Preisstellung Musterklauseln

Preisstellung. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich MwSt. und Kosten für etwaige Verpackung. Treten nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen der auftragsbezogenen Kosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
Preisstellung. 4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise des Auftragneh- mers ab Werk. Die Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Um- satzsteuer und der Versandkosten.
Preisstellung. 4.1 Tritt nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss, aber vor Lieferung der Ware, eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial, Energie oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.
Preisstellung. Die Preise verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.
Preisstellung. 1. Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß §§ 1–7 HGB besitzen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Preiszuschläge zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; hierzu gehören neben Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern und Zölle, Frachtzuschläge, Listenpreiserhöhungen unserer Lieferanten u. ä.. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neuen erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbart.
Preisstellung. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wird, sind die vereinbarten Preise Pauschalpreise. Terminänderungen im Zeit- raum einer eventuellen Festpreisbindung berechtigen nicht zu zusätzlichen Preisforderungen.
Preisstellung. Alle Angebote sind freibleibend. Bei Angeboten aus Lagervorrat gilt Zwischenverkauf als vorbehal- ten. Bei Änderungen der Kostengrundlagen, beispielsweise der Eich- und Beglaubigungsgebühren, ist die Südsachsen Wasser GmbH berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Gebühren zu berech- nen. • Liefer- und Leistungszeiten sowie Warenrücknahme Liefer- und Leistungszeiten werden nach bestem Vermögen so angegeben, dass sie bei normalem Ablauf der Fertigung oder Montage eingehalten werden können. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu erfüllen hat, einschließlich Leistung evtl. ver- einbarter Anzahlungen. Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen gegenüber der Südsachsen Wasser GmbH in Verzug ist. Die Liefer- und Leistungszeit – auch die der Zulieferer der Südsachsen Wasser GmbH – verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, denen gleichzusetzen sind Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie sonstige unvorhergesehene Hinder- nisse, die die Südsachsen Wasser GmbH nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nach- weislich auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Fertiggestellte Leistungen bzw. versandfertig gemeldete Waren sind unverzüglich abzunehmen. Anderenfalls ist die Südsachsen Wasser GmbH berechtigt, ohne Schadensnachweis eine Entschädi- gung in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat zu verlangen. Bei freiwil- liger Rücknahme gelieferter Ware vom Auftraggeber hat die Südsachsen Wasser GmbH Anspruch auf vollen Ausgleich für die infolge des Vertragsabschlusses getätigten Aufwendungen, wie z. B. Transport- und Montagekosten sowie auf eine Pauschale für entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ein Schaden über- haupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden oder wesentlich niedriger als die Pau- schale ist. Eine freiwillige Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn das Material speziell für den Auf- traggeber bestellt und/oder angefertigt wurde.
Preisstellung. Die anzugebenden Stundensätze enthalten alle Kosten zur Erbringung der Leistung am Standort des AG. Position Leistung EP/h (netto) GP (netto) 10 Leistungszeitraum: 01.08.2017 – 31.12.2017 1 Mitarbeiter max. 800 Stunden -------------------- --------------------- 20 Leistungszeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2018 1 Mitarbeiter max. 1.700 Stunden -------------------- --------------------- 30 Leistungszeitraum: Option 01.01.2019 – 31.12.2019 1 Mitarbeiter max. 1.700 Stunden -------------------- --------------------- Summe Netto Ort, Datum, Stempel und Unterschrift: • Sachbearbeiter innerhalb des WKP-Teams HDB • Erstellung und Überarbeitung der Prüfdokumentation (PAW, PHB) • Abgleich der Prüfdokumentation mit dem betrieblichen Regelwerk und mitgeltenden Unterlagen (Fließbilder, Betriebsanweisungen, Sicherheitsberichte, Anlagenbeschreibungen, etc.) • Konsistenzprüfung auf aktuelle Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen und Vorschriften • Begehungen der einzelnen Anlagenteile zum Vorort-Abgleich mit den Unterlagen (Prüfdoku) KTE / HDB Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxx Voraussetzungen des Einsatzpersonals: • Ingenieurs-Qualifikation der Fachrichtung Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik, Strahlenschutz oder Bautechnik wünschenswert; alternativ erfahrener Techniker in einer der oben genannten Fachrichtung • Führungserfahrung ; Erfahrung in der Leitung von Teams • Praktische Erfahrungen bei der Erstellung und Bearbeitung von Prüfdokumentation und/oder Betriebsregelwerken (Betriebshandbücher, Betriebsreglements, etc.) in kerntechnischen Anlagen in den letzten 5 Jahren ist zwingend erforderlich und mit Angebotsangabe nachzuweisen • Praktische Tätigkeiten im Kontrollbereich in kerntechnischen Anlagen innerhalb der letzten 5 Jahren sind zwingend erforderlich und nachzuweisen • Berufserfahrung im Bereich Qualitätssicherung in kerntechnischen Anlagen in den letzten 5 Jahren sind wünschenswert • Berufserfahrung und Referenzen in einigen der aufgeführten Bereichen Maschinenbau, Verfahrenstechnik, E-/Leittechnik, Strahlenschutz, Bautechnik, etc. wünschenswert Voraussetzungen des Auftragnehmers: • Genehmigung nach § 15 StrlSchV • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift • 40 Stunden Arbeitszeit KTE: Gleitzeit: von 06:45 Uhr bis 19:00 Uhr (Montag – Xxxxxxx) Kernzeit: von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Montag – Donnerstag) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Xxxxxxx) Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen, Brückentagen der KTE und außerhalb...
Preisstellung a) Unsere Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung, sowie Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Höhe.
Preisstellung. 1.Mangels anderer Vereinbarung sind die Preise Festpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie umfassen alle Kosten einschließlich der Anlieferung frei unserer Versandadresse, insbesondere also auch Verpackungs- und Versand-kosten, Zollgebühren und ähnliche Abgaben sowie Versicherungen.