Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 10 bis unter 20 10 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 bis unter 50 25 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten 2.2.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen. 2.2.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.4.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 10 bis unter 20 10 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 35 5 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 35 bis unter 50 25 10 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.4.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). gelten die Ziffern 2.4.1.3.1 und 2.4.1.3.3 ent- sprechend. Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 2.4.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.6.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 1 Unfallrente 10 bis unter 20 10 2 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 35 5 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 35 bis unter 50 25 10 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.6.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie)gelten die Ziffern 2.6.1.3.1 und 2.6.1.3.3 ent- sprechend. Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 2.6.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.5.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 10 bis unter 20 10 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 35 5 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 35 bis unter 50 25 10 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.5.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 gelten die Ziffern 2.5.1.2.2, 2.5.1.3.1 und 2.5.1.3.3 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 2.5.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.3.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 10 bis unter 20 10 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 bis unter 50 25 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.3.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 gelten die Ziffern 2.3.1.2.2, 2.3.1.3.1 und 2.3.1.3.3 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 2.3.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.4.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 10 bis unter 20 10 Unfallrenten Kapitalleistung 20 bis unter 30 15 35 5 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 35 bis unter 50 25 10 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.4.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 2.4.1.3.1 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 2.4.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.3.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 10 bis unter 20 10 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 bis unter 50 25 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.3.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 entsprechendgelten die Ziffern 2.3.1.2.2 und 2.3.1.3.1 ent- sprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).des
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.7.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 1 Unfallrente 10 bis unter 20 10 2 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 35 5 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 35 bis unter 50 25 10 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.7.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 gelten die Ziffern 2.7.1.2.2, 2.7.1.3.1 und 2.7.1.3.3 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 2.7.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 2.6.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 1 Unfallrente 10 bis unter 20 10 2 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 35 5 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 35 bis unter 50 25 10 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 2.6.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer 2.2.1.3.1 2.6.1.3.1 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie). Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 2.6.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Art und Höhe der Leistung. 2.2.2.2.1 Wir zahlen eine einmalige Kapitalleistung, deren Höhe ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente beträgt. Die Höhe hängt vom Grad der unfallbedingten Invalidität ab und zwar wie folgt: Invaliditätsgrad in % Kapitalleistung 1 bis unter 10 5 Unfallrenten 10 bis unter 20 10 Unfallrenten 20 bis unter 30 15 Unfallrenten 30 bis unter 40 20 Unfallrenten 40 bis unter 50 25 Unfallrenten 50 bis unter 55 50 Unfallrenten 55 bis unter 60 55 Unfallrenten 60 bis unter 65 60 Unfallrenten 65 bis unter 70 65 Unfallrenten 70 bis unter 75 70 Unfallrenten 75 bis unter 80 75 Unfallrenten 80 bis unter 85 80 Unfallrenten 85 bis unter 90 85 Unfallrenten 90 bis 100 300 Unfallrenten
2.2.2.2.2 Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % können Sie wählen, ob wir Ihnen – eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des 300fachen der vereinbarten Unfallrente oder alternativ – das doppelte der für diesen Invaliditätsgrad vereinbarten Unfallrente zahlen. zahlen. Entscheiden Sie sich für die Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gilt Ziffer gelten die Ziffern 2.2.1.3.1 entsprechend. Die doppelte Unfallrente zahlen wir über den Tod der versicherten Person hinaus garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat (Rentengarantie)und 2.2.1.3.3 ent- sprechend. Führt eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung – zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von unter 90 % und – wurde eine Verdopplung der vereinbarten Unfallrente gewählt wird der doppelte Anteil der bereits gezahlten Unfallrente mit der Kapitalleistung verrechnet, die wir Ihnen für den bei der Neubemessung festgestellten Invaliditätsgrad zahlen.
2.2.2.2.3 Verstirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Kapitalleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre (Ziffer 2.1.2.3).
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