betriebsreglements, etc.) in kerntechnischen Anlagen in den letzten 5 Jahren ist zwingend erforderlich und mit Angebotsangabe nachzuweisen • Praktische Tätigkeiten im Kontrollbereich in kerntechnischen Anlagen innerhalb der letzten 5 Jahren sind zwingend erforderlich und nachzuweisen • Berufserfahrung im Bereich Qualitätssicherung in kerntechnischen Anlagen in den letzten 5 Jahren sind wünschenswert • Berufserfahrung und Referenzen in einigen der aufgeführten Bereichen Maschinenbau, Verfahrenstechnik, E-/Leittechnik, Strahlenschutz, Bautechnik, etc. wünschenswert Voraussetzungen des Auftragnehmers: • Genehmigung nach § 15 StrlSchV • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift • 40 Stunden Arbeitszeit KTE: Gleitzeit: von 06:45 Uhr bis 19:00 Uhr (Montag – Xxxxxxx) Kernzeit: von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Montag – Donnerstag) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Xxxxxxx) Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen, Brückentagen der KTE und außerhalb...