Anschlussvertrag. 1. Die Pensionskasse schliesst mit den Arbeitgebern und den Selbständigerwerbenden Anschluss- verträge ab. Sie kann den Abschluss des Anschlussvertrages von einer Gesundheits- oder einer Risikoprüfung abhängig machen.
Anschlussvertrag. 4.1 Für jeden Fall des Abschlusses eines Basisvertrages über den Erwerb von Sachen verpflichtet sich die Bank, die erworbenen Sachen an den Kunden weiter zu veräußern und der Kunde dazu, die Sachen zum jeweiligen Basis-Pluspreis (d. h. zum Basispreis zzgl. Gewinnaufschlags) gegen Ratenzahlung von der Bank zu erwerben (nachfolgend Anschlussvertrag genannt).
Anschlussvertrag. 4.1 Für jeden Fall des Abschlusses eines Basisvertrages zwischen dem Kunden und einem Geschäftspartner über den Bezug von Dienstleistungen verpflichten sich die Bank und der Kunde zur Durchführung sämtlicher Teilakte eines Handelsgütergeschäfts – und insbesondere zum Abschluss eines Anschlussvertrags – zu folgenden Konditionen:
Anschlussvertrag. 1 Die Stiftung führt für jeden angeschlossenen Betrieb (Arbeitgeber), nachstehend Betrieb genannt, ein Vorsorgewerk.
Anschlussvertrag. 1 Anträge zum Anschluss von Gefahrenmeldeanlagen an die KFA sind mit dem Formular „Antrag betreffend Anschluss an die KFA“ im Doppel an die Abteilung Feuerwehrwesen der AGV zu richten. Mit der Antragstellung werden die Allge- meinen Vertragsbedingungen als integrierender Bestandteil des abzuschliessenden Anschlussvertrags anerkannt.
Anschlussvertrag. 1. Für die Herstellung eines Anschlusses an die öffent- liche Wasserversorgung, der ausschließlich durch die wvr erfolgt, hat der Anschlussnehmer – Grund- stückseigentümer und Erbbauberechtigter – für die Installation der Versorgungsanlagen der wvr einen Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten zu zahlen.
Anschlussvertrag. Grundlage der Rechtsbeziehung zwischen der angeschlossenen Firma und der SVE ist der Anschlussvertrag. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Anschlussvertrag. Die Grundlagen für den Anschluss an das Leitungsnetz der WGI und die Wasserlieferung bilden der Anschlussvertrag, das „Reglement über die Wasserabgabe“ und das aktuelle „Tarifblatt Anschluss- und Benützungsgebühren“. Anschlussgesuche sind an die Wassergenossenschaft Ibach, Xxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxx, zu richten und enthalten folgende Unterlagen/ Angaben: - Formular „Anschlussgesuch“ der WGI - Situationsplan 1:500, mit Katasternummer, vermassten Grenzabständen, Gebäudegrundrissen und Schnitte. - Volumenberechnung nach SIA Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Anschlussvertrages und beinhaltet die vorbehaltslose Anerkennung des „Reglement über die Wasserabgabe“ und „Tarifblatt Anschluss- und Benützungsgebühren“, welche integrierende Bestandteile des Vertrages bilden. Befinden sich auf einer Parzelle (KTN) mehrere Anschlüsse, wird für jeden Anschluss ein separater Vertrag abgeschlossen. Bei Stockwerkeigentum wird in der Regel für das ganze Gebäude nur ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Die Aufteilung der Zählermiete, Grund- und Mengengebühr ist Angelegenheit der Stockwerkgemein- schaft. Anschlussverträge werden nur mit Grundstückeigentümern oder Baurechtsinhabern abgeschlossen. Grundsätzlich haftet der Eigentümer oder Baurechtsinhaber für Verbindlichkeiten gegenüber der WGI.
Anschlussvertrag. 3.1 Die AggerEnergie erstellt dem Anschlussnehmer ein schriftliches Angebot über den Anschluss seines Grundstückes an das Verteilungsnetz oder über die Veränderung des Netzanschlusses. Die AggerEnergie teilt ihm darin den Baukostenzuschuss und die Netzanschlusskosten mit.
Anschlussvertrag. Grundlage für die Rechte und Pflichten des ange- schlossenen Unternehmens bildet der Anschlussver- trag mit der PKG.