Aufrechnung, Zurückbehaltung. 9.1. Gegenüber Ansprüchen aus einem Vertrag über logistische Leistungen nach Ziffer 1.1 und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zu- rückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegensteht.
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Samples: Logistics Terms and Conditions
Aufrechnung, Zurückbehaltung. 9.1. Gegenüber Ansprüchen aus einem dem Vertrag über logistische Leistungen nach Ziffer 1.1 und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zu- rückbehaltung Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegenstehtwenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Aufrechnung, Zurückbehaltung. 9.1. Gegenüber Ansprüchen aus einem dem Vertrag über logistische Leistungen nach Ziffer 1.1 und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zu- rückbehaltung Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegenstehtwenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufrechnung, Zurückbehaltung. 9.1. Gegenüber Ansprüchen aus einem dem Vertrag über logistische logis- tische Leistungen nach Ziffer 1.1 und damit zusammenhängenden zusam- menhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zu- rückbehaltung Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein begründeter Einwand nicht entgegenstehtwenn der fällige Gegenanspruch unbestritten, ent- scheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen