Ausfuhrbestimmungen. 1. SAP-Produkte sowie Teile von SAP-Produkten (z. B. neue Versionen, Releases, Updates, Upgrades, Patches, Fixes oder Korrekturen zu einem Softwareprodukt) unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die Gesetze der USA, der EU, Irlands, Deutschlands und Österreich. Der Partner verpflichtet sich, SAP-Produkte oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAP an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer möglichen Lizenzierung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben, und dass SAP-Produkte oder Teile davon nicht an Länder, Personen oder Einheiten, die durch die geltenden Ausfuhrgesetze verboten wurden, zu exportieren, re-exportieren oder zu importieren. In diesem Zusammenhang ist der Partner für die Einhaltung aller geltenden Ausfuhrgesetze verantwortlich. Der Partner trifft alle notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die zulässigen Distributoren, Reseller, Endnutzer und anderen Kunden die Ausfuhrkontrollgesetze einhalten.
2. Wenn SAP oder eine andere SAP-Konzerngesellschaft die Absicht hat, SAP-Produkte oder Teile von diesen direkt an den Partner oder einen Endnutzer auszuliefern oder diesem den Zugriff darauf zu gewähren, unterstützt der Partner SAP und jede andere SAP-Konzerngesellschaft beim Erlangen der erforderlichen Bevollmächtigung, Genehmigung oder anderen Zustimmung von den zuständigen Behörden, indem er alle notwendigen oder zweckdienlichen Erklärungen und anderen notwendigen oder zweckdienlichen Informationen, z. B. Endnutzerzertifikate, die von SAP oder einer SAP-Konzerngesellschaft angefordert werden, bereitstellt. Hinweis: Die Auslieferung einzelner oder aller SAP-Produkte oder von Teilen derselben und/oder die Gewährung des Zugriffs auf diese kann die vorherige Ausfuhr- und/oder Einfuhrgenehmigung von den zuständigen Behörden erfordern und dieses Verfahren kann (i) die Auslieferung von einzelnen oder allen SAP-Produkten oder Teilen von diesen und/oder die Gewährung des Zugriffs auf diese erheblich verzögern oder ganz verhindern, (ii) die Fähigkeit von SAP oder einer SAP-Konzerngesellschaft zur Bereitstellung von Maintenance Services, Cloud Services, Subskriptionsservices, Services oder sonstigen Leistungen beeinträchtigen und (iii) dazu führen , dass SAP oder eine SAP-Konzerngesellschaft den Zugriff des Partners und/oder Endnutzers auf Maintenance Services, Cloud Services, Subskriptionsservices, Services oder sonstig...
Ausfuhrbestimmungen. 12.1. Die Erbringung der Dienstleistungen kann Sanktionen und anderen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, auf deren Basis Behörden oder Gerichte die Erbringung und den Export der Dienstleistungen verbieten oder erlaubnispflichtig machen können. Tetra Pak haftet nicht dafür, wenn die Erfüllung des Vertrags im eigenen Ermessen von Tetra Pak Ausfuhrbeschränkungen verletzen könnte. Tetra Pak behält sich daher das Recht vor, einseitig und ohne sich gegenüber dem Kunden schadenersatzpflichtig zu machen, Teile der Dienstleistungen auszusetzen oder zu kündigen, falls eine Ausfuhrerlaubnis nicht erzielt oder widerrufen wird. Tetra Pak ist auch berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder zu kündigen, wenn Sanktionen oder andere Ausfuhrbeschränkungen die Erfüllung des Vertrags unbillig erschweren, unabhängig davon, ob diese bei Vertragschluss vorhersehbar waren oder nicht.
Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde wird für den Fall des Exports der gekauften Produkte die deutschen und amerikanischen Ausfuhrbestimmungen beachten und seinen Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des Exports deutsche und amerikanische Ausfuhrbestimmungen gelten.
Ausfuhrbestimmungen. Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als, Ausfuhrgesetze“ bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde oder das sonstigen Einschränkungen unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba und Nordkorea) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass dieses Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.
