Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-KaufrechtsKaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 119.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen zum Internationalen Privatrecht. Die Anwendung des UN-KaufrechtsKaufrechts ist ausgeschlossen.
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