Common use of Ausschluss Clause in Contracts

Ausschluss. Die Wartung der eingesetzten Hardware, der Betriebssystemumgebung und des Netzwerks ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Die Serviceleistungen umfassen nicht: ▪ Installation zum Zwecke der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Durchführung der Installationen von Updates ▪ die Entwicklung von Softwareprogrammen, die andere Funktionen aufweisen als in der Produktbeschreibung festgeschrieben ▪ die Einführung und Schulung des Kunden ▪ die Fehlerbeseitigung und Beratung bei Fehlern, die auf eine fehlerhafte Bedienung durch den Kunden zurückzuführen sind ▪ die Wiederherstellung von Datenbeständen und Systemumgebung, die nicht eindeutig durch Eingriffe von EASY hervorgerufen wurden. 3.1. Solange EASY zur Wartung verpflichtet ist, lässt der Kunde alle wartungs- und sonstigen relevanten Arbeiten an den zu wartenden Produkten nur durch EASY oder nach vorheriger Einwilligung der EASY durch Dritte ausführen. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn selbst durchzuführenden administrativen Arbeiten ausschließlich nach Anleitung der EASY auszuführen und zu protokollieren. 3.3. Grundlage dieses Vertrages und der Wartungsgebühren ist eine Online- Fernwartungsverbindung, die der Kunde der EASY zur Verfügung stellt. Soweit technisch möglich und vom Kunden zu verantworten, ist die Fernwartungsverbindung vom Typ Site-to-Site VPN. Stellt der Kunde keine entsprechenden Fernwartungsmöglichkeiten zur Verfügung, werden die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen pauschal mit einem Aufschlag von 25% zum jeweiligen Preis für die Pflegeleistungen veranschlagt. 3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ein funktionstüchtiges Testsystem aufzubauen, auf dem alle Modifikationen der Software unter Bedingungen getestet werden können, die den Produktionsbedingungen so weit wie möglich angenähert sind. Dies gilt insbesondere für vom Kunden selbst vorgenommene Modifikationen sowie vor dem Einspielen neuer Release-, Versions- oder Korrekturstände der Software. 3.5. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Erbringung der Wartungsleistung notwendige Mitwirkung zu gewähren. 3.6. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten auf geeigneten Medien sowie für die Aufbewahrung dieser Datenträger zuständig. Ebenso für den regelmäßigen Test zum erfolgreichen Wiederherstellen des gesicherten Systemzustands. 3.7. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Einhaltung ihrer Pflichten notwendigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. 4.1. EASY ist verpflichtet, die Zugangsprotokollprüfung des Kunden einzuhalten. 4.2. EASY ist verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Daten nur für die Systemwartung zu verwenden. 4.3. EASY ist verpflichtet, auf Anfrage dem Kunden einen Bericht über die erfolgten und die geplanten Serviceleistungen vorzulegen. 4.4. EASY behält sich das Recht vor, Teile der vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen in Kooperation mit autorisierten Servicepartnern zu erbringen. Die dauerhafte Übertragung der Leistungen erfolgt nur nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausschluss. Die Wartung 11.2.1 Jede Haftung oder Verpflichtung der eingesetzten Hardwareonmit und seiner Subunternehmer/-auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit der nicht rich- tigen oder verspäteten Mitwirkung des Kun- den und (ausser bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht) für Datenverlust und für indirekte oder Folgeschäden wie entgange- ner Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprü- che Dritter wird wegbedungen. 11.2.2 onmit haftet nicht, wenn onmit aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Betriebssystemumgebung zeitgerech- ten und des Netzwerks ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werdensachgemässen Erfüllung von Leistun- gen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die Serviceleistungen umfassen nicht: ▪ Installation zum Zwecke für die Erfüllung vorgesehenen Termine wer- den entsprechend der erstmaligen Herstellung Dauer der Betriebsbereitschaft sowie Durchführung Einwirkung der Installationen von Updates ▪ die Entwicklung von Softwareprogrammenvom onmit nicht zu vertretenden Um- stände erstreckt. 11.2.3 onmit haftet weiterhin nicht für Schäden, die andere Funktionen aufweisen als in der Produktbeschreibung festgeschrieben ▪ infolge folgender Ursachen entstehen: -Datenverlust, -höhere Gewalt, -fehlerhafte Updates, Servicepacks oder Hot- fixes, -Aufwendungen von Drittpartnern, -Wiederherstellung nicht mehr lauffähiger Systeme, -Behebung von Problemen, die Einführung und Schulung durch Eingriffe des Kunden ▪ die Fehlerbeseitigung oder einer dritten Partei entstan- den sind, -nicht ordnungsgemässe Produktaktualisie- rungen der Softwarehersteller im Sinne der Weiterentwicklung, -Schadsoftware jeglicher Art auf Server- und Beratung bei FehlernClient-Systemen, -Software- oder Betriebssystemfehler, -Stromausfall. Zusätzlich haftet onmit nicht für Schäden an Produkten, die auf eine fehlerhafte Bedienung entweder durch den Kunden zurückzuführen sind ▪ die Wiederherstellung von Datenbeständen und Systemumgebung, die nicht eindeutig selbst oder durch Eingriffe von EASY hervorgerufen wurden. 3.1Drittpartner betreut wer- den. Solange EASY zur Wartung verpflichtet ist, lässt der Kunde alle wartungs- und sonstigen relevanten Arbeiten an den zu wartenden Produkten nur durch EASY oder nach vorheriger Einwilligung der EASY durch Dritte ausführen. 3.2. Der Kunde ist verpflichtetJegliche Haftung für Schäden, die durch ihn selbst durchzuführenden administrativen Arbeiten ausschließlich nach Anleitung Betreuung oder Eingriffe dieser Parteien ent- stehen, ist 11.2.4 Bei der EASY auszuführen Beiziehung von Subunternehmern und zu protokollieren. 3.3Unterauftragnehmern haftet onmit nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schä- digung in Bezug auf die Auswahl und Instruk- tion der beigezogenen Drittpersonen. Grundlage dieses Vertrages Es wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunter- nehmern und der Wartungsgebühren ist eine Online- Fernwartungsverbindung, die der Kunde der EASY zur Verfügung stellt. Soweit technisch möglich und vom Kunden zu verantworten, ist die Fernwartungsverbindung vom Typ Site-to-Site VPN. Stellt der Kunde keine entsprechenden Fernwartungsmöglichkeiten zur Verfügung, werden die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen pauschal mit einem Aufschlag von 25% zum jeweiligen Preis für die Pflegeleistungen veranschlagt. 3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ein funktionstüchtiges Testsystem aufzubauen, auf dem alle Modifikationen der Software unter Bedingungen getestet werden können, die den Produktionsbedingungen so weit wie möglich angenähert sind. Dies gilt insbesondere für vom Kunden selbst vorgenommene Modifikationen sowie vor dem Einspielen neuer Release-, Versions- oder Korrekturstände der Software. 3.5. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Erbringung der Wartungsleistung notwendige Mitwirkung zu gewähren. 3.6. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten auf geeigneten Medien sowie für die Aufbewahrung dieser Datenträger zuständig. Ebenso für den regelmäßigen Test zum erfolgreichen Wiederherstellen des gesicherten Systemzustands. 3.7. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Einhaltung ihrer Pflichten notwendigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. 4.1. EASY ist verpflichtet, die Zugangsprotokollprüfung Unterauftragnehmern durch das Interesse des Kunden einzuhaltengeboten war. 4.2. EASY ist verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Daten nur für die Systemwartung zu verwenden. 4.3. EASY ist verpflichtet, auf Anfrage dem Kunden einen Bericht über die erfolgten und die geplanten Serviceleistungen vorzulegen. 4.4. EASY behält sich das Recht vor, Teile der vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen in Kooperation mit autorisierten Servicepartnern zu erbringen. Die dauerhafte Übertragung der Leistungen erfolgt nur nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Kunden.

