Auswahlverfahren. Die zuständige Landesbehörde wählt die geeigneten Bewerber aus und teilt diese dem BVA – ZfA – mit.
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Samples: www.berlin.de, www.landtag.nrw.de, www.kmk.org
Auswahlverfahren. Die zuständige Landesbehörde wählt die geeigneten Bewerber Bewerber(innen) aus und teilt diese dem BVA – ZfA – mit.
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Auswahlverfahren. Die zuständige Landesbehörde wählt die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aus und teilt diese dem BVA – ZfA – mit.
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Samples: www.kmk.org