Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. (1) Auf diese Lizenzbestimmungen findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Stellt sich eine der vorstehenden Klauseln als unwirksam heraus, berührt dies die Wirk- samkeit dieser Lizenzbestimmungen im Übrigen nicht.
(3) Soweit die Lizenznehmer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Berlin.
(4) Der Begünstigte ist berechtigt, seine Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit an Dritte schriftlich abzutreten.
(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ungültig, unwirksam oder un- durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Li- zenzbestimmungen. Die betreffende Bestimmung wird vielmehr durch eine solche gülti- ge und wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragspar- teien, insbesondere den in der Präambel festgelegten Zielen der Lizenzvereinbarung am Nächsten kommt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. 20.1. Für das Vertragsverhältnis sowie dessen gesamte Abwick- lung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Gesetze über den in- ternationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG).
20.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver- tragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäfts- sitz des AG. Der AG ist jedoch auch berechtigt, den AN an jedem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen.
20.3. Sofern dieser Vertrag und/oder Teile davon in deutscher und einer anderen Sprache ausgefertigt werden, geht im Falle von Abweichungen die deutsche Fassung vor.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. 14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
14.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird Diez als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
14.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Die aktuell gültige Form der Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Sie unter xxx.xx-xxxxxxx-xxxxx.xxx.
14.4 Die Kandem Leuchten GmbH behält sich das Recht vor, im Rahmen der üblichen oder vertraglich vereinbarten Lieferantenaudits die Einhaltung dieser Prinzipien durch geeignete, zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z. B. Wirtschaftsprüfer) überprüfen zu lassen. Bei Vorliegen des konkreten Verdachts eines Verstoßes ist die Kandem Leuchten GmbH berechtigt, auch außerplanmäßig, bei angemessener vorheriger Ankündigung und während der gewöhnlichen Bürozeiten, ein Audit durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Verstößt der Lieferant schuldhaft gegen ein Prinzip aus diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, so ist die Kandem Leuchten GmbH berechtigt, die Unterlassung der verletzenden Handlung zu verlangen, sofern der Verstoß nicht unerheblich ist. Kommt es nach dem fruchtlosen Verstreichen einer angemessenen Frist nicht zu der gebotenen Verhaltensanpassung und infolgedessen zu weiteren Verstößen, ist die Kandem Leuchten GmbH, den betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Lieferant wirkt darauf hin, dass seine jeweiligen Konzernunternehmen diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen anerkennen, einhalten und die darin enthaltenen Prinzipien weitertragen. Kandem Leuchten GmbH begreift diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen und die dahinterstehenden Prinzipien als kontinuierlichen (Verbesserungs-) Prozess, der zur Zweckerreichung auch in Zukunft vernünftige Anstrengungen seitens aller Beteiligten erfordert.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder diese Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind diejenigen zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Im Fall von Lücken ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. 13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 00000 Xxxxxxxxx). Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden (i) am Sitz unserer den Auftrag ausführenden Betriebsstätte, (ii) am Sitz des Kunden, oder (iii) am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu verklagen. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
13.3 Bei der Bestimmung der Höhe der von uns zu erfüllenden Ersatzansprüche gemäß Ziffern 4,5,7 und 8 sind unsere wirtschaftlichen Gegebenheiten, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungsund/oder Verschuldensbeiträge des Kunden nach Maßgabe des § 254 BGB (Mitverschulden) und eine besonders ungünstige Einbausituation der Lieferungen angemessen zu unseren Gunsten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen von uns zu tragende Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Lieferungen stehen.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. Für die Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der pH-Industrie-Anlagenbau GmbH und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder aufgrund der AGB bzw. des Vertrages ist Biel/Bienne. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes. Version 1.4, August 2019 Cíeaholic Pulse Feedback A"rtí»gsd»tc":cí»íbcit""gs:cítí»g zwisc»c" Cíc»»olic SA, Zc"tí»lstí»ssc 115, CH-250« «icl-«ic""c (MwSt.-Ní.: CHE-10«.710.«®6) "»c»rolgc"d: ➟Cíc»»olic➟ odcí ➟A"rtí»gsd»tc":cí»íbcitcíi"➟ ""d K""dc"riím» "»c»rolgc"d: ➟K""dc➟ odcí ➟Vcí»"twoítlic»cí➟ bcidc z"s»mmc" "»c»rolgc"d: ➟dic P»ítcic"➟. A"»»"g 1 z" dc" Cíc»»olic P"lsc Iccdb»ck AG« :1.4 :om A"g"st 201D.
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2. G!ltigkcitsd»"cí dcs A"»»"gs Dic G!ltigkcit dcs A"»»"gs 1 c"tspíic»t jc"cí dcs P"lsc Vcítí»gs. Dic Vcísc»wicgc"»citsprlic»t »i"sic»tlic» dcí :cítí»gsgcgc"stu"dlic»c" D»tc" blcibt »"c» "»c» «cc"dig""g dcs P"lsc Vcítí»gcs bcstc»c". Gcsctzlic»c ""d :cítí»glic»c A"rbcw»»í""gsprlic»tc" :o" Cíc»»olic blcibc" :oíbc»»ltc". «. A"wc"d""gsbcícic» ""d Vcí»"twoítlic»kcit Cíc»»olic :cí»íbcitct pcíso"c"bczogc"c D»tc" im A"rtí»g dcs K""dc". Dics "mr»sst Tutigkcitc", dic im P"lsc Vcítí»g ""d i" dc" P"lsc AG« ko"kíctisicít si"d. Dcí K""dc ist im R»»mc" dicscs Vcítí»gcs r!í dic Ei"»»lt""g dcí gcsctzlic»c" «cstimm""gc" dcí D»tc"sc»"tzgcsctzc, i"sbcso"dcíc r!í dic Rcc»tmussigkcit dcí D»tc"wcitcíg»bc »" Cíc»»olic sowic r!í dic Rcc»tmussigkcit dcí D»tc":cí»íbcit""g »llci"c :cí»"twoítlic». Cíeaholic SA • Xxx Xxxxxxxx 000 • Postr»c» ««« • 2501 «icl/Bienne • Sc»wciz T +00 000 000 000 • xxxx@xxxxxxxxx.xxx • xxx.xxxxxxxxx.xxx • VAT: CHE-10«.710.«®6 4. Prlic»tc" :o" Cíc»»olic ») Cíc»»olic :cíprlic»tct sic», dic i»í :om K""dc" sowic :o" dc" d"íc» dicsc" »"toíisicítc" Pcíso"c" z"í Vcír!g""g gcstclltc" pcíso"c"bczogc"c" D»tc" »"ssc»licsslic» gcmuss dc" I"stí"ktio"c" dcs K""dc" ""d im R»»mc" dcí Eír!ll""g dcs P"lsc Vcítí»gs z" :cí»íbcitc". Dcí Umr»"g wiíd i"sbcs...
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges a) Dieser Vertrag wie auch diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland, bleiben die nach dem Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes zwingend geltenden Verbraucherschutzbestimmungen unberührt.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland haben und Sie als die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegen oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. 17.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen LED Linear™ und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit einer Liefe- rung ist das Landgericht Kleve; LED Linear™ ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. 10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und des Übereinkommens der Vereinten
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges. 18.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen FCM und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ist Dresden. FCM ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.