Ausfuhrbestimmungen. Sie müssen alle Gesetze und Regulierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer Länder einhalten, welche die Ausfuhr, die Wiederausfuhr, die Einfuhr, den Transfer, den Vertrieb, die Verwendung und den Service von Produkten regeln. Insbesondere ist es Ihnen untersagt, (a) die Produkte in ein Land, das Sanktionen unterliegt, oder an eine juristische Person, die auf einer von der Regierung der USA oder einer anderen relevanten Regierung herausgegebenen Embargoliste („Denial Orders“) aufgeführt ist, zu verkaufen oder zu transferieren oder (b) die Produkte für die Entwicklung, das Design, die Herstellung oder die Produktion von Nuklear-, Lenkflug-, chemischen oder biologischen Waffen oder andere Zwecke, die von der Regierung der USA oder einer anderen maßgeblichen Regierung untersagt sind, zu verwenden, zu verkaufen oder zu transferieren, ohne vorab alle aufgrund von allen anwendbaren Gesetzen erforderlichen Genehmigungen eingeholt zu haben. Weitere Informationen zu den Exportbestimmungen finden Sie unter: xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx/xxx/xx/xx/xxxxx/xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxxx?xxxxx-xxxxxx
Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von Silicon Soft- ware gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und be- treffenden ausländischen Bestimmungen beachten, seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-)Exports deutsche und die Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen des jeweils betroffenen Landes gelten und sie entsprechend zur Einhaltung der Bestimmungen ver- pflichten. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbe- stimmung, haftet er gegenüber Silicon Software unbeschränkt.
Ausfuhrbestimmungen. Sie erklären sich einverstanden, dass die Software nicht in ein Land versendet, übertragen oder exportiert wird oder in einer Weise verwendet wird, die nach dem US-amerikanischen Exportkontrollgesetz oder anderen Ausfuhrgesetzen, -beschränkungen oder -verordnungen verboten sind (zusammen die „Ausfuhrgesetze“ genannt). Sollte die Software zusätzlich als ein einer Ausfuhrkontrolle unterliegender Artikel gekennzeichnet sein, sichern Sie zu und garantieren, dass Sie kein Bürger eines Landes sind oder auf andere Weise dort ansässig sind, das Embargos unterliegt (einschließlich u.a. Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba, Nordkorea, Serbien und die Krim) und dass es Ihnen nicht auf andere Weise im Rahmen der Ausfuhrgesetze untersagt ist, die Software zu erhalten. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, sofern Sie die Bedingungen dieses Vertrags nicht einhalten.
Ausfuhrbestimmungen. Die Produkte und Services können nationalen und internationalen Ausfuhrbestimmungen und -beschränkungen unterliegen. Der Kunde beachtet diese Bestimmungen.
Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, die zum jeweiligen Zeitpunkt gel- tenden, die Ausfuhr von Produkten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und aus Deutschland betreffenden Bestim- mungen zu beachten. Es ist ausschließlich Sache des Kun- den, möglicherweise erforderliche Ausfuhrgenehmigungen zu erlangen und deren Bestimmungen einzuhalten.
Ausfuhrbestimmungen. Jede Lieferung gemäß diesem Vertrags erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie nicht gegen nationale oder internationale Gesetze, z.B. Embargos oder Sanktionen, verstößt. Der Kunde unternimmt alle Schritte, um Vanderbilt die Informationen und Dokumente, die für den Export oder die Ausfuhr notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Im Fall, dass die Lieferung des Produkts beschränkt oder aufgrund von Ausfuhrgesetzen verboten ist, darf Vanderbilt, nach eigenem Ermessen, unverzüglich die Rechte und Pflichten des Kunden bis zur anderslautenden Mitteilung aussetzen und/oder den Vertrag ohne vorherige Mitteilung ganz oder teilweise fristlos kündigen. Vanderbilt ist nicht für etwaige Kosten oder Schäden haftbar, die durch Probleme bei Ausfuhrkontrollen entstehen. Für Lieferverzug, der durch Probleme im Zusammenhang mit Ausfuhrkontrollen verursacht wird, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche gemäß der Klausel 7 geltend machen. Der Kunde willigt ein, dass er das Produkt nicht unter Verstoß gegen nationale oder internationale Ausfuhrgesetze ausführen, wiederausführen oder anderweitig vertreiben wird. Der Kunde hat Vanderbilt für jegliche Ansprüche, Verluste, Kosten, Schäden oder Aufwendungen, inklusive der Anwaltskosten, die durch den Verstoß gegen Ausfuhrbestimmungen entstanden sind, zu entschädigen.