Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf (CISG) sowie etwaiger Kollisions- und Verweisungsvorschriften. 2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ab Werk ist das jeweilige Auslieferungswerk oder Lager. Zahlungsort für den Kunden ist unser Firmensitz in Bremen. 3. Ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bremen, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person öffent- lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir haben jedoch auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 4. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bremen, Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das örtlich und international zuständig ist. 5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der EU, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerlichen Bestimmungen der EU verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, uns seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports unserer Lieferungen und der statisti- schen Meldepflicht zur Verfügung zu stellen. 6. Personenbezogene Daten werden von uns gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und gespeichert. 7. Ist der abgeschlossene Vertrag lückenhaft oder enthält er Bestimmungen, die ganz oder teilweise unwirk- sam sind oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Zur Ausfüllung der Xxxxx bzw. anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragschließenden eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Samples: Sales Contracts
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem deutschem 13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf UN-Kaufrechts (CISG) sowie etwaiger Kollisions- und Verweisungsvorschriften).
213.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort Dies gilt auch für unsere Lieferungen ab Werk ist das jeweilige Auslieferungswerk oder Lager. Zahlungsort für den Kunden ist unser Firmensitz in Bremen.
3. Ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bremen, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person öffent- lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir haben jedoch auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bremen, Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das örtlich und international zuständig ist.
5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der EU, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerlichen Bestimmungen der EU verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, uns seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports unserer Lieferungen und der statisti- schen Meldepflicht zur Verfügung zu stellen.
6. Personenbezogene Daten werden von uns gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und gespeichert.
7Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Ist der abgeschlossene Vertrag lückenhaft eine Bestimmung des Vertrags und/oder enthält er Bestimmungen, die dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirk- sam sind oder werdenunwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der Vertrag im Übrigen wirksamübrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Zur Ausfüllung der Xxxxx bzw. anstelle der unwirksamen Bestimmung Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die Vertragschließenden eine unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbarenersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3 Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart, der Produktionsort der jeweiligen Leistung. direct services ist berechtigt, nach ihrer Xxxx den Auftrag ganz oder teilweise in Gütersloh oder an anderen Produktionsstätten von direct services oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, die auch im Ausland liegen können, auszuführen. Weitere Produktionsstätten können in der Auftragsbestätigung genannt sein.
13.4 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Gütersloh. Dies gilt auch, soweit der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. direct services ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 15.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem deutschem Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen 00.0.Xx gilt das Recht unter Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung. Die Anwendbarkeit des ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags ebenso die richtige und rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten bleiben vorbehalten. Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge betreffend über den Internationalen internationalen Warenkauf ("CISG", "UN-Kaufrecht") sowie etwaiger Kollisions- und Verweisungsvorschriftenist ausgeschlossen.
25.2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ab Werk Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist das jeweilige Auslieferungswerk oder Lager. Zahlungsort für den Kunden ist unser Firmensitz in Bremen.
3. Ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle 12.2.Sofern sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kaufvertrag nichts anderes ergibt, ist BremenErfüllungsort der Geschäftssitz von Ostermaier. Ostermaier berechtigt, wenn den Ostermaier insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger 12.3.Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person öffent- lichen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.3. Sofern die Voraussetzungen in Ziffer 5.1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Sondervermögen ist,ist der Geschäftssitz von Ostermaier Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien. Wir haben Xxxxxxxxxx ist jedoch auch das Rechtberechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand Wohnsitzgericht zu verklagen.
4. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus zufälligen Verschlechterung der Kaufsache/des Werks in dem Vertragsverhältnis BremenZeitpunkt auf den Kunden über, Bundesrepublik Deutschlandin dem dieser 12.4. Wir behalten uns das Recht vorGem. § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes weist Xxxxxxxxxx darauf hin, auch jedes andere Gericht anzurufen, das örtlich und international zuständig dass die Kundendaten in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
55.4. Hat Ostermaier haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Ostermaier haftet auch nach den gesetzlichen Bedingungen, sofern als Folge eines von Ostermaier zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist. In Fällen nach Ziff. 10.2 haftet Ostermaier entsprechend der EU, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerlichen Bestimmungen der EU verpflichtetRegelungen nach Ziff. Der Kunde ist verpflichtet, uns seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports unserer Lieferungen und der statisti- schen Meldepflicht zur Verfügung zu stellen.
610.2. Personenbezogene Daten werden von uns gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und gespeichert.
7. Ist der abgeschlossene Vertrag lückenhaft oder enthält er Bestimmungen, die ganz oder teilweise unwirk- sam sind oder werden, so bleibt der Vertrag Im Übrigen haftet Ostermaier im Übrigen wirksam. Zur Ausfüllung der Xxxxx bzw. anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragschließenden eine wirksame Bestimmung zu vereinbarenFall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Netto-Lieferwerts, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommtmaximal jedoch nicht mehr als 5 % des Netto-Lieferwertes.
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Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem deutschem 13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend den Internationalen Warenkauf UN-Kaufrechts (CISG) sowie etwaiger Kollisions- und Verweisungsvorschriften).
213.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächstenkommt.
13.3 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ab Werk alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart, der Produktionsort der jeweiligen Leistung. direct services ist das jeweilige Auslieferungswerk berechtigt, nach ihrer Xxxx den Auftrag ganz oder Lagerteilweise in Gütersloh oder an anderen Produktionsstätten von direct services oder mit ihr im Sinneder §§ 15 ff. Zahlungsort für den Kunden ist unser Firmensitz AktG verbundenen Unternehmen, die auch im Ausland liegen können, auszuführen. Weitere Produktionsstätten können in Bremender Auftragsbestätigung genannt sein.
3. Ausschließlicher beiderseitiger 13.4 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Gütersloh. Dies gilt auch, soweit der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. direct services ist Bremen, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person öffent- lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir haben jedoch auch das Rechtberechtigt, den Kunden Vertragspartner an seinem allgemeinen jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bremen, Bundesrepublik Deutschland. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das örtlich und international zuständig ist.
5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der EU, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerlichen Bestimmungen der EU verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, uns seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports unserer Lieferungen und der statisti- schen Meldepflicht zur Verfügung zu stellen.
6. Personenbezogene Daten werden von uns gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, genutzt und gespeichert.
7. Ist der abgeschlossene Vertrag lückenhaft oder enthält er Bestimmungen, die ganz oder teilweise unwirk- sam sind oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Zur Ausfüllung der Xxxxx bzw. anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragschließenden eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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