Auswahlverfahren. Die Anstellungsbehörde der Agentur setzt einen Auswahlausschuss ein. Die Zulässigkeit der Bewerber wird danach beurteilt, ob sie am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen alle formalen Anforderungen erfüllen (siehe hierzu Punkt 3. Zulassungskriterien). Nur die Bewerbungen von zulässigen Bewerbern werden einer Bewertung anhand der Auswahlkriterien gemäß Stellenausschreibung (siehe Punkt 4) unterzogen. Die Agentur lädt die besten Bewerber von allen, die bei der Bewertung einen Prozentsatz von mindestens 60 % erreicht haben, zu einem Vorstellungsgespräch ein. Das Auswahlverfahren besteht aus einem Vorstellungsgespräch und einer schriftlichen Prüfung in englischer Sprache. Die Prüfung und das Gespräch finden in Wien (Österreich), dem Arbeitsort und Agentursitz, oder online statt. Bewerber, die in die engere Xxxx gezogen wurden, werden rechtzeitig weitere ausführliche Informationen erhalten. Bewerber, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, werden aufgefordert, eine nicht beglaubigte Abschrift ihres Diploms/ihrer Diplome sowie einen Nachweis ihrer Berufserfahrung vorzulegen, aus dem die Dauer und Art ihrer Berufserfahrung klar ersichtlich sind und hervorgeht, ob sie diese in Vollzeit oder in Teilzeit erworben haben. Vor Vertragsunterzeichnung werden die erfolgreichen Bewerber aufgefordert, der FRA die Originale oder beglaubigte Xxxxxx sämtlicher einschlägigen Unterlagen für den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen vorzulegen. Die erfolgreichen Bewerber werden in eine vom Auswahlausschuss erstellte Reserveliste aufgenommen. Diese Reserveliste wird der Anstellungsbehörde der FRA vorgeschlagen. Die Anstellungsbehörde entscheidet, ob eine Reserveliste erstellt wird. Diese Reserveliste ist ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung (im Jahr „N“) bis zum 31. Dezember des Jahres „N+1“ gültig. Ihre Gültigkeit kann verlängert werden. Die Reserveliste kann für künftige Einstellungen für den Fall, dass Stellen frei werden, verwendet werden. Alle Bewerber werden darüber informiert, ob sie in die Reserveliste aufgenommen wurden. Hinweis für Bewerber: Die Aufnahme in eine Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellung. Auf der Grundlage der angenommenen Reserveliste kann die Anstellungsbehörde der FRA einen Beschäftigungsvertrag anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Arbeit und die Beratungen des Auswahlausschusses streng vertraulich sind und jegliche Kontaktaufnahme mit seinen Mitgliedern streng verboten ist.
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Auswahlverfahren. Die Ein Auswahlausschuss wird von der Anstellungsbehörde der Agentur setzt einen Auswahlausschuss einbenannt. Die Zulässigkeit Eignung der Bewerber wird danach beurteilt, ob sie am Tag des Ablaufs anhand der Frist Einhaltung aller formalen Anforderungen bis zum Stichtag für die Einreichung der Bewerbungen alle formalen Anforderungen erfüllen bewertet (siehe hierzu Punkt 3. Zulassungskriterien3 Förderkriterien). Nur die Bewerbungen von zulässigen Bewerbern der förderfähigen Bewerber werden einer Bewertung anhand gemäß den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien gemäß Stellenausschreibung bewertet (siehe Punkt 4) unterzogen). Die Agentur lädt wird die besten Bewerber von allenTop-Kandidaten unter denjenigen, die bei der Bewertung einen Prozentsatz von mindestens 60 % erreicht haben, zu einem Vorstellungsgespräch einGespräch einladen. Das Auswahlverfahren besteht aus einem Vorstellungsgespräch Interview und einer schriftlichen Prüfung Prüfung, die in englischer SpracheSprache stattfinden wird. Die Prüfung und das Gespräch Sie finden entweder in Wien (Österreich), dem Arbeitsort und AgentursitzDienstort, an dem die Agentur ihren Sitz hat, oder online statt. Bewerber, die Die Kandidaten in die engere Xxxx gezogen wurden, werden der engeren Auswahl erhalten rechtzeitig weitere ausführliche Informationen erhaltendetaillierte Informationen. Bewerber, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, werden aufgefordertgebeten, eine nicht beglaubigte Abschrift ihres Diploms/Kopie ihrer Diplome sowie einen Nachweis ihrer und Nachweise über ihre Berufserfahrung vorzulegen, aus dem in denen die Dauer und Art ihrer