Ausführung des Überweisungsauftrags Musterklauseln

Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe die Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1 ) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).
Ausführung des Überweisungsauftrags. Die Ikano Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung er- forderlichen Angaben (siehe die Nummer 2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Abs. 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Abs. 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). Die Ikano Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. Die Ikano Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die ebase führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nr. 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nr. 1.3 Abs. 1) vorliegen, der Überweisungsauftrag vom Kunden autorisiert ist (siehe Nr. 1.3 Abs. 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Gut- haben in der Auftragsgewährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die ebase und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenken- nung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) auszuführen. (3) Die ebase unterrichtet den Kunden mindestens einmal monat- lich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, können die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unter- richtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die ebase führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nr. 1.3 Abs. 1) vorliegen, der Überweisungs- auftrag vom Kunden autorisiert ist (siehe Nr. 1.3 Abs. 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die ebase und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (sie- he Nr. 1.2) auszuführen. (3) Die ebase unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem (Online-)Kontoauszug, der im On- line-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird. Mit Kunden, die keine Verbrau- cher sind, können die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Abschnitt II, Nr. 1, Abschnitt III, Nr. 1, Ziff. (1), Abschnitt III. Nr. 2, Ziff. (1)) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (1)) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (2) Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Abschnitt I, Nr. 2) auszuführen. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Ziffer 2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Ziffer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autori- siert ist (siehe Ziffer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit einge- räumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsemp- fängers (siehe Ziffer 1.2) auszuführen. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nr. 2.1 und 3.1) in der vereinbar- ten Art und Weise (siehe Nr. 1.3 Abs. 1) vorliegen, dieser vom Kunden auto- risiert ist (siehe Nr. 1.3 Abs. 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder einaus- reichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteilig- ten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsemp- fängers (siehe Nr. 1.2) auszuführen.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nr. 2.1 und 3.1) in der vereinbar- ten Art und Weise (siehe Nr. 1.3 Abs. 1) vorliegen, dieser vom Kunden auto- risiert ist (siehe Nr. 1.3 Abs. 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder einaus- reichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteilig- ten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsemp- fängers (siehe Nr. 1.2) auszuführen. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbar- ten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. ———————————————————— 1 International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer).
Ausführung des Überweisungsauftrags. PayCenter führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforder- lichen Angaben (siehe die Nummern 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden ist (Ausführungsbedingungen).