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Ausschluss. Die Wartung der eingesetzten Hardware, der Betriebssystemumgebung und des Netzwerks ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Die Serviceleistungen umfassen nicht: - Installation zum Zwecke der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Durchführung der Installationen von Updates - die Entwicklung von Softwareprogrammen, die andere Funktionen aufweisen als in der Produktbeschreibung festgeschrieben - die Einführung und Schulung des Kunden - die Fehlerbeseitigung und Beratung bei Fehlern, die auf eine fehlerhafte Bedienung durch den Kunden zurückzuführen sind - die Wiederherstellung von Datenbeständen und Systemumgebung, die nicht eindeutig durch Eingriffe von EASY hervorgerufen wurden. 3.1. Solange EASY zur Wartung verpflichtet ist, lässt der Kunde alle wartungs- und sonstigen relevanten Arbeiten an den zu wartenden Produkten nur durch EASY oder nach vorheriger Einwilligung der EASY durch Dritte ausführen. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn selbst durchzuführenden administrativen Arbeiten ausschließlich nach Anleitung der EASY auszuführen und zu protokollieren. 3.3. Grundlage dieses Vertrages und der Wartungsgebühren ist eine Online- Fernwartungsverbindung, die der Kunde der EASY zur Verfügung stellt. Soweit technisch möglich und vom Kunden zu verantworten, ist die Fernwartungsverbindung vom Typ Site-to-Site VPN. Stellt der Kunde keine entsprechenden Fernwartungsmöglichkeiten zur Verfügung, werden die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen pauschal mit einem Aufschlag von 25% zum jeweiligen Preis für die Pflegeleistungen veranschlagt. 3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ein funktionstüchtiges Testsystem aufzubauen, auf dem alle Modifikationen der Software unter Bedingungen getestet werden können, die den Produktionsbedingungen so weit wie möglich angenähert sind. Dies gilt insbesondere für vom Kunden selbst vorgenommene Modifikationen sowie vor dem Einspielen neuer Release-, Versions- oder Korrekturstände der Software. 3.5. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Erbringung der Wartungsleistung notwendige Mitwirkung zu gewähren. 3.6. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten auf geeigneten Medien sowie für die Aufbewahrung dieser Datenträger zuständig. Ebenso für den regelmäßigen Test zum erfolgreichen Wiederherstellen des gesicherten Systemzustands. 3.7. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Einhaltung ihrer Pflichten notwendigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. 4.1. EASY ist verpflichtet, die Zugangsprotokollprüfung des Kunden einzuhalten. 4.2. EASY ist verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Daten nur für die Systemwartung zu verwenden. 4.3. EASY ist verpflichtet, auf Anfrage dem Kunden einen Bericht über die erfolgten und die geplanten Serviceleistungen vorzulegen. 4.4. EASY behält sich das Recht vor, Teile der vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen in Kooperation mit autorisierten Servicepartnern zu erbringen. Die dauerhafte Übertragung der Leistungen erfolgt nur nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Kunden.

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