Common use of Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 23.1. Die Auslegung der Vertrags- und Teil- nahmebedingungen erfolgt im Streitfall anhand des deutschen Textes. 23.2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller kommt ausschließlich das Recht der Republik Öster- reich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.‌ 23.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Wien, sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentli- chen Rechts oder öffentlich rechtliches Son- dervermögen ist oder entweder keinen all- gemeinen Gerichtsstand in der Republik hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus- land oder an einen unbekannten Ort verlegt. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehal- ten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Ausstellers einzuleiten.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 23.1. 4.1 Die Auslegung der Vertrags- und Teil- nahmebedingungen Nutzungsbedingungen erfolgt im Streitfall anhand des deutschen Textes. 23.2. Für 4.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller kommt ausschließlich das Recht der Republik Öster- reich Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.‌Anwendung. 23.3. Erfüllungsort 4.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für für beide Seiten WienFrankfurt am Main, sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentli- chen öffentlichen Rechts oder öffentlich öffentlich rechtliches Son- dervermögen Sondervermögen ist oder entweder keinen all- gemeinen allgemeinen Gerichtsstand in der Republik Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus- land Ausland oder an einen unbekannten Ort verlegt. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehal- tenvorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Ausstellers einzuleiten.

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Samples: Nutzungsbedingungen Digitale Services

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 23.1. Die Auslegung der Vertrags- und Teil- nahmebedingungen erfolgt im Streitfall anhand des deutschen Textes. 23.218.1. Für die gesamten sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter den BSR und Aussteller kommt dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Republik Öster- reich unter Ausschluss Bundesrepublik Deutschland. Soweit bei Auslandbezug eine freie Rechtswahl nicht zulässig ist, gilt das nach den zwingenden Vorschriften des UN-Kaufrechts zur Anwendung.‌Internationalen Privatrechts anzuwendende Recht. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Bei der Vertragsauslegung ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut verbindlich. 23.318.2. Erfüllungsort und ist der Geschäftssitz der BSR. Als Gerichtsstand ist für beide Seiten Wienwird Berlin vereinbart. Die BSR sind jedoch berechtigt, sofern den Auftragnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. 18.3. Sollten einzelne Punkte dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentli- chen Rechts oder öffentlich rechtliches Son- dervermögen ist oder entweder keinen all- gemeinen Gerichtsstand in der Republik hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus- land oder an einen unbekannten Ort verlegtübrigen Bestimmungen nicht. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehal- ten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Ausstellers einzuleitenDie unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 23.1. Die Auslegung der Vertrags- und Teil- nahmebedingungen erfolgt im Streitfall anhand des deutschen Textes. 23.216.1. Für die gesamten sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter den BSR und Aussteller kommt dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Republik Öster- reich unter Ausschluss Bundesrepublik Deutschland. Soweit bei Auslandbezug eine freie Rechtswahl nicht zulässig ist, gilt das nach den zwingenden Vorschriften des UN-Kaufrechts zur Anwendung.‌Internationalen Privatrechts anzuwendende Recht. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Bei der Vertragsauslegung ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlaut verbindlich. 23.316.2. Erfüllungsort und ist der Geschäftssitz der BSR. Als Gerichtsstand ist für beide Seiten Wienwird Berlin vereinbart. Die BSR sind jedoch berechtigt, sofern den Auftragnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. 16.3. Sollten einzelne Punkte dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentli- chen Rechts oder öffentlich rechtliches Son- dervermögen ist oder entweder keinen all- gemeinen Gerichtsstand in der Republik hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus- land oder an einen unbekannten Ort verlegtübrigen Bestimmungen nicht. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehal- ten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Ausstellers einzuleitenDie unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Bauleistungen