Common use of Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Clause in Contracts

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und das in dieser Vereinbarung geregelte Verhältnis der Parteien unterliegen den in den standortspezifischen Bedingungen („Anwendbares Recht“) definierten anwendbaren Gesetzen und werden danach ausgelegt. Dies gilt ungeachtet abweichender Rechtswahl- und Kollisionsnormen des jeweiligen Landes. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für etwaige Streitigkeiten, Klagen oder Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder dem Verhältnis der Parteien gemäß dieser Vereinbarung entstehen, sind ausschließlich die in den standortspezifischen Bedingungen genannten Gerichte zuständig. Beide Parteien geben hiermit ihre unwiderrufliche Zustimmung betreffend der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und den ausschließlichen Gerichtsstand und verzichten auf etwaige Rechte auf einen Geschworenenprozess. In sämtlichen Streitigkeiten hat die den Rechtsstreit gewinnende Partei ein Recht auf Erstattung der Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihres Anspruchs, einschließlich angemessener Anwaltskosten, entstanden sind.

Appears in 2 contracts

Samples: assets.contentstack.io, www.microstrategy.com

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und das in dieser Vereinbarung geregelte Verhältnis der Parteien unterliegen den in den standortspezifischen Bedingungen („Anwendbares Recht“) definierten anwendbaren Gesetzen und werden danach ausgelegt. Dies gilt ungeachtet abweichender Rechtswahl- und Kollisionsnormen des jeweiligen Landes. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für etwaige Streitigkeiten, Klagen oder Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder dem Verhältnis der Parteien gemäß dieser Vereinbarung entstehen, sind ausschließlich die in den standortspezifischen Bedingungen genannten Gerichte zuständig. Beide Parteien geben hiermit ihre unwiderrufliche Zustimmung betreffend der die ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und den ausschließlichen Gerichtsstand und verzichten auf etwaige Rechte auf einen Geschworenenprozess. In sämtlichen Streitigkeiten hat die den Rechtsstreit gewinnende Partei ein Recht auf Erstattung der Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihres Anspruchs, einschließlich angemessener Anwaltskosten, entstanden sind.

Appears in 2 contracts

Samples: www.microstrategy.com, assets.contentstack.io