Berufserfahrung klar ersichtlich sind und hervorgeht, ob sie diese in Vollzeit Erfahrung sowie die Vollzeit- oder in Teilzeit erworben habenTeilzeitarbeit eindeutig angegeben sind. Vor der Vertragsunterzeichnung werden die erfolgreichen Bewerber Bewerber/innen aufgefordert, der FRA die Originale Original- oder beglaubigte Xxxxxx sämtlicher einschlägigen Unterlagen für den Nachweis über Kopien aller relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, die Erfüllung der Anforderungen vorzulegendie Zulassungsvoraussetzungen belegen. Die erfolgreichen Erfolgreiche Bewerber werden in eine vom Auswahlausschuss erstellte Reserveliste aufgenommen. Diese Reserveliste wird der Anstellungsbehörde der FRA vorgeschlagen. Die Anstellungsbehörde entscheidet, ob eine Reserveliste erstellt wirdentscheidet über die Aufstellung der Reserveliste. Diese Reserveliste ist gilt ab dem Zeitpunkt Tag ihrer Erstellung Einrichtung (im Jahr „N“) bis zum 31. Dezember des Jahres „N+1“ gültigN+ 1“. Ihre Gültigkeit kann verlängert werden. Die Reserveliste kann für die künftige Einstellungen für den Fall, dass Stellen frei Einstellung verwendet werden, verwendet werdenfalls es zu offenen Stellen kommen sollte. Alle Jeder Bewerber werden wird darüber informiert, ob sie er in die Reserveliste aufgenommen wurdenwurde oder nicht. Hinweis für Bewerber: Die Bewerber sollten beachten, dass die Aufnahme in eine Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellungdie Einstellung nicht garantiert. Auf der Grundlage der angenommenen Reserveliste kann die Anstellungsbehörde der FRA einen Beschäftigungsvertrag Verpflichtungsvertrag anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Arbeit und die Beratungen des Auswahlausschusses streng vertraulich sind und jegliche Kontaktaufnahme mit dass jeder Kontakt zu seinen Mitgliedern streng verboten ist. Aufgrund des großen Umfangs an Bewerbungen bedauert die Agentur, dass nur Kandidaten kontaktiert werden, die für die Interviews ausgewählt wurden. Bewerber werden gebeten, den Einstellungsprozess auf der Website der FRA zu verfolgen.
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Auswahlverfahren. Die Anstellungsbehörde EZB bestimmt und veröffentlicht die Kriterien für die Auswahl des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums; diese umfassen eine Aufstellung der Agentur setzt einen Auswahlausschuss einFähigkeiten, der Kenntnis von Finanzinstituten und -märkten sowie der Erfahrung im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute und der Finanzaufsicht auf Makroebene. Bei der Fest- legung der Kriterien strebt die EZB die höchsten fachli- chen Anforderungen an und berücksichtigt die Tatsache, dass die Interessen der Union als Ganzes sowie die Viel- falt bei der Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums gewahrt werden müssen. — Der zuständige Ausschuss des Parlaments wird zwei Wochen vor der Veröffentlichung der Stellenausschrei- bung durch den EZB-Rat über die Einzelheiten, ein- schließlich der Auswahlkriterien und der spezifischen Stellenbeschreibung, des „offenen Auswahlverfahrens“ unterrichtet, die auf die Auswahl des Vorsitzenden An- wendung finden sollen. — Der zuständige Ausschuss des Parlaments wird vom EZB-Rat über die Zusammensetzung der Gruppe der Bewerber für die Stelle des Vorsitzenden (Anzahl von Bewerbungen, Art der beruflichen Kompetenzen, Ver- hältnis der Geschlechter und Nationalitäten usw.) sowie über die Methode unterrichtet, nach der die Gruppe der Bewerber geprüft wird, damit eine Auswahlliste von mindestens zwei Bewerbern erstellt und später der Vor- schlag durch die EZB festgelegt werden kann. — Die EZB stellt dem zuständigen Ausschuss des Par- laments die Auswahlliste der Bewerber für die Stelle des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums zur Verfügung. Die Zulässigkeit EZB stellt die Auswahlliste mindestens drei Wochen, bevor sie ihren Vorschlag für die Ernennung des Vor- sitzenden vorlegt, zur Verfügung. — Der zuständige Ausschuss des Parlaments kann der EZB Fragen im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien und der Auswahlliste der Bewerber wird danach beurteilt, ob sie am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen alle formalen Anforderungen erfüllen (siehe hierzu Punkt 3. Zulassungskriterien). Nur die Bewerbungen innerhalb von zulässigen Bewerbern werden einer Bewertung anhand der Auswahlkriterien gemäß Stellenausschreibung (siehe Punkt 4) unterzogenWoche nach deren Eingang übermitteln. Die Agentur lädt EZB beant- wortet diese Fragen schriftlich binnen zwei Wochen. — Das Verfahren der Billigung besteht aus den folgenden Schritten: — Die EZB übermittelt ihre Vorschläge für den Vor- sitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden dem Parlament zusammen mit schriftlichen Erläute- rungen der zu Grunde liegenden Erwägungen. — Eine öffentliche Anhörung des vorgeschlagenen Vor- sitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums wird im zuständigen Ausschuss des Parlaments durchgeführt. — Das Parlament entscheidet über die besten Bewerber Billigung des bzw. der von allen, die bei der Bewertung einen Prozentsatz von mindestens 60 % erreicht haben, zu einem Vorstellungsgespräch einEZB für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagenen Bewerbers bzw. Bewerberin mittels Abstimmung im zuständigen Ausschuss und im Plenum. Das Auswahlverfahren besteht aus einem Vorstellungsgespräch und einer schriftlichen Prüfung Par- lament wird sich unter Berücksichtigung seines Sit- zungskalenders in englischer Spracheder Regel darum bemühen, diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach dem Vorschlag zu treffen. Die Prüfung und das Gespräch finden in Wien (Österreich)— Wird der Vorschlag für den Vorsitzenden nicht gebilligt, dem Arbeitsort und Agentursitzkann die EZB entscheiden, oder online statt. auf die Gruppe der Bewerber, die in sich ursprünglich auf die engere Xxxx gezogen wurdenStelle beworben haben, werden rechtzeitig weitere ausführliche Informationen erhaltenzurückzugreifen oder das Auswahlverfahren erneut ein- zuleiten, einschließlich der Erstellung und Veröffent- lichung einer neuen Stellenausschreibung. Bewerber, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, werden aufgefordert, eine nicht beglaubigte Abschrift ihres Diploms/ihrer Diplome sowie — Die EZB legt dem Parlament einen Nachweis ihrer Berufserfahrung vorzulegen, etwaigen Vorschlag zur Abberufung des Vorsitzenden oder des stellvertre- tenden Vorsitzenden von seinem Amt vor und erläutert ihn. — Das Verfahren der Billigung besteht aus dem die Dauer und Art ihrer Berufserfahrung klar ersichtlich sind und hervorgeht, ob sie diese in Vollzeit oder in Teilzeit erworben haben. Vor Vertragsunterzeichnung werden die erfolgreichen Bewerber aufgefordert, der FRA die Originale oder beglaubigte Xxxxxx sämtlicher einschlägigen Unterlagen für den Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen vorzulegen. Die erfolgreichen Bewerber werden in eine vom Auswahlausschuss erstellte Reserveliste aufgenommen. Diese Reserveliste wird der Anstellungsbehörde der FRA vorgeschlagen. Die Anstellungsbehörde entscheidet, ob eine Reserveliste erstellt wird. Diese Reserveliste ist ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung (Folgendem: — einer Abstimmung im Jahr „N“) bis zum 31zuständigen Ausschuss des Parlaments über den Entwurf einer Entschließung und — einer Abstimmung im Plenum zur Billigung oder Ablehnung dieser Entschließung. Dezember des Jahres „N+1“ gültig. Ihre Gültigkeit kann verlängert werden. Die Reserveliste kann für künftige Einstellungen für den Fall— Wenn das Parlament oder der Rat der EZB mitgeteilt hat, dass Stellen frei werdensie die Bedingungen für die Abberufung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums als für die Zwecke des Artikels 26 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erfüllt erachten, verwendet werden. Alle Bewerber werden darüber informiert, ob sie in unterbreitet die Reserveliste aufgenommen wurden. Hinweis für Bewerber: Die Aufnahme in eine Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellung. Auf der Grundlage der angenommenen Reserveliste kann die Anstellungsbehörde der FRA einen Beschäftigungsvertrag anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Arbeit und die Beratungen des Auswahlausschusses streng vertraulich sind und jegliche Kontaktaufnahme mit seinen Mitgliedern streng verboten istEZB ihre Anmerkungen schriftlich innerhalb von vier Wochen.
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