Common use of Aufnahmeverpflichtung Clause in Contracts

Aufnahmeverpflichtung. Die Einrichtung verpflichtet sich unabhängig von der Hilfebedarfsgruppe bzw. der Schwere der Behinderung, im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten alle Menschen mit Behinderung aufzunehmen, für die sie nach § 4 Bay. Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII dieses Leistungsangebot entsprechend der individuellen Leistungsvereinbarung vorhält. Die Einrichtung kann grundsätzlich nur die Personen aufnehmen, die zu dem in der individuellen Leistungsvereinbarung beschriebenen Personenkreis gehören.

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Aufnahmeverpflichtung. Die Einrichtung verpflichtet sich unabhängig von der Hilfebedarfsgruppe bzw. der Schwere der Behinderung, Behinderung im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten alle Menschen mit Behinderung aufzunehmen, für die sie nach § 4 Bay. Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII dieses Leistungsangebot entsprechend der individuellen Leistungsvereinbarung vorhält. Die Einrichtung kann grundsätzlich nur die Personen aufnehmen, die zu dem in der individuellen Leistungsvereinbarung beschriebenen Personenkreis gehören.

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Aufnahmeverpflichtung. Die Einrichtung ist verpflichtet sich unabhängig von der Hilfebedarfsgruppe bzw. der Schwere der Behinderung, im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten alle Menschen mit Behinderung aufzunehmen, für die sie nach § 4 Bay. Bayerischer Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 75 SGB XII dieses ein Leistungsangebot entsprechend der individuellen Leistungsvereinbarung vorhält. Die Einrichtung kann grundsätzlich nur die Personen aufnehmen, die zu dem in der individuellen Leistungsvereinbarung beschriebenen Personenkreis gehören.

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Aufnahmeverpflichtung. Die Einrichtung verpflichtet sich unabhängig von der Hilfebedarfsgruppe bzw. der Schwere der Behinderungist verpflichtet, im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten alle Menschen mit Behinderung aufzunehmen, für die sie nach § 4 Bay. Bayerischer Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 75 SGB XII dieses ein Leistungsangebot entsprechend der individuellen Leistungsvereinbarung vorhält. Die Einrichtung kann grundsätzlich nur die Personen aufnehmen, die zu dem in der individuellen Leistungsvereinbarung beschriebenen Personenkreis gehören. Die individuelle Leistungsvereinbarung soll Aussagen zum Einzugsbereich unter Berücksichtigung der umliegenden WfbM enthalten.

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