Common use of Ausnahmen Clause in Contracts

Ausnahmen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt, soweit sie a) dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, b) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, c) der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, d) im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden, e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt dass der andere Vertragspartner rechtzeitig vorher über die Offenbarung schriftlich informiert wurde, von dem überlassenden Vertragspartner zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

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Samples: Geheimhaltungsvereinbarung, Confidentiality Agreement, Geheimhaltungsvereinbarung

Ausnahmen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt, soweit sie a) dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, b) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich warenwaern, c) der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, d) im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden, e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt dass der andere Vertragspartner rechtzeitig vorher über die Offenbarung schriftlich informiert wurde, von dem überlassenden Vertragspartner zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

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Samples: Geheimhaltungsvereinbarung

Ausnahmen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt, soweit sie a) dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, b) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, c) der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, d) im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten empfangenden Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurdenwurden oder werden könnten, e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt dass der andere Vertragspartner rechtzeitig vorher über die Offenbarung schriftlich informiert wurde, wurde und die Informationen von dem überlassenden Vertragspartner zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

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Samples: Geheimhaltungsvereinbarung