Beitragszahlung. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Be- ginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Bei- tragsraten gezahlt werden, die jeweils bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Monats fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Ver- sicherungsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres nachzuzahlen bzw. zurückzuzahlen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Tarif Opt G
Beitragszahlung. Der Beitrag einschließlich der Zuschläge ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Be- ginn Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten, kann aber auch unterjährig in gleichen monatlichen Bei- tragsraten Beitragsraten, das heißt monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden, die jeweils . Der Beitrag gilt bei unterjähriger Zahlungsweise bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet geltengestundet. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Monats ersten Tag der von Ihnen gewählten Zahlungs- periode fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Ver- sicherungsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres nachzuzahlen Der erste Beitrag bzw. zurückzuzahlendie erste Beitragsrate ist sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Zahn Zusatzversicherung, Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung
Beitragszahlung. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Be- ginn Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Bei- tragsraten gezahlt werden, die jeweils bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Monats fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Ver- sicherungsjahres Versi- cherungsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres nachzuzahlen bzw. zurückzuzahlen.
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Samples: Musterbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Musterbedingungen Für Die Pflegekrankenversicherung
Beitragszahlung. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Be- ginn Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Bei- tragsraten Beitragsraten gezahlt werden, die jeweils bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Monats fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres Versicherungs- jahres nachzuzahlen bzw. zurückzuzahlen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Beitragszahlung. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Be- ginn Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Bei- tragsraten Beitragsraten gezahlt werden, die jeweils bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Monats fällig. Wird der Jahresbeitrag Jah- resbeitrag während des Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres nachzuzahlen nachzu- zahlen bzw. zurückzuzahlen.
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Samples: Musterbedingungen Für Die Ergänzende Pflegekrankenversicherung
Beitragszahlung. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn Versicherungs- beginn an berechnet. Er ist zu Be- ginn Beginn eines jeden Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Bei- tragsraten monatli- chen Beitragsraten gezahlt werden, die jeweils bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Monats fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Ver- sicherungsjahres Versicherungsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn Be- ginn des nächsten Versicherungsjahres nachzuzahlen bzw. zurückzuzahlenzu- rückzuzahlen.
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Samples: Verbraucherinformation
Beitragszahlung. Der Beitrag einschließlich der Zuschläge ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Be- ginn Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu entrichten, kann aber auch unterjährig in gleichen monatlichen Bei- tragsraten Beitragsraten, d.h. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden, die jeweils . Der Beitrag gilt bei unterjähriger Zahlungsweise bis zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet geltengestundet. Die Beitragsraten sind am Ersten eines jeden Monats ersten Tag der von Ihnen gewählten Zahlungsperiode fällig. Wird der Jahresbeitrag während des Ver- sicherungsjahres neu festgesetzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeitpunkt an bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres nachzuzahlen Der erste Beitrag bzw. zurückzuzahlendie erste Beitragsrate ist sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen