Aufrechnung, Zurückbehaltung. 5.1 Der Kunde kann gegen fällige Forderungen von NEVARIS ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 5.2 Der Kunde hat zudem kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht, wenn sein Anspruch verjährt ist ungeachtet, ob der Anspruch bei Entstehung des Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht noch bestand. 5.3 Der Kunde kann im Falle einer berechtigten Aufrechnung/Zurückbehaltung Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Anspruchs verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder aufrechnen. 5.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Aufrechnung, Zurückbehaltung. 5.1 Der Kunde kann gegen fällige Forderungen von NEVARIS 123erfasst ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
5.2 Der Kunde hat zudem kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht, wenn sein Anspruch verjährt ist ungeachtet, ob der Anspruch bei Entstehung des Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht noch bestand.
5.3 Der Kunde kann im Falle einer berechtigten Aufrechnung/Zurückbehaltung Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Anspruchs verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder aufrechnen.
5.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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