Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) . Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die alle Rechte und Pflichten der Emittentin Emittentin, der Anleihegläubiger und der Schuldverschreibungsgläubiger Zahlstelle